Kupplungsschaden nach 11KM – unser erste Ford/C-MAX

Ford C-Max 2 (DXA)

Hi,
heute haben wir unsren ersten Ford und neuen C-Max 1.5 EcoBoost (Schaltwagen) abgeholt und sind einmal zur Tankstelle gefahren (100m) und kurz zurück zum Autohaus. Danach fuhr unser C-Max mit div. Schwierigkeit den Gang zu halten und hoher Drehzahl des Motors und einer freundlichen Geschwindigkeit von ca. 40 km/h nur noch 2 Ampeln weit und es rauchte nur noch aus dem Motor und ein beißender Geruch einer sterbenden Kupplung machte sich breit.
Hmm, das waren nicht einmal 1000m Fahrt (&10KM stehen in der Rechnung) mit dem neuen C-Max und der erste Anruf beim Engel und nach 20 Min. zurück im 2 Gang zum Händler (der seinen Augen wohl nicht so richtig traute).
Da stand jetzt der neuen C-Max mit 11KM auf der Uhr und einem totalen Kupplungsschaden und einem Geruch den man auch im Autohaus merkte.

Jetzt zu meine Fragen

Wie sollte jetzt der Ablauf sein – Ford über nimmt alle Kosten der Instandsetzung?
Auf was sollte man noch zu achten z.B. Übergabe des C-Max?
Ist dieser Fehler bei den aktuellen 1.5l EcoBoost Motoren bekannt?

In der Etis-DB steht auch nichts negatives zum Wagen.

Grüße
cinfo

Beste Antwort im Thema

Ja, das wäre wohl zu empfehlen, bevor du dich noch komplett in deinem eigenen Gedankenlabyrinth verrennst. Deine Bewertung ist, mit Verlaub, absurd und reichlich abenteuerlich konstruiert, nur um irgendeinen Rechthaberei-Drang zu befriedigen, der dich gerade mal wieder umtreibt.

Ich werde mich doch nicht mit dir in eine Diskussion um die Relativierungsstärke des Wörtchens "wenn" einlassen, wozu ich auch nach dem Lesen deines - um deine Worte zu benutzen: - abstrusen Beitrags offen gestanden viel zu verwirrt bin. Was außerdem an dem Begriff "Rechtsweg" diskutierwürdig sein soll, weißt wahrscheinlich auch nur du.

Was ich zur Sachmängelhaftung gesagt habe, steht da, schwarz auf weiß, in klaren Worten und für jeden nachlesbar. Ebenso meine mehrfachen, ebenso klaren Hinweise, dass eine Einigung ohne juristischen Beistand oder gar Rechtsweg eindeutig zu favorisieren ist. Was du dir daraus zwanghaft zurechtbiegen willst, ist natürlich deine Sache - ob dich hinsichtlich Motiv und Aussage noch irgendjemand versteht, wage ich zu bezweifeln.

Ich weiß ja nicht, Dirk, worin du in diesem Forum deine Berufung siehst, aber wenn du glaubst, per Geschäftsführung ohne Auftrag nun auch gleich noch die Beantwortung meiner persönlich an den TE gerichteten Frage, sowie Monegasses Angelegenheiten in die Hand nehmen zu können (besser: zu müssen), dann gibt mir das zu denken. Es gibt viele gute Beiträge von dir, keine Frage. Vielleicht liegt aber, neben deinen gern wortklauberisch und provokant gehaltenen Einmischereien auch in dieser Selbstüberhöhung mit ein Grund, warum du so häufig mit Leuten aneckst, mit denen eigentlich jeder sonst bestens klar kommt (weit häufiger übrigens, als jeder andere hier). Du schaffst sogar das Kunststück, in einem mit einiger Mühe beruhigten Wasserglas erneuten Sturm zu erzeugen (du und einige andere werden wissen, worauf ich hier anspiele). Ich dachte wirklich, darüber wären wir weg. Schade.

Aber du hast schon Recht: Lassen wir das lieber. 😉

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N'Abend,

Zitat:

@cinfo schrieb am 6. Juli 2016 um 19:47:56 Uhr:


OK, aber was bedeutet das für den Wert des Autos -- ist es der gleiche Wert als wenn nicht passiert wäre?

