Kurze Testfahrt 200m mit nem Auto und abgelaufenen Kurzkennzeichen.
Hallo
Leider bin ich dabei erwischt worden.
Story: Ich bin gestern Abend zu meiner Freundin gefahren (angemeldeten GTI) und kam vor ihrer Haustür an. Sie fährt einen Corrado der jetzt schon länger nicht mehr bewegt worden ist. So und da saß sie dann in ihrem Corrado und wollte ihn mal kurz bewegen. Ich war da irgendwie skeptisch aber wir wollten nur grade kurz ne Runde in so eine Ringstraße fahren. Das sind so ca 400m. Naja und wie es der Zufall so will war auf einmal die Polizei hinter uns und hat uns natürlich wegen dem abgelaufenen Nummernschild angehalten. Was kommt da jetzt auf mich zu?
Ich bin ja gefahren. Irgendwie kotzt mich das etwas an.
Hat jemand von Verkehrsrecht Ahnung oder ist jemand das schon mal passiert?
Mfg
Marcel
76 Antworten
joa das stimmt... aber falls die ganzen Sachen wie Weg und Zeit gepasst hätten, hätte es ja sein können...
Aber sowas von, aber man darf die Polizei einfach nicht unterschätzen.
Ich hab´s in jungen Jahren getan und gerechter Weise dafür bezahlt 😉
Ich hab jemand in der Abteilung, dem ist das auch mal passiert, aber bei dem war´s net mit 50€ und 3 Punkten getan, der hat soviel ich weiß 400DM (ist schon länger her) bezahlt, ob der Führerschein kurzzeitig weg war weiß ich nicht, glaube aber nicht.
...gegoogelt.
Kennzeichenmißbrauch : Gebrauch oder gestatten des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge 6 Punkte.
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl amtl. oder Kurzkennzeichen fehlte: 40 € 1 Pkt
Tüv mehr als 8 Monate überschritten : 40 € 1 Pkt.
Wir dürfen in D eigentlich viel Sch.... bauen, bevor es weh tut.😉
Gruß
Rolf
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Ich finde, so ein Schwachsinn kann nicht hart genug bestraft werden. Hatte mal einen Unfall mit einem, der nicht versichert war. Auf die über 5tsd. DM warte ich immer noch. Jetzt habe ich einen Titel gegen den Verursacher, weil er die Finger gehoben hat. So ein Titel ist wie ein Sparbuch, von dem man nix ausgezahlt bekommen kann.
Zitat:
Original geschrieben von rußwolke7
Woher wisst ihr alle, dass das Auto nicht versichert ist?
Der Hinweis des TE auf das abgelaufene Kennzeichen und der Satz
Sie fährt einen Corrado der jetzt schon länger nicht mehr bewegt worden istlegen das irgenwie (ziemlich) nahe. Wer lässt denn die - für einen Corrado auch nicht gerade im Sonderangebot erhältliche - Versicherung schon weiter laufen, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist?
meint
Arvin S.
Zitat:
Original geschrieben von LehrerCLK
Hatte mal einen Unfall mit einem, der nicht versichert war. Auf die über 5tsd. DM warte ich immer noch.
Solche Verläufe sind gar nicht so selten und man kann sie gar nicht fett, kursiv und unterstrichen genug schreiben. Bei der Verkehrsopferhilfe oder wie die heißen gibt's in solchen Fällen nur (aber immerhin) dann Geld, wenn Personenschaden. Bei Sachschaden heißt's geduldig sein, ob der Unfallgegner vielleicht irgendwann in seinem Leben mal Geld haben wird. Bitter.
Arvin S.
Mann könnte natürlich auch die Sündenbockstrategie fahren:
Deine Freundin hattest Du erst kurz und das der Wagen nicht zugelassen war, hast Du nicht gesehen und Deine Freundin hat es Dir einfach nicht gesagt. Muss sie mal das Blondchen raushängen lassen. Sie hat Dich lediglich gebeten mal auf einer kurzen Probefahrt nach komischen Geräuschen aus dem Motor zu hören.
Dann könntest Du da unter Umständen glimpflich rauskommen. Da Deine Freundin akut eh keinen Schein hat, träfe sie nur die Geldstrafe.
Ich hatte auch mal eine Anzeige wegen fahren-lassens-ohne-Führerschein und konnte glaubhaft (war auch so) darlegen, dass ich das nicht gewusst habe und bewusst von demjenigen (Schwager) in Unkenntnis gelassen wurde. Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt.
Hängt natürlich ein wenig davon ab, was Ihr gegenüber der Polizei schon ausgesagt habt.
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Mann könnte natürlich auch die Sündenbockstrategie fahren:Deine Freundin hattest Du erst kurz und das der Wagen nicht zugelassen war, hast Du nicht gesehen und Deine Freundin hat es Dir einfach nicht gesagt. Muss sie mal das Blondchen raushängen lassen. Sie hat Dich lediglich gebeten mal auf einer kurzen Probefahrt nach komischen Geräuschen aus dem Motor zu hören.
