Kupplung Zweimassenschwungrad Sachmängelhaftung??
Hallo, ich brauch mal Eure Einschätzung:
Mein 3 C, BJ 1 06, 150000 km gefahren, am 15.9.09 vom Händler übergeben bekommen. Mit 1 Jahr Sachmängelhaftung.
Macht komische Geräusch beim Kupplung-Kommen- lassen.
In 2 Werkstätten vorgestellt, eine davon der 🙂 , beide sagen: Kupplung ganz kurz vor Totalverschleiß. Rubbelt und Schrubbt.
Der 🙂 sagt noch außerdem : Er glaubt: Zweimassenschwungrad defekt. Das ist, sagt er, KEIN Verschleißteil, dafür muss der Händler geradestehen.
Den Händler angerufen. Der ist sich auch nicht sicher und erkundigt sich erstmal. Beim nächsten Anruf bietet er mir an, den Wagen in seiner Werkstatt reparieren zu lassen und ich soll eine Eigenbeteiligung zahlen, denn das ein oder andere Verschleißteil sei bestimmt dabei. Und am Ende hätte ich ja auch eine neue Kupplung.
Über Preise haben wir noch nicht gesprochen, denn ich muss erst meinen Fhzg-Schein faxen.
Soll ich mich darauf einlassen?
Immerhin hat er ja recht, ein Teil der defekten Teile ist bestimmt Verschleißteil i.S.d. Sachmängelgarantie.
Andererseits habe ich das Auto erst seit 1 Woche!
Bitte nicht wundern, ich poste diesen Artikel auch noch in anderen Foren. Brauche einfach viele Einschätzungen, und möglichst bald...
Vielen Dank für Eure Sichtweise!!
Beste Antwort im Thema
Nur mal kurz ohne hier jetzt i-wie mich weiter eingelesen zu haben:
in den ersten 6 Monaten ab Kauf gilt die Beweislastumkehr, da muss dir der Verkäufer bewesein, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht da war, und nach einer Woche - hm.....
32 Antworten
So, mal der aktuelle Stand der Dinge.
Der Händler hat sich in seiner Werkstatt erkundigt, wie hoch der Preis für Kupplung und ZMS Erneuerung ist.
Er kommt ähnlich wie VW auf 1300 -1400 Euro.
Er bot mir eine Kostenbeteiligung in Höhe von 500 an. Ich hab ihn auf 450 gedrückt.
Dann hab ich eine neue Kupplung und ein neues ZMS und erstmal Ruhe.
De facto habe ich lt ADAC Rechtsberatung kein Recht auf Fahrzeugrückgabe, aber das will ich auch nicht.
Und was die Kostenbeteiligung angeht, hält sich eigentlich jeder so etwas zurück. keiner sagt ganz klar: Keine Kostenbeteiligung für den Käufer.
Kupplung Verschleißteil, aber eben auch die Tatsache, dass der Mangel bei Kauf schon vorlag.
Wiegt sich so gegeneinander auf, hab ich fast den Eindruck.
Mal sehen, was Ihr sagt.
Zitat:
Original geschrieben von pa63
So, mal der aktuelle Stand der Dinge.
Der Händler hat sich in seiner Werkstatt erkundigt, wie hoch der Preis für Kupplung und ZMS Erneuerung ist.
Er kommt ähnlich wie VW auf 1300 -1400 Euro.
Er bot mir eine Kostenbeteiligung in Höhe von 500 an. Ich hab ihn auf 450 gedrückt.
Dann hab ich eine neue Kupplung und ein neues ZMS und erstmal Ruhe.
De facto habe ich lt ADAC Rechtsberatung kein Recht auf Fahrzeugrückgabe, aber das will ich auch nicht.
Und was die Kostenbeteiligung angeht, hält sich eigentlich jeder so etwas zurück. keiner sagt ganz klar: Keine Kostenbeteiligung für den Käufer.
Kupplung Verschleißteil, aber eben auch die Tatsache, dass der Mangel bei Kauf schon vorlag.
Wiegt sich so gegeneinander auf, hab ich fast den Eindruck.
Mal sehen, was Ihr sagt.
Das mit der Rückgabe hatte ich ja schon geschrieben. Der Verkäufer hat Recht auf Nachbesserung.
Wenn die Kupplung beim Kauf schon defekt war (und der Verkäufer müsste beweisen dass dem nicht so war, was er schlecht kann, wenn dieser Mangel nicht im Kaufvertrag stand. Wenn es so offensichtlich gewesen wäre hätte er's auch im Kaufvertrag erwähnen können und dadurch keine Nachteile gehabt) ist das ein Mangel an der erworbenen Sache. Ob es sich dabei um ein Verschleissteil handelt oder nicht ist eigentlich zweitrangig. Er kann Dir ja eine gebrauchte Kupplung ähnlicher Laufleistung einbauen, die nicht defekt ist 😁
Die Kostenbeteiligung über 450-500 EUR (das waren mal knapp 1000DM) halte ich für überzogen, da der Materialpreis sicherlich niedriger liegt und nur durch das neuere - unverbrauchtere Kupplungsmaterial hast Du ja einen Mehrwert gegenüber einem Fahrzeug dieser Laufleistung, bei dem die Kupplung beim Kauf nicht defekt gewesen wäre.
hab jetzt noch mal mit dem ADAC Anwalt telefoniert.