Welchen Wertverlust sollte der Wagen denn erlitten haben durch eine so früh gestorbene und dann fachgerecht ersetzte (Originalteil)kupplung, sofern Dir nicht durch den Ausfall z.B. ein anderer Wagen hinten aufgefahren ist? Richtig: Keinen...

Hallo cinfo,

@cinfo schrieb am 6. Juli 2016 um 19:47:56 Uhr:

Zitat:

OK, aber was bedeutet das für den Wert des Autos -- ist es der gleiche Wert als wenn nicht passiert wäre?

Ich hatte mit meinem Fiesta vor 7 Jahren ein ähnliches Problem. Damals hat der Händler dem Fiesta bei knapp 2000km auf seinem Hof eine Schramme durch Kotflügel und Fahrertür verpasst. Natürlich wurden beide Karosserieteile gegen neue getauscht. Da wir uns damals über den Wertverlust aber nicht einigen konnten, wurde ein Gutachter hinzugezogen, der dann 400€ Wertverlust bestimmt hat. Dem Gutachter ging es damals darum, daß das Auto bei einem Wiederverkauf vom Käufer als Unfallfahrzeug betrachtet würde und damit einen schlechteren Preis erzielen wird.

Ich würde annehmen, daß das bei Deiner getauschten Kupplung nicht der Fall ist, solange am Fahrzeug keine sonstigen Schäden entstanden sind, die nachhaltig den Wert des Fahrzeugs bei dem Versuch eines Verkaufs mindern würden.

Gruß,
LLSmurf

Zitat:

@cinfo schrieb am 6. Juli 2016:


OK, aber was bedeutet das für den Wert des Autos -- ist es der gleiche Wert als wenn nicht passiert wäre?

So ärgerlich das alles ist: Für den Wert des Autos als späterer Gebrauchtwagen hat das keinen Einfluss.
Wenn es beim Austausch der Kupplung bleiben kann, ist das auch keine große Sache. Trotzdem hat Ford da etwas gutzumachen.
Ein schlauer Händler wird sich auch eine kleine Entschädigung einfallen lassen und mit der erneuten Übergabe des reparierten Neuwagens, nach gemeinsam überstandenem Ärger, nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.
So etwas nennt man Kundenbindung! Gottlob gibt es trotz vieler schwarzer Schafe unter den Händlern noch solche, denen das Wort Kunde kein Fremdwort ist. Das sollte man immer bedenken, diesen Leuten als Kunde eine Chance geben und nicht immer sofort die Juristenkeule rausholen.

monegasse

Ja diese Rechtsverdreherei ist immer sehr schwierig, da gibt es keine Faustregel oder Pauschalaussagen.

In der Praxis läuft es aber schon üblicherweise so, dass zuerst eine entsprechende Nachbesserung angestrebt wird sofern dem nicht grundlegend etwas entgegensteht wie ein irreparabler Schaden, ein zu hoher Kostenaufwand oder vielleicht auch unzumutbare Wartezeiten oder ein eindeutiger Wertverlust für den Käufer.

Bei einem Newagen oder ähnlich hochwertigen Gütern wird die Schwelle da sicher anders sein als bei einer Waschmaschine für ein paar 100 Euro.

Wenn es wirklich blos die Kupplung ist, dann ist der Austausch sicher kein Problem und stellt auch keine Verschlechterung dar solange bei der Montage alles fachgerecht und ordentlich, so wie im Werk, gemacht wird. Wenn der Mechaniker pfuscht, die die Size versaut werden oder sonst was dann würde ich das nicht akzepteiren! Interessanter ist es aber die Ursache für den Defekt zu finden, war es schlicht ein Materialfehler oder Montagefehler und dann stellt sich die Frage, welche anderen Teile könnten dadurch noch gelitten haben oder was wurde ev. noch alles falsch montiert ...!? Aber das ist wiederum Glaskugellesen...

LG

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Zitat:

@Monegasse schrieb am 7. Juli 2016 um 08:00:12 Uhr:


... So etwas nennt man Kundenbindung! Gottlob gibt es trotz vieler schwarzer Schafe unter den Händlern noch solche, denen das Wort Kunde kein Fremdwort ist. Das sollte man immer bedenken, diesen Leuten als Kunde eine Chance geben und nicht immer sofort die Juristenkeule rausholen.

Das klingt jetzt ein bisschen so, als hätte hier jemand dem TE den Rechtsweg nahelegen wollen. Das kann ich aber nirgends herauslesen. Erörtert wurden die rechtlichen Möglichkeiten, verbunden mit dem Rat, bei Nichteinigung einen Anwalt hinzuzunehmen. Auch ich habe in jedem meiner Beiträge betont, dass immer als erstes eine friedliche Lösung angestrebt werden sollte, was ja auch der Normalfall ist. Falls ich dich falsch interpretiert haben sollte, vergiss es.

In einer einfachen Kupplungsreparatur sehe ich bei fachgerechter Ausführung, die man ja zunächst annehmen darf, auch keinen unzumutbaren Wertminderungsfaktor, zumal so etwas beim Verkauf auch nicht angegeben werden muss. Bei einem AT-Motor würde die Sache sicher anders aussehen. Ebenso, wenn sich nach der Reparatur der Kupplung erneut in kurzer Zeit unerwünschte Nachwirkungen zeigen sollten (weil u. U. nur das Symptom, nicht aber die Ursache beseitigt wurde).

N'Abend,

Zitat:

@Boosterhase schrieb am 7. Juli 2016 um 10:57:25 Uhr:



Das klingt jetzt ein bisschen so, als hätte hier jemand dem TE den Rechtsweg nahelegen wollen. Das kann ich aber nirgends herauslesen.

Hm, dann solltest Du vielleicht noch einmal genauer nachlesen, auch Deinen ersten Beitrag...

Zitat:

Erörtert wurden die rechtlichen Möglichkeiten, verbunden mit dem Rat, bei Nichteinigung einen Anwalt hinzuzunehmen. Auch ich habe in jedem meiner Beiträge betont, dass immer als erstes eine friedliche Lösung angestrebt werden sollte, was ja auch der Normalfall ist.

Naja, das kann man so oder so interpretieren, einige Kommentare sind schon ziemlich direkt, selbst wenn ein "wenn" dabei steht. Ich kann @Monegasse durchaus folgen...

Dirk, ich weiß nicht, was du mir hier andichten willst.

Zitat aus meinem ersten Beitrag:
... würde ich dringend dazu raten, einen Anwalt ins Boot zu holen, sobald die Sache nicht nach deinen Wünschen verläuft. ...

Schlusssatz aus meinem ersten Beitrag:
... Zuerst sollte aber immer der normale Weg einer Einigung versucht werden. Sobald es da jedoch holprig wird, sofort ab zum Anwalt.

Zitat aus meinem zweiten Beitrag:
... Da es dabei sehr viel um Ermessen (Interessenabwägung und Verhältnismäßigkeit zum Wert der Kaufsache) und damit um juristische Berufserfahrung und Ressourcenzugriff zur gängigen Rechtsprechungspraxis geht, führt kein Weg an einem gewieften und verhandlungsgeschickten Anwalt vorbei (immer natürlich nur dann, wenn eine normale Einigung scheitert)....

In meinen Augen gibt es hier gar nichts zu interpretieren. Sich mit den rechtlichen Möglichkeiten auseinanderzusetzen ist doch nicht automatisch als Empfehlung zu werten, diese sofort einzusetzen. Gerade deshalb erfolgten meine obigen Hinweise, um jedes Missverständnis auszuschließen.

Frage an den TE:
Hast du dich von mir gedrängt gefühlt, noch vor einer Klärung mit dem FFH sofort zum Anwalt zu rennen?

N'Abend,

Zitat:

@Boosterhase schrieb am 7. Juli 2016 um 21:01:06 Uhr:


In meinen Augen gibt es hier gar nichts zu interpretieren. Sich mit den rechtlichen Möglichkeiten auseinanderzusetzen ist doch nicht automatisch als Empfehlung zu werten, diese sofort einzusetzen. Gerade deshalb erfolgten meine obigen Hinweise, um jedes Missverständnis auszuschließen.

