Kurze Frage zum Reifen für einen 2.7 TDI 190 PS

Audi A6 C6/4F

Hallo,

bin bald stolzer Besitzer eines A6 2.7 TDI 190 PS

Der Wagen ist mit einer Höchstgeschwindigkeit von 223 km/h angegeben.

Montiert sind derzeit 225 55 16 V Sommerreifen.

Im Fahrzeugschein kann ich diese Größe ausser bei den M+S nicht finden.

Frage : Ist es für dieses Fahrzeug zulässig einen Ganzjahresreifen in der Größe 225 55 16 V zu installieren ?

Danke Gruß

CASSK

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Zitat:

@a3Autofahrer schrieb am 22. Dezember 2015 um 21:38:43 Uhr:


Das verlinkte GTÜ-Dokument hatte ich damals bereits bei meiner Eintragung bei der Dekra dabei.

Die Frage ist, existiert tatsächlich hierzu Rechtssicherheit? Also keine täglich gelebte Routine der großzügigen Auslegung (was absolut vernünftig ist) zugunsten der technischen Erfordernisse, also dass eben auch W geht, anstatt Y, wie eingetragen.

Das ist die spannende Frage, die leider das GTÜ-Dokument offen lässt. Sie nennt hier keine rechtliche Grundlage. Wenn jemand hier was definitives dazu weiß, würde ich mich über einen Link sehr freuen.

Hier findest Du die gesetzlichen Grundlagen:

http://www.brv-bonn.de/.../...che-Grundlage-zulaessige-Bereifungen.pdf

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Lippe1audi

Es gab deswegen schon öfters Diskussionen. Und wer diesen Thread nun liest wird eine 100%tige Antwort erhalten, und keine umschriebenen Sätze. Darum ging es.

Ich habe eine klare Frage gestellt und wollte eine kurze und bündige Antwort !

Kommst Du damit nicht klar ?

Und wer diesen hoch informativen Fred nicht liest, kommt auch damit klar, einen "schnelleren" Reifen einzusetzen als das Auto an Speed bringt.😁
Gruß, lippe1audi

Zitat:

@CASSK schrieb am 16. Januar 2016 um 16:45:18 Uhr:


Ich habe eine klare Frage gestellt und wollte eine kurze und bündige Antwort !

Kommst Du damit nicht klar ?

Also ich frage mich wieso man überhaupt solche Fragen stellen muss aber es sicher einfacher sich bedienen zu lassen als sich etwas Mühe zu geben und selbst mal ein wenig zu suchen.

Das man Reifen mit höherem Geschwindigkeitsindex wie nötig fahren darf war mir schon in der Fahrschule bewusst und das ist inzwischen 35 Jahre her, also hau hier nicht so auf den Putz.....🙄

Finde ich ja schön das Euch das klar ist. Mir war es nicht klar. Deswegen habe ich diese Frage gestellt. Und Atomickeins, es mag sein das Dir das schon in der Fahrschule klar sein, aber anscheinend kannst Du nicht lesen oder hasst zumindest ein Kurzzeitgedächtnis.

Wenn ich mir keine Mühe gemacht hätte, dann hätte ich nicht Audi eingeschaltet und die Antwort hierher kopiert.

Also hau Du nicht so auf den Putz ;-)

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wie man in den Wald reinruft so schallt es hinaus - siehe mein Zitat von Dir weiter oben oder kommst Du damit nicht klar ?

@ CASSK:
Um so etwas technisch Komplexes wie den Kauf eines höher qualifizierten Jahresreifens ausführen zu können, brauchst du also eine schriftliche Bestätigung, besser gesagt: Anweisung vom Autohersteller! Verstehe!
Ach nein, du brauchst zwei (!) schriftliche Bestätigungen, bzw. Anweisungen des Autoherstellers!
Jetzt aber, jetzt habe ich dich verstanden.

😁
gruß, lippe1audi

Zitat:

@CASSK schrieb am 16. Januar 2016 um 16:45:18 Uhr:


Lippe1audi

Es gab deswegen schon öfters Diskussionen. Und wer diesen Thread nun liest wird eine 100%tige Antwort erhalten, und keine umschriebenen Sätze. Darum ging es.

Ich habe eine klare Frage gestellt und wollte eine kurze und bündige Antwort !

Die gab´s doch von mir schon auf Seite 1 😛

@ "touaresch": Ja aber.....
aber du hast bei deiner Antwort nicht genug auf den Putz gehauen!😁
Gruß, lippe1audi

Ihr habt Recht und ich meine Ruhe. Müßig so eine Bagatelle zu diskutieren. 🙂😎

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