Laufleistung manipuliert, was jetzt???????
Hallo!
Ich habe heute shock bekommen wo ich bei Freundlichen war.
Ich habe das Auto ( MB E320 , Bj 10/2002, Limo ) erst 1 Monat. Si wie man auch in andere Themem lesen kann habe ich einige probleme aufgeschrieben. Man hat mir hier vorgeschlagen, das ich Fehlerauslesen lassen soll.
Nun bin ich heute zu freundlichen und habe nach kosten für Fehlerauslesen gefragt. Dazu wollte ich auch genau wissen wann ein SBC-System gewechselt wurde.
Ich musste Identnummer geben. SBC-System wurde im 2007 auf kulanz gewechselt.
Aber.........
Letzte Inspektion im Jahr 2009 und das mit Laufleistung von 193000KM . Ich dachte, das ich umkippe.
Weil ich das Auto mit eine Laufleistung von ca. 130000KM gekauft habe.
Der Meister von MB kann mir leider nicht schriftlich geben, Er meinte, dies dürfen die nur rausgeben wenn ein Richter verlangt.
Ich habe auch gefragt ob man laufleistung auslesen könnte. Mann könnte das schon, wenn aber auch die Steuergeräte nicht manipuliert sind.
Was kann ich tuen???
Ein Termin bei Anwalt habe ich am Montag schon.
Womit kann ich rechnen, was auf mich zukommt???????
MFG:
Beste Antwort im Thema
Ein letzter Einwurf..:
was heisst hier "Unterstellungen" ? : "Die Idee DEIN Auto mit dem getürkten Tacho - ohne dem Käufer von der Manipulation zu informierenn - so eben weiterzuverkaufen stammt doch von DIR !
"Sonst könnte ich auch Auto verkaufen mit manipulierte KM, wenn dem Käufer nicht auffält ist i.O."
Übrigens ist Betrug grundsätzlich ein Offizialdelikt.
Die Versuchsstrafbarkeit des Betruges folgt ebenfalls aus dem StGB.
Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das und alles Weitere wird Dir / Euch gerne ein RA Eures Vertrauens näher erläutern.
Die hiesige Gesetzeslage gilt für alle hier lebenden - auch für Migranten.
Was das hier soll ?: Mich nervt diese augenzwinkernd-illegale gebrochen-Deutsch nicht-gewusst-haben-können nicht-verstehen Haltung ungemein. Wer einen 10 jahre alten W211 mit 150Tkm LL für kleines Geld kauft (na: 7TE, oder ?!) weiss doch gerade wegen seine Migationshintergrundes genau, was damit los ist.
(@ Arbeiter: Wo steht, dass Beiträge hier für irgendwen hilfreich sein müssten ? Wo sind Deine dies ... ?)
Zitat:
Original geschrieben von kilicbey2003
Hi, lass es lieber. Einige leben nur mit Unterstellungen. Der klkl ist einer davon bestimmt.Zitat:
Original geschrieben von Arbeitsdenkmal
@klkl
was motiviert dich eigentlich immer mal wieder hier zu schreiben?
Ich kann mich an keinen einzigen Beitrag von dir erinnern, der nur ansatzweise hilfreich war.
Hast du keine Hobbys, keine Freunde, zu viel Zeit?
58 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von debil-bre
zum thema lpg und hohe km laufleistung bei umbau:wenn du dein benz auf lpg umrüsten willst, und dein jetziger ca 250.000km oder mehr hat, kannst du davon ausgehen, dass du für einen einwandfreien lpg-betrieb alle zündspulen/zündkabel/zündkerzen tauschen mußt. in zahlen ausgedrückt ca.1200€ an teilen aus dem zubehör, ohne einbau. . . . .
hallo,
das verstehe ich aber nicht. warum muss ich beim lpg betrieb die halbe zündanlage ersetzten?
gruß
fluffix
Das mit zündkabeln kann ich mir auch nicht vorstellen, aber gerne lasse ich mich aufklären.
Der Verküfer hat mir heute SMS geschrieben, das er bis jetzt sein alte Kaufvertrag mit 78000KM nicht gefunden hat, aber er soll die Versicherungunterlagen haben, wo das Auto damal mit 78000KM angemeldet wurde.
Ich habe in internet gelesen, das man evtl. durch Steuergerät(e) feststellen kann wann eine grosse Änderung (Manipulation) vorgenommen wurde. ????
Ich weiss leider nicht was genau ich machen soll. Jede stunde ändert meine Meinung, ob ich das Auto behalten soll, wenn ich gewisse Geld von dem Verkäufer bekomme oder doch zurück gebe( wenn ich entscheiden darf) . Aber gutes gefühl habe ich schon, das ich in Recht bin, obwohl der Verkäufer behaubtet das er das Auto mit 78000KM gekauf hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das MB mir falsche Info gegeben haben, obwohl die Fahrzeug identnummer 2 mal kontrolliert haben.
