Kuga 2 mit AHK und 4 Fahrrädern auf AHK Fahrradträger nicht zulässig
Bin neu hier also erstmal an alle ein Hallo.
Habe seit 1,5 Monaten einen Kuga 2. Gekauft hatte ich diesen bei einem Ford-Händler mit AHK und einem Fahrradträger von Thule für 4 Fahrräder alles in einem Kaufvertrag.
Tja beim ersten Ausritt in den Schwarzwald habe ich die AHK dran gemacht, schön mit Anleitung, damit auch nichts schief geht und nun festgestellt, dass Ford keine 4 Fahrräder zulässt sondern nur 2.
Dem Händler war das neu, super.
Bosal der AHK Hersteller und Thule sagen, solange die Stützlast ok ist egal aber wenn Ford das beschränkt Pech gehabt. Und nun?
Hat jemand ein ähnliches Problem gehabt oder ist das überhaupt jemanden bekannt (Wer liesst eigentlich schon die Anleitung), danke für Antworten.
Grüsse Jens
Beste Antwort im Thema
Ja.
Meine Kombination ist:
- KUGA mit Borsal 100kg Stützlast und D-Wert 11kn
- Thule 909 Euroclassic G5 mit 19kg Eigengewicht
- Erweiterung Thule 9081 für 4. Fahrrad mit 2kg Eigengewicht
- max Gewicht aller Fahrräder 60kg
Dies wurde vom TÜV Nord in Neu-Anspach freigegeben, da die Stützlast und D-Wert nicht überschritten werden.
Voraussetzung ist natürlich die ordnungsgemäße Montage und Sicherung der Räder.
Somit bin ich zufrieden und fahre mit 4 Fahrrädfern auf dem AHK-Träger und Dachbox in den Sommerurlaub.
Gruß,
Canonball
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318 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von gadams
Entschuldigung Canonball, aber FORD ist nicht für Zubehör von dritt Anbieter verantwortlich. Ford verbaut die Kupplung, wie Du ja gepostet hast. Ford ist auch nicht zuständig dem Käufer auf eventuelle Einschränkungen bei gewissem Zubehör aufzuklären. Da die Kupplung generell für den Radträger geeignet ist, hat auch keiner die Unwahrheit gesagt. Solltest Du den Verkäufer auf speziell diesen Radträger befragt haben, brauchst Du nur noch einen Beweis und er hat die Schuld. Aber das wird wahrscheinlich nicht so sein. Für den Fahrradträger ist nicht Ford und auch nicht Borsal zuständig. Dessen Zulassung obliegt der Herstellerfirma! Da es aber verschiedene Kugelkopfausführungen gibt, geht jetzt jeder Hersteller seinen eigenen Weg. Borsal hat daher eine Einschränkung für gewisse Befestigungen (Klemmarretierung Fahrradträger) eingeschränkt. Dieses ist normal und schon sehr lange so. Die Hersteller sind es nicht Schuld, das Nutzer sich die Anleitung nicht richtig durchlesen. Daher wird auch kaum ein Verkäufer von Fahrradträgern hierauf aufmerksam machen. Hier ist leider jeder selbst verantwortlich! Sollte etwas passieren oder es einer Polizeikontrolle auffallen hast Du den Ärger. Es ist Deine eigene Entscheidung, die Vorgaben zu akzeptieren oder so zutun als ob nichts wäre. Wünsche Dir viel Glück bei der Entscheidung und allzeit gute Fahrt. Georg
!!!!da muß ich dir leider wiedersprechen, laut aussage des Mitarbeiters bei Bosal wird nur das gebaut und geliefert was Ford vom dritt Anbieter bestellt. Ford gibt die Parameter und die Spezifikationen vor.
gruß kirk58
Zitat:
Original geschrieben von kirk58
.........
!!!!da muß ich dir leider wiedersprechen, laut aussage des Mitarbeiters bei Bosal wird nur das gebaut und geliefert was Ford vom dritt Anbieter bestellt. Ford gibt die Parameter und die Spezifikationen vor.
gruß kirk58
Das mag im Allgemeinen so gelten!
In diesem Fall ist aber auf der Bosal-Seite für diese Art der abnehmbaren AHK die Anleitung verfügbar unabhängig von dem Fahrzeug an dem sie verbaut wird. Und auch dort ist die Einschränkung bildlich dargestellt. Entscheidend ist wirklich die Ausführung der Anbindung des abnehmbaren Elements.
Wobei irritierend ist, dass wie zuvor schon mal beschrieben Bosal anscheinend verschiedene Ausführungen bei gleicher technischer Spezifikation (D-Wert, Stützlast) im Angebot zu haben scheint.
Maßgeblich für die Anwendung ist eher der D-Wert. Nach Angaben eines KFZ-Meisters kann man den tatsächlichen D-Wert bei Belastung durch einen Fahrradträger berechnen. Sollte dieser unterhalb des zulässigen D-Wertes liegen ist aus seiner Aussicht das Bild maximal als Empfehlung zu betrachten.
Schön wäre also wenn anstelle eines Bildes eher Angaben zu maximalem Gewicht bei maximaler Länge des Trägers von Bosal gemacht würden.
Das sehe ich auch so. Diese Angaben sind völlig unkonkret und berücksichtigen weder die unterschiedlichen Gewichte und Befestigungsmöglichkeiten der verschiedenen Fahrradträger, noch die Möglichkeit, diese mit Zurrgurten zusätzlich zu unterstützen. Auch die bereits oben erwähnten anderen Transportbehälter für AHK, die genauso weit herausragen können wie ein 4-fach Fahrradträger und ebenfalls viel Gewicht tragen können (Transportkorb für erlegtes Wild usw.) sind nicht aufgeführt. Hier müsste der D-Wert dann doch auch eine Rolle spielen, wenn der Korb einen Meter hinten rausragt und eine Wildsau mit 75 Kg drauf liegt....
Wer haftet dann da, wenn der Haken bricht?
rozo
Zitat:
Original geschrieben von cschmidt_20
Zitat:
Original geschrieben von kirk58
.........
!!!!da muß ich dir leider wiedersprechen, laut aussage des Mitarbeiters bei Bosal wird nur das gebaut und geliefert was Ford vom dritt Anbieter bestellt. Ford gibt die Parameter und die Spezifikationen vor.
gruß kirk58
Das mag im Allgemeinen so gelten!
In diesem Fall ist aber auf der Bosal-Seite für diese Art der abnehmbaren AHK die Anleitung verfügbar unabhängig von dem Fahrzeug an dem sie verbaut wird. Und auch dort ist die Einschränkung bildlich dargestellt. Entscheidend ist wirklich die Ausführung der Anbindung des abnehmbaren Elements.
Wobei irritierend ist, dass wie zuvor schon mal beschrieben Bosal anscheinend verschiedene Ausführungen bei gleicher technischer Spezifikation (D-Wert, Stützlast) im Angebot zu haben scheint.
Maßgeblich für die Anwendung ist eher der D-Wert. Nach Angaben eines KFZ-Meisters kann man den tatsächlichen D-Wert bei Belastung durch einen Fahrradträger berechnen. Sollte dieser unterhalb des zulässigen D-Wertes liegen ist aus seiner Aussicht das Bild maximal als Empfehlung zu betrachten.
Schön wäre also wenn anstelle eines Bildes eher Angaben zu maximalem Gewicht bei maximaler Länge des Trägers von Bosal gemacht würden.
Was mich am meisten Anko..... ist das Ford diese Eischränkungen in keinster weiße im Konfigurator nennt oder darauf hinweist. Das nenne ich Kundentäuschung. und selbst die FFH wissen nichts davon und stehen dumm im Regen rum. Ich habe mit einen Werkstatt Mitarbeiter gesprochen und der sagte das ihn das nicht bekannt ist. Im übrigen ist der Konfigurator von Ford der letzte Müll wenn man die alufelgen anklickt steht dann da "Kein Bild vorhanden" Wie jetzt?
Zitat:
Original geschrieben von kirk58
Zitat:
Original geschrieben von cschmidt_20
Das mag im Allgemeinen so gelten!
In diesem Fall ist aber auf der Bosal-Seite für diese Art der abnehmbaren AHK die Anleitung verfügbar unabhängig von dem Fahrzeug an dem sie verbaut wird. Und auch dort ist die Einschränkung bildlich dargestellt. Entscheidend ist wirklich die Ausführung der Anbindung des abnehmbaren Elements.
Wobei irritierend ist, dass wie zuvor schon mal beschrieben Bosal anscheinend verschiedene Ausführungen bei gleicher technischer Spezifikation (D-Wert, Stützlast) im Angebot zu haben scheint.
Maßgeblich für die Anwendung ist eher der D-Wert. Nach Angaben eines KFZ-Meisters kann man den tatsächlichen D-Wert bei Belastung durch einen Fahrradträger berechnen. Sollte dieser unterhalb des zulässigen D-Wertes liegen ist aus seiner Aussicht das Bild maximal als Empfehlung zu betrachten.
