Leasingfahrzeuge - technische Veränderung überhaupt möglich?
Hallo A3-Gemeinde,
da ich demnächst wahrscheinlich einen Firmen(leasing)wagen bekomme, hätte ich einmal folgende Fragen an alle Leasing(firmen)wagenfahrer:
Ist es von den Verträgen her überhaupt zulässig Leasingfahrzeuge technisch zu verändern...ich denke hier speziell an Tieferlegungsfedern und andere Felgen und Reifen. (Natürlich muß das vor Rückgabe des Wagen zurückgebaut werden.)
Wenn es der Leasingvertrag schon nicht generell verbietet, wie stelle ich das überhaupt an - soweit ich weiß bleibt der Fahrzeugbrief doch beim Leasinggeber - wie soll ich da dann eine technische Veränderung beim TÜV eintragen lassen?
Danke schon mal für alle Infos in diese Richtung!
Gruß
Lars
20 Antworten
Hallo,
nach meinem Firmenleasingvertrag sind kleine Änderungen im kleinen Rahmen erlaubt ( z.b. anderes Radio, FSE-Einbau ).
Änderungen, Umbauten, Tuning usw. an Fahrwerk, Motor ist grundsätzlich verboten.
Da der Brief bei der Leasingfirma liegt und die den für Eintragungen auch nicht rausrücken bzw. ans SVA schicken, eh nicht möglich und währe zudem sofort ersichtlich.
Letztendlich schau in den Leasingvertrag, was der vorgibt oder verbietet. In der Regel ist es verboten, hat u.a. auch Versicherungsgründe.
du kannst mit dem wagen machen, was du willst.
die einzige bedingung ist, dass es zurückgerüstet werden kann.
also andere federn, räder oder chip sind kein problem.
man kann im groben sagen, dass du alles machen kannst, was nicht wertmindernd ist.
also einfach mit dem leasinggeber absprechen, was du vorhast.
Braucht man den Brief eigentlich unbedingt, um eine Eintragung vornehmen zu lassen.....man bekommt doch beim Tüv so einen Wisch, den man dann beim nächsten Kontakt mit der Zulassungsstelle eintragen lassen soll.....aber das muß ja nicht sofort sein, oder???
Supermario, das ist so nicht richtig. Der Tüv macht die technische Abnahme und trägt die Freigabe immer in den Brief ein! Die entgültige Freigabe zum Straßenverkehr erteilt jedoch deine Zulassungsstelle!! Folglich gilt die Änderung als nicht eingetragen, solange du nicht bei der Zulassung warst und einen neuen Schein mit der Änderung bekommen hast!
@ all: Wir haben jetzt eine positive und eine negative Aussage...keiner weitere Infos? Keiner ein Leasingfahrzeug verändert?
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Zitat:
Original geschrieben von Heizölgaser
Supermario, das ist so nicht richtig. Der Tüv macht die technische Abnahme und trägt die Freigabe immer in den Brief ein! Die entgültige Freigabe zum Straßenverkehr erteilt jedoch deine Zulassungsstelle!! Folglich gilt die Änderung als nicht eingetragen, solange du nicht bei der Zulassung warst und einen neuen Schein mit der Änderung bekommen hast!
Das ist Blödsinn! Die Änderungen im Schein sind erforderlich ABER zurückgestellt. Erst wenn sich die Zulassungsbehörde wieder mit dem Schein oder Brief befasst wird beides eingetragen (bzw wg. neuem EU-Brief/Schein neu ausgestellt)
Man bekommt bis dahin einen A4-Zettel vom TÜV, in dem alle Änderungen drin stehen
@bugmakerxl.....Genauso müsste es normalerweise laufen.... ;-)
Von daher ist eine technische Veränderung bei nem Leasingfahrzeug kein Problem.....lässt sich ja rückrüsten... ;-)
@bugmakerxxl:
100%ige Zusimmung. Genauso ist es.
So wurden auch meine Felgen eingetragen...
Den Wisch muss ich halt immer mitführen.
