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Leasingrückgabe nach 3 Wochen überhaupt möglich?

Renault Clio 4
Themenstarteram 15. Juli 2017 um 9:14

Hey Leute,

ich hab seit 3 Wochen meinen Renault Clio IV R.S Trophy. Ich bin total zufrieden mit dem Wagen, nur ist mir Leasing doch nicht mehr so best-friend wegen den Raten. Ist es denn überhaupt möglich bei Renault König den Leasingvertrag nach 3 Wochen aufzuheben bzw. das Auto zurückzugeben? Und wenn ja, wie läuft dann die Restzahlung? Muss ich dann die Restsumme sofort zahlen oder darf ich die weiter Abbezahlen? Mir ist bewusst, dass alles begutachtet wird, von Kratzern, Kilometer etc. möchte halt nur wissen, ob ich das überhaupt so einfach wieder zurückgeben kann?

MFG Robobratze

15 Antworten

Hallo!

Bin einer der Forenpaten hier im Renault-Bereich. Bevor ich zu meinem eigentl. Hinweis komme (wirst dann gleich verstehen, warum ich das zuerst schreibe): Bitte keine Doppelthreads, die Helfer fühlen sich sonst verarscht, weil unnötige Arbeit weil im anderen Thread sowas jmd. schon geschrieben hat!

Nun zum Hinweis: Ja, deine Frage ist Renault-spez. Aber es gibt auch ein Fahrzeugfinanzierungsforum (markenunabh.), bitte dort mal suchen -> https://www.motor-talk.de/forum/auto-finanzierung-b12.html

Kann den Thread auch gerne dorthin verschieben, wenn in den nächsten Tagen hier keine Antwort kommt.

Aber nochmal: Bitte keine Doppelthreads.

Zu deinem Problem kann ich nur sagen: Vertrag lesen bzw. Widerrufs- und Kündigungsbedingungen. Bzw. informiere dich allg. zu dem Thema, z. B. http://www.finanztip.de/widerrufsrecht-kredite/ (oder ist Leasing da doch anders? Ggf. halt nach "leasing widerruf auto" im Internet suchen). Für die bisherige Nutzung wirst du wohl zahlen müssen.

Evtl. findest du auch jmd. der deinen Vertrag übernimmt?

notting

PS: Waren dir die Leasing-Raten nicht vorher klar?!

Themenstarteram 15. Juli 2017 um 9:31

Zitat:

Bin einer der Forenpaten hier im Renault-Bereich. Bevor ich zu meinem eigentl. Hinweis komme (wirst dann gleich verstehen, warum ich das zuerst schreibe): Bitte keine Doppelthreads, die Helfer fühlen sich sonst verarscht, weil unnötige Arbeit weil im anderen Thread sowas jmd. schon geschrieben hat!

Nun zum Hinweis: Ja, deine Frage ist Renault-spez. Aber es gibt auch ein Fahrzeugfinanzierungsforum (markenunabh.), bitte dort mal suchen -> https://www.motor-talk.de/forum/auto-finanzierung-b12.html

Kann den Thread auch gerne dorthin verschieben, wenn in den nächsten Tagen hier keine Antwort kommt.

Aber nochmal: Bitte keine Doppelthreads.

Verzeihung, ich bin noch relativ neu hier, deshalb wusste ich das nicht! Kommt nicht mehr vor!

Zitat:

Zu deinem Problem kann ich nur sagen: Vertrag lesen bzw. Widerrufs- und Kündigungsbedingungen. Bzw. informiere dich allg. zu dem Thema, z. B. http://www.finanztip.de/widerrufsrecht-kredite/ (oder ist Leasing da doch anders? Ggf. halt nach "leasing widerruf auto" im Internet suchen). Für die bisherige Nutzung wirst du wohl zahlen müssen.

Das ist mir bewusst, aber in Raten oder Bar? das ist was mich interessiert. Und ich lese mir mal den Paragraphen im Vertrag durch.

