Kurze Testfahrt 200m mit nem Auto und abgelaufenen Kurzkennzeichen.

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo

Leider bin ich dabei erwischt worden.

Story: Ich bin gestern Abend zu meiner Freundin gefahren (angemeldeten GTI) und kam vor ihrer Haustür an. Sie fährt einen Corrado der jetzt schon länger nicht mehr bewegt worden ist. So und da saß sie dann in ihrem Corrado und wollte ihn mal kurz bewegen. Ich war da irgendwie skeptisch aber wir wollten nur grade kurz ne Runde in so eine Ringstraße fahren. Das sind so ca 400m. Naja und wie es der Zufall so will war auf einmal die Polizei hinter uns und hat uns natürlich wegen dem abgelaufenen Nummernschild angehalten. Was kommt da jetzt auf mich zu?

Ich bin ja gefahren. Irgendwie kotzt mich das etwas an.

Hat jemand von Verkehrsrecht Ahnung oder ist jemand das schon mal passiert?

Mfg
Marcel

76 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von cobra1


Mein Tipp:
Äußere Dich schriftlich zur Sache.

Ich gebe dabei zu bedenken: was einmal - zumal schriftlich - in der Akte ist, das bekommt der Anwalt in aller Regel später nicht mehr ausgebügelt.

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von rußwolke7


Leck mich am Ärmel!!!
Also bitte jetzt nochmal für mich zum Verständniss, für das Kurzzeitschild gibt es also eine Versicherung die an die Gütligkeitsdauer gekoppelt ist oder?
Weil das Nichtversichert sein ja den gröbern Fall darstellt.
Wenn das Auto versichert ist, dann trifft meine Tabelle zu mit 50 EUR und Punkten oder?

Das Kurzkenneichen ist mit der Versicherung gekoppelt und der Steuer, sprich Steuerbetrug ,Versicherungsbetrug auf öffentlicher Strasse.

ein freund hat mal die Kennzeichen von seinem Opel Calibra auf seinen abgemeldeten Corsa geschraubt und wollte nur ne runde drehen weil er einen anderen Motor verbaut hat und diesen kurz testen wollte, er wurde richtig derb bestraft weil er noch urkundenfälschung begangen hat.

soviel zum thema

grüsse Armin

@TE,

Nimmt dir einen Rechtsbeistand, der aber in aller Regel nicht von deiner Rechtschutzversicherung übernommen wird, da Vorsatz zu einer Straftat vorliegt.

Diesem erklärst du die Sache, sobal du Post vom Staatsanwalt hast und dieser wird dann, entsprechend deinen Angaben beraten und dir hilfreiche Tips geben.

Unter keinen Umständen selbst hier ein Schreib verfassen und versuchen, dich zu rechtfertigen 😉

Geht in die Hose, glaub´s mir !

Da kann ich mich nur anschliessen:

such Dir nen Anwalt und der soll alles schriftliche Regeln.

An Deiner Stelle würde ich auch behaupten ihr wolltet zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle fahren und das Fahrzeug dort abstellen um am nächsten Tag HU machen bzw den Wagen zuzulassen.

Lass Dir aber noch von nem Versicherungsvertreter Deines Vertrauens eine Doppelkarte geben und mach nen Vertrag über die imaginäre KFZ Versicherung natürlich rückdatiert anschliessend lass die Karre zu auch wenn es nur ein paar Tage sind, nur um Deine Glaubwürdigkeit ein wenig zu unterstützen.

Fahrten von und zur Zulassungsstelle sind nämlich auch aus meiner Sicht mit entstempelten Kennzeichen vollkommen legitim.

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das mit der Versicherung würde ich sein lassen, den es ist zu keinem vertrag gekommen (vertrag besteht erst wenn er das Fahrzeug anmeldet dann trifft die Versicherung zu), zum anderen der Anwalt ist nicht gerade billig wie mein vorredner geschrieben hat übernimmt diesen fall keine Rechtsschutzversicherung auf den Anwalts kosten bleibst du sitzen, wobei die Gesetze fest sind und da kann man nicht dran rütteln, hatte damals bei mir auch den Anwalt eingeschaltet dieser dann für das beratungsgespräch mir eine rechnung von 290€ stellte "NEIN DANKE" soviel zum Anwalt, wenn alles bei der Staatsanwaltschaft ist richtet sich deine strafe nach deinem monatlichen einkommen bei mir waren es 1400€ netto, lass lieber den anwalt sein und beiss in den saueren Apfel anstatt noch weitere kosten zu bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Armani25


wobei die Gesetze fest sind und da kann man nicht dran rütteln,
(...)
wenn alles bei der Staatsanwaltschaft ist richtet sich deine strafe nach deinem monatlichen einkommen

Das ist nicht richtig, aber falsch. Eine Geldstrafe (sofern sie sich dann tatsächlich nicht im Einzelfall umgehen lässt) berechnet sich nicht nur nach der Tagessatz

höhe

, sondern auch nach der Tagessatz

anzahl

. Und da gibt es einen weiten Spielraum.

