Kurze Frage zum Reifen für einen 2.7 TDI 190 PS
Hallo,
bin bald stolzer Besitzer eines A6 2.7 TDI 190 PS
Der Wagen ist mit einer Höchstgeschwindigkeit von 223 km/h angegeben.
Montiert sind derzeit 225 55 16 V Sommerreifen.
Im Fahrzeugschein kann ich diese Größe ausser bei den M+S nicht finden.
Frage : Ist es für dieses Fahrzeug zulässig einen Ganzjahresreifen in der Größe 225 55 16 V zu installieren ?
Danke Gruß
CASSK
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@a3Autofahrer schrieb am 22. Dezember 2015 um 21:38:43 Uhr:
Das verlinkte GTÜ-Dokument hatte ich damals bereits bei meiner Eintragung bei der Dekra dabei.Die Frage ist, existiert tatsächlich hierzu Rechtssicherheit? Also keine täglich gelebte Routine der großzügigen Auslegung (was absolut vernünftig ist) zugunsten der technischen Erfordernisse, also dass eben auch W geht, anstatt Y, wie eingetragen.
Das ist die spannende Frage, die leider das GTÜ-Dokument offen lässt. Sie nennt hier keine rechtliche Grundlage. Wenn jemand hier was definitives dazu weiß, würde ich mich über einen Link sehr freuen.
Hier findest Du die gesetzlichen Grundlagen:
http://www.brv-bonn.de/.../...che-Grundlage-zulaessige-Bereifungen.pdf
38 Antworten
Zitat:
@CASSK schrieb am 24. Dezember 2015 um 12:02:32 Uhr:
Die Achslast liegt bei 775 kg obwohl nur 640 kg benötigt. Wo ist da ein Problem ?
Da gibts bei einem 1,8 Tonnen Kfz bestimmt ein Problem.😁
Gruß, lippe1audi
Die zulässige Last pro Reifen liegt bei 775 kg. Obwohl Audie pro Reifen oder Achseite nur 640 kg fordert. Ich habe den Sachverhalt jetzt zu Audi gesendet.
Ich werde die Antwort hier einstellen.
Gruß
PS : Ich liebe diese Korintenkacker :-)
Im Prinzip ist die ganze Reifenproblematik doch ganz leicht zu verstehen.
Beispiel 225/55 R16 99H
225 ist die Breite, 55 das Verhältnis Höhe/Breite, R16 Felgendurchmesser in Zoll,
99 Tragfähigkeitsindex, H die Geschwindigkeit bis 210 km/h.
Sollte im Fahrzeugschein stehen der PKW fährt max. 225 km/h darf man diese Reifen als Winterreifen fahren (mit Aufkleber im sichtbaren Bereich). Als Sommerreifen nicht – dann müssen es mindestens V-Reifen (bis 240 km/h sein).
Lastfähigkeit 99 = 775 kg pro Reifen, 95= 690 kg pro Reifen
Geschwindigkeit Y = 300 km/h, W=270 km/h, V=240 km/h, H=210, U=200 km/h, T=190 Km/h
Bei Sommerreifen muss mindestens die maximal erreichbare Geschwindigkeit erreicht oder übertroffen werden (in unserem Falle V, W oder Y). Bei Winterreifen muss ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit der Reifen in den sichtbaren Bereich des Fahrers.
Man darf auch T Reifen oder noch niedriger als Winterreifen fahren (mit Aufkleber) – würde für mich jetzt aber keinen Sinn machen für die meisten wahrscheinlich auch nicht, aber man könnte.
Die Sache mit dem Aufkleber, wenn man zu HU muss??
Der Lastfähigkeitsindex muss immer eingehalten werden.
VG
Ich sehe die Sache doch genauso.
Mich interessiert aber warum Audi einen Y-Reifen im Schein stehen hat ?
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Das hat ausschließlich was mit dem Luftdruck des Reifens , und damit Komfort / Sicherheitsgewinn zu tun.
dafür gibt es luftdrucktabellen in Abhängigkeit von der Belastung.
Man kann also bei den "überdimensionierten" reifen den luftdruck im reifen reduzieren was dem Komfort, laufgeräusch usw. Zugute kommt.
Ich war bei meinem 3.0 TFSI auch unsicher was für Reifengrößen bzw. Felgengrößen erlaubt sind, zumal der Wagen ein Italien Reimport ist und ich keine Dokumente hatte die mir zeigten was erlaubt ist.
Bin dann zu GTÜ gefahren mit dem KFZ Schein die haben dann in ihrem System geschaut und mir eine liste ausgedruckt was erlaubt ist.
Ich häng das mal unten an.
Rainer
Hallo zusammen,
ich habe nun endlich eine Antwort von Audi erhalten.
Meine Frage war : Darf ich 225/55/16 99 V Reifen fahren ( Allwetter )
Sehr geehrter Herr K........
Ihr Audi kann entsprechend EG-Betriebserlaubnis mit der Rad-Reifenkombination 225/55 R16 99 H M/S ausgerüstet werden.
