Kulanz abgelehnt wegen Ölwechsel alle 15TKM privat?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

mich hat es ja mit meiner Steuerkette erwischt. Volkwagen hat die Kulanz definitiv abgelehnt, weil mein letzter Service bei 94000km in einer freien Werkstatt war und weil ich den Ölwechsel vorsichtshalber alle 15tkm selbst durchgeführt habe.

Ist dies eine gerechtfertigte Ablehnung der Kulanz oder sollte ich weiter kämpfen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von dominikhenne


Hallo,

mich hat es ja mit meiner Steuerkette erwischt. Volkwagen hat die Kulanz definitiv abgelehnt, weil mein letzter Service bei 94000km in einer freien Werkstatt war und weil ich den Ölwechsel vorsichtshalber alle 15tkm selbst durchgeführt habe.

Ist dies eine gerechtfertigte Ablehnung der Kulanz oder sollte ich weiter kämpfen?

Kulanz ist grundsätzlich etwas freiwilliges. Dazu ist keiner verpflichtet, sowas zu gewähren, wenn, dann tut er es -wie gesagt- auf rein freiwilliger Basis (sozusagen um sich den Kunden "bei Laune" zu halten).

Und wenn VW (alle anderen Hersteller übrigens auch) etwaiige Kulanzleistungen davon abhängig macht, ob der Betreffende vorher auch immer "treu und brav" in den EIGENEN Vertragswerkstätten war, klingt mir das einleuchtend (auch wenn du vielleicht lieber was anderes gelesen hättest). Deswegen gibt's ja auch die sog. Herstellervorschriften, wie das Fahrzeug nach dem Kauf weiter zu behandeln ist. Wer die einhält und nachweisen kann, hat normalerweise gute Karten, ansonsten geht er ein großes Risiko ein, im Kulanzfall leer auszugehen. Das gilt im übrigen auch bei der gesetzlichen Garantie/Gewährleistung: Die greift auch nur dann, wenn ein Fahrzeug nach Herstellervorgaben gewartet und repariert wurde.

Ab einer gewissen km-Leistung bzw. Fahrzeugalter kann es vernünftig erscheinen, das Auto in einer kostengünstigen "freien" Werkstatt (oder auch selbst, so gut es geht) zu warten. Aber damit sind dann auch alle Erwartungen an den Fahrzeughersteller automatisch futsch.

Wie so oft im Leben: Das eine will man, und das andere muss man. C'est la vie.

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macht ein Meister von VW und einer der an Skylines rumschraubt.

Zitat:

Entweder für 800-900€ schwarz machen lassen

Hallo,

solche Kommentare möchten wir hier im Forum in Zukunft nicht mehr sehen. Danke!

Gruß Michael
MT-Moderation

Also für 800 Euro macht es ne freie Werkstatt auch !

naja gut, was heißt dabei "schwarz" machen lassen, wenn es in einer privaten Halle mit original VW Teilen gemacht wird?

Freie Werkstätten bieten das hier nicht an...

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Zitat:

Original geschrieben von G0lf-V-GT


Kulanz in sachen TSi steuerketten ist NICHT mehr freiwillig.
VW zahlt MINDESTENS 50% auf Arbeit + Material wenn das Fahrzeug nach herstellervorgaben gewartet wurde.

Ich habe den Service auch immer in der freien Werkstatt machen lassen , und Kulanz bekommen!

Der Einzige der es verstanden hat! 🙄

VW schlittert gerade an einer Rückrufaktion vorbei - es wurde offen zugegeben, dass die Ketten fehlerhaft sind. Wir reden hier also nicht von einer Hinterachsbuchse, die nach 80 tkm defekt ist und nur bei einer einzigen Person auftaucht!

Wenn ich mich auch mal mit meinem Wissen einbringen darf.
Es ist normal das Die VW werkstatt deine Kulanz ablehnt wenn du Den Ölwechsel selber durchgeführt hast warum brauch ich ja nicht genauer erklären.

