Kurze Testfahrt 200m mit nem Auto und abgelaufenen Kurzkennzeichen.

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo

Leider bin ich dabei erwischt worden.

Story: Ich bin gestern Abend zu meiner Freundin gefahren (angemeldeten GTI) und kam vor ihrer Haustür an. Sie fährt einen Corrado der jetzt schon länger nicht mehr bewegt worden ist. So und da saß sie dann in ihrem Corrado und wollte ihn mal kurz bewegen. Ich war da irgendwie skeptisch aber wir wollten nur grade kurz ne Runde in so eine Ringstraße fahren. Das sind so ca 400m. Naja und wie es der Zufall so will war auf einmal die Polizei hinter uns und hat uns natürlich wegen dem abgelaufenen Nummernschild angehalten. Was kommt da jetzt auf mich zu?

Ich bin ja gefahren. Irgendwie kotzt mich das etwas an.

Hat jemand von Verkehrsrecht Ahnung oder ist jemand das schon mal passiert?

Mfg
Marcel

76 Antworten

immer diese klugscheißenden moralapostel... glaubt ihr wirklich, dass irgendeinen hier eure meinung interssiert? ist es so schwer, auf eine einfache frage ( der nach der strafe ) zu antworten?

Meiner Meinung nach ist so ein kleines Vergehen doch wirklich nicht schlimm. Es ist niemand zu Schaden gekommen außer der TE selbst bezüglich Strafe und wie sich manche hier künstlich aufregen kann ich nicht nachvollziehen. Ihr braucht nur mal Nachrichten zu sehen dann seht ihr was wirklich schlimm ist.

MFG dr-ami

Dass ist dann wohl die strafrechtliche Seite, wie schon gepostet.
http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/Straftaten/aa11.htm

Aber der TE hat sich noch nicht zum Versicherungsschutz geäußert.
Theoretisch kann doch Versicherungsschutz betehen oder nicht?
Das hängt zwar bei Kurzzeitkennzeichen oft zusammen, muss aber nicht oder?

Um die 6 Punkte kommt er jedenfalls nicht rum. Was die Geldstrafe anbetrifft, mal abwarten. Im übrigen muss auch seine Freundin mit einer entsprechende Strafe als Fahrzeughalterin rechnen. Wieso hat sie eigentlich ein Auto aber keinen Führerschein? Sollte der aufgrund eines Verkehrsdeliktes entzogen worden sein, naja, dann wird der gute Lappen wohl noch länger auf "Kur" sein.

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@ GroundZeroX

Mein Tip:

In deiner Signatur

"Fährt mit: VW Golf V GTI DSG, Deep Blue Perleffekt, chipped by Wetterauer. Vollaustattung bis auf Navi."

würde ich noch folgendes ergänzen:

Fährt mit: --> ohne Versicherungsschutz und Nummernschild... 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von 525itouring


Im übrigen muss auch seine Freundin mit einer entsprechende Strafe als Fahrzeughalterin rechnen.

Was'n für'n Fahrzeughalter, wenn das Geschoss nicht zugelassen ist? 😉

Arvin S.

Wie bereits geschrieben, handelt es sich hierbei um eine Straftat, da wirst du dich mit der Staatsanwaltschaft auseinandersetzen müssen.

Des Weiteren wirft es die Frage auf, weshalb deine Freundin einen G60 ?! schon längere Zeit ihr Eigen nennt, obwohl sie keinen Führerschein besitzt ?

Ganz wichtig in diesem Zusammenhang, sollte der Staatsanwalt grobes und Vorsätzliches Verhalten feststellen, so kann es sogar durchaus sein, das dein Führerschein ( sofern Probezeit ) abgeben musst und eine MPU ins Haus steht.
Hängt aber jedoch von dem gestellten Antrag der Gegenseite ab, das versteht sich von selbst.

Eine 1x Zahlung wie eine OWI wird es sicherlich nicht geben, da aber die Gerichte ad hoc von Fall zu Fall entscheiden, ist alles möglich / nicht möglich.

Falls deine Freundin ( sofern es sie noch eine zeitlang nach dem Vorfall ist 😉 ) dir den Schlüssel gegeben hat und sich daneben setze, könnte da auch noch was kommen.

Du solltest einfach Arsch in der Hose haben und das entsprechende Schreiben abwarten.

@GT-Black,
Haste in der Witzkiste geschlafen ?
Es kann keiner die Antwort auf das genaue Strafmaß geben, da es ein Gericht entscheiden wird.

Grins ... dass ich hier noch zum Sozialarbeiter ernannt werde, ist ja nun wirklich zuviel der Ehre. 😁 😁 😁

Aber mal ehrlich ... ihr Moralapostel hier, die ihr euch schon ganz wild auf die Suche nach dem richtigen Strafmaß macht, ihr wart nie jung, ihr habt auch nie (vielleicht sogar in reiferem Alter) mal was Unüberlegtes getan? Meine Güte!

Bestimmt bin ich der Letzte, der irgendwelche Straftaten verunglimpft, aber lasst doch mal die Kirche im Dorf.

Und der TE hat sich hier immerhin geoutet (das hätte mir "Erfahrenem" durchaus auch so passieren können) und danach gefragt, was er denn am besten tun könnte, schließlich ist das Kind jetzt schon in den Brunnen gefallen, oder?