Aber eine schriftliche zusage können die nur rausgeben, wenn ein Richter das verlangt. Ob ein Richter das verlangt, das weiss ich leider nicht.
Die frage lasse ich von mein Anwalt antworten.
mfg:
Hi
Mach Dir mal keine Gedanken.
Das selbe habe ich auch durch.
Hatte von privat ein 200 T Model gekauft mit 150Tkm 3. Hand
Durch Nachfrage beim 2. Besitzer erfuhr ich das dieser den Wagen mit 225Tkm verkauft hat.
Ich rief den Verkäufer an und der meinte das er den Wagen mit 138Tkm gekauft hat.
Viel bla bla.
Dann übergab ich die Sache meinem Rechtsanwalt und der fragte gleich ob ich den Wagen zurück geben möchte und meine Uhnkosten + Kaufpreis wieder haben wolle oder ob ich ihn behalten will mit Wertminderung.
Ich habe den damals behalten und habe noch 3800 DM zurück bekommen.
Kaufpreis war 8800 DM
Das Geld bakahm ich vom Verkäufer der aber als noch versicherte das er das Auto mit 138Tkm gekauft hat.
Das spielt aber keine Rolle das ER mir den Wagen mit dem falschen KM-Stand verkauft hat.
Hat ca. 3 1/2 Wochen gedauert und ich hatte die 3800 DM
Die Sache ging an die Staadsanwaltschaft und zog sich lange hin.
Ich bekam nach ca. einem Jahr nochmals Post von der Staatsanwaltschaft ob ich noch eine Kopie des Kaufvertrages hätte.
Ich schickte die denen zu und habe dann nichts mehr gehört.
Die lassen nicht locker wenn es um Betrug geht.
Also nochmal:
Da Du ja eh im Rechtschutz bist gehe zu deinem Rechtsanwalt und kläre das mit dem ab.
Der wird dir schon das richtige sagen.
Wie hier schon geschrieben gehe zu einem Fachanwalt der sich auch mit sowas auskennt.
Mfg.
Der händler lügt! Min. Um 4000 euro hat er dich beschissen!
Ähnliche Themen
Nochmal, es war ein Privatverkäufer, KEIN Händler.
Muss der PRIVAT verkäufer trotzdem haften, obwohl er evtl. doch mit 78000KM gekauft haben soll????? Wenn das stimmt was der verkäufer mir erzählt ( mit 78000KM gekauft ), muss er doch nacher mit dem andere Vorbesitzer klar machen, oder?
Ich glaube aber nicht das er nicht nur mit eine Wertminderung wegkommt, oder?
EIne Anzeige wegen betrug, Wertminderung und Gerichtskosten ????????????
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen das eine Rechtschutzversicherung die Kosten für beklagte ( Verkäufer) übernimmt, wenn es um BETRUG handelt, oder?
Zitat:
Original geschrieben von agemo-27
Hi
Mach Dir mal keine Gedanken.
Das selbe habe ich auch durch.
Hatte von privat ein 200 T Model gekauft mit 150Tkm 3. Hand
Durch Nachfrage beim 2. Besitzer erfuhr ich das dieser den Wagen mit 225Tkm verkauft hat.
Ich rief den Verkäufer an und der meinte das er den Wagen mit 138Tkm gekauft hat.
Viel bla bla.
Dann übergab ich die Sache meinem Rechtsanwalt und der fragte gleich ob ich den Wagen zurück geben möchte und meine Uhnkosten + Kaufpreis wieder haben wolle oder ob ich ihn behalten will mit Wertminderung.
Ich habe den damals behalten und habe noch 3800 DM zurück bekommen.
Kaufpreis war 8800 DM
Das Geld bakahm ich vom Verkäufer der aber als noch versicherte das er das Auto mit 138Tkm gekauft hat.
Das spielt aber keine Rolle das ER mir den Wagen mit dem falschen KM-Stand verkauft hat.
Hat ca. 3 1/2 Wochen gedauert und ich hatte die 3800 DM
Die Sache ging an die Staadsanwaltschaft und zog sich lange hin.
Ich bekam nach ca. einem Jahr nochmals Post von der Staatsanwaltschaft ob ich noch eine Kopie des Kaufvertrages hätte.
Ich schickte die denen zu und habe dann nichts mehr gehört.
Die lassen nicht locker wenn es um Betrug geht.Also nochmal:
Da Du ja eh im Rechtschutz bist gehe zu deinem Rechtsanwalt und kläre das mit dem ab.