Wiederum kann man seinen VW zb auch in freien Werkstätten warten lassen nur müssen diese speziell nach Herstellervorgabe warten!
Dies kann man sogar während der Garantiezeit machen,nur wenn es dann zum Kulanzfall kommt wegen irgendwelchen Defekten dann kann die Garantie/Kulanzabteilung von VW selber entscheiden ob sie gewährt oder ablehnt.Das liegt ganz allein an VW !!!
Und wenn die natürlich sehen das du zur Inspektion woanders warst sprich dein Geld woanders hingebracht hast 😁 lehnen sie ab !!!

Und je mehr KM dein Fahrzeug auf der Uhr hat desto schwieriger wird es ohnehin....(mal so am rande vw konstruiert die Fahrzeuge so für ca. 180tKM alles was drüber kommt ist Bonus....das darunter....naja passiert halt mal 😉 )

Auschlaggebend für Garantie Gewährleistung ist immer der Ölwechsel mit dem richtigen Öl solange in deinem Wartungsheft immer der Ölwechsel eingestempelt ist, ist für VW alles gut.
Selbst Zahnriemen Verschleißteile kann man in freien Werkstätten machen lassen alles außer den Ölwechsel !!!! Wobei man aber auch bedenken sollte das nicht alle Freien Buden die nötigen Spezialwerkzeuge, Diagnosetools, Repleitfaden ,TPI`s zur Verfügung haben wie DER🙂 Vertragshändler..

ES gibt bei Vertragshändlern sowie Freien immer mal schwarze Schafe aber in der Regel sollte Die Vertragswerkstatt schon der bessere Ansprechpartner seien....😎

Moin,

gerade gefunden:

Zitat:

Dr.Thomas Funke, Partner im Kölner Büro der Sozietät Osborne Clarke, im amz-Sonderheft "Der freie Kf

z-ServiceMarkt 2010"

Ebenso bieten die Leitlinien hilfreiche Orientierung zu der Frage, ob der Fahrzeughersteller Gewährleistung oder Garantiezusagen davon abhängig machen darf, dass das Fahrzeug zuvor nicht in einer freien Werkstatt gewartet oder repariert wurde. Die EU-Kommission betont, dass der Fahrzeughersteller den Wettbewerb im Werkstatt- und Ersatzteilgeschäft nicht dadurch verzerren darf, dass er solche einschränkenden Geschäftsbedingungen verwendet. Entscheidend ist allein, wer einen Mangel verursacht hat. Für Produktionsfehler bleibt der Fahrzeughersteller verantwortlich – auch dann, wenn das Fahrzeug vorher in einem freien Betrieb gewartet oder repariert wurde, diese Maßnahme aber nicht in Zusammenhang mit dem aufgetretenen Defekt steht. Folglich kann ein Hersteller weder die gesetzliche Gewährleistung noch eine Rostgarantie ablehnen, nur weil ein Ölwechsel in einer freien Werkstatt vorgenommen wurde.

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Moin,

gerade gefunden:

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost



Zitat:

Dr.Thomas Funke, Partner im Kölner Büro der Sozietät Osborne Clarke, im amz-Sonderheft "Der freie Kf

z-ServiceMarkt 2010"

Ebenso bieten die Leitlinien hilfreiche Orientierung zu der Frage, ob der Fahrzeughersteller Gewährleistung oder Garantiezusagen davon abhängig machen darf, dass das Fahrzeug zuvor nicht in einer freien Werkstatt gewartet oder repariert wurde. Die EU-Kommission betont, dass der Fahrzeughersteller den Wettbewerb im Werkstatt- und Ersatzteilgeschäft nicht dadurch verzerren darf, dass er solche einschränkenden Geschäftsbedingungen verwendet. Entscheidend ist allein, wer einen Mangel verursacht hat. Für Produktionsfehler bleibt der Fahrzeughersteller verantwortlich – auch dann, wenn das Fahrzeug vorher in einem freien Betrieb gewartet oder repariert wurde, diese Maßnahme aber nicht in Zusammenhang mit dem aufgetretenen Defekt steht. Folglich kann ein Hersteller weder die gesetzliche Gewährleistung noch eine Rostgarantie ablehnen, nur weil ein Ölwechsel in einer freien Werkstatt vorgenommen wurde.

