Kurze Testfahrt 200m mit nem Auto und abgelaufenen Kurzkennzeichen.

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo

Leider bin ich dabei erwischt worden.

Story: Ich bin gestern Abend zu meiner Freundin gefahren (angemeldeten GTI) und kam vor ihrer Haustür an. Sie fährt einen Corrado der jetzt schon länger nicht mehr bewegt worden ist. So und da saß sie dann in ihrem Corrado und wollte ihn mal kurz bewegen. Ich war da irgendwie skeptisch aber wir wollten nur grade kurz ne Runde in so eine Ringstraße fahren. Das sind so ca 400m. Naja und wie es der Zufall so will war auf einmal die Polizei hinter uns und hat uns natürlich wegen dem abgelaufenen Nummernschild angehalten. Was kommt da jetzt auf mich zu?

Ich bin ja gefahren. Irgendwie kotzt mich das etwas an.

Hat jemand von Verkehrsrecht Ahnung oder ist jemand das schon mal passiert?

Mfg
Marcel

76 Antworten

Am Tag der "Probefahrt" wäre es doch wohl möglich gewesen, mal eben neue Kurzzeitkennzeichen zu beschaffen. Warum wurde das nicht gemacht? Übertriebene Sparwut?

Hier wurde eindeutig am falschen Platz gespart.

mein Thema! 😁

mit 14 (?) bin ich immer mit dem alten Moped meiner Mutter rumgefahren. Da ich kein Geld für ein neues Nummernschild hatte, hab ichs einfach in der passenden Farbe angemalt 😁 Führerschein hatte ich auch keinen 😁 Eines Tages kamen die Herren in grün:

- Fahren ohne Führerschein
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
- Urkundenfälschung (angemaltes Nummernschild)

😰

Ich wurde aber begnadigt 😉

@ Threadersteller

geh zur Polizei, sag denen Du warst zur Tatzeit auf Droge und unter Alkohol. Bitte dann um mildernde Umstände!

😁

Ciao,
Eric

Zitat:

Original geschrieben von LehrerCLK


Was sind das für Vollpfosten, die solche Leute wie den Themenstarten noch in Schutz nehmen.
Zum Glück hilft da keine Rechtsschutzversicherung wg. Vorsatztat!

Kommt zum Fahren ohne Versicherungsschutz nicht auch Steuerhinterziehung dazu?

Ich finde, so ein Schwachsinn kann nicht hart genug bestraft werden. Hatte mal einen Unfall mit einem, der nicht versichert war. Auf die über 5tsd. DM warte ich immer noch. Jetzt habe ich einen Titel gegen den Verursacher, weil er die Finger gehoben hat. So ein Titel ist wie ein Sparbuch, von dem man nix ausgezahlt bekommen kann.

Nabend!

Wie heist es so schön "Aus Fehlern wird man klug" und "Wer nix macht macht nix falsch" 😉.

Also sollte man das "fingeraufzeigen" lassen, es ist eh zu spät!Erwird seine Lehre draus ziehen und gut ist.

Im übrigen drüfen wir hier keine Rechtsauskünfte geben, da gibt es sehr gute andere Foren für!

MfG

wing

PS: 2 kleine Tipps von mir:

- Du kannst ganz beruhig schlafen, zu ändern ist es eh nicht mehr.
- Wichtige Briefe kommen per Einschreiben, nicht so wichtige per normaler Post 😉.

Du hast aber wirklich noch mal Glück im Unglück gehabt. Was hättest du gemacht, wenn dir ein kleines Kind ins Auto gelaufen wäre ?

Da das Auto deiner Freundin gehört, dürfte auch auf sie einiges zukommen.

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Zitat:

Original geschrieben von GroundZeroX


Hallo

Also nun mal zu den Fakten ;-)

1. Wollte ich meiner Perle nur den gefallen tun da das Auto ca 4Monate vor der Haustüre gestanden hat (sie hat keinen Führerschein) etwas zu bewegen. Tut dem Wagen auch nicht so gut solange nicht mehr bewegt zu werden.

"Tut dem Wagen auch nicht so gut solange nicht mehr bewegt zu werden"

..ist ja auch viel besser den wagen mal "etwas" zu bewegen...