Der wird dir schon das richtige sagen.
Wie hier schon geschrieben gehe zu einem Fachanwalt der sich auch mit sowas auskennt.Mfg.
Wie konnetst du ganze Beweisen? Verbesitzer als Zeuge??????
Es muss doch wohl eine möglichkeit bei MB geben, das man so etwas rauskriegt. Ohne ein Datenschutz.
mfg:
Die Versicherungsunterlagen bringen dir/dem nichts. Diese Daten beruhen auf den Angaben des Versicherungsnehmers. Da kommt ja keiner von der Versicherung und schaut auf den Kilometerstand. Insofern sagt das recht wenig aus.
(Ob es nun sinnvoll ist bei der Versicherung falsche Angaben zu machen ist ein anderes Thema, aber darum geht es hier ja nicht).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Anwalt an die Daten von MB kommt. Aber der Anwalt wird auf deinen Auftrag hin sehr wohl ein Verfahren in Gang bringen, und im Laufe der Ermittlungen werden Beweise gesammelt, dazu zählen dann auch die Unterlagen von Mercedes.
Im Grunde solltest du dich nur entscheiden, ob du den Wagen behalten oder zurückgeben möchtest. Da kann dir auch keiner hier wirklich weiterhelfen. Wie du gelesen hast gab es schon Leute denen es ähnlich erging und die haben das Auto behalten, ich würde das Auto auf jeden Fall zurück geben, und da bin ich auch bestimmt nicht der einzige. Letztlich musst du ruhig schlafen können, wenn das nicht der Fall ist mach dir lieber noch mal die Mühe und geh auf die Suche nach einem anderen Wagen.
Um den Rest wird sich dann dein Anwalt kümmern.
Grüße
edit: ich bin kein Rechtsanwalt, und Rechtsberatungen sind auf MT auch verboten... Ich weiß nicht, in wie weit sich da Parallelen ziehen lassen, aber wenn ich ein geklautes Handy von einem Privatmann kaufe und es anschließend dir verkaufe, du findest das raus, dann bin ich auch dran.
Zitat:
Wie konnetst du ganze Beweisen? Verbesitzer als Zeuge??????
Es muss doch wohl eine möglichkeit bei MB geben, das man so etwas rauskriegt. Ohne ein Datenschutz.
Die Beweise hat mein Anwalt von dem 2.Halter angefordert der ihm die dann überlassen Hat.
Darauf stand der tatsächliche KM-Stand beim Verkauf.
Ob dein Anwalt die Bestetigung von MB bekommt kann ich Dir nicht sagen aber die Staatsanwaltschaft bzw. das Gerichtauf jeden Fall.
Wie Arbeitsdenkmal schon geschrieben hat mach dir Gedanken ob Du den Wagen behalten willst oder ihn zurück geben willst.
Alles andere klärt dein Anwalt.
Zitat:
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen das eine Rechtschutzversicherung die Kosten für beklagte ( Verkäufer) übernimmt, wenn es um BETRUG handelt, oder?
Ich denke das Du dich fragst ob der Verkäufer seine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen kann ??
Das sollte Dir egal sein.
Deine wird dein Fall auf jeden Fall übernehmen.
Mfg.
Hallo!
Vielen Dank für Hilfreiche Infos.
Ich werde am Monat Anwalt besuchen und hier weiter schreiben. Bevor ich aber auch entscheide ob ich das Auto behalte oder abgebe, werde ich Motor einmal testen lassen. Erst dann kann ich bestimmt besser entscheiden.
mfg:
Zitat:
Original geschrieben von kilicbey2003
Ich weiss leider nicht was genau ich machen soll. Jede stunde ändert meine Meinung, ob ich das Auto behalten soll, wenn ich gewisse Geld von dem Verkäufer bekomme oder doch zurück gebe( wenn ich entscheiden darf) .
mfg:
Entscheident darüber ob du das Auto behalten kannst o. nicht ist deine, wie soll ich es Ausdrücken, "Mentale Einstellung"!!!!
Kannst du mit der Wissen über die hohe u. nicht genau bekannte Laufleistung des Autos leben o. würdesr du bei jedem weiteren Defekt/ Problemchen zweifel an deiner Entscheidung bekommen, wenn du das Auto jetzt behältst???
Neigst du zu zweifeln, dann weg mit dem Auto, du wirst damit niemals Glücklich werden!!!!!
Vorallem da du mit dem einbau einer Gasanlage sehr viel Geld investierst, das würde dich an das Auto "binden" wenn es Probleme gäbe o. du müsstest das Auto mit massiven verlust verkaufen!
