Leasing XC60 läuft aus - Möchte Auto übernehmen
Hallo Elch-Gemeinde,
Im Juni ist es soweit. Die 4 Leasingjahre gingen echt schnell vorbei...!😉
Und mit Schrecken fiel mir letztens ein, dass ich mir mal langsam über die automobile Zukunft Gedanken machen muss.
Zwar werden wir wieder was neues leasen (Geschäftswagen) den XC 60 möchten wir aber nach Leasingende übernehmen bzw. kaufen.
Nach (fast) 4 Jahren XC60 kann ich nämlich eins sagen. Best Car ever.....!!!!!!
Daher auch der Wunsch den Wagen zu behalten.
Jetzt meine Frage.
Der XC60 war nämlich unser erstes Leasingfahrzeug, daher fehlt mir hier ein wenig die Erfahrung.
Wir hatten damals ein KM-Leasing gemacht. Zustand, KM, und co passen. Von daher ist da wohl nichts großes bei Rückgabe / Bewertung zu erwarten.
Ich habe auch schon mit der Leasinggesellschaft gesprochen. Der Herr dort meinte, wenn keine großartigen Beschädigungen über den normalen Nutzungsgrad nach 4 Jahren / 80.000 km vorliegen, kommt da nix mehr auf uns zu. Zum Thema Kauf hatte ich auch schon mit Ihm gesprochen.
Der Wagen wird ganz normal von einem Gutachter bewertet und dadurch wohl der Kaufpreis ermittelt.
Jetzt meine (vielleicht blöde...!?) Frage.
Ich muss dann ja demnächst mit den Wagen zum Gutachter.
Wenn ich den Wagen "normal" zurückgeben würde, würde ich jetzt nochmal in der Werkstatt nen kurzen Check machen lassen und den Wagen zum Aufbereiter bringen, damit bei der Rückgabe nicht doch noch irgendwas abgezogen wird.
Da ich den Wagen aber doch jetzt kaufen will, wäre es doch besser wenn der Wagen in eine sch.... Zustand wäre, weil das ja denn den Wert drücken würde und ich den somit billigen bekommen könnte. Oder?
Irgendwie habe ich dabei aber das Gefühl, hier einen kapitalen Denkfehler zu begehen....!?!?
Vielleicht stehe ich aber auch grade nur auf den Schlauch...
Daher mal die Frage an die Leasingerfahrenen unter euch. Was soll ich tun. Was ist besser?
Achja, erwähnen muss ich wohl noch, dass der Wagen mal einen Frontschaden (Auffahrunfall, Schaden war so ca. 6.000 Euro) hatte, der aber natürlich in der Werkstatt repariert wurde. Die Leasinggesellschaft weiß natürlich auch drüber Bescheid. Das mindert aber doch den Wert nochmal zusätzlich!? Außerdem handelt es sich um ein EU-Fahrzeug in der französichen Xenium-Version!
Beste Antwort im Thema
Die Expertenmeinungen sind mal wieder erschreckend......Woher wisst ihr eigentlich so viel über den Arbeitsstatus vom TE, oder was da genau im Leasingvertrag steht. Über Volvo wird das nicht geleast sein, da Reimport. Ist aber auch völlig Banane. Der TE meint, das er privat ein zusätzliches Auto braucht. Dies kann er kaufen, egal ob neu oder gebraucht und jetzt macht er sich Gedanken, ob er das Fahrzeug, mit dem er 4 Jahre zufrieden war, erwirbt. Ihr könnt hier noch hundert Baustellen aufmachen, aber das Ganze reduziert sich doch ganz einfach: ist der Abgabepreis des Leasingpartners preislich so, das es dem TE günstig erscheint? Im Gegensatz zu Angeboten auf dem Markt kennt er das Fahrzeug und kauft nicht die Katze im Sack...., das war`s! Das er auf teure Aufbereitungen/Reparaturen/Durchsichten verzichten kann, wenn er den Ablösewert löhnt ist richtig, aber damit wird es kein Schnapper, da ein einwanfreier Zustand eingepreist ist und er ein Fahrzeug im aufbereiteten Zustand erwirbt, es aber dann nicht hat. Also rennt bitte nicht wieder über die Dörfer und spielt Steuerjongleure.. Gruß KUM
148 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Master136
Leasingraten abschreiben? Danke für den Tipp!