So long

Ghost

Genau so ist es!

Da hilft in dem Fall kein allgemeingültiges Geschwafel - hier ist der Fall eben anders.

Dies ist ein typischer Fall von Recht haben und Recht bekommen. Natürlich hat ein Ölwechel nichts mit der Steuerkette selber zu tun. VW wird aber argumentieren, dass ein VW-Meister schon frühzeitig Mängel an der Steuerkette festgestellt hätte und somit ein Schäden geringer oder gar nicht aufgetreten wäre (wie auch immer). Das Thema Fremdinspektion ist laut Eu-Gesetz kein Ausschlussgrund fürGewährleistung. Auch dort sieht die Realität oft anders aus und Hersteller weigern sich standhaft. Es gibt also nur 3 Möglichkeiten. Nochmal anfragen mit Hinweis auf die bekannten Steuerkettenprobleme, zum Anwalt gehen und viel Geld verblasen und Nerven strapazieren oder halt selber zahlen. Mein Gerechtigkeitsempfinden sagt, dass bei bekannten Mängeln und keiner Fahrlässigen Handlung VW sich am Schaden beteiligen sollte oder ganz übernehmen sollte. Da sind wir nun aber wieder beim Thema Recht haben und Recht bekommen. Leider ist die Welt nunmal nicht immer gerecht...

Da aber nachweislich auch die Früherkennung des Fehlers nur einen Austausch der Kette zur Folge hätte und bisher nichts weiter kaputt gegangen ist, lohnt sich der Kampf auf jedenfall. Mehr Rückendeckung als zur Zeit bekommt man wahrscheinlich nie wieder.

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Moin,

gerade gefunden:

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost



Zitat:

Dr.Thomas Funke, Partner im Kölner Büro der Sozietät Osborne Clarke, im amz-Sonderheft "Der freie Kf

z-ServiceMarkt 2010"

Ebenso bieten die Leitlinien hilfreiche Orientierung zu der Frage, ob der Fahrzeughersteller Gewährleistung oder Garantiezusagen davon abhängig machen darf, dass das Fahrzeug zuvor nicht in einer freien Werkstatt gewartet oder repariert wurde. Die EU-Kommission betont, dass der Fahrzeughersteller den Wettbewerb im Werkstatt- und Ersatzteilgeschäft nicht dadurch verzerren darf, dass er solche einschränkenden Geschäftsbedingungen verwendet. Entscheidend ist allein, wer einen Mangel verursacht hat. Für Produktionsfehler bleibt der Fahrzeughersteller verantwortlich – auch dann, wenn das Fahrzeug vorher in einem freien Betrieb gewartet oder repariert wurde, diese Maßnahme aber nicht in Zusammenhang mit dem aufgetretenen Defekt steht. Folglich kann ein Hersteller weder die gesetzliche Gewährleistung noch eine Rostgarantie ablehnen, nur weil ein Ölwechsel in einer freien Werkstatt vorgenommen wurde.

So long

Ghost

Der Volkswagenkonzern ist so groß (und finanzstark), dass die sich in Wolfsburg sicher jede Menge kompeteten Fachjuristen "leisten" werden, die fachkundig beurteilen, ob eine Kulanz oder Gewährleistung im Einzelfall berechtigt oder unberechtigt ist, und wie der Konzern sich in jedem Einzelfall richtig verhält. Glaub's mir!

Andersrum wär's ein armseliger "Verein", wenn die sowas nicht in ihrer Belegschaft hätten.

Garantiert nicht, denn dies Fachjuristen zur abarbeitung der Kulanzanträge wären teurer, als einfach die ganzen Anträge zu bezahlen. Da machen Mitarbeiter, die geschult wurden, welche Reglen und Maßstäbe sie anzulegen haben, so wie Schadensfallbearbeiter bei Versicherungen. Mal erwischst du einen Kriskram, der grad nen schlechten Tag hat oder auch einfach keine Ahnung oder keine Lust und mal an einen Kompetente, der wirklich ne Einzelfallprüfung macht und nicht nur nach Schema F arbeitet.
Ich würde es daher nochmal weiter probieren.

