lackschäden durch andere kfz türen

Audi A5

hallo leute,
fahre seit einiger zeit a5, und habe mittlerweile einige unschöne
lackschäden an den wagerecht laufenden seitlichen karosseriekanten.
unter anderem auch schon eine größere delle genau am knick (tür)
schade das dieser karosserieknick so anfällig ist gegen rämpler
von anderen türen.
weis jemand ob es da leisten o.ä gibt die zum auto passen.
audi hätte ja auch mal etwas mitdenken können.

Beste Antwort im Thema

Die einzige Lösung ist seine Parkgewohnheiten zu ändern.
sofern ich die Auswahl hab parke ich:
- nicht neben Vans oder anderen Autos mit "Kinderausstattung"
- nicht neben alten, verwahrlosten Autos, deren Besitzer es egal ist ob sie die Türe anschrammen
- lieber näher an der Beifahrerseite als an der Fahrerseite eines Autos
- lieber 10m weiter weg als in einem engen Parkplatz

Ich hab hinten am Fond eine Delle von einer Fondtüre (denke mal ein Kind).
Und auf der Beifahrerseite eine (zum glück sehr kleine) von meinem Chef.
Die quietschgrüne Farbe von seinem 68er 911S war sogar noch dran.
Aber was macht man wenn´s der Chef war? richtig, nix 🙂

Am Besten immer schön neben die teuren, neuen Autos stellen.
Die Fahrer geben meistens auf die anderen Autos ebenso acht wie auf die eigenen.

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Ich fotografiere beim parken immer die Fahrzeuge rechts und links von mir. Vielleicht lohnt sich das irgendwann....

Dann haben die cops wenigstens einen Ermittlungsansatz

Zitat:

@perlibu schrieb am 27. Mai 2016 um 12:13:43 Uhr:


Ich parkier auch immer weit weg, nicht neben Vans und alten Autos. Fahrertür immer zur Fahrertür. Den diese Tür geht sicher auf, daher mehr Platzbedarf. Bei der Beifahrertür weiss man es nicht.

Das war bei mir zuhause vor der Tür am Straßenrand - der dem Gehweg
zugewandten Beifahrerseite.

Zitat:

@FrankDrebbin89 schrieb am 27. Mai 2016 um 14:00:58 Uhr:


Ich fotografiere beim parken immer die Fahrzeuge rechts und links von mir. Vielleicht lohnt sich das irgendwann....

siehe meinen vorherigen Kommentar - da ist nix mit parken nebendran.
Das war ein Kinderfahrrad oder ähnliches auf dem Gehweg...

Ja, ich meinte allgemein. Zb im Parkhaus.

Aber rechtlich hätte ich deinen Fall trotzdem als Unfallflucht eingestuft. Bei einer Sachbeschädigung müsste Vorsatz vorliegen und das bezweifle ich. Da Fußgänger auch als Verkehrsteilnehmer eingestuft werden, Werte ich deinen Fall als Unfall.

Klassisch ist beispielsweise, wenn jemand mit dem einkaufswagen gegen dein Auto stößt. Das wäre ebenfalls ein Unfall.

Egal wies passiert ist.. Es ist ärgerlich. Da pflegt man sein Auto so gut es geht und dann sowas.

Edit: wie sieht es versicherungstechnisch aus? Übernimmt deine Versicherung Sachbeschädigung und Unfallflucht?
Falls sie nicht bei Sachbeschädigung haftet, dann würde ich bei der Polizei diesbezüglich nochmal nachhaken. Gerne verfasse ich dir was, was meine Annahme rechtlich belegt 🙂

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Zitat:

@geburg schrieb am 27. Mai 2016 um 14:36:35 Uhr:



Zitat:

@FrankDrebbin89 schrieb am 27. Mai 2016 um 14:00:58 Uhr:


Ich fotografiere beim parken immer die Fahrzeuge rechts und links von mir. Vielleicht lohnt sich das irgendwann....

siehe meinen vorherigen Kommentar - da ist nix mit parken nebendran.
Das war ein Kinderfahrrad oder ähnliches auf dem Gehweg...