Zitat:

Evtl. findest du auch jmd. der deinen Vertrag übernimmt?

Suche ich mal bei Autoscout oder so.

Zitat:

PS: Waren dir die Leasing-Raten nicht vorher klar?!

Doch waren sie, nur hat sich meine Finanzielle leider etwas geändert.

Zitat:

@Robobratze3866 schrieb am 15. Juli 2017 um 11:31:48 Uhr:

Zitat:

Bin einer der Forenpaten hier im Renault-Bereich. Bevor ich zu meinem eigentl. Hinweis komme (wirst dann gleich verstehen, warum ich das zuerst schreibe): Bitte keine Doppelthreads, die Helfer fühlen sich sonst verarscht, weil unnötige Arbeit weil im anderen Thread sowas jmd. schon geschrieben hat!

Nun zum Hinweis: Ja, deine Frage ist Renault-spez. Aber es gibt auch ein Fahrzeugfinanzierungsforum (markenunabh.), bitte dort mal suchen -> https://www.motor-talk.de/forum/auto-finanzierung-b12.html

Kann den Thread auch gerne dorthin verschieben, wenn in den nächsten Tagen hier keine Antwort kommt.

Aber nochmal: Bitte keine Doppelthreads.

Verzeihung, ich bin noch relativ neu hier, deshalb wusste ich das nicht! Kommt nicht mehr vor!

Brauchst dich nicht entschuldigen, noch hast du ja noch keinen Doppelthread erstellt. Wollte nur vermeiden, dass du das aufgrund meines Postings machst.

Zitat:

@Robobratze3866 schrieb am 15. Juli 2017 um 11:31:48 Uhr:

Zitat:

Zu deinem Problem kann ich nur sagen: Vertrag lesen bzw. Widerrufs- und Kündigungsbedingungen. Bzw. informiere dich allg. zu dem Thema, z. B. http://www.finanztip.de/widerrufsrecht-kredite/ (oder ist Leasing da doch anders? Ggf. halt nach "leasing widerruf auto" im Internet suchen). Für die bisherige Nutzung wirst du wohl zahlen müssen.

Das ist mir bewusst, aber in Raten oder Bar? das ist was mich interessiert. Und ich lese mir mal den Paragraphen im Vertrag durch.

Keine Ahnung. Kann da nur sagen: Vertrag lesen.

Zitat:

@Robobratze3866 schrieb am 15. Juli 2017 um 11:31:48 Uhr:

Zitat:

Evtl. findest du auch jmd. der deinen Vertrag übernimmt?

Suche ich mal bei Autoscout oder so.

Geht vllt. auch bei Mobile.de (MT gehört zu dem Laden ;-)) oder Suche/Biete Renault hier auf MT, was du auch oben unter "Marktplatz" findest -> https://www.motorbasar.de/

notting

Eigentlich hat man bei Leasing kein Rücktrittsrecht, wenns nicht anders im Vertrag steht. Man kann leider nur auf die Kulanz des Händlers hoffen. Ansich weiß man ja vorher ob man sich das Leasing leisten kann oder nicht. Du könntest natürlich auch einfach deine Raten nicht bezahlen, stellst das Fahrzeug dann beim Händler ab und musst mit den rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ansonsten bleibt nur die Kulanz des Händlers.

Vertrag ist Vertrag!!!

Vorher überlegen was man macht!

Man kann jeden Vertrag wieder auflösen, wenn der Partner dazu bereit ist. Sonst geht das grundsätzlich nicht!

Der andere wird bereit sein, wenn er dafür ausreichend entschädigt wird!!

Also teuer wird die Nummer in jedem Fall.

schrauber

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 15. Juli 2017 um 20:25:05 Uhr:

Vertrag ist Vertrag!!!

Vorher überlegen was man macht!

Man kann jeden Vertrag wieder auflösen, wenn der Partner dazu bereit ist. Sonst geht das grundsätzlich nicht!

