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Leasing XC60 läuft aus - Möchte Auto übernehmen

Volvo XC60 D
Themenstarteram 20. März 2013 um 6:25

Hallo Elch-Gemeinde,

Im Juni ist es soweit. Die 4 Leasingjahre gingen echt schnell vorbei...!;)

Und mit Schrecken fiel mir letztens ein, dass ich mir mal langsam über die automobile Zukunft Gedanken machen muss.

Zwar werden wir wieder was neues leasen (Geschäftswagen) den XC 60 möchten wir aber nach Leasingende übernehmen bzw. kaufen.

Nach (fast) 4 Jahren XC60 kann ich nämlich eins sagen. Best Car ever.....!!!!!!

Daher auch der Wunsch den Wagen zu behalten.

Jetzt meine Frage.

Der XC60 war nämlich unser erstes Leasingfahrzeug, daher fehlt mir hier ein wenig die Erfahrung.

Wir hatten damals ein KM-Leasing gemacht. Zustand, KM, und co passen. Von daher ist da wohl nichts großes bei Rückgabe / Bewertung zu erwarten.

Ich habe auch schon mit der Leasinggesellschaft gesprochen. Der Herr dort meinte, wenn keine großartigen Beschädigungen über den normalen Nutzungsgrad nach 4 Jahren / 80.000 km vorliegen, kommt da nix mehr auf uns zu. Zum Thema Kauf hatte ich auch schon mit Ihm gesprochen.

Der Wagen wird ganz normal von einem Gutachter bewertet und dadurch wohl der Kaufpreis ermittelt.

Jetzt meine (vielleicht blöde...!?) Frage.

Ich muss dann ja demnächst mit den Wagen zum Gutachter.

Wenn ich den Wagen "normal" zurückgeben würde, würde ich jetzt nochmal in der Werkstatt nen kurzen Check machen lassen und den Wagen zum Aufbereiter bringen, damit bei der Rückgabe nicht doch noch irgendwas abgezogen wird.

Da ich den Wagen aber doch jetzt kaufen will, wäre es doch besser wenn der Wagen in eine sch.... Zustand wäre, weil das ja denn den Wert drücken würde und ich den somit billigen bekommen könnte. Oder?

Irgendwie habe ich dabei aber das Gefühl, hier einen kapitalen Denkfehler zu begehen....!?!?

Vielleicht stehe ich aber auch grade nur auf den Schlauch...

Daher mal die Frage an die Leasingerfahrenen unter euch. Was soll ich tun. Was ist besser?

Achja, erwähnen muss ich wohl noch, dass der Wagen mal einen Frontschaden (Auffahrunfall, Schaden war so ca. 6.000 Euro) hatte, der aber natürlich in der Werkstatt repariert wurde. Die Leasinggesellschaft weiß natürlich auch drüber Bescheid. Das mindert aber doch den Wert nochmal zusätzlich!? Außerdem handelt es sich um ein EU-Fahrzeug in der französichen Xenium-Version!

Beste Antwort im Thema

Die Expertenmeinungen sind mal wieder erschreckend......Woher wisst ihr eigentlich so viel über den Arbeitsstatus vom TE, oder was da genau im Leasingvertrag steht. Über Volvo wird das nicht geleast sein, da Reimport. Ist aber auch völlig Banane. Der TE meint, das er privat ein zusätzliches Auto braucht. Dies kann er kaufen, egal ob neu oder gebraucht und jetzt macht er sich Gedanken, ob er das Fahrzeug, mit dem er 4 Jahre zufrieden war, erwirbt. Ihr könnt hier noch hundert Baustellen aufmachen, aber das Ganze reduziert sich doch ganz einfach: ist der Abgabepreis des Leasingpartners preislich so, das es dem TE günstig erscheint? Im Gegensatz zu Angeboten auf dem Markt kennt er das Fahrzeug und kauft nicht die Katze im Sack...., das war`s! Das er auf teure Aufbereitungen/Reparaturen/Durchsichten verzichten kann, wenn er den Ablösewert löhnt ist richtig, aber damit wird es kein Schnapper, da ein einwanfreier Zustand eingepreist ist und er ein Fahrzeug im aufbereiteten Zustand erwirbt, es aber dann nicht hat. Also rennt bitte nicht wieder über die Dörfer und spielt Steuerjongleure.. Gruß KUM

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Ich würde kein Auto aus dem Leasing heraus kaufen, das lohnt sich nicht. Die Leasingraten schreibt du voll ab. Wenn der Wagen voll abgeschrieben ist kaufe doch einen neuen XC 60, wenn das Auto auf 0 ist wird ein neues geleast so einfach ist das. Der Wagen ist 4 Jahre alt die Reparaturen fangen an etc.

Die Wertminderung durch den Schaden geht aus dem damals erstellten Gutachten hervor. Aufbereiten würde ich nicht außer es sind Kratzer am Wagen die über die übliche Abnutzung hinaus gehen. Weiterhin macht man im Vergleich zum Gebrauchtwagenmarkt einer eher schlechtes Geschäft wenn man ein Leasingfahrzeug übernimmt. Hier würde ich zur Preisfindung mal entsprechend Gebrauchtfahrzeuge zum Vergleich heranziehen und gegebenenfalls mit der Leasingbank verhandeln.