Gruß
Neo_Hero
Hallo,
Zitat:
Wir haben jetzt eine positive und eine negative Aussage...keiner weitere Infos? Keiner ein Leasingfahrzeug verändert?
Ich sehe keinen Grund den Wagen zu verändern, daher hab ich das Problem nicht.
Mein Tip, schau in deinen Leasingvertrag oder frage die Leasingfirma, nur deren Aussage ist für dich verbindlich und nicht das was an "Wissen" aus einem Forum kommt.
Wir haben in der Firma mittlerweile die zweite Leasingfirma und zwischen den beiden langen bei den Vertragsbedingungen Welten.
Geh mal zur Dekra. Habe alles eingetragen und das alles ohne den Brief. Musst dann halt so einen DIN-A4 Zettel mitführen
Steht bei mir bei meinen Winterreifen, H&R Federn und 18er Sommerreifen.
Steht doch auf diesen Tüv-Blatt:
"Änderungen zu den Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden."
immer mitm leasinggeber absprechen. wenn dein leasinggeber die audi leasing gmbh ist (audibank.de/audi-leasing.de falls die online agbs haben) dann darfste da NIX aendern..
Leute, Leute.
An alle, die hier so leichtfertig Veränderungen am Leasing-Fahrzeug vornehmen:
Also, ich leihe mir Euer Auto für 2 Wochen Urlaubsfahrt aus. Da mir Euere Schätzchen noch nicht zu stark getunt sind, verwende ich die 2 Wochen größere Felgen und lassen eine Powerbox mit +30% Mehrleistung einbauen... natürlich ohne zu fragen. Zusätzlich baue ich noch fettes Gewindefahrwerk ein... wird natürlich auf niedrigster Stufe gefahren.
Wem würde das gefallen, wenn ich o.g. Veränderungen während der Leihphase und ohne zu fragen durchführen würde?
Beim Leasing ist es genau so. Leasing ist eigentlich nur ein Mietvertrag, das Auto gehört Euch nicht!
Also: Jede Veränderung nur mit Rücksprache der Leasingfirma, egal, ob später rückgerüstet wird oder nicht!
Schönen Abend!
Also bei mir steht steht es im Vertrag ich kann machen was ich möchte. Denke das steht im jeden Vertrag.
Du bist für das Auto verantwortlich. Solange du schön brav die Leasingraten bezahlst bist du der Besitzer. Du muß dich auch um das Auto kümmern Werkstatt/ pflegen.
Du gibst es ja dann wieder zurück und danach wird abgerechnet. Chip reinmachen geht nicht so einfach weil du ja den Fahrzeugbrief brauchst und das ist ein Veränderung die auf jeden Fall der Leasing GmbH in Fall Audi die Volkswagen Leasing AG mitzuteilen bzw zu erfragen ob das ganze überhaupt erlaubt wird. Wobei da schon der Ärger anfangen könnte weil im Sinne von Audi ist Chiptuning nicht der Werksgarantie geht verloren usw.
Moin,
Zitat:
Solange du schön brav die Leasingraten bezahlst bist du der Besitzer.
Falsch.
Der Besitzer bist du noch lange nicht, sondern du hast ein Nutzungrecht und das zahlst du mit der monatlichen Leasingrate, nicht mehr und nicht weniger. Eigentümer ist der, dessen Name im Leasingvertrag steht und letztendlich den Wagen bezahlt hat und der bestimmt, was du mit dem Auto darfst und was nicht.
Mein Leasingfirma hat sich sogar vertraglich eine Besichtigunsgerlaubniss zu jeder Zeit im Vertrag eingeräumt. Wenn die wollen, muss ich denen den Wagen zeigen.
Ich kann jedem nur raten, sich mit der Leasingfirma vorher in Verbindung zu setzen und das zu klären. Leistungstuning am Motor führt zu höherem Wertverlust weil schlechterer Weiterverkaufschance, da wird die Leasingfirma sicher was gehen haben und ein vorzeitig gekündigter Leasingvertrag wegen ungeklärter Änderungen kann teuer werden.