Aber das ist wieder typisches Bananenrepublikaner-Verhalten: Wenn's einen selbst nicht betrifft, dann drauf mit der Keule und wenn man selbst was ausgefressen hat, dann wird herumgedruckst und tausend andere sind schuld.... ja, ja ....

Als Männer noch Männer waren, hätte es so etwas nicht gegeben! 😁

Soziale Grüsse vom Nikolausi und Ruprechti

carotti

Zitat:

Original geschrieben von carotti


Grins ... dass ich hier noch zum Sozialarbeiter ernannt werde, ist ja nun wirklich zuviel der Ehre. 😁 😁 😁

Aber mal ehrlich ... ihr Moralapostel hier, die ihr euch schon ganz wild auf die Suche nach dem richtigen Strafmaß macht, ihr wart nie jung, ihr habt auch nie (vielleicht sogar in reiferem Alter) mal was Unüberlegtes getan? Meine Güte!

Bestimmt bin ich der Letzte, der irgendwelche Straftaten verunglimpft, aber lasst doch mal die Kirche im Dorf.

Und der TE hat sich hier immerhin geoutet (das hätte mir "Erfahrenem" durchaus auch so passieren können) und danach gefragt, was er denn am besten tun könnte, schließlich ist das Kind jetzt schon in den Brunnen gefallen, oder?

Aber das ist wieder typisches Bananenrepublikaner-Verhalten: Wenn's einen selbst nicht betrifft, dann drauf mit der Keule und wenn man selbst was ausgefressen hat, dann wird herumgedruckst und tausend andere sind schuld.... ja, ja ....

Als Männer noch Männer waren, hätte es so etwas nicht gegeben! 😁

Soziale Grüsse vom Nikolausi und Ruprechti

carotti

Naja, ich seh es auch ähnlich.

Dass er einen Fehler gemacht hat weis er eh selber, des müssen wir ihm jetzt ned noch x-mal beibringen. Und irgendeine Dummheit hat mit Sicherheit schon jeder gmacht.

Mein Gott, ist halt passiert jetzt. Mal abwarten was passiert...

PS: Des kommt raus wenn man ner Frau was Gutes will... 😁

Fakt ist, das es sich um eine Straftat handelt, keine Ordnungswidrigkeit!
Wie alt bist du bzw. deine Freundin, wie lange habt ihr den FS?
Mit Führerscheinentzug ist zu rechnen, mindestens mit einer Geldstrafe, wenn der Richter gnädig ist vielleicht glimpflich.
Es ist nicht wirklich relevant ob ein Unfall passiert ist oder nicht. Alleine das Fahren ohne Versicherungsschutz ist Strafbar.

Doch doch, 12 Punkte in Flensburg gehabt ( Umbauten nhicht eingetragen ; Rennen usw. ) waren auf mein Konto geschrieben, aber alles bezahlt und sprichwörtlich durch den Kopf gehen lassen.

Es ist nur keine Art die Dinge zu verniedlichen, wie einige von euch hier.

Wenn jemand Bockmist baut, muss er sie Strafe auch abkönnen, da wünsche ich keine - glimpfliche Strafe -, Antimoralpostel 😉 Hauptsache man ist dagegen !

Sofern ist es auch falsch zu sagen, wir waren auch mal jung und haben XXXXX getan die nicht erlaubt waren, tut aber hier nichts zur Sache, oder etwa doch ?!

Wenn so etwas auf einem "erfahrenen" Fahrzeugführer passieren kann, dann sollte dieser schleunigst mal ne Schule besuchen.

Den meisten hier würde es nicht passieren, in einen Wagen einzusteigen mit dem Vorsatz, diesen zu fahren, da er schon lange stand, zumal ohne Versicherung.

Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.

Moin....

also es gibt ja die Möglichkeit mit abgelaufenen Kennzeichen zur Zulassungstelle fahren. Der Versicherungsschutz ruht ja nur wenn der Wagen abgemeldet ist aber die Fahrt zur Zulassungstelle ist versichert.

Wolltest du vllt nicht nur ne Runde drehen sondern zur Zulassungsstelle fahren um den Corrado wieder anzumelden??

Gruß Simon

Es ist nur die Fahrt von der Zulassungsstelle nach X möglich, aber nicht bei einem Fahrzeug, war schon längere Zeit ausser Betrieb ist.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Es ist nur die Fahrt von der Zulassungsstelle nach X möglich, aber nicht bei einem Fahrzeug, war schon längere Zeit ausser Betrieb ist.

Ne ne.... ;-)

Wird das nicht angemeldete Kfz im eigenen Zulassungsbezirk erworben und übernommen, kann es sofort bei der Zulassungsstelle amtlich angemeldet werden. Die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle in dem (oder aus einem angrenzenden) Zulassungsbezirk ist mit ungestempeltem Kennzeichen gem. § 23 Abs. 4 S. 7 StVZO zulässig – ebenso Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgas-Untersuchung, sofern sie ohne Umwege durchgeführt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Fahrt bereits durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt wird.

Quelle: AVD

Ich glaub nicht, das Abends die Zulassungsstellen noch auf haben 😁 Demnach wird das auch net viel bringen 😉

Zitat:

Ich bin gestern Abend zu meiner Freundin gefahren (angemeldeten GTI) und kam vor ihrer Haustür an. Sie fährt einen Corrado der jetzt schon länger nicht mehr bewegt worden ist. So und da saß sie dann in ihrem Corrado und wollte ihn mal kurz bewegen.

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