Er meint auch , dass 450 € etwas überzogen seien, aber er sagt auch, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat, wird das Ganze ggfs genauso teuer oder sogar noch teurer , denn den Anwalt muss man ja auch bezahlen.
Also wenn ein Eigenanteil von 200 Euro angemessen ist, und so ein Anwalt kostet wieviel??, geht es hier um 250 Euro, die ich aber sicher nicht gespart hätte, sondern eben nur für jemand anderen bezahlt hätte.
Hier würde es also ums >Prinzip gehen.
Denn dass ich den Händler allein dadurch, dass ich mit dem Anwalt drohe, soweit bekomme, dass er von alleine runtergeht, wage ich zu bezweifeln.. gestern klang er schon recht entschieden...
Zitat:
Original geschrieben von pa63
hab jetzt noch mal mit dem ADAC Anwalt telefoniert.
Er meint auch , dass 450 € etwas überzogen seien, aber er sagt auch, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat, wird das Ganze ggfs genauso teuer oder sogar noch teurer , denn den Anwalt muss man ja auch bezahlen.
Also wenn ein Eigenanteil von 200 Euro angemessen ist, und so ein Anwalt kostet wieviel??, geht es hier um 250 Euro, die ich aber sicher nicht gespart hätte, sondern eben nur für jemand anderen bezahlt hätte.
Hier würde es also ums >Prinzip gehen.
Denn dass ich den Händler allein dadurch, dass ich mit dem Anwalt drohe, soweit bekomme, dass er von alleine runtergeht, wage ich zu bezweifeln.. gestern klang er schon recht entschieden...
Ich an Deiner Stelle würde mich mal bei einem anderen VW-Händler schlau machen lassen, was am Passat Deiner Motorisierung
a) Der Tausch der Kupplung kostet
b) die Ersatzteilpreise für die entsprechenden Verschleissteile - also z.B. Kupplungsbelag und evtl. Ausrücklager sind.
Auf dieser Basis kannst Du Dir ein Bild machen, wie realisitisch die angebotenen 450 EUR sind. Wenn der Händler merkt, dass Du informiert zu dem Thema bist wird er evtl. verhandlungsbereiter und merkt dass er Dir kein x für ein u vormachen kann...
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@pa63
bei einem Gesamtkostenaufwand von >1300 EUR scheint mir der angebotene Beteiligungssatz von 450 EUR sehr in Ordnung zu sein. Selbst wenn aber 150 EUR weniger angemessen sein sollten, lohnt dafür das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht, da das Kostenrisiko deutlich höher ist. Auch der zeitliche Aufwand ist sicher nicht völlig unerheblich und auf den Ärger hätte ich auch keine Lust.
Ich kann den Ärger verstehen, wenn so etwas nur eine Woche nach dem Kauf auftritt. Allerdings bei 150.000 Gesamtkilometern muss ich (jedenzeit) mit verschleißbedingten Reparaturen rechnen, spare aber auch deutlich gegenüber einem Neukauf, der mit weniger Risiken belastet ist. Die Kupplung ist - wie hier auch geschrieben - als Verschleißteil einzustufen.
Und auf das hier im Forum vertretene juristische Halbwissen, würde ich auch nicht wirklich setzen ;-)
Gruß
Bernd
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_R5
@pa63bei einem Gesamtkostenaufwand von >1300 EUR scheint mir der angebotene Beteiligungssatz von 450 EUR sehr in Ordnung zu sein. Selbst wenn aber 150 EUR weniger angemessen sein sollten, lohnt dafür das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht, da das Kostenrisiko deutlich höher ist. Auch der zeitliche Aufwand ist sicher nicht völlig unerheblich und auf den Ärger hätte ich auch keine Lust.
Ich kann den Ärger verstehen, wenn so etwas nur eine Woche nach dem Kauf auftritt. Allerdings bei 150.000 Gesamtkilometern muss ich (jedenzeit) mit verschleißbedingten Reparaturen rechnen, spare aber auch deutlich gegenüber einem Neukauf, der mit weniger Risiken belastet ist. Die Kupplung ist - wie hier auch geschrieben - als Verschleißteil einzustufen.
Und auf das hier im Forum vertretene juristische Halbwissen, würde ich auch nicht wirklich setzen ;-)
Gruß
Bernd
Genau, vertrau' einfach dem Händler bei dem Du den Wagen gekauft hast. Der hat 100% Vollwissen. 🙄
sind wir mal realistisch...
also, 450 euro sind ne menge geld.
schalten wir einen anwalt ein, haben wir zusätzliche kosten am bein.
wann zahlt den die rechtschutz?
nur bei aussicht auf gewinn.
den ärger hat man auch noch dazu.
anders gesehen, wenn ie kupplung in einem jahr erst abgeraucht wäre, hätte er die ganzen kosten am hals.
er hat ja wirklich nur zwei möglichkeiten. entweder er schluckt die kröte, oder er nimmt rechtsmittel in anspruch und schlückt dann die kröte, die übrig bleibt.
ich glaube ich würde die schnelle lösung bevorzugen. ich gehe einfach davon aus, dass sich das gericht vergleichen würde und nicht viel weniger dabei rauskäme. nicht desto trotz kann er sich ja die materialkosten mal beim :-) heraussuchen lassen.
Ohne RSV wird das Ganze ziemlich eckig (genau deshalb habe ich aber eine, die mir auch schonmal über 1000EUR unberechtigte Rechnungskosten nach einer Reparatur erspart hat.
Aber genau deshalb würde ich mich (bei einem anderen Händler) über die tatsächlichen Ersatzteilpreise informieren, um das Angebot von 450EUR besser bewerten zu können. Wenn die Materialkosten nun z.B. bei 250 oder 300 EUR liegen sollten, kann man mit dem Händler vermutlich nochmal diskutieren. Sehr viel mehr Chancen wird man da wohl nicht haben.
kuppplung und ZMS werden das schon locker hinkommen
Zitat:
Original geschrieben von MemphisR32
kuppplung und ZMS werden das schon locker hinkommen
Wobei das ZMS vom Ersatzteilpreis vollkommen irrelevant ist, da es kein Verschleissteil ist und somit ganz klar unter die Gewährleistung fällt!
Neuester Stand:
Heute ruft der Händler an, (Auto steht bei ihm in der Werkstatt) und sagt: Der hat gar kein Zweimassenschwungrad. Nur die Kupplung ist verschlissen.Und die ist definitiv ein Verschleißteil.
Was mich ziemlich irritiert.
1. Warum sagt VW, das ZMS sei defekt, ohne zu wissen., dass der gar keins hat?
2. Was soll da jetzt bedeuten? Wenn das ZMS als einziges NICHT-Verschleißteil in der Rechnung nicht mal vorhanden ist, geschweige denn defekt, kann der Händler jetzt die ganze Rechnung auf mich übertragen?
Anruf bei einem x-beliebigen VW Haus in Bonn, Nummer einfach so bei der Auskunft aufs Geratewohl geben lassen.
Auskunft von einem sehr! freundlichen Mann im Service:
Stimmt, der 1,6 lt 75 KW hat kein ZMS. Der hat ein EMS ( Einmassenschwungrad)
Der nette Herr vom :-) meint, de facto seien sowohl ZMS als auch EMS VErschleißteile.Aber eine Kupplung beim gerade erst gekauften Gebrauchten müsse seiner Ansicht nach mal locker noch 20-30000 fahren, wenn das nicht mehr möglich sei, würde er den Wagen nicht mehr an den Kunden verkaufen.
ER zählt auf: Kupplung erneuern Mitnehmer, Kupplungsscheibe , Einmassenschwungrad etc Material so 500 Euro, 300 Euro Arbeitslohn. Also 800 € Gesamtkosten. Bei vorhandenem ZMS werden die Kosten nur erhöht durch den höheren Materialwert, der beträgt beim ZMS allein schon 600 Euro. Also ca 1300 Einbau mit und 800 Euro ohne ZMS.
Anruf beim Händler.
Der schlägt jetzt folgendes vor: Einbau einer neuen Kuppplung, Eigenanteil 250 €.
Wahrscheinlich wird der Einbau einer neuen Kupplung nicht 800 Euro in seiner Werkstatt kosten. Aber da ich das nicht belegen kann, habe ich mich jetzt darauf eingelassen.
Neue Kupplung für 250 Euro?
Ist auch okay. Finde ich. Und Ihr?
Naja... mit 'nem blauen Auge davongekommen würde ich sagen. Aber es bleibt ein fader Nachgeschmack bei der Geschichte.
Bei einem 1 Woche alten Gebrauchtwagen vom Händler darf so etwas eigentlich nicht mit Kosten für den Käufer verbunden sein, denn genau dafür gibt es ja die gesetzliche Gewährleitung - Verschleissteil hin. oder her.
Mit 'ner Rechtsschutzversicherung hätte ich mich mit dem Verkäufer vermutlich angelegt. Ohne sicher nicht, wenn ich mit 250EUR und ohne angegriffene Nerven aus der Sache rauskomme.
Wegen 250 EUR wirst Du vermutlich jetzt auch keinen einigermassen fähigen Anwalt mehr finden, der sich damit beschäftigen will.
Nee, das nicht,aber eine Rechtschutzversicherung hab ich jetzt mal vorsorglich abgeschlossen. Wer weiß, was noch kommt :-)
Hättte ich die vorher gehabt, hätte ich mich auch anders zur Wehr gesetzt. Aber ohne wäre so oder so das Gleiche bei herausgekommen.
Danke für Eure Beteiligung.
die rechtschutzversicherung tritt aber nicht für vorfälle aus der vergangenheit ein. das thema kupplung ist diesbezüglich durch.