Leasingrückgabe

BMW 5er

Hallo Leute,

Ich gebe demnächst meinen Leasing E61 in der NL ab. Habe dort keinen Neuen bestellt, sondern beim BMW Händler.
Welche (schlechten) Erfahrungen habt Ihr bei Rückgabe gemacht? Bei anschliessender Neubestellung sind ja bekanntlich keine Probleme zu erwarten. Ist bei mir aber nicht so. Deshalb meine Frage: Was sind z.B. Gebrauchsspuren (bei einem Kombi evtl anders berücksichtigt als bei einer Limo ?). Wieviel Profil müssen die Reifen noch haben? Sollte innen nur "besenrein" sein oder muss man das Auto besser zum Aufbereiter bringen ?
Ich habe vor, vorher TÜV neu zu machen und einen Qualitätscheck machen zu lassen....
Das sollte doch vor Überraschungen schützen, oder was meint Ihr ?

Gruss

33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von milk101


Eine Probefahrt kam für ein Neuwagen NIE zustande (hatte mich für den S5 SB interessiert), noch nicht einmal mit einem normalen A5 SB. Ansprechen musste ich Audi, von selber sind die nicht darauf gekommen, dass der Leasingvertrag bald ausläuft und ich evtl. ein neues Fahrzeug haben möchte.

Hallo Oliver,

überforderte Audi-Partner scheint es häufig zu geben. Musste bei meinem Audi A4 vor der Rückgabe noch die Inspektion mit Bremsen vorne machen lassen. Hatte mir damals sowohl vom Händler als auch von einem VW-Servicepartner ein Angebot machen lassen. Wie zu erwarten ist, war das Angebot des Servicepartners deutlich preiswerter (die Differenz lag bei den Bremsen, bei der Inspektion war nur ein geringer Unterschied) . Bin mit dem Angebot sogar zum Geschäftsführer des Autohauses gegangen und hatte ihn gefragt, ob er mir nicht preislich entgegen kommen wollte, insbsondere wegen der anstehenden Leasingrückgabe. Die Antwort war, dass der deutlich preiswerter sei, als die Kollgenen in FFM und er bei diesem Angebot nicht mithalten könne bzw. wolle.

Bei der Leasingrückgabe hat er dann zu jammern angefangen. Nicht weil ich Inspektion machen lassen habe, sondern weil der VW-Servicepartner kein "zugelassener" Audi-Partner ist und er somit seitens Audi aus der Kulanzregelung rausfallen würde. Musste ihn dann erst an unser Gespräch erinnern.

Gruß,
Martin

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Zitat:

Original geschrieben von Eckhaard


So sind auch meine Erfahrungen, bzw. die Aussagen der NL München, wo ich meinen 520d abgeholt habe. Den alten X5 mußte ich hier bei der NL Saar-Pfalz abgeben. Ich wäre gern damit nach M und mit dem neuen 520d zurück. Ging nicht. Ich soll in drei Jahren den 520d auch zurück nach München bringen.
Wie gesagt, ich konnte meinen Wagen dort zurückgeben, wo ich den Neuen geleast habe - es handelt sich um unterschiedliche BMW-Händler, die in keiner Weise rechtlich miteinander verbunden sind. Für den neuen Händler war dies ganz selbstverständlich.

Gruß
Der Chaosmanager

Ja , es kann sein, dass es damit zusammenhängt: Ich kaufe ja jetzt meinen F11 privat/bar. Hätte ich wieder über die BMW-Bank geleast, hätte ich ihn wahrscheinlich auch dort beim Händler abgeben können.

Ich finde es jedenfalls interessant. Viele haben hier (unglaubliche) Geschichten von Händlern zu berichten. Ich glaube, es ist auch egal welche Marke, das kann überall passieren. Gut finde ich es, wenn man dann die Konsequenzen zieht. Vielleicht erkennt sich der eine oder der andere in diesem Thread wieder. Ob er sich bessert, bezweifle ich...

Gruss

zum rückgabeort kann ich auch etwas beitragen.

nachdem ich in münchen wohne, mein aktuelles auto aus der NL dreieich ist und der neue aus der NL düsseldorf, habe ich folgende auskunft:

erster ansprechpartner wäre dreieich, ebenfalls zurück nimmt ihn düsseldorf. grundsätzlich KANN ihn aber jeder händler und jede NL annehmen, sie sind aber eben nicht dazu verpflichtet.

EDIT: hat schonmal jemand einen FREMDEN wagen irgendwo in münchen abgeben können? das würde mir eine fahrt und einen rückflug nach/von düsseldorf ersparen.

Zitat:

Original geschrieben von leoranch


Meines Wissens muss doch der Händler / Leasinggeber das Restwertrisiko (zumindest beim KM-Leasing) tragen, d.h. zum Ende der Laufzeit stellt ihm die Leasing den Restwert in Rechnung und der Händler erhält nach Bezahlung den Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung 2. Wie soll das dann geregelt werden, wenn nicht der Leasinggeber das Fahrzeug zurücknimmt?

In meinem Fall hat der "neue" Händler beim "alten" Händler die Zulassungsbescheinigung 2 angefordert und den Wagen abgemeldet.

Das Restwertrisiko (BMW-Leasingverträge sind übrigens immer km-Verträge) dürfte kein echtes Risiko sein. Der neue Händler nahm Einblick in den LV und konnte somit entscheiden, ob er die Rücknahme abwickelt oder nicht. Hätte er die Rücknahme nicht abgewickelt, hätte er eben (zumindest in meinem Fall) kein Neugeschäft gemacht. Denn für mich war wichtig: Akzeptable Konditionen und unkomplizierte Abwicklung - beides hat für mich gepasst.

BTW: Lt. Dekra-Gutachten rd. 1.200 € dem LN, also mir, in Rechnung zu stellen (zwei fremdverursachte Parkdellen plus Beschädigung am Kotflügel) - tatsächlich in Rechnung gestellt 150 € für kleine Beschädigung am Kotflügel - für mich faire Abwicklung.

Gruß
Der Chaosmanager

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