Zitat:

Original geschrieben von Verbrecher75

Der Herr dort meinte, wenn keine großartigen Beschädigungen über den normalen Nutzungsgrad nach 4 Jahren / 80.000 km vorliegen, kommt da nix mehr auf uns zu. Zum Thema Kauf hatte ich auch schon mit Ihm gesprochen.

nun, wenn du dich mit deinem Nick dort vorgestellt hast, dann kann ich verstehen, dass der Herr von der Leasing so reagiert.

Aber mal im Ernst: im Normalfall kann -sofern das Fahrzeug nicht schon anderweitig vergeben ist- das Fahrzeug zum errechneten Restwert (und ja, den gibt es auch bei km-Leasing) herauskaufen und zwar oftmals auch ohne, dass am Fahrzeug noch etwas getan werden muss.

Nur: wenn die Person, die das Fahrzeug vorher geleast hat ein Freelancer ist und danach das Fahrzeug in dieser Funktion erworben wird, dann kann ggf. das liebe FA da noch einen Strick daraus drehen... und wird es von jemand anderem erworben (Frau,Vater,Mutter,Sohn,...) dann verlangen die meisten Haendler einen Aufpreis (derweil sie ja Gewaehrleistung geben muessen). Gut ist der dran, so wie ich, der sich idR die Kaufoption fix zu Anfang des Leasings bestaetigen laesst (also sowohl den Preis, als auch die freie Wahl des Kaeufers)

Ich wuerd den Herrn von der Leasing mal fragen, was der kalkulierte Restwert ist und ob man zu dem Preis ohne weitere Verpflichtungen kaufen koennte.

Gruss

tomsam

am 20. März 2013 um 7:42

Sinnigerweise macht man sich darüber vor dem Leasing Gedanken. Dann kann man mit dem Händler von vornherein einen Kaufpreis für das Gebrauchtfahrzeug mitverhandeln.

Vorsicht, wenn es von Geschäft -> Privat gehen soll, da schauen die Finanzämter ganz genau hin. Es war früher mal beliebtes Steuersparmodell während der Leasinglaufzeit wahnwitzig hohe Leasingraten auf die Firma zu schreiben und das Auto dann für ganz kleines Geld privat zu übernehmen.

Gib die Karre ab, egal ob mit Verlust das ding ist 4 Jahre alt was willst du mit so einem alten Auto noch, die Reparaturen gehen ins Bodenlose lease dir einen neuen XC 60 die Faceliftmodelle sehen spitze aus, stell das ding deinen Händler auf den Hof er wird dir sicher entgegen kommen wenn du dich für einen neuen entscheidest.

Zitat:

Original geschrieben von stelen

Sinnigerweise macht man sich darüber vor dem Leasing Gedanken. Dann kann man mit dem Händler von vornherein einen Kaufpreis für das Gebrauchtfahrzeug mitverhandeln.

Vorsicht, wenn es von Geschäft -> Privat gehen soll, da schauen die Finanzämter ganz genau hin. Es war früher mal beliebtes Steuersparmodell während der Leasinglaufzeit wahnwitzig hohe Leasingraten auf die Firma zu schreiben und das Auto dann für ganz kleines Geld privat zu übernehmen.

Das geht anders, der Unternehmer kauf ein Auto Firmenwagen nach 4 Jahren wird es offiziell an die aus dem Geschäftsvermögen genommen wird auf die Ehefrau überschrieben und mit Gewinn wieder verkauft. Aber diesen Trick kennt das Fianzamt auch schon.

Zitat:

Original geschrieben von tomsam

Ich wuerd den Herrn von der Leasing mal fragen, was der kalkulierte Restwert ist und ob man zu dem Preis ohne weitere Verpflichtungen kaufen koennte.

Interessantes Thema und interessantes Statement (Best car ever). Eine ähnliche Überlegung stelle ich auch gerade an, habe aber noch ein paar Monate Zeit...

...den Tipp mit dem kalkulierten Restwert (Buchwert) hätte ich auch gerade rausgekramt:

• Vor Leasingende kann der Leasingnehmer den Wagen zumeist zum von der Leasinggesellschaft ermittelten aktuellen Buchwert aus dem Leasing kaufen - Nachteil, es kommen zumeist diverse Gebühren dazu.

• Ansonsten geht der Wagen (der ja ein Mietwagen ist und dementsprechend sorgsam behandelt wurde :D) an den Händler und in das Eigentum des Händlers über (...zumindest, wenn es keine freie Leasinggesellschaft ist).

Der Leasingvertrag zwischen Leasinggesellschaft und Leasingnehmer ist damit erfüllt

• Kaufabsichten solltest Du dann mit dem Händler ausmachen. Am Besten kaufst Du privat vom Händler, dann sollte das F-Amt auch keine Zicken machen.

Berichte mal, was rausgekommen ist - wie gesagt. Ich hätte ähnliche Absichten...