Beim Leasing kannst Du die Leasingrate sowie auch alle Kosten für das Fahreug sofort steuerlich geltend machen.
Die Expertenmeinungen sind mal wieder erschreckend......Woher wisst ihr eigentlich so viel über den Arbeitsstatus vom TE, oder was da genau im Leasingvertrag steht. Über Volvo wird das nicht geleast sein, da Reimport. Ist aber auch völlig Banane. Der TE meint, das er privat ein zusätzliches Auto braucht. Dies kann er kaufen, egal ob neu oder gebraucht und jetzt macht er sich Gedanken, ob er das Fahrzeug, mit dem er 4 Jahre zufrieden war, erwirbt. Ihr könnt hier noch hundert Baustellen aufmachen, aber das Ganze reduziert sich doch ganz einfach: ist der Abgabepreis des Leasingpartners preislich so, das es dem TE günstig erscheint? Im Gegensatz zu Angeboten auf dem Markt kennt er das Fahrzeug und kauft nicht die Katze im Sack...., das war`s! Das er auf teure Aufbereitungen/Reparaturen/Durchsichten verzichten kann, wenn er den Ablösewert löhnt ist richtig, aber damit wird es kein Schnapper, da ein einwanfreier Zustand eingepreist ist und er ein Fahrzeug im aufbereiteten Zustand erwirbt, es aber dann nicht hat. Also rennt bitte nicht wieder über die Dörfer und spielt Steuerjongleure.. Gruß KUM
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Ruhig KUM 🙂 ... alles wird gut 🙂
Wie gesagt, passt der Preis und braucht er das Auto bzw. möchte es gern halten spricht eigentlich nix dagegen zumal er es kennt :-)
Was zu bedenken ist, dass er selbst den Wagen womöglich nicht rauskaufen kann. Kommt auf die Bank und den Händler an. Das ist aber (wie du schon gesagt hast) Vertragsabhängig...
Aus der Abschreibungsdiskussion halte ich mich hier lieber ganz raus, stehe schon wieder kurz vom Nervenzusammenbruch bei gewissen Aussagen ... 😰
Zitat:
Berichte mal, was rausgekommen ist - wie gesagt. Ich hätte ähnliche Absichten...
Gruß von der raviolidose
Meintest du mich mit der Frage. Ja, das funktionierte bei mir schon ein paar mal.
Gruss
tomsam
Kann den TE sehr gut verstehen. Bin auch der Meinung, dass mein XC60 das beste je gefahrene Auto ist. Bin vollauf zufrieden, hatte bis auf Kleinigkeiten keine Probleme und fahre den Wagen gern. Nun rückt das Leasingende in greifbare Nähe, und ich frage mich: Warum nicht weiterfahren? Denn: Never change a winning team. Und auf viele der im Facelift geänderten Details kann ich gut verzichten.
Ich bin mir der Probleme und Leasingklauseln durchaus bewusst. Daher bin ich gespannt, wie die Sache beim TE ausgeht und hoffe, dass er hier (ggf. auch nur mir per PN) vom Ergebnis berichtet.
Zitat:
Original geschrieben von tomsam
Meintest du mich mit der Frage. Ja, das funktionierte bei mir schon ein paar mal.Zitat:
Berichte mal, was rausgekommen ist - wie gesagt. Ich hätte ähnliche Absichten...
Gruß von der raviolidose
Nicht direkt, bin aber an Deinen Tipps hierzu interessiert. Im Zweifel als PN
Zitat:
Original geschrieben von raviolidose
Nicht direkt, bin aber an Deinen Tipps hierzu interessiert. Im Zweifel als PNZitat:
Original geschrieben von tomsam
Meintest du mich mit der Frage. Ja, das funktionierte bei mir schon ein paar mal.
Dem schließe ich mich an.
@investi: Nicht alles ist immer gleich eine Frage des Geldes. Hier geht es um Vertrauen in das Fahrzeug und um Zufriedenheit.
Zitat:
Original geschrieben von filiushh
Kann den TE sehr gut verstehen. Bin auch der Meinung, dass mein XC60 das beste je gefahrene Auto ist. Bin vollauf zufrieden, hatte bis auf Kleinigkeiten keine Probleme und fahre den Wagen gern. Nun rückt das Leasingende in greifbare Nähe, und ich frage mich: Warum nicht weiterfahren? Denn: Never change a winning team.
Sehe ich genauso. Wenn man ein Privatfahrzeug braucht, wäre es für mich auch das Naheliegendste, auf was bewährtes und bekanntes zurückzugreifen. Der Gedanke das "best car ever" aus dem Leasing rauszukaufen wäre in der Situation auch meiner gewesen. Die Fallstricke und Klauseln beim Leasing sind mir nicht bekannt. Ich als simpel denkender Privatkäufer würde sehen, dass ich unter´m Strich mit dem Kaufpreis leben kann. Und wenn der im Vergleich mit ähnlichen Fahrzeugen einen Tick zu hoch ausfällt, wäre mir das egal, da ich das Fahrzeug von A-Z kenne und nicht die Katze im Sack kaufe.
Habe das Gleiche mit meinem Q5 kalkuliert (kalkulieren lassen)
Der größte Vorteil beim "Rauskaufen" ist der, daß man weiß, was gehauen und gestochen ist an dem Auto. Auch wenn bei mobile.de & Co. für einen Tausender günstigere Exemplare zu finden wären, hätte ich in jedem Fall MEIN Auto rauskaufen wollen.
Und das wäre bei mir so gegangen:
A)
Wenn es genau der Leasingnehmer ist, also in meinem Fall die juristische Person "Firma", welcher das Auto zum kalkulierten Restwert erwirbt, so geht das ohne jeglichen Aufpreis und ohne eine Fahrzeugbewertung mit ggf. anfallenden Reparaturkosten, etc.
B)
Wenn es jemand anderes erwirbt, und das wäre auch ich als Privatperson, so berechnet der 🙂 die Aufbereitung UND die zwingend von ihm zu verkaufende Gebrauchtwagengarantie UND es wird eine übliche, penible Leasingrücknahme-Begutachtung durchgeführt.
Variante A) war durchaus reizvoll, am Ende siegte die Lust auf etwas Neues, siehe Signatur 😉
Von irgendwelchen FA-Geschichten lasse ich mal lieber hier - da halte ich es mit Dieter Nuhr... (und das stünde manch anderem auch ganz gut...)
Erst schon mal Danke für die überwältigende Beteiligung, Hilfe und Antworten.
Wie ich sehe, sind hier aber wohl einige Fragen offen, die ich euch auch gerne beantworte um etwas mehr "Licht ins Dunkel" zu bringen!
Wir möchten das Fahrzeug übernehmen ,weil wir wissen was wir an dem Auto haben und außerdem noch nichts groß dran war. Wie geschrieben wurde: "Never change a winning team" bringt das wohl auf den Punkt. Außerdem ist der Wagen nach 4 Jahren und 80.000 km ja nicht wirklich alt und ausgelutscht! Zumal wir den Wagen immer sehr pfleglich (halt wie unser Eigentum) behandelt haben.
Zum anderen ist der Wagen - wie auch schon richtig vermutet wurde - nicht über Volvo (da EU-Fahrzeug), sondern über eine große "freie" Leasinggesellschaft geleast.
Um Diskussionen über die Firma XY hier zu vermeiden, werde ich aber nicht schreiben welche das ist. 😉
Den Wagen haben ausschließlich wir, also meine Frau und ich, die letzten 3,5 Jahre gefahren.
Meine Frau ist mit einem Einzelunternehmen selbstständig. Geleast haben wir den Wagen wiel steuerlich absetzbar. Rechtlich ist der Wagen also natürlich meiner Frau. Und wenn muss Sie den als Unternehmerin wohle auch kaufen.
Ob ich hier in meiner "Funktion als Privatkäufer" auch den Wagen erwerben könnte, weiß ich gar nicht.
Und um auch noch kurz auf die geplante Automobile Zukunft in unserem Hause zu kommen, hier die ab Juli geplante Version:
Der Volvo wird übernommen und ich fahre denn dann somit zukünftig als "Zweitwagen". Der Peugeot 207cc (der rechtlich mir gehört) wird verkauft.
Meine Frau möchte den neuen Opel Cascada haben und den dann als neues Geschäftsfahrzeug leasen.
Und bitte jetzt keine Diskussionen nach der Art "Opel ist sch...., nimm einen C70, CLK, 3er, A5 oder sonst was".... Ich/wir kaufen unsere Autos nach gefallen und nicht nach Marken!!! So haben wir damals den XC60 gekauft und so wird es jetzt wohl auch der Cascade werden. Und in 4 jahren wird es dann vielleicht ein Renault, Kia oder sonst was....!
Alles in allem ist aber natürlich der Kaufpreis für den XC entscheident. Wenn das Angebot passt, schlagen wir zu, sonst halt nicht...!
Also, um das mal aufzuklären:
Falls es sich um ein gängiges Leasingmodell handelt: Das Auto gehört nicht deiner Frau (Besitzer) sondern der Leasinggesellschaft(Eigentümer). Diese entscheidet nach dem Leasingende auch was mit dem Wagen passiert. Also krass gesagt, kommt ein MA der Leasinggesellschaft und möchte genau das Fzg. haben könnten die sich auch sperren und sagen das Auto wird von uns anderweitig vermarktet. Ich glaube jedoch nicht, dass dieser konstruierte Fall auftritt. 😉 Es besteht also auch keine Verpflichtung deiner Frau/der Firma das Fahrzeug ins Geschäft zuübernehmen (da das Fzg. der Leasinggesellschaft gehört ist das ja auch noch nicht passiert). Außer das ist gewollt (scheint aber nicht so). Der Vertrag läuft "ganz normal" aus und (jetzt weiß ich nicht genau weiter, da ich noch nicht "extern" geleast habe) ihr sprecht mit eurem Sachbearbeiter über das Kaufinteresse deinerseits. Du kaufst das Auto von der Leasinggesellschaft und es gehört dir (ist also dein Eigentum) und deine Frau den Opel (wenns sein muss 😛 😉). Alles ist schön 😉
Zitat:
Original geschrieben von Master136
Also, um das mal aufzuklären:Falls es sich um ein gängiges Leasingmodell handelt: Das Auto gehört nicht deiner Frau (Besitzer) sondern der Leasinggesellschaft(Eigentümer). Diese entscheidet nach dem Leasingende auch was mit dem Wagen passiert. Also krass gesagt, kommt ein MA der Leasinggesellschaft und möchte genau das Fzg. haben könnten die sich auch sperren und sagen das Auto wird von uns anderweitig vermarktet. Ich glaube jedoch nicht, dass dieser konstruierte Fall auftritt. 😉 Es besteht also auch keine Verpflichtung deiner Frau/der Firma das Fahrzeug ins Geschäft zuübernehmen (da das Fzg. der Leasinggesellschaft gehört ist das ja auch noch nicht passiert). Außer das ist gewollt (scheint aber nicht so). Der Vertrag läuft "ganz normal" aus und (jetzt weiß ich nicht genau weiter, da ich noch nicht "extern" geleast habe) ihr sprecht mit eurem Sachbearbeiter über das Kaufinteresse deinerseits. Du kaufst das Auto von der Leasinggesellschaft und es gehört dir (ist also dein Eigentum) und deine Frau den Opel (wenns sein muss 😛 😉). Alles ist schön 😉
Stimmt, das Auto gehört natürlich der Leasingfirma! Sorry mein Fehler!
Dennoch steht mein Frau aber im Brief.