Schön wäre also wenn anstelle eines Bildes eher Angaben zu maximalem Gewicht bei maximaler Länge des Trägers von Bosal gemacht würden.
Was mich am meisten Anko..... ist das Ford diese Eischränkungen in keinster weiße im Konfigurator nennt oder darauf hinweist. Das nenne ich Kundentäuschung. und selbst die FFH wissen nichts davon und stehen dumm im Regen rum. Ich habe mit einen Werkstatt Mitarbeiter gesprochen und der sagte das ihn das nicht bekannt ist. Im übrigen ist der Konfigurator von Ford der letzte Müll wenn man die alufelgen anklickt steht dann da "Kein Bild vorhanden" Wie jetzt?
Wieso ist Ford für Deinen Fahrradträger zuständig???
Im übrigen, nicht Ford ist verantwortlich, sondern der Hersteller des Fahrradträgers.
Er weis genau was er abgenommen bekommen hat und was nicht.
Georg
Hallo,
habe den freien Tag genutzt und bin mit dem Kuga und montiertem THULE Euroclassic G5 Fahrradträger mit Erweiterung auf ein 4. Fahrrad zum TÜV Nord gefahren.
Der dortige Ingenieur hat sich viel Zeit genommen.
Hier nun seine Schlußfolgerung bzw. Argumente:
- Die Borsal AHK ist nach EG-Richtlinien zugelassen bzw. entspricht diesen. Typenschild vorhanden und angebracht
- Der Anbau dieser zugelassenen AHK wird von Ford erledigt und entspricht den EG-Richtlinien.
- Der Ford Kuga hat eine gültige EG-Zulassung inkl. der Anbauteile
- Ausschlaggebend ist die Stützlast, der D-Wert und die fachgerechte Montage durch einen Händler oder den Fahrzeughersteller.
- Der THULE Euroclassic G5 hat ein Typenschild und ist für den Transport von 4 Fahrrädern zugelassen mit der Erweiterung 9081.
In meinem Fall:
- Die AHK hat eine Stützlast von 100kg und einen D-Wert von 11kn
- Der THULE Fahrradträger wiegt 19kg zzgl. max 60kg für die Fahrräder zzgl. 2kg für die Erweiterung.
- Wird der THULE Träger nach Herstellerangaben montiert und die Fahrräder gesichert, wird ein Gewicht von 81kg erreicht und die zulässige die Stützlast von 100kg nicht überschritten. Der Winkel hat hier keine Bedeutung bei der Berechnung.
- Einschränkungen von Seiten Borsal oder Ford müssen in den Papieren oder auf dem Typenschild vermerkt sein.
Sein weiteres Argument: Würde man den Thule EuroPower 915 Fahrradträger montieren, der für 2 Fahrräder laut THULE zugelassen ist, würde man die angebliche Einschränkung von Borsal/ Ford nicht verletzen und DOCH ein Gesamttransportgewicht von 89kg haben, da pro e-Bike 30kg zugelassen sind.
Oder schränkt Borsal auch den Transport von e-bikes ein?
Gruß,
Canonball
Zitat:
Original geschrieben von Canonball
Hallo,
habe den freien Tag genutzt und bin mit dem Kuga und montiertem THULE Euroclassic G5 Fahrradträger mit Erweiterung auf ein 4. Fahrrad zum TÜV Nord gefahren.
Der dortige Ingenieur hat sich viel Zeit genommen.
Hier nun seine Schlußfolgerung bzw. Argumente:
- Die Borsal AHK ist nach EG-Richtlinien zugelassen bzw. entspricht diesen. Typenschild vorhanden und angebracht
- Der Anbau dieser zugelassenen AHK wird von Ford erledigt und entspricht den EG-Richtlinien.
- Der Ford Kuga hat eine gültige EG-Zulassung inkl. der Anbauteile
- Ausschlaggebend ist die Stützlast, der D-Wert und die fachgerechte Montage durch einen Händler oder den Fahrzeughersteller.
- Der THULE Euroclassic G5 hat ein Typenschild und ist für den Transport von 4 Fahrrädern zugelassen mit der Erweiterung 9081.
In meinem Fall:
- Die AHK hat eine Stützlast von 100kg und einen D-Wert von 11kn
- Der THULE Fahrradträger wiegt 19kg zzgl. max 60kg für die Fahrräder zzgl. 2kg für die Erweiterung.
- Wird der THULE Träger nach Herstellerangaben montiert und die Fahrräder gesichert, wird ein Gewicht von 81kg erreicht und die zulässige die Stützlast von 100kg nicht überschritten. Der Winkel hat hier keine Bedeutung bei der Berechnung.
- Einschränkungen von Seiten Borsal oder Ford müssen in den Papieren oder auf dem Typenschild vermerkt sein.
Sein weiteres Argument: Würde man den Thule EuroPower 915 Fahrradträger montieren, der für 2 Fahrräder laut THULE zugelassen ist, würde man die angebliche Einschränkung von Borsal/ Ford nicht verletzen und DOCH ein Gesamttransportgewicht von 89kg haben, da pro e-Bike 30kg zugelassen sind.
Oder schränkt Borsal auch den Transport von e-bikes ein?
Gruß,
Canonball
Hallo was ist der D Wert und wie kommst Du bei Dir auf 11 kn? Danke im Voraus.
Zitat:
Original geschrieben von fragro
Zitat:
Original geschrieben von Canonball
Hallo,
habe den freien Tag genutzt und bin mit dem Kuga und montiertem THULE Euroclassic G5 Fahrradträger mit Erweiterung auf ein 4. Fahrrad zum TÜV Nord gefahren.
Der dortige Ingenieur hat sich viel Zeit genommen.
Hier nun seine Schlußfolgerung bzw. Argumente:
- Die Borsal AHK ist nach EG-Richtlinien zugelassen bzw. entspricht diesen. Typenschild vorhanden und angebracht
- Der Anbau dieser zugelassenen AHK wird von Ford erledigt und entspricht den EG-Richtlinien.
- Der Ford Kuga hat eine gültige EG-Zulassung inkl. der Anbauteile
- Ausschlaggebend ist die Stützlast, der D-Wert und die fachgerechte Montage durch einen Händler oder den Fahrzeughersteller.
- Der THULE Euroclassic G5 hat ein Typenschild und ist für den Transport von 4 Fahrrädern zugelassen mit der Erweiterung 9081.
In meinem Fall:
- Die AHK hat eine Stützlast von 100kg und einen D-Wert von 11kn
- Der THULE Fahrradträger wiegt 19kg zzgl. max 60kg für die Fahrräder zzgl. 2kg für die Erweiterung.
- Wird der THULE Träger nach Herstellerangaben montiert und die Fahrräder gesichert, wird ein Gewicht von 81kg erreicht und die zulässige die Stützlast von 100kg nicht überschritten. Der Winkel hat hier keine Bedeutung bei der Berechnung.
- Einschränkungen von Seiten Borsal oder Ford müssen in den Papieren oder auf dem Typenschild vermerkt sein.
Sein weiteres Argument: Würde man den Thule EuroPower 915 Fahrradträger montieren, der für 2 Fahrräder laut THULE zugelassen ist, würde man die angebliche Einschränkung von Borsal/ Ford nicht verletzen und DOCH ein Gesamttransportgewicht von 89kg haben, da pro e-Bike 30kg zugelassen sind.
Oder schränkt Borsal auch den Transport von e-bikes ein?
Gruß,
Canonball
Hallo was ist der D Wert und wie kommst Du bei Dir auf 11 kn? Danke im Voraus.
Habe es bereits selber rausgefunden, Sorry
Hallo Canonball,
also ist die Konfiguration die du vorgeführt hast vom TÜV als zulässig eingestuft worden?!
Dies würde ja die Theorie meines KFZ-Meister bestätigen.
Ja.
Meine Kombination ist:
- KUGA mit Borsal 100kg Stützlast und D-Wert 11kn
- Thule 909 Euroclassic G5 mit 19kg Eigengewicht
- Erweiterung Thule 9081 für 4. Fahrrad mit 2kg Eigengewicht
- max Gewicht aller Fahrräder 60kg
Dies wurde vom TÜV Nord in Neu-Anspach freigegeben, da die Stützlast und D-Wert nicht überschritten werden.
Voraussetzung ist natürlich die ordnungsgemäße Montage und Sicherung der Räder.
Somit bin ich zufrieden und fahre mit 4 Fahrrädfern auf dem AHK-Träger und Dachbox in den Sommerurlaub.
Gruß,
Canonball
Zitat:
Original geschrieben von Canonball
Ja.