Gruß von der raviolidose

Frisch-aus-der-ams

@ investi

Ich hege zwar nur eine geringe Hoffnung, dass Du in der Lage bist das Folgende zu begreifen und umzusetzen, aber einen Versuch vor der Ignore Liste wage ich dennoch.

Es geht hier im Forum nicht darum, ungefragt in einer möglichst großen Anzahl von Beiträgen seine eigene Meinung/Sicht der Welt etc. darzustellen und andere davon zu überzeugen es genauso zu sehen/machen.

Beschränke Dich doch auf die Beantwortung der gestellten Fragen und behalte die ganzen unpassenden und oftmals überwiegend zudem sinnfreien Kommentare für Dich.

Gestern etliche Beiträge dieser Art bis in die Nacht, heute morgen geht es in der Frühe gleich weiter - dazwischen beschwerst Du Dich, dass man Dir nicht mehr antwortet und bittest um Beachtung? Sorry, aber evt. überlegst Du einmal, was bei Dir falsch läuft und suchst Dir professionelle Hilfe!

Gruß

Hagelschaden

am 20. März 2013 um 8:11

Er hat doch völlig recht, meine zwischen 6 und 16 Jahre alten Privatwagen sind alle völlig unfahrbar ...

Zitat:

Original geschrieben von raviolidose

Zitat:

Original geschrieben von tomsam

Ich wuerd den Herrn von der Leasing mal fragen, was der kalkulierte Restwert ist und ob man zu dem Preis ohne weitere Verpflichtungen kaufen koennte.

Interessantes Thema und interessantes Statement (Best car ever). Eine ähnliche Überlegung stelle ich auch gerade an, habe aber noch ein paar Monate Zeit...

...den Tipp mit dem kalkulierten Restwert (Buchwert) hätte ich auch gerade rausgekramt:

• Vor Leasingende kann der Leasingnehmer den Wagen zumeist zum von der Leasinggesellschaft ermittelten aktuellen Buchwert aus dem Leasing kaufen - Nachteil, es kommen zumeist diverse Gebühren dazu.

• Ansonsten geht der Wagen (der ja ein Mietwagen ist und dementsprechend sorgsam behandelt wurde :D) an den Händler und in das Eigentum des Händlers über (...zumindest, wenn es keine freie Leasinggesellschaft ist).

Der Leasingvertrag zwischen Leasinggesellschaft und Leasingnehmer ist damit erfüllt

• Kaufabsichten solltest Du dann mit dem Händler ausmachen. Am Besten kaufst Du privat vom Händler, dann sollte das F-Amt auch keine Zicken machen.

Berichte mal, was rausgekommen ist - wie gesagt. Ich hätte ähnliche Absichten...

Gruß von der raviolidose

Das wird aber ein teurer Spaß, wenn du Privat zum Händler kaufst.

Grundsätzlich gehört dir das Auto nicht,... somit musst du bei Rückgabe das Auto in guten Zustand abgeben. Sonst zahlst du nach/drauf. - Dann kannst du dir Gedanken über eine Übernahme machen. Diese würde ich aber auch privat machen.

Die Frage ist ob/was dir das bringt? Brauchst du ein 2. Auto privat? Willst du etwas anderes oder wieder einen XC60 Leasen?

Im Regelfall ist es so, dass sich ein rauskaufen selten lohnt. - Sollte es jedoch so sein, dass du ein zweites Auto möchtest, oder halt keinen XC mehr least sondern zb einen Caddy würde ich den Preis checken und ggf. zuschlagen. Du kennst das Auto!

am 20. März 2013 um 8:15

Kleiner Tip am Rande, die hier anwesenden Händler mögen das überlesen: Beim ADAC auf der Seite gibt es eine nette Zusammenstellung von Urteilen, was bei einer Leasingrückgabe noch zulässig ist und was nicht.

Das ist erheblich mehr, als in den schönen Broschüren der Leasingbanken steht.

Zitat:

Original geschrieben von v1P

Grundsätzlich gehört dir das Auto nicht,... somit musst du bei Rückgabe das Auto in guten Zustand abgeben. Sonst zahlst du nach/drauf. - Dann kannst du dir Gedanken über eine Übernahme machen. Diese würde ich aber auch privat machen.

Die Frage ist ob/was dir das bringt? Brauchst du ein 2. Auto privat? Willst du etwas anderes oder wieder einen XC60 Leasen?

Im Regelfall ist es so, dass sich ein rauskaufen selten lohnt. - Sollte es jedoch so sein, dass du ein zweites Auto möchtest, oder halt keinen XC mehr least sondern zb einen Caddy würde ich den Preis checken und ggf. zuschlagen. Du kennst das Auto!

Vip hat recht ein rauskaufen lohnt sich nicht. Warum least man ein Auto ? weil man flüssig bleiben will weil leasingraten sofort abschreibbar und als aufwand verbuchbar sind und somit den Gewinn drücken und du weniger ans Finanzamt überweisen mußt. Entweder kauft man das Auto von anfang an oder least es und gibt es dann einfach zurück. etwas anderes ist leider sinnlos.

Leasingraten abschreiben? Danke für den Tipp!

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