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von NoNameHR


Lass Dir aber noch von nem Versicherungsvertreter Deines Vertrauens eine Doppelkarte geben und mach nen Vertrag über die imaginäre KFZ Versicherung natürlich rückdatiert anschliessend lass die Karre zu auch wenn es nur ein paar Tage sind, nur um Deine Glaubwürdigkeit ein wenig zu unterstützen.

Oder die Strafforderung des Staatsanwalts zu unterstützen, denn schon haben wir dann einen weiteren Straftatbestand aus dem Hut gezaubert.

Arvin S.

ja das kann sein, aber eine Geldstrafe bekommt er aufjedenfall minimum laut anwalt sind es 800€

Zitat:

Original geschrieben von Armani25


ja das kann sein, aber eine Geldstrafe bekommt er aufjedenfall minimum laut anwalt sind es 800€

Und wenn er z.B. 25 Tagessätze aufgebrummt bekommt und seine Tagessatzhöhe z.B. wegen hoher Belastungen und niedrigem Einkommen 20 Euro beträgt, was dann? Dann lehrt uns die Multiplikation, dass es weniger als 800 sind. Es gibt bei sowas keine Mindesthöhe im Sinne eine Eurobetrags, wie soll denn das gehen, wenn das Einkommen, also die Tagessatzhöhe nicht bekannt ist? Wenn einer z.B. Schüler ist und eine Tagessatzhöhe von Euro 5 anzusetzen ist, müsste der nach Deiner Rechnung ja als Minimum 160 Tagessätze bekommen.

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von Armani25



Zitat:

Original geschrieben von rußwolke7


Leck mich am Ärmel!!!
Also bitte jetzt nochmal für mich zum Verständniss, für das Kurzzeitschild gibt es also eine Versicherung die an die Gütligkeitsdauer gekoppelt ist oder?
Weil das Nichtversichert sein ja den gröbern Fall darstellt.
Wenn das Auto versichert ist, dann trifft meine Tabelle zu mit 50 EUR und Punkten oder?
Das Kurzkenneichen ist mit der Versicherung gekoppelt und der Steuer, sprich Steuerbetrug ,Versicherungsbetrug auf öffentlicher Strasse.

ein freund hat mal die Kennzeichen von seinem Opel Calibra auf seinen abgemeldeten Corsa geschraubt und wollte nur ne runde drehen weil er einen anderen Motor verbaut hat und diesen kurz testen wollte, er wurde richtig derb bestraft weil er noch urkundenfälschung begangen hat.

soviel zum thema

grüsse Armin

In diesem Thread ist mir schon öfter der Name "Darwin" eingefallen...

😁 😁 😁

So bin noch mal im Thread aktiv. Habe heute Post bekommen. Verfahren wurde eingestellt.
Das ganze war mir echt ne lehre. Und dabei dachte ich das währe eher so eine harmlose Sache. Da denkt man überhaupt nicht an Sachen wie Steuerhinterziehung etc.

Aber ich verstehe echt nicht wieso das so hoch bestraft wird. Ich finde da gibt es schlimmeres das harmloser bestraft wird ;-)

Mfg
Marcel

Sei froh das es glimpflich aus ging, freu mich für dich 😉

Zitat:

Original geschrieben von GroundZeroX


So bin noch mal im Thread aktiv. Habe heute Post bekommen. Verfahren wurde eingestellt.
Das ganze war mir echt ne lehre. Und dabei dachte ich das währe eher so eine harmlose Sache. Da denkt man überhaupt nicht an Sachen wie Steuerhinterziehung etc.

Aber ich verstehe echt nicht wieso das so hoch bestrafft wird. Ich finde da gibt es schlimmeres das harmloser bestrafft wird ;-)

Mfg
Marcel

StraFFe muss sein!😁

kommt ja auch von straffen

Wie

Zitat:

Original geschrieben von GroundZeroX


Sie fährt einen Corrado...

und

Zitat:

Original geschrieben von GroundZeroX


(sie hat keinen Führerschein)

zusammenpassen könntest Du nach dem glimpflichen Ausgang der ganzen Geschichte aber doch mal aufklären.... . Fährt sie den Corrado nun oder stellt sie ihn vor der Haustüre aus??

Alex

Zitat:

Original geschrieben von GroundZeroX


Aber ich verstehe echt nicht wieso das so hoch bestrafft wird. Ich finde da gibt es schlimmeres das harmloser bestrafft wird ;-)

Leuchtet auch nicht so ohne weiteres ein, wenn nichts passiert ist. Aber in Deutschland laufen eine ganze Menge Unfallopfer rum, die keine Kohle sehen, weil der Unfallgegner nicht versichert war und dann natürlich gar nicht dran denkt, seine Schuld(en) abzuarbeiten. Bei Personenschaden gibt's noch 'ne Ersatzmöglichkeit, für den Sachschaden heißt es dann selber zahlen.

Außerdem ist die Beteiligung eines Autos, und sei sie auch noch so nebensächlich, in Deutschland gerne Anlaß zu saftiger Strafschärfung. Kann man nun zu stehen, wie man will.

Deswegen freue Dich um so mehr über die Einstellung des Verfahrens. Bei meiner Zeit am Strafgericht wärst Du nicht so billig weggekommen 😁

Arvin S.

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