Ist zwar etwas OT, aber die Gesetze setzen sowas auch Grenzen. Z. B. im Telekommunikationsbereich bei Geschäften mit Privatkunden ist AFAIK nur einmalig max. 24 Monate ab Vertragsabschluss und dann jew. max. 12 Monate Verlängerung wenn nicht max. 3 Monate vorher gekündigt wurde erlaubt! Auch bei Wohnungsvermietungen an privat gibt's da sicher Grenzen.

notting

Das Problem hier ist, dass er ja nichtmal die erste Rate gezahlt hat und jetzt schon sagt, er kanns nicht zahlen. Da war wohl das Kind im Menschen größer und lauter als der Verstand.

Zitat:

@daswara schrieb am 15. Juli 2017 um 21:52:56 Uhr:

Das Problem hier ist, dass er ja nichtmal die erste Rate gezahlt hat und jetzt schon sagt, er kanns nicht zahlen. Da war wohl das Kind im Menschen größer und lauter als der Verstand.

Er schrieb, dass sich seine finanzielle Lage geändert hat. Das kann schnell passieren. Ist mir auch schon passiert - als ich noch keinen Alg1-Anspruch hatte obwohl ich schon ein paar Monate eingezahlt hatte. Außerdem ist es dann besser gleich zu reagieren und irgendwelche Widerrufsfristen zu nutzen (die z. T. nach 2 und z. T. nach 4 Wochen sind) statt diese verstreichen zu lassen.

notting

Dafür gibt RSV und GAP. Da ist man abgesichert. Und eigentlich ist ein Widerruf beim Leasing so einfach nicht möglich, es sei denn es steht im Vertrag. Mir ist ähnliches auch passiert im Leasing. Ich kam da nur mit einen Privatkredit wieder raus.

Ich vermute, beim Leasing handelt es sich um ein Neufahrzeug, das dem Kunden übergeben und mit dem Listenpreis in Rechnung gestellt wird.

Dieses Fahrzeug ist aber , wenn der Kunde damit vom Hof fährt, bereits um ca. 20 % im Marktwert gesunken. Dem nächsten Leasingkunden muß er es billiger anbieten. Der Händler hat also diesen Verlust, der sich asu dem Unterschied zwischen Listenpreis und Marktpreis ergibt.

Den wird er sich, und zwar mit Recht, vom ersten Leasingkunden ersetzen lassen. Das allein macht die Sache recht teuer.

schrauber

am 16. Juli 2017 um 5:32

Leasing Verträge gehen prinzipiell nicht zu kündigen, Du hast zwar das Recht das FZ dem Händler wieder vor der Tür zu stellen, aber eineswegs mußt Du für die entstehenden Kosten aufkommen, dass heißt zum wieder Verkauf an einen anderen Kunden. Natürlich Verlangt der Händler seine gewisse Gewinnspanne und die ist beträchtlich hoch. Vorher den Vertrag lesen.

Zitat:

@daswara schrieb am 15. Juli 2017 um 23:53:58 Uhr:

Dafür gibt RSV und GAP. Da ist man abgesichert. Und eigentlich ist ein Widerruf beim Leasing so einfach nicht möglich, es sei denn es steht im Vertrag. Mir ist ähnliches auch passiert im Leasing. Ich kam da nur mit einen Privatkredit wieder raus.

RSV sind oft das Papier nicht wert auf dem Sie gedruckt sind.

Teuer, nur für die Bank ein Geschäft und genug Klauseln um nicht zahlen zu müssen. Differenzkasko dürfte nur bei Schäden oder Diebstahl greifen, nicht bei vorzeitigen Rückgaben

Ja so ist es leider.

Wenn dein Budget sich seit 2015 nicht gewaltig vergrößert hat, dann war das auch vor Änderung der Lebensumstände eine Entscheidung gegen jede Vernunft. Der Clio kostet mehr. Wie hoch ist denn die Rate?

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