Ich rate dir: Gib das Auto zurück!!
MfG Günter
Zitat:
Original geschrieben von 4matic Guenni
Kannst du mit der Wissen über die hohe u. nicht genau bekannte Laufleistung des Autos leben
Natürlich kann er.
Hauptsache E-Klasse und billig!!!
Was für ein Müllhaufen unter der Haube steckt, sieht man doch von außen nicht.
Für die Optik gibt es fette Felgen mit Reifen,
und das klappern vom Motor wird von der 7800Watt Stereoanlage übertönt 😎
Hallo!
Wird auch bei ADAC-Prüfzentren die Kompression geprüft? Oder was wird alles geprüft?????
PS: Ich bin ADAC Gold Mitglied.
mfg:
hi!
Ich war vorhin bei Anwalt und die sache an Anwalt weiter gegeben. Die haben 14 Tage zeit bekommen um sich zu melden.
Anwalt hat gebeten das die das Auto zurück nehmen und die ganze kosten die ich reingesteckt habe und natürlich die fahrtkosten usw. auch zahlen müssen.
Anwalt sieht da absolut kein problem und die kommen ggf. an die Mercedes Unterlagen und auch an erst Besitzer.
Anwalt will auch nicht lange warten, falls der verkäufer innerhalb 14 Tage nicht meldet. Dann werden die Unterlagen ( beweise ) anschaffen und vor Gericht gehen.
mfg:
und warum habt ihr nicht sofort Anzeige erstattet???
Wer soetwas billigt, macht mit und sich auch schuldig.
Wer wegschaut ist Mittäter!!!
Zitat:
Original geschrieben von kilicbey2003
hi!
Ich war vorhin bei Anwalt und die sache an Anwalt weiter gegeben. Die haben 14 Tage zeit bekommen um sich zu melden.
Anwalt hat gebeten das die das Auto zurück nehmen und die ganze kosten die ich reingesteckt habe und natürlich die fahrtkosten usw. auch zahlen müssen.
Abzüglich Nutzungspauschale zzgl. dir enttgange Zinsen nach kaufm. Zinssatz
(nicht Marktzins für Privatanleger!). Wenn der sich jedoch querstellt, dann zieht
sich das ganze hin. Vor Gericht noch länger. Die gesamte Zeit/Fahrstrecke musst
du ihm bei Rückabwicklung (und nur so heißt das!) Nutzungsgeld zahlen, wieder
zzgl. Zinsen für dich, und du gehst das Risiko ein, dass dem Auto in dieser Zeit
was passiert, was die Rückabwicklung vereiteln könnte (Unzumutbarkeit für den
Händler, Schaden durch dich zu vertreten, ansonsten jedoch zu seinen Lasten
wegen durch ihn zu verantwortenden Annahmeverzug). Das wäre es für dich zu
überlegen, das Auto sicherheitshalber nicht mehr zu nutzen und sicher unterzu-
stellen.
Im Ende läuft es auf einen außergerichtlichen Vergleich aus ... Ich hatte kürzlich
ähnliches durch wegen Vertuschung eines erheblichen Unfallschadens, der auch
nichtmal richtig behoben wurde, wie sich hernach herausstellte. (autorisierter
MB-Händler!) Mit Vertrauensverlust gegenüber dem Händler würde ich das Auto
nicht behalten wollen. Wer weiß was da noch ... Dieses elende Tacho"gedrehe"
kommt so oft vor. Letztes Jahr bei allen Autohändlern der Bodenseestr. in
München (wer die kennt, weiß wer dort anbieten 😉) Riesenpolizeirazzia. Jede
Menge Autos sichergestellt (und anderes mehr), jede Menge Tachomanipulationen
nachgewiesen, bandenmäßig in ganz Europa. Alles klar? Die wissen wahrscheinlich
noch nicht, dass manch Autowerkstatt die Historie speichert. 😛
Das mit Anzeige, könnte alles viiieeeel länger dauern. Aber eine Anzeige kann man immer noch machen. Anwalt möchte erst sehen wie die reagieren. Wenn die das Auto wieder zurück nehmen und noch meine kosten zahlen, wird auch so gemacht, aber trotzdem kommt anzeige. Davon würde der nicht weg kommen weil es um BETRUG/Manipulation handelt. Aber wenn er in 14 Tagen nicht reagiert, wird sowieso anzeige ertsellt.
Natürlich möchte ich schnell möglichst das Auto abgeben und an mein Geld rankommen. Ich muss ja andere Fahrzeug kaufen.
Möchte auch nicht das Auto abstellen und monate auf mein Geld warten.
Ich werde euch weiterhin schreiben, falls es etwas neues gibt.
MFG: