Kupplung Zweimassenschwungrad Sachmängelhaftung??
Hallo, ich brauch mal Eure Einschätzung:
Mein 3 C, BJ 1 06, 150000 km gefahren, am 15.9.09 vom Händler übergeben bekommen. Mit 1 Jahr Sachmängelhaftung.
Macht komische Geräusch beim Kupplung-Kommen- lassen.
In 2 Werkstätten vorgestellt, eine davon der 🙂 , beide sagen: Kupplung ganz kurz vor Totalverschleiß. Rubbelt und Schrubbt.
Der 🙂 sagt noch außerdem : Er glaubt: Zweimassenschwungrad defekt. Das ist, sagt er, KEIN Verschleißteil, dafür muss der Händler geradestehen.
Den Händler angerufen. Der ist sich auch nicht sicher und erkundigt sich erstmal. Beim nächsten Anruf bietet er mir an, den Wagen in seiner Werkstatt reparieren zu lassen und ich soll eine Eigenbeteiligung zahlen, denn das ein oder andere Verschleißteil sei bestimmt dabei. Und am Ende hätte ich ja auch eine neue Kupplung.
Über Preise haben wir noch nicht gesprochen, denn ich muss erst meinen Fhzg-Schein faxen.
Soll ich mich darauf einlassen?
Immerhin hat er ja recht, ein Teil der defekten Teile ist bestimmt Verschleißteil i.S.d. Sachmängelgarantie.
Andererseits habe ich das Auto erst seit 1 Woche!
Bitte nicht wundern, ich poste diesen Artikel auch noch in anderen Foren. Brauche einfach viele Einschätzungen, und möglichst bald...
Vielen Dank für Eure Sichtweise!!
Beste Antwort im Thema
Nur mal kurz ohne hier jetzt i-wie mich weiter eingelesen zu haben:
in den ersten 6 Monaten ab Kauf gilt die Beweislastumkehr, da muss dir der Verkäufer bewesein, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht da war, und nach einer Woche - hm.....
32 Antworten
Ich glaube nicht dass der Rechtsschutz bei deinem Fahrzeug überhaupt greift in Sachen Gewährleistung bzw. Sachmangelhaftung.
Ich hatte kürzlich einen Fall (bzw. ist er immer noch nicht abgeschlossen) bei dem sich eine meiner 2 Rechtsschutzversicherungen geweigert hat einzutreten. Die Begründung war die dass ich den Rechtsschutz erst nach Kauf des Fahrzeuges abgeschlossen hatte.
Die zweite Rechtschutzversicherung hatte ich zum Schadenszeitpunkt schon ein Monat nicht mehr als mein Defekt (Getriebesteuergerät) auftrat, diese hat meine Fall aber trotzdem übernommen, da der Kauf des Fahrzeuges noch innerhalb der Versicherungsdauer lag.
Solltes dich viell. nochmal genauer bei deiner Versicherung informieren, wer weiss ob du nicht viel Geld für nichts zahlst...