Leasingfahrzeuge - technische Veränderung überhaupt möglich?

Audi A3 8P

Hallo A3-Gemeinde,

da ich demnächst wahrscheinlich einen Firmen(leasing)wagen bekomme, hätte ich einmal folgende Fragen an alle Leasing(firmen)wagenfahrer:

Ist es von den Verträgen her überhaupt zulässig Leasingfahrzeuge technisch zu verändern...ich denke hier speziell an Tieferlegungsfedern und andere Felgen und Reifen. (Natürlich muß das vor Rückgabe des Wagen zurückgebaut werden.)

Wenn es der Leasingvertrag schon nicht generell verbietet, wie stelle ich das überhaupt an - soweit ich weiß bleibt der Fahrzeugbrief doch beim Leasinggeber - wie soll ich da dann eine technische Veränderung beim TÜV eintragen lassen?

Danke schon mal für alle Infos in diese Richtung!

Gruß
Lars

20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von TuxTom


Falsch.
Der Besitzer bist du noch lange nicht, sondern du hast ein Nutzungrecht und das zahlst du mit der monatlichen Leasingrate, nicht mehr und nicht weniger. Eigentümer ist der, dessen Name im Leasingvertrag steht und letztendlich den Wagen bezahlt hat und der bestimmt, was du mit dem Auto darfst und was nicht.

Auch Falsch. Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Als Beispiel wenn jemand dein Auto klaut ist der Besitz zum Dieb übergegangen. Deswegen ist auch der Leasingnehmer Besitzer des Fahrzeuges. Mfg 😉

Zitat:

Original geschrieben von didel1


Auch Falsch. Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Als Beispiel wenn jemand dein Auto klaut ist der Besitz zum Dieb übergegangen. Deswegen ist auch der Leasingnehmer Besitzer des Fahrzeuges. Mfg 😉

Da hat aber jmd in BGB gut aufgepasst 😁

Ich würd auch nicht so einen großen Hannes drum machen wie einige hier.
Solange du es rückrüsten kannst, passt das schon. Ich denke die Jungs sind wesentlich schlimmeres gewohnt als Federn und Felgen 😉

Ich z.B. würd x-mal lieber nen Wagen zurücknehmen, der vielleicht 2 Jahre andere Federn drinnen hatte, als einen der 2 Jahre lang jeden Tag ne halbe Packung Zigaretten "schlucken" musste.

Gruß

Moin,
meiner ist auch ein Neuwagen-Leasingfahrzeug.
Also wie ihr ja auf dem Foto seht, ist meiner auch nicht ganz original.
So wie er jetzt da steht, so habe ich mir ihn zusammengestellt bei meinem Freundlichen.
Der Fahrzeugbrief wurde zur Zulassungsstelle geschickt, so das ich alles eintragen lassen konnte. Die haben den dann auch wider zurückgeschickt.

Sehr schick! Gefälllt mir sehr gut die Kombination. Was sind das, 19"?

Ähnliche Themen

Richtig !

Zitat:

Original geschrieben von sippel


Da hat aber jmd in BGB gut aufgepasst 😁

Ja sorry da kam mal wieder kurz der BWLer in mir durch... 😉

Also zurück zum Thema Leasing und Umbauten. Meine Leasingbacke wird wenn KW endlich mal nach 2 Monaten ein Fahrwerk liefert, bald auf 20" Stelzen stehen. Das wird alles per §21 eingetragen und in den Brief übernommen. Bei Rückgabe wird alles rückgebaut und eventuell beim abmelden wieder ausgetragen.

Und noch am Rande mal bemerkt, diverse Tuningfirmen arbeiten fast alle auf Leasingbasis und bauen ihre Fahrzeuge auch um.

Mfg 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen