Lautsprecher Hutablage!

BMW 3er E36

hallo kann mir jemand sagen welche lautsprecher durchmesser ich für hinten brauche!

BMW E36 Bj.91

97 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mcrecon


wenn der tüv es so abnehmen sollte, wär es trotzdem weiterhin illegal?

angenommen ich verkaufe das auto so wie es ist, der nachbesitzer hat keine ahnung davon, hat nen unfall und schwupps - arschkarte.

was dann? selbst wenn er beim tüv, der das so abgenommen hat vom hof fährt und direkt im anschluss nen unfall hat. was kann er denn dafür... 

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Vor Gericht gibt es kein: " Was kann ich dafür"

MfG und bye

schon klar,

aber mal ohne scheiß.

ich fahr in einer werkstatt, lass mir was anbauen, komm problemlos durch den tüv und werd am ende für was verantwortlich gemacht, wovon ich keine ahnung hab, das kanns doch wohl nich sein?

es müsste doch die möglichkeit geben die werkstatt verantwortlich zu machen.

ich bin gerade total am ende.

wenn mir ne werkstatt bremsen wechselt, und ich dann nen unfall hab, weil selbige nicht funktionieren, bin ich auch schuld, weil unwissenheit schützt vor strafe nicht, hätte mich selbst davon überzeugen müssen ob die bremsen i.o. sind. und das als laie.

good bye deutschland 

Naja....wenn du nen Mietwagen im Winter nimmst,der hat Sommerräder drauf und du baust damit nen Unfall,dann bezahlt das sicher ned die Mietwagenfirma,weil sie keine WR aufgezogen haben.....das bleibt dann an dir hängen.....

Is ungerecht,in dem Fall aber leider so.

Greetz

Cap

selbst wenn ichs machen lasse und danach durch eingutachten abnhemen lasse und dann ein unfall hab, heisst es: da wurde ja gebastelt.

in dem falls hilft dann nur noch verschrotten, denn egal wie, verkaufen fahren machen lassen, immer kommts irgendwie auf mich zurück.

is das schön.

ich geh wohl erstmal schalfen

greetz, der matze (der wohl erstmal keine freude am fahren hat...)

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Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


das bleibt dann an dir hängen.....

richtig!

denn für den verkehrskonformen zustand ist einzigst und alleine der fahrer

(ferner der halter)

zuständig...! 😉

so, nachdem ich nun die nacht nich schalfen konnte bin ich heute gleich nach der arbeit zu bmw gefahren.

der meister hat sich das angesehen und meinte: was soll da sein?
dann holte er nen zweiten mechaniker, der meinte: schön isses nich aber nich illegal.

der meister meinte, wenn ich warten will, in 20 min käme ein tüver, ich hab natürlich gewartet.

der tüv kam und hing sich in den kofferraum und meinte: das würd ich so abnehmen, warum auch nich.

der meister ergänzte noch es könne sich garnicht um ein tragendes teil handeln, da ja bmw's mit umlegbarer sitzbank kein  trennblech haben, sonder nur ca 30cm blech unter der hutablage, welches aber identtisch mit denen ist, die ein trennblech haben. die werden also je nach bedarf rangeschweisst oder nicht und an tragenden teile dürfe man eh nich schweißen.

mir ist ein riesen stein vom herzen gefallen weil die meinung hier ja nich so war, und die geschichte mit dem möglichen unfall hab ich auch noch geklärt.

um meinen versicherungsanspruch zu verlieren müsste das defekte teil ursächlich für den unfall gewesen sein. wenn es das nicht war, habe ich auch versicherungsanspruch.

ich weiß ihr bombadiert mich jetz mit: die hatten alle keine ahnung, aber ich als laie richte mich danach was mir die bmw mechaniker gesagt haben und mir übrigens nächste woche noch schriftlich mitteilen.

Sie haben dir auf jeden Fall was verheimlicht,ob aus Unwissenheit oder weißdergeierwas.....

Und zwar haben die Fahrzeuge,bei denen die umklappbare Rückbank verbaut ist,ne Verstärkungsstrebe oberhalb der Öffnung zum Kofferraum verbaut.....

Aber wenn der TÜVer dafür den Kopp hinhält,bitte.Kannst dich ja dann auf den beziehen,wenns doch mal hart auf hart kommen sollte.....

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Aber wenn der TÜVer dafür den Kopp hinhält,

der tüv hält dafür nicht den kopf hin! weder die institution selbst und erst recht nicht der prüfer ders eingetargen hat....auch nicht zivilrechtlich!

Aha....wieso dann,wenn ich nen Radsatz eingetragen bekomm,der so in Kombi mit Sportlenkrad und Spurverbreiterung bspw. NICHT erlaubt wäre?

Oder wenn die Kiste TÜV bekommt,obwohl es eine rollende Zeitbombe ist?

Oder vergleiche ich jetzt Äpfel mit Birnen?

Ich dachte,der TÜV ist dazu da,einem zu sagen,was fahrzeugtechnisch und besonders im Thema Verkehrssicherheit des Fahrzeugs okay und erlaubt ist und was auf keinen Fall geht.Hab ich wohl falsch gedacht. 😰

Greetz

Cap

erst wusste ich nichts davon, dann hab ich mitbekommen, dass da was im busch ist, hab dann rückmeldung vom meister des herstellers + mechaniker + tüver bekommen, dass das so in ordnung ist. was soll ich als laie mehr machen als mich auf drei sachverständige zu verlassen?

volksabstimmung is mir zu aufwändig.

ich warte einfach mal auf die schriftliche bestätigung von bmw dass, es so wie bei mir in ordnung ist und dann ist die sache für mich gegessen.

mehr als mein auto von sachverständigen des staates oder des hertsellers prüfen zu lassen kann ich einfach nich machen.

Zitat:

Original geschrieben von mcrecon


mehr als mein auto von sachverständigen des staates oder des hertsellers prüfen zu lassen kann ich einfach nich machen.

Ne,stimmt schon.

Und wenn du das auch noch schriftlich bekommst,ist doch alles ok.

Bleibt jetzt nur noch der Optische Aspekt😁😉

da muss man sich schon ziemlich weit in den kofferraum legen um das elend zu sehen, mal sehen, vielleicht papp (oder wie limo gern sagt "popp"😉 ich da irgendwas davor und gut.

oder hightech gfk kofferraumausbau... ne lieber nich.

aber im grundegenommen war doch diue aussage vor ein paar seiten richtig, als ich meinte, wenn der tüver es abnimmt isses ok.

und mit abnehmen meine ich nich dass ers übersehen hat sonder dass ich ihn extra frage ob ok ist und er ja sagt, so wie es ja heut indirekt der fall war, nur dass der tüver es quasi privat gesagt hat, da mein auto nich zur untersuchung da war... 

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Aha....wieso dann,wenn ich nen Radsatz eingetragen bekomm,der so in Kombi mit Sportlenkrad und Spurverbreiterung bspw. NICHT erlaubt wäre?

wenn die eintragung gegen die stvzo nebst ihren anhängen verstößt...ist die eintragung nichtig!

die strafe dafür, kassierst DU und NICHT der tüv'ler!

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Oder wenn die Kiste TÜV bekommt,obwohl es eine rollende Zeitbombe ist?

dann legt die polizei die kiste kurzerhand still!

die kosten dafür trägst DU und NICHT der tüv'ler der die hu unterzeichnet hat......

und es dürfte ja nix neues sein, das in gewissen kreisen gerne mal eine au an einem völlig anderen fahrzeug durchgeführt wird, als das, was dann später in den messprotokollen eingetragen ist....

der tüv, übernimmt keinerlei garantie! (gillt aber erstaunlicher weise fast ausschließlich nur im kfz bereich!)...da gibts auch schon etliche urteile mit falschen gutachten etc. dazu.....

es geht doch nich um gefälschte gutachten.

ich will den prüfer doch nich überreden mir das einzutragen, deswegen frage ich ihn doch ehrlich ob es so geht, zusätzlich frage ich den hersteller ob es so geht. wenn beide sagen es geht, dann wirds wohl so sein...

ich will ja niemanden bescheißen, ich will lediglich von nem fachmann wissen obs geht oder nich.

die ehre hatte ich heute...

auch ein prüfer macht "fehler"...
und nunmal ists so, dass du den tüv bzw. dekra im kfz bereich dafür NICHT zur rechenschaft ziehen kannst!

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