Und wenn's Kinder waren (besonders unter 7 Jahren glaub ich), musst du das wohl erdulden. 🙁😠

Zitat:

@king-pat schrieb am 26. Juni 2011 um 17:00:14 Uhr:


Und auf der Beifahrerseite eine (zum glück sehr kleine) von meinem Chef.
Die quietschgrüne Farbe von seinem 68er 911S war sogar noch dran.
Aber was macht man wenn´s der Chef war? richtig, nix 🙂

...also wenn ich Dein Chef wäre und mir sowas passieren würde, wäre der Schaden unmittelbar von mir ersetzt worden... armseliger (oder evtl. armer?), auf jeden Fall sehr seltener "Chef"? Auf jeden Fall 0 Anstand.

Zitat:

@FrankDrebbin89 schrieb am 27. Mai 2016 um 14:49:01 Uhr:


Aber rechtlich hätte ich deinen Fall trotzdem als Unfallflucht eingestuft. Bei einer Sachbeschädigung müsste Vorsatz vorliegen und das bezweifle ich. Da Fußgänger auch als Verkehrsteilnehmer eingestuft werden, Werte ich deinen Fall als Unfall.

Klassisch ist beispielsweise, wenn jemand mit dem einkaufswagen gegen dein Auto stößt. Das wäre ebenfalls ein Unfall.

Edit: wie sieht es versicherungstechnisch aus? Übernimmt deine Versicherung Sachbeschädigung und Unfallflucht?
Falls sie nicht bei Sachbeschädigung haftet, dann würde ich bei der Polizei diesbezüglich nochmal nachhaken. Gerne verfasse ich dir was, was meine Annahme rechtlich belegt 🙂

Einstufung erfolgte durch die Poilzei vor Ort.
Meine Google-Recherche ergab folgendes:

"Sachbeschädigung" ist ein Begriff aus dem Strafrecht (§ 303 StGB), der Vorsatz voraussetzt.
Er findet sich jedoch auch im Bußgeldkatalog. Dort ist auch Fahrlässigkeit möglich."

Versicherungstechnisch wird das von meiner Vollkasko übernommen.

Grüsse
Gerd

Hauptsache es wird übernommen 🙂

Genau! Es steht im Bußgeldkatalog §1(2) StVO... Deshalb ist das eine glasklare Unfallflucht.

Wird man durch solche Sachen bei den Versicherungen runtergestuft wenn man solche Sachen meldet?

Im Prinzip ja.
Aber erstens habe ich einen Schaden pro Jahr frei, zweitens könntest Du
Ende des Jahres entscheiden, den Schaden evtl. selber zu übernehmen wenn's
sich rechnet...

Hi,

also ich hatte mal das Glück einen zu erwischen. Saß auf der Terrasse (wo ich mein Auto sehen konnte) mein damaliger BMW war noch keine Woche alt - kommt ein alter Ford mit 4 jungen Leuten, der hintere reißt die Tür auf, und ich kann das "Andotzen" auf meinen BMW gut hören.

Hab mir dann Uhrzeit und Kfz notiert, und bin danach zur Polizei.

Hab denen gesagt ich sehe von einer Anzeige ab, wenn ich bis zum Abend Nachricht und Schadensübernahmeerklärung bekomme.

Lief dann alles gut, habs bei BMW machen lassen, hat damals ca 1.000 DM gekostet.

Ich befürchte, ich wäre nicht so cool gewesen....

Wenn man bei der Versicherung den Rabattschutz hat und einen Schaden meldet muss man dann trotzdem die Selbstbeteiligung bezahlen? Und wenn ja welche die von der Haftpflicht oder Vollkasko?

Schäden am eigenen Auto mit der eigenen Versicherung regulieren = immer Vollkasko, daher auch Vollkasko Selbstbeteiligung

Ok also falls ich einen Schaden an der Tür hätte mit einem Betrag von sagen wir mal 200€ macht es keinen Sinn es der Versicherung zu melden mit Rabattschutz wenn man 300€ Selbstbeteiligung bei der Vollkasko hat. Richtig ?

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