Meine Kombination ist:
- KUGA mit Borsal 100kg Stützlast und D-Wert 11kn
- Thule 909 Euroclassic G5 mit 19kg Eigengewicht
- Erweiterung Thule 9081 für 4. Fahrrad mit 2kg Eigengewicht
- max Gewicht aller Fahrräder 60kg
Dies wurde vom TÜV Nord in Neu-Anspach freigegeben, da die Stützlast und D-Wert nicht überschritten werden.
Voraussetzung ist natürlich die ordnungsgemäße Montage und Sicherung der Räder.
Somit bin ich zufrieden und fahre mit 4 Fahrrädfern auf dem AHK-Träger und Dachbox in den Sommerurlaub.
Gruß,
Canonball
Hast du das schriftlich vom TÜV ??
Gruß kirk58
Hallo zusammen,falls es da was schriftliches gibt,hätte ich das auch gerne.
moppi803
Nein.
Wozu auch. Mir reichen die nackten Zahlen.
Canonball
Hallo,
Da habe ich ja was angerichtet.
Ich bin sehr enttäuscht vom Ford Kundenservice. Ich hatte denen gemailt vor 4Wochen nun letzte Woche ein Schreiben, das dies angekommen sei und die würden sich melden, nur wann???
Ich denke durch zahlreiche Anrufe auch von euch allen hier merken die langsam, das dies Im Sinne der Kundenzufriedenheit echt sch. läuft.
Ich selbst arbeite bei einem Automobilzulieferer und ich finde da sollte nun mehr kommen vom großen OEM.
Bei meiner vom Händler gewechselte AHK hat ja keine Einschränkung mehr also denke ich bin ich sauber.
Gruß Jens
Zitat:
Original geschrieben von Canonball
Unwissenheit hin oder her:
Ich habe einen Wagen mit AHK und 100 kg Stützlast gekauft.
Weder in den COC-Papieren noch im Brief/Schein ist eine Einschränkung oder ein Vermerk vorhanden.
Auch befindet sich kein Hinweis in der Bedienungsanleitung, nur die max. Stützlast von 100 kg.
Rechtlich muss der Hersteller auf Einschränkungen hinweisen.
Muss ich also im Vorfeld eines Kaufes - egal welches Gerät, ob Auto oder Kaffeemaschine oder Fahrrad - fragen, ob es irgendwelche Einschränkungen gibt? NEIN. Denn wir wissen, dass jeder FFH mehr oder weniger fach wissend ist.
Und jetzt?
Ich persönlich bleibe dabei: Es gibt keine offizielle Einchränkung - oder hat jemand etwas schriftliches von Ford - dazu. Also fahre ich weiter mit meinem Thule und 4 Fahrrädern und halte mich streng an die 100 kg Stützlastgrenze bzw. die Lastgrenze von 60kg für 4 Fahrräder von Thule.
Hier noch eine Internetseite, auf der die Borsal Oris angeboten wirtd:
http://www.kupplung.de/.../...e-von-unten-gesteckt-112183-11097-1.html
Datenblatt Anhängerkupplungen
Hersteller Bosal Oris
AHK-Typ abnehmbar
AHK-Verriegelung Automatik
AHK-Variante Kugelstange von unten gesteckt
Montagezeit 1) 2,0 h
Stützlast 100 kg
Anhängelast 2.160 kg
D-Wert 11,0 kN
Prüfzeichen EC 1329
Eintragung in Fahrzeugpapiere notwendig Nein
Kugelkopf abschließbar abschließbar
Stoßstangenbearbeitung notwendig Nein
Abbau der Stoßstange notwendig Ja
Steckdosenhalter abklappbar Ja
Elektrosatz enthalten nein
Fahrradträger geeignet Ja
Gewicht 5,99 kg
Keine Einschränkung!!! und der Hinweis:
Die abnehmbare von unten gesteckte Anhängerkupplung vom Premium Hersteller Bosal Oris wurde speziell für Ihren FORD KUGA II Geländewagen geschlossen entwickelt und produziert. Dank der hohen Belastbarkeit ist das abnehmbare AK 41 System für Ihren FORD KUGA II für so ziemlich jeden Nutzungsbereich bestens geeignet. Das von unten gesteckte vollautomatische Bosal System ist für anspruchsvolle FORD KUGA II Autofahrer ein exzellentes System, da es einfach zu bedienen und hochwertig verarbeitet ist und dabei mit einer dezenten Optik überzeugt.
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Gruß,
Canonball
Hallo nochmal, das ist aber die Anleitung der AHK, die ich jetzt drauf habe. Die AHK die von Ford verbaut wurde sieht etwas anders aus