Dann könntest Du da unter Umständen glimpflich rauskommen. Da Deine Freundin akut eh keinen Schein hat, träfe sie nur die Geldstrafe.
Ich hatte auch mal eine Anzeige wegen fahren-lassens-ohne-Führerschein und konnte glaubhaft (war auch so) darlegen, dass ich das nicht gewusst habe und bewusst von demjenigen (Schwager) in Unkenntnis gelassen wurde. Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt.
Hängt natürlich ein wenig davon ab, was Ihr gegenüber der Polizei schon ausgesagt habt.
Genau.
Und nach mehrenen Monaten der Nichtbenutzung des Autos fällt der Freundin ganz plötzlich ein, dass der Motor komische Geräusche macht.
So dämlich kann kein Richter sein.
Zitat:
Original geschrieben von DjLaWienen
Zitat:
Original geschrieben von DjLaWienen
Zitat:
Original geschrieben von rußwolke7
www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html
Macht 50 EUR und 3 Punkte
bin ich voll dagegen, geht ja nicht darum, dass der TÜV/AU abgelaufen ist, sondern dass ohne Versicherungsschutz gefahren wurde und das steht nicht im Bußgeldkatalog.
Aber da steht doch auch Kraftfahrzeug oder -anhänger auf öffentlicher Straße in Betrieb gesetzt nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum 50€ 3 Punkte. Das passt doch dann?!
Zitat:
Original geschrieben von DjLaWienen
bin ich voll dagegen, geht ja nicht darum, dass der TÜV/AU abgelaufen ist, sondern dass ohne Versicherungsschutz gefahren wurde und das steht nicht im Bußgeldkatalog.
..unter www.bußgeldkataloge.de
"Straftaten im Sraßenverkehr"
Gruß
Rolf
Zitat:
Original geschrieben von nukefree
Genau.Und nach mehrenen Monaten der Nichtbenutzung des Autos fällt der Freundin ganz plötzlich ein, dass der Motor komische Geräusche macht.
So dämlich kann kein Richter sein.
Das war ja nur ein Vorschlag auf die Schnelle. Den genauen Grund für die kurze Testfahrt kann man mit einem fähigen Anwalt "ausarbeiten".
Richter sind (meist) auch nur Menschen. Wenn auf der einen Seite die Freundin die komplette Schuld auf sich nimmt und der Freund halbwegs glaubhaft darlegen kann, warum er das jetzt nicht (natürlich leicht fahrlässig, denn streng genommen hat der Fahrer sich natürlich vor Antritt blabla...) gewusst hat, dann hat der Richter ein schnell erledigtes Verfahren mit zwei reuigen Sündern, von denen einer dann auch dafür gerade stehen muss.
Und alle sind zufrieden. Wenn die Freundin "mitspielt".
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Das war ja nur ein Vorschlag auf die Schnelle. Den genauen Grund für die kurze Testfahrt kann man mit einem fähigen Anwalt "ausarbeiten".Zitat:
Original geschrieben von nukefree
Genau.Und nach mehrenen Monaten der Nichtbenutzung des Autos fällt der Freundin ganz plötzlich ein, dass der Motor komische Geräusche macht.
So dämlich kann kein Richter sein.Richter sind (meist) auch nur Menschen. Wenn auf der einen Seite die Freundin die komplette Schuld auf sich nimmt und der Freund halbwegs glaubhaft darlegen kann, warum er das jetzt nicht (natürlich leicht fahrlässig, denn streng genommen hat der Fahrer sich natürlich vor Antritt blabla...) gewusst hat, dann hat der Richter ein schnell erledigtes Verfahren mit zwei reuigen Sündern, von denen einer dann auch dafür gerade stehen muss.
Und alle sind zufrieden. Wenn die Freundin "mitspielt".
Des "Postens-auf-die-Schnelle" hab ich mich auch schuldig gemacht.
So im Nachinein gelesen, klingt mein Post wesentlich rüder, als er gemeint war.
Sorry, Lewellyn.
🙂
Na hoffentlich kriegen die "Guten-Rat-Geber" hier nicht noch Punkte von den Moralaposteln hier, sonst gibt's im Ernstfall noch 4 Wochen Motor-Talk-Entzug aufgebrummt. 😁
Mann, mann, mann, bleibt doch mal bißchen locker.
Ach ja ... da war noch noch so'n Kommentar .... meine Antwort darauf: Das Leben ist die Schule ... jeden Tag auf's Neue!
Zumindest der TE dürfte gelernt haben, dass Schwäche zeigen, hier schnell bestraft wird. Schließlich sind wir ja Männer unter Männern, nicht wahr? 😁 😁 😁
Grüssle an John Wayne
carotti