Leasing XC60 läuft aus - Möchte Auto übernehmen
Hallo Elch-Gemeinde,
Im Juni ist es soweit. Die 4 Leasingjahre gingen echt schnell vorbei...!😉
Und mit Schrecken fiel mir letztens ein, dass ich mir mal langsam über die automobile Zukunft Gedanken machen muss.
Zwar werden wir wieder was neues leasen (Geschäftswagen) den XC 60 möchten wir aber nach Leasingende übernehmen bzw. kaufen.
Nach (fast) 4 Jahren XC60 kann ich nämlich eins sagen. Best Car ever.....!!!!!!
Daher auch der Wunsch den Wagen zu behalten.
Jetzt meine Frage.
Der XC60 war nämlich unser erstes Leasingfahrzeug, daher fehlt mir hier ein wenig die Erfahrung.
Wir hatten damals ein KM-Leasing gemacht. Zustand, KM, und co passen. Von daher ist da wohl nichts großes bei Rückgabe / Bewertung zu erwarten.
Ich habe auch schon mit der Leasinggesellschaft gesprochen. Der Herr dort meinte, wenn keine großartigen Beschädigungen über den normalen Nutzungsgrad nach 4 Jahren / 80.000 km vorliegen, kommt da nix mehr auf uns zu. Zum Thema Kauf hatte ich auch schon mit Ihm gesprochen.
Der Wagen wird ganz normal von einem Gutachter bewertet und dadurch wohl der Kaufpreis ermittelt.
Jetzt meine (vielleicht blöde...!?) Frage.
Ich muss dann ja demnächst mit den Wagen zum Gutachter.
Wenn ich den Wagen "normal" zurückgeben würde, würde ich jetzt nochmal in der Werkstatt nen kurzen Check machen lassen und den Wagen zum Aufbereiter bringen, damit bei der Rückgabe nicht doch noch irgendwas abgezogen wird.
Da ich den Wagen aber doch jetzt kaufen will, wäre es doch besser wenn der Wagen in eine sch.... Zustand wäre, weil das ja denn den Wert drücken würde und ich den somit billigen bekommen könnte. Oder?
Irgendwie habe ich dabei aber das Gefühl, hier einen kapitalen Denkfehler zu begehen....!?!?
Vielleicht stehe ich aber auch grade nur auf den Schlauch...
Daher mal die Frage an die Leasingerfahrenen unter euch. Was soll ich tun. Was ist besser?
Achja, erwähnen muss ich wohl noch, dass der Wagen mal einen Frontschaden (Auffahrunfall, Schaden war so ca. 6.000 Euro) hatte, der aber natürlich in der Werkstatt repariert wurde. Die Leasinggesellschaft weiß natürlich auch drüber Bescheid. Das mindert aber doch den Wert nochmal zusätzlich!? Außerdem handelt es sich um ein EU-Fahrzeug in der französichen Xenium-Version!
Beste Antwort im Thema
Die Expertenmeinungen sind mal wieder erschreckend......Woher wisst ihr eigentlich so viel über den Arbeitsstatus vom TE, oder was da genau im Leasingvertrag steht. Über Volvo wird das nicht geleast sein, da Reimport. Ist aber auch völlig Banane. Der TE meint, das er privat ein zusätzliches Auto braucht. Dies kann er kaufen, egal ob neu oder gebraucht und jetzt macht er sich Gedanken, ob er das Fahrzeug, mit dem er 4 Jahre zufrieden war, erwirbt. Ihr könnt hier noch hundert Baustellen aufmachen, aber das Ganze reduziert sich doch ganz einfach: ist der Abgabepreis des Leasingpartners preislich so, das es dem TE günstig erscheint? Im Gegensatz zu Angeboten auf dem Markt kennt er das Fahrzeug und kauft nicht die Katze im Sack...., das war`s! Das er auf teure Aufbereitungen/Reparaturen/Durchsichten verzichten kann, wenn er den Ablösewert löhnt ist richtig, aber damit wird es kein Schnapper, da ein einwanfreier Zustand eingepreist ist und er ein Fahrzeug im aufbereiteten Zustand erwirbt, es aber dann nicht hat. Also rennt bitte nicht wieder über die Dörfer und spielt Steuerjongleure.. Gruß KUM
148 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Verbrecher75
In meinem Fall ist das hier natürlich was anderes. Denn vom Händler kaufe ich hier ja eigentlich auch nicht, sondern von der L-Bank.