Das Interpretieren bezog sich nicht nur auf Deine Posts. Außerdem habe ich bewußt das Wörtchen "wenn" genauso erwähnt. Natürlich kann ich stundenlang (oder auch wie Du seitenlang) über Eventualitäten dozieren und alles mit einem kurzen "wenn" relativieren. Nur sollte man sich die Situation mal genau vor Augen führen, in der sich der Leser befindet. Dieses relativierende "wenn" wird hinterher gerne als "ich hab es ja eigentlich gar nicht so gemeint" vorgeschoben, wenn der gar nicht gegebene Rat doch befolgt wurde und Kosten entstehen...

Wie gesagt, ich meine das allgemein und nicht auf einzelne bezogen.

Zitat:

Frage an den TE:
Hast du dich von mir gedrängt gefühlt, noch vor einer Klärung mit dem FFH sofort zum Anwalt zu rennen?

Natürlich nicht, wieso sollte er die Frage auch bejahen?

Vor allem redete hier niemand von bedrängen. @Monegasse schrieb von der Juristenkeule und ich schrieb von direkten Kommentaren in dem Zusammenhang. Und genau da ordne ich auch Deine Posts ein, die ich jetzt nicht noch einmal aus Deinem Vorpost zitiere. Auch wenn Du Deine Rechtsempfehlung mit dem Hinweis auf eine nicht gütliche Einigung oder zickenden Händler abschließt, ist es doch der Wink mit der Keule zum Anwalt zu gehen.

Wir könnten hier lediglich noch über den Begriff "Rechtsweg" diskutieren. Da aber in den letzten Diskussionen hier regelmäßig von den Kritisierten, auch hier von Dir, immer wieder fast schon abstruse Übertreibungen und Verdrehungen zur eigenen Entlastung eingebracht werden (nimm' nur die Klimaserienfehlerdiskussion als Beispiel oder Deine Posts hier: Aus der Juristenkeule wird gleich der angeblich nahegelegte, nein sogar aufgedrängte Rechtsweg), lassen wir diese Diskussion lieber...

Ja, das wäre wohl zu empfehlen, bevor du dich noch komplett in deinem eigenen Gedankenlabyrinth verrennst. Deine Bewertung ist, mit Verlaub, absurd und reichlich abenteuerlich konstruiert, nur um irgendeinen Rechthaberei-Drang zu befriedigen, der dich gerade mal wieder umtreibt.

Ich werde mich doch nicht mit dir in eine Diskussion um die Relativierungsstärke des Wörtchens "wenn" einlassen, wozu ich auch nach dem Lesen deines - um deine Worte zu benutzen: - abstrusen Beitrags offen gestanden viel zu verwirrt bin. Was außerdem an dem Begriff "Rechtsweg" diskutierwürdig sein soll, weißt wahrscheinlich auch nur du.

Was ich zur Sachmängelhaftung gesagt habe, steht da, schwarz auf weiß, in klaren Worten und für jeden nachlesbar. Ebenso meine mehrfachen, ebenso klaren Hinweise, dass eine Einigung ohne juristischen Beistand oder gar Rechtsweg eindeutig zu favorisieren ist. Was du dir daraus zwanghaft zurechtbiegen willst, ist natürlich deine Sache - ob dich hinsichtlich Motiv und Aussage noch irgendjemand versteht, wage ich zu bezweifeln.

Ich weiß ja nicht, Dirk, worin du in diesem Forum deine Berufung siehst, aber wenn du glaubst, per Geschäftsführung ohne Auftrag nun auch gleich noch die Beantwortung meiner persönlich an den TE gerichteten Frage, sowie Monegasses Angelegenheiten in die Hand nehmen zu können (besser: zu müssen), dann gibt mir das zu denken. Es gibt viele gute Beiträge von dir, keine Frage. Vielleicht liegt aber, neben deinen gern wortklauberisch und provokant gehaltenen Einmischereien auch in dieser Selbstüberhöhung mit ein Grund, warum du so häufig mit Leuten aneckst, mit denen eigentlich jeder sonst bestens klar kommt (weit häufiger übrigens, als jeder andere hier). Du schaffst sogar das Kunststück, in einem mit einiger Mühe beruhigten Wasserglas erneuten Sturm zu erzeugen (du und einige andere werden wissen, worauf ich hier anspiele). Ich dachte wirklich, darüber wären wir weg. Schade.