Fahrzeuge mit Ganzjahresreifen deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen überschreitet müssen lediglich im Sichtbereich des Fahrers mit einem Aufkleber über die zul. Höchstgeschwindigkeit gekennzeichnet sein.
😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕
Also das war zwar keine Antwort auf meine Frage ( was ich Audi auch mitgeteilt habe ) aber ich verstehe die Antwort als UMSCHRIEBENES JA DU DARFST 🙄🙄🙄
Da meine Reifen Hankook 225/55/16 99V die Höchstgeschwindigkeit des Audis überschreiten darf ich die ohne Aufkleber fahren.
Richtig ?
Gruß
CASSKT
Aufkleber brauchst du nicht, bei TÜV wurde mir gesagt es reicht wenn ich diese warndings im mmi aktiviere, habe auch 2.7 tdi und fahre im Winter 225 55 17 H...
Beim TÜV muss man mit allem Möglichen, aber auch Unmöglichen rechnen. Die letzte Abnahme dort dauert nach der eigentlichen Prüfung noch 20 min länger, weil der Prüfer der Meinung war, die Felgen der Winterreifen wäre evtl. nicht zulässig, die "hätte er nicht im Computer". Dann hat er in einem anderen Computer lange gesucht, die Felgen doch für gut befunden und das auch schriftlich bescheinigt.
Zurück zu Hause hatte ich im Audi-Ordner geblättert und dort fand sich in der Kaufrechnung des Händlers zu den Felgen der Hinweis: "original Audi" !😁
Gruß, lippe1audi
Irgendwie verstehen die Leute mich nicht 😕😕😕
Ich brauche sowieso keinen Aufkleber und auch keine MMI-Einstellung weil ich V-Reifen habe 😰😰😰
VVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVV-REIFEN
V-REIFEN=240km/h
Verstanden 😕😕😕😕😕😕😕
🙄
Gruß
Wenn du das schon alles so sicher wußtest - steht ja schließlich in deiner Anfangsfrage - wozu dann der Fred überhaupt?
Gruß, lippe1audi
Zitat:
@CASSK schrieb am 10. Januar 2016 um 12:48:05 Uhr
Deine zitierte Antwort von Audi:
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Ihr Audi kann entsprechend EG-Betriebserlaubnis mit der Rad-Reifenkombination 225/55 R16 99 H M/S ausgerüstet werden.
Fahrzeuge mit Ganzjahresreifen deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen überschreitet müssen lediglich im Sichtbereich des Fahrers mit einem Aufkleber über die zul. Höchstgeschwindigkeit gekennzeichnet sein.
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Das versteht jetzt niemand, warum du das nicht verstehst. Du wolltest wissen, ob du überhaupt und wenn ja - welche -
Ganzjahresreifenauf deinem Dicken nutzen dürftest. Die Antwort von Audi lautet eindeutig: "Ja". Und sie haben auch die Spezifikation angefügt.
Wenn dein Auto schneller ist, als es der
Geschwindigkeitsindexder Reifen vorgibt, darfst du erstens nicht schneller fahren, als dieser Index vorgibt - wie bei normalen Winterreifen z.B. üblich - und zweitens mußt du den genannten Aufkleber quasi auf den Tacho kleben (direkt daneben).
Sind die Reifen "schneller" als dein Auto, brauchst du nur noch Gas zu geben, und gut isses.
Gruß, lippe1audi
Ja, so habe ich das ja auch verstanden.
Ich wollte nur ein eindeutiges ja zu den Ganzjahresreifen mit V und das habe ich jetzt. Es wird nämlich oftmals hin und her diskutiert und das ist nun zu ende.
Hier die aktuelle Antwort :
Sehr geehrter Herr K......,
danke fuer Ihre erneute Anfrage.
Bei den in den Fahrzeugpapieren dokumentierten Reifenangaben, hinsichtlich der Geschwindigkeits- und Traglastangaben, handelt es
sich um Mindestanforderungen. Diese muessen zwingend eingehalten werden, ausser es handelt sich um Ganzjahres- oder
Winterreifen, hierzu genuegt es bei Verwendung von Reifen mit kleineren Geschwindigkeitsindex, wenn im Sichtbereich ein
Warnhinweis (Vmax Aufkleber), angebracht wird. Bereifung mit einem groesseren Geschwindigkeitsindex darf prinzipiell verwendet
werden.
Entsprechend der eingetragenen Hoechstgeschwindigkeit von 223 km/h, kann Ihrem Fall auch ein Ganzjahresreifen
(M/S-Kennzeichnung) mit V-Index (240 km/h), auch ohne diesen Aufkleber genutzt werden.
Freundliche Gruesse aus Ingolstadt
Warum nicht gleich so ?
Gruß
CASSK
Und dass ein "schnellerer" Reifen als es der Höchstgeschwindigkeit deines Kfz entspricht auch problemlos eingesetzt werden kann, das konntest du dir nicht selbst denken?
Aha!
Gruß, lippe1audi