Ob die Garantie oder so geben weiß ich gar nicht. Ich weiß aber, dass ich das Auto kenne und somit guten Gewissens kaufen kann!😉
... die Leasingbanken verkaufen i.d.R. an Händler unter Ausschluss der Gewährleistung. Das geht bei einen Verkauf an einen Privaten m.W.n. nicht - daher ggf. auch ein Aufschlag...?
Zitat:
Original geschrieben von gseum
... die Leasingbanken verkaufen i.d.R. an Händler unter Ausschluss der Gewährleistung. Das geht bei einen Verkauf an einen Privaten m.W.n. nicht - daher ggf. auch ein Aufschlag...?Zitat:
Original geschrieben von Verbrecher75
In meinem Fall ist das hier natürlich was anderes. Denn vom Händler kaufe ich hier ja eigentlich auch nicht, sondern von der L-Bank.
Ob die Garantie oder so geben weiß ich gar nicht. Ich weiß aber, dass ich das Auto kenne und somit guten Gewissens kaufen kann!😉
Och, das wäre dann auch kein Problem. Ich hab einen Bekannten der mit Gebrauchtwagen handelt... ;-)
Naja, warten wir mal ab.
Bisher habe ich eh noch keine Rückmeldung von der L-Bank bzgl. des Preises bekommen.
Gesetzt den fall ob vom Händler oder Privat in einer Preiklasse von 20.000-25.000 Euro
in deinem Beispiel der XC investiere ich gerne als"Privatkäufer" Zeit und meinetwegen
auch Geld und lasse den Elch auf Herz und Nieren überprüfen.
Wer sagt denn ohne zu Unken,daß der Händler dir Garantie gibt und zu guter letzt
doch dein Geldbeutel schrumpft, weil die reparatur nicht in die G´Bestimmungen passen.
Man liest doch jetzt schon wie schwer die Herren sich tun Antriebswellen oder Turbolader
fehler zu finden bzw. instand zu setzen geschweige die kosten zu übernehmen.
Dann verweisen sie dich auf das KLEINGEDRUCKTE im Garantieschreiben!
Risiko besteht überall der knackpunkt liegt darin es so gering wie möglich
zu halten (egal was man kauft).
Ich meinte auch das die Aufschläge wegfallen wie in vielen Autobörsen zu lesen.
Zusätzlich mit Winterreifen auf Alus bezahle ich demn Preis den ich will und
nicht den der Händler Ausgezeichnet hat mit Datenblatt und Co2 austoß.
Egal auch die L´Bank wird so vorgehen wie ein Händler denke ich.
4 Jahre 80.000Km gebraucht da muß schon Herzblut mit dabei sein?
Wie gesagt alles was über 20.000 Euro liegt ist zu teuer und da bei bleibe ich.
Ausstattung hin oder her "meine Meinung"!
Wie stehts mit Leasingverlängerung bzw. Weiterleasen des Fahrzeugs mit neuem Veetrag und anderen/besseren Konditionen?
Bin zwar ein Anhänger von "never change a winning team", auf der anderen Seite kann man vielleicht auch sagen: Warum soll es nach der positiven Erfahrung mit dem gleichen Modell nicht wieder gut laufen? Und dann kann man neu konfigurieren und sich am Neuen erfreuen...
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Zitat:
Original geschrieben von Verbrecher75
Och, das wäre dann auch kein Problem. Ich hab einen Bekannten der mit Gebrauchtwagen handelt... ;-)
das hilft fuer den rechtsrelevanten Part hier nicht. Wenn der Bekannte in seiner Funktion als Gebrauchtwagenhaendler das kauft und an eine Privatperson weiterverkauft, muss er auch Gewaehrleistung geben !