Aber du hast schon Recht: Lassen wir das lieber. 😉

Ein Kupplungsschaden nach 11km Gesamtlaufleistung wird wohl problemlos als Garantiefall durchgehen, die ersten 10 dürften ja kaum in der Verantwortung des Käufers gelegen haben.

Hallo,

Zitat:

Ein Kupplungsschaden nach 11km Gesamtlaufleistung wird wohl problemlos als Garantiefall durchgehen, die ersten 10 dürften ja kaum in der Verantwortung des Käufers gelegen haben.

heute konnten wir das Auto vom Händler abholen. Der Kupplungsschaden ging als Garantiefall durch.

Jetzt fährt der Wagen so wie er sollte, nur leider riecht er immer noch nach einem Kupplungsschaden wenn der Motor heiß wird.

Jemand eine Idee wie lange dieser Geruch anhält oder was man gegen diesen Geruch machen könnte?

Grüße
cinfo

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob's wirklich nachhaltig hilft, aber ich würde den Händler aufgrund des Schadens um eine entsprechende Reinigung bitten. Motorraum und Innenraum - ersterer, weil der Geruch ja vermutlich da entsteht. Letzteres, weil sich Gerüche gerne im Auto festsetzen.

Unser c-max war beim 1. Besitzer scheinbar ein Raucherauto - es roch bei der Probefahrt nicht und ich hatte deswegen auch nicht gefragt. Das Auto war gründlich gereinigt, aber wenn es in der Sonne stand, kann ich den Zigarettenrauch heute noch leicht riechen; und wir haben den Max seit 3 Jahren.

Ich drück Dir die Daumen,
LLSmurf

Wenn es aus dem Motorraum kommt dann hilft nur eine Motorwäsche, sollte der FFH noch machen bzw. nachholen.
Riecht es im Fahrzeuginnern, dann mal über eine Professionelle Geruchsbeseitigung mit Ozon nachdenken.
Hilft auch bei Raucherfahrzeugen.

https://der-autoputzer.de/ozonbehandlung.html

http://www.tierisch-gute-luft.de/kfz.shtml

..... erst mal die Fenster möglichst lange offen lassen für einen guten Luftaustausch.
Dann 2-3 Kaffeepads in den Innenraum für einige Tage bei geschlossenen Fenstern.
Kaffee bindet auch Gerüche.

Da das Folge(schäden) sind ist zu klären, ob und in welchem Ausmaß der Händler dies mit erledigen kann und muss.

Ich hatte bei einem anderen Fahrzeug mal ein Provlem mit der Klimaanlage, der Ablauf des Kondensators war scheinbar falsch oder nicht optimal verbaut, sodass sich Wasser dort sammelte und irgendwann dann übergelaufen ist. Mein kompletter Innenraum stand vorne unter Wasser. Klingt absurd? War es auch aber es stimmt. Die Teppiche waren getränkt, ich dachte erst es hätte irgendwo rein geregnet. Mein Händler hat sofort die Klimaanlage als Quelle des Übels benannt und das Problem behoben und wollte mir das Auto dann mit Wasser im Fahrgastraum wieder retour geben. Ich habe ihm gesagt, dass ich der Meinung bin, dass ich mich nicht für die Folgen eines offensichtlichen Fehlers vom Fahrzeug (bzw. des Monteurs) verantwortlich fühle und das hat er auch verstanden. Natürlich wollte er sich das ersparen aber letztlich wurden alle Fußraumbezüge entfernt und das Auto 2 Tage lang entfeuchtet. Alles im Rahmen der (erweiterten) Garantie. War kein Ford aber spielt auch keine Rolle.

Also ein gewisses Entgegenkommen wäre durchaus denkbar, du kannst ja nun wirklich nix für den Schaden und warum sollst du jetzt unter den Folgen leiden und am Ende noch viel Geld ausgeben um es zu richten?

Fragen kostet nix. Ansonsten wünsch ich dir nun VIEL SPAß und KEINE weiteren Probleme mit dem neuen Max!

LG

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