Vor allem ohne Garage.

das nenn ich mal ein schlüssiges argument

haben wi

r früher ganz genau so gemacht, nur gab es keine
kurzkennzeichen...also haben wir die entsiegelten genommen...
aus heutiger sicht völlig unverantwortlich,aber wir haben halt glück gehabt.

hast ja keinen schaden angerichtet, von daher lerne daraus, und gut ist...

Zitat:

Original geschrieben von abarthstilo



Zitat:

Original geschrieben von GroundZeroX


Hallo
Also nun mal zu den Fakten ;-)
1. Wollte ich meiner Perle nur den gefallen tun da das Auto ca 4Monate vor der Haustüre gestanden hat (sie hat keinen Führerschein) etwas zu bewegen. Tut dem Wagen auch nicht so gut solange nicht mehr bewegt zu werden.
"Tut dem Wagen auch nicht so gut solange nicht mehr bewegt zu werden"
 ..ist ja auch viel besser den wagen mal "etwas" zu bewegen...
 Vor allem ohne Garage.
 das nenn ich mal ein schlüssiges argument
haben wi<strong>r früher ganz genau so gemacht, nur gab es keine</strong>
<strong>kurzkennzeichen...also haben wir die entsiegelten genommen...</strong>
<strong>aus heutiger sicht völlig unverantwortlich,aber wir haben halt glück gehabt.</strong>
<strong>hast ja keinen schaden angerichtet, von daher lerne daraus, und gut ist...</strong>

So, hab hier beginnt dann die BeichtRunde

😁

Schon gut wenn man sich mal alles von der Seele reden kann.

Alternativ könnte ein User einen neuen Threat eröffnen 😉

PS: war früher auch einer Glaubensgemeinschaft zugeordnet -

geworden

😁

@abarthstilo - dieser Post ist nicht gegen dich gerichtet,

War nur ein Vorschlag - aber Strafe muß sein.

E.

Im Vergleich zu den Kosten, welche die geschilderte Aktion nun verursacht, ist der Preis für ein Kurzzeitkennzeichen doch wirklich lächerlich gering.

Jeder ist klug. Der eine vorher. Der andere nachher. 😉

Also ich bleibe dabei, da nichts passiert ist wird es bei Fahren mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen bleiben und da ist man mit 50€ und 3 Punkten dabei. Aber das ist meine Meinung und keine Rechtsauskunft 😉 Naja hilft eh nur abwarten und Füße still halten

Zitat:

Original geschrieben von Eric L.


geh zur Polizei, sag denen Du warst zur Tatzeit auf Droge und unter Alkohol. Bitte dann um mildernde Umstände!

Genau, und danke ihnen gleich dafür, dass sie die Hehlerware im Kofferraum nicht umgeräumt haben, sonst hätten sie die Leiche gefunden, die drunter liegt. 😎

Arvin S.

Hallo zusammen!

also zum Thema!

wie einzelene Vorredner gesagt haben:

Es liegt defintiv ein Verstoß gg. das Pflichtversicherungsgesetz (§§1 u. 6) vor. Hierbei handelt es sich um eine Straftat (nix mit 50,-€ u. 3 Punkte!!)

Vorgesehen sind ein Eintrag mit 6 Punkten beim KBA in Flensburg und eine Geldstrafe, die sich nach Deinem Monatseinkommen richtet, also es werden seitens der Staatsanwaltschaft Tagessätze festgelegt. In der Regel 30 Tagessätze, also 1 Monatslohn.

Bei Führerschein auf Probe wird eine Nachschulung seitens der Führerscheinstelle angeordnet: Kosten ca. 300,-€.

Ein Führerscheinentzug, bzw. ein Fahrverbot ist gesetzlich nicht vorgesehen.(außer Du hast schon entsprechende Punkte, bzw. satte Vortaten)

Die Punkte verbleiben 5 J. in Flensburg, da es sich um Punkte aus einer Straftat handelt!

Die nicht bezahlte Kfz-Steuer wird nicht geahndet, da es sich um einen einmaligen Verstoß handelt und deshalb der "Schaden" sehr gering ist. (Jahressteuer des Fzg geteilt durch 365 Tage ergibt die Steuerschuld für den Tattag)

Rechtschutz ist ausgeschlossen - es handelt sich um eine Vorsatztat!