Zitat:

Original geschrieben von Jared


Garantiert nicht, denn dies Fachjuristen zur abarbeitung der Kulanzanträge wären teurer, als einfach die ganzen Anträge zu bezahlen. Da machen Mitarbeiter, die geschult wurden, welche Reglen und Maßstäbe sie anzulegen haben, so wie Schadensfallbearbeiter bei Versicherungen. Mal erwischst du einen Kriskram, der grad nen schlechten Tag hat oder auch einfach keine Ahnung oder keine Lust und mal an einen Kompetente, der wirklich ne Einzelfallprüfung macht und nicht nur nach Schema F arbeitet.
Ich würde es daher nochmal weiter probieren.

Der @TE kann ja mal versuchen, seine Interessen mit allen Mitteln durchzusetzen.

Ich hoffe nur, dass er am Ende nicht ein Vielfaches mehr an Kosten am Hals hat, als wenn er es auf sich beruhen lässt.

Manchmal bezahlt man eben Lehrgeld im Leben: So billig kann doch kein Ölwechsel in Eigenregie sein, um dadurch möglicherweise Kulanzansprüche leichtsinnig zu gefährden.

Ich zahle ca. 30 EUR für 4 Ltr. von VW freigegebenes Öl (Selbstkauf), zuzüglich 20 EUR Altölentsorgung. Den Rest überlass ich meiner Werkstatt. Das reicht dann erst mal für die nächsten 30.000 km (Intervallanzeige), und das zu weniger als dem halben Preis, als wenn ich das (teure) Öl von der Werkstatt bezogen hätte. Ich bekomme meinen VW-Stempel im Heft und den Hinweis auf der Rechnung "von VW freigegebenes Öl selbst angeliefert", und ich muss mir keinen Kopf wegen "später" machen.

Mehr als seine Telefonkosten sollten es nicht sein...Emails sind kostenlos - davon wechselnd jeweils 3 Stück die Woche und WOB knickt ein - die richtigen Schlagworte wie: AutoBild, ADAC und Anwalt vorrausgesetzt.

Also warum dem TE jetzt alles schlecht reden, ein Großteil von euch hat ebenso seine Erfahrungen mit den WOBern gemacht, keine Ahnung warum man jetzt diese Werkstattpolitik auch noch verteidigt!

Zitat:

Original geschrieben von wbvw333


Mehr als seine Telefonkosten sollten es nicht sein...Emails sind kostenlos - davon wechselnd jeweils 3 Stück die Woche und WOB knickt ein - die richtigen Schlagworte wie: AutoBild, ADAC und Anwalt vorrausgesetzt.

Also warum dem TE jetzt alles schlecht reden, ein Großteil von euch hat ebenso seine Erfahrungen mit den WOBern gemacht, keine Ahnung warum man jetzt diese Werkstattpolitik auch noch verteidigt!

Ich gehöre dann wohl nicht zu dem "Großteil". Denn ich gebe den WOBern gar nicht erst eine Chance, etwas berechtigterweise ablehnen zu können.

Aber ich denke, dass ich da auch in einer ganz anderen Situation bin: Meine Autos sind höchstens 3-4 Jahre alt und haben auch entsprechend weniger gelaufen. Ich muss allerdings dazusagen, dass ich mit meiner VW-Werkstatt in den zurückliegenden 20 Jahren bislang noch keine schlechten Erfahrungen gemacht habe, sowohl preislich als auch qualitativ. Da käme ich gar nicht erst auf die Idee, am falschen Ende sparen zu wollen.

Ja klar, er kann's gern versuchen. Versuch macht klug. Und der Versuch ist nicht strafbar. Hinterher ist er schlauer. Wir vielleicht auch -so oder so- wenn er uns von dem Ergebnis wahrheitsgemäß hier berichtet.

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