Gruss
tomsam
Zitat:
Original geschrieben von tomsam
das hilft fuer den rechtsrelevanten Part hier nicht. Wenn der Bekannte in seiner Funktion als Gebrauchtwagenhaendler das kauft und an eine Privatperson weiterverkauft, muss er auch Gewaehrleistung geben !Gruss
tomsam
Theorie und Praxis..........wenn ich als Händler einen Gebrauchtwagen an einen guten Bekannten verkaufe und dabei die Gewährleistung in gegenseitigem Einvernehmen ausschließe, sollte man sich doch soweit vertrauen, dass es dann auch keine nachträglichen Probleme gibt.
Der Händler muss zwar Gewährleistung geben, der Käufer ist aber nicht verpflichtet, diese im Schadensfall auch zu nutzen. 😉
In diesem speziellen Fall würde der Händler seinem Bekannten ja nur einen Gefallen erweisen und an dem Fahrzeug keinen Cent verdienen. Es geht doch hier darum, dass der TE ggf. zu "seinen" Fahrzeug kommt, selbst wenn die Leasinggesellschaft nur an einen Händler verkaufen sollte.
Leute, Leute, grade habe ich was erlebt.....
nachdem ich nach mittlerweile fast 3 Wochen 😠 noch immer keine Rückmeldung von der Leasingfirma bzgl. des Kaufpreises erhalten haben, war ich grade mal so frei dort anzurufen.
Der SB hat sich natürlich entschuldigt, auf die Fachabteilung, Krankheit und Ostern usw. verwiesen.
Kein Thema. Ich bin ja von Natur aus eher nett und freundlich und verzeihe so einiges...!
Wir haben dann noch diverses zum kauf usw. besprochen und das die mir dann jetzt grade das verbindliche Angebot mit Datum 30.6.13 (offizielles Leasingende) schicken und dann auch keine Bewertung mehr gemacht werden muss usw.
Zusätzlich haben wir noch besprochen das ich das Auto auch kaufen kann, die dann aber noch eine GW Garantie machen müssen die ich dann natürlich extra zahlen muss. Alternativ kauft das halt meine Frau über die Firma. Dann wird´s halt etwas günstiger. Sehen wir dann noch wie wirs machen
Soweit alles Ok für mich und der SB war auch sehr freundlich....!
Dann war ich mal so frei zu fragen wie der Preis eigentlich ermittelt wird.
Seine Antwort war: "Schwackewert Händler VK minus 10%"
Ich so: "😕 Ein Schwackewert für ein EU-Fahrzeug ist wohl nicht wirklich aussagekräftig"
Und dann wurde der richtig böse und laut...!: "Jetzt kommen Sie mir hier nicht so um die Ecke, das war damals alles lang und breit besprochen und das ist nicht so usw, usw, usw....!"
Ich wusste im ersten Moment gar nicht wie mir geschieht.
Auf Rückfragen wurde der immer pampiger....!
Erst als ich Ihm zu verstehen gegeben habe, dass seine Reaktion etwas "übertrieben" ist und mir nicht passt, hat er einen Gang zurück geschaltet und wir konnten wieder normal reden!
Er: "Es war damals Klipp und Klar abgesprochen, dass der Wagen in dieser Form auch in Deutschland bestellt werden kann."
Ich: "Ja sicher kann er das! Ist ja ein normaler XC60. Den gibt es so in Deutschland, genau wie in Frankreich oder auch in anderen Ländern."
Er: "Na dann ist doch alles Ok so!"
Ich: "Aha, sie wissen aber schon, dass der Wagen ein Scheckheft auf Frankreich und somit natürlich in französischer Sprache hat. Dann versuchen Sie mal einen anderen potentiellen Käufer zu erklären, dass dies dann kein EU-Fahrzeug ist...!"
Dann wurde er ganz still und meinte: "Naja, morgen erhalten Sie per Email das Kaufangebot und dann sehen wir weiter....!" 🙄
Ich habe jetzt extra nochmal den Kaufvertrag von damals rausgesucht.