Dennoch liegt es im Ermessen der Staatsanwaltschaft, bzw. dem zuständigen Gericht, ggf. das Strafverfahren nach § 154 StPO einzustellen gegen die Auflage eines Bußgeldes, z.B. an eine gemeinnützige Einrichtung, damit hättest Du Dir dann auch die Punkte erspart.

Dies kann in Betracht kommen, wenn wirklich nur eine "kurze" Strecke gefahren wurde.

Mein Tipp:

Äußere Dich schriftlich zur Sache.

Räume Dein Fehlverhalten ein - bist ja eh erwischt worden. Begründe aber Dein Fehlverhalten nicht mit "das Fahrzeug musste mal bewegt werden", sondern event. damit, dass eine Zulassung unmittelbar bevorstand und Du Deiner Freundin lediglich einen Gefallen tun wolltest, indem Du auf einer Strecke von 200m feststellen wolltest, ob das Fahrzeug in Ordnung ist.
- Es gibt auch noch verständnisvolle Staatsanwälte!!

Sollte Dir das nicht möglich sein, bzw. kann Dir die Polizei etwas anderes, als von Dir geschildert nachweisen können, insbesondere eine deutlich längere Fahrstrecke, oder gar wiederholtes Fahren, dann wirst Du wohl oder übel mit den o.a. Konsequenzen rechnen müssen.

Du hast auch noch nach Erhalt des Strafbefehls von der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit dagegen Widerspruch einzulegen und dann ggf. einen Rechtsanwalt zu nehmen- aber denk dran, den musst Du selbst bezahlen!

Gr. Cobra1

Und wehe du schreibst das Ergebnis der ganzen Geschichte nicht hier rein 😉

@Cobra1

Endlich mal einer der ein wenig mitdenkt 😉
Bis jetzt gab es immer noch genug Zweifler .

Hallo,

mir ist das gleiche passiert bin mit einem abgelaufenen Kurzkennzeichen gefahren nur einmal um den block weil am nächsten tag kam ein käufer kommen wollte um und ich wollte nur kurz fahren damit die Batterie ein bischen auflädt, als ich wieder zurück kam war stand ein Polizei Auto vor meiner Garage (vermutlich nette nachbarn) und noch richtig schön mit angelassenem Blaulicht mitten am tag, dann haben die ein Protokoll aufgenommen und der eine Polizist meinte wahrscheinlich würde mein Führerschein beschlagtnahmt, nach einem anruf mit der Polizeizentrale war dies doch nicht der fall diese sagten eine Geldstrafe und 6 Punkte in Flensburg.

nach 2 monate bekam ich einen Mahnbescheid von 1400€ diese sollte ich innerhalb 2 wochen auf das konto der Polizei Dienststelle überweisen und wie gesagt 6 Punkte in Flensburg, trotz Anwamlt hatte ich keine chance, als die 2 Wochen rum waren und ich nicht bezahlt habe (weil ich diese nicht auf der Seite habe), nach einer weiteren Woche kam die Kriminalpolizei und hat mir eine Frist von 3 Tagen gesetzt das Geld denen Bar zu geben (auftrag von der Staatsanwaltschaft) ansonsten müsste ich 36Tage (a 38,88€ am Tag) im Knast absitzen.

Habe diese schliesslich sofort bezahlt musste Geld von den Eltern leihen, aber hier sieht man wie der Staat die Leute abzockt, Verbrecher, Diebe und Vergewaltiger werden nicht so bestraft wie es sich gehören sollte.

Trotzdem aus Dummheit lernt man, die 1400€ haben mir richtig weh getan hätte diese lieber Krebskranken kindern gespendet als dem Staat.

grüsse

Leck mich am Ärmel!!!
Also bitte jetzt nochmal für mich zum Verständniss, für das Kurzzeitschild gibt es also eine Versicherung die an die Gütligkeitsdauer gekoppelt ist oder?
Weil das Nichtversichert sein ja den gröbern Fall darstellt.
Wenn das Auto versichert ist, dann trifft meine Tabelle zu mit 50 EUR und Punkten oder?

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