Da steht ganz groß - sogar in Fettschrift - EU-Neuwagen drauf....!
Jetzt bin ich ja echt mal auf morgen gespannt!!!
... du könntest ja mal bei Schwacke anfragen, ob dort EU-Wagen anders gerechnet werden! 😉
Schönen Gruß
Jürgen
Mal eine kurze Zwischenfrage: Was für eine Rolle spielt es denn, ob es ein EU-Wagen ist? Kulanz wird es seitens VCG doch sowieso nicht geben und eine Gebrauchtwagengarantie bekommst du doch.
Oder habe ich da einen Denkfehler?
P.S.: 6 Seiten um einen Leasingrückläufer zu übernehmen. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Gigamax
Mal eine kurze Zwischenfrage: Was für eine Rolle spielt es denn, ob es ein EU-Wagen ist? Kulanz wird es seitens VCG doch sowieso nicht geben und eine Gebrauchtwagengarantie bekommst du doch.Oder habe ich da einen Denkfehler?
P.S.: 6 Seiten um einen Leasingrückläufer zu übernehmen. 🙄
In meinem Augen spielt es dahingehend eine Rolle, dass der EU-Neuwagen damals um einiges billiger (ca. 8.000 Euro) war als ein deutsches Modell.
Daher kann wohl jetzt kein Schwackewert gemäß deutschem Listenpreis als Referenz angenommen werden...!?
Aber nachdem mir der SB so blöd gekommen ist, würde ich die am liebsten auflaufen lassen.
Sollen die ruhig mal versuchen ein EU-Fahrzeug mit französischen Unterlagen zum "normalen" deutschen Preis als Deutsches Fahrzeug an den Mann zu bringen. Da sehe ich eher schwarz für die...
Zitat:
Original geschrieben von Master136
...aber er hat doch -10% kalkuliert. Oder für was sind die?
Gutes Argument. Ich denke das ist einfach so...!?!? Angebot für den Käufer oder so.
Denn das sagte er mir ja bevor ich mit dem Argument EU-Fahrzeug kam.
Genau weiß ich das aber jetzt wirklich nicht.
Wie auch immer.
Wenn ich mir die Marktpreise so ansehe und mein Fahrzeug online bewerte (haben wir eben mal beim ADAC gemacht) komme ich immer wieder auf den Marktpreis von rund 25.000 Euro.
Das mag für ein deutsches Fahrzeug gerechtfertigt sein, aber eben in meinen Augen niemals für ein EU-Fahrzeug.
Wenn ich dann noch bedenke was der Wagen gekostet hat und was wir in den letzten (fast) 4 Jahren dafür gezahlt haben....!
Aber jetzt warte ich einfach mal ab. Vielleicht gibt es ja wirklich eine extra Liste für EU Fahrzeuge und ich werde morgen angenehm überrascht. 😉
Faktisch gibt es keinen (!) Unterschied (mal abgesehn von evtl. Ausstattungsdifferenzen) von einem EU-Neuwagen zu einem deutschen Fahrzeug. Somit werden die Fahrzeuge auch so gerechnet.
Das ist leider nun etwas blöd für dich 🙁 aber lt. Leasingfirma schon korrekt.
Das Thema EU- Fahrzeug war doch im Kaufpreis/ Leasingrate schon berücksichtigt, die Vorteile hatte man dann ja schon. Das es im Wiederverkauf Nachteile haben könnte, ist zwar evtl. ein Problem für die Leasinggesellschaft, hat aber mit der kaufm. Kalkulation erst einmal nichts zu tun. Ich denke auch nicht, das die Abschläge im Gebrauchtwagenbereich so enorm sein werden, wenn das Fahrzeug Top ist, wird da mehr als 10% weniger kaum rauskommen. Bin mal gespannt auf das Angebot, aber auch EU Fahrzeuge sind keine Never- Ending- Spar- Story, im Gebrauchtbereich zählt eher der Zustand und Garantie.
KUM