Kühlmittelverlust in der Gewährleistung

VW Golf 7 (AU/5G)

Guten Tag,

Ich muss mich leider wieder mal mit einem sehr traurigen Thema an euch wenden 🙁

Ich habe meinen Gti Bj 11/15 im mai 2018 gekauft. Im Oktober oder November hatte ich bei einer Fahrt plötzlich die Meldung "Kühlmittel prüfen" und dachte mir nichts böses, füllte es nach, zwischen min und max und alles war in Ordnung.

Heute bin ich in die Arbeit gefahren und habe die Meldung wieder bekommen.

Anscheinend verliert mein Auto also Kühlmittel. Wie gehe ich nun am besten vor? Theoretisch habe ich noch Gewährleistung aber ich bin im zweiten Halbjahr und muss also alles beweisen.

Gekauft wurde es bei einen VW Händler etwa 250km weit weg. Konnte aber eine kleine Reparatur am Schalter bei einem VW Händler hier in der Nähe erledigen lassen und der Händler übernahm die Kosten.

Was könnte es sein? Bin echt am verzweifeln 🙁

Gruß und danke

Beste Antwort im Thema

Hast du dich verschrieben und meinst Mai 19? Ansonsten wenn es wirklich Mai 18 war ist die Gewährleistung vermutlich schon lange abgelaufen, kein Händler wird wohl verpassen es von 24 auf 12 Monate zu verkürzen.
Da du beim ersten Mal selbst aufgefüllt hast wird es jetzt auch schwer werden da Nachbesserung zu fordern, kannst ja nicht beweisen das das Problem schon zum Kauf bestand.

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Anwalt meinte er setzt ein Schreiben auf und fragt nach Kostenbeteiligung. Also wenn ich Glück habe übernehmen die 50%. Klagen ist halt mit Gutachter usw alles nötig und die können es als Verschelißteil hinstellen usw.

Hab ich wohl Pech gehabt. Bei 50% Übernahme lass ich es von VW machen ansonsten halt ne freie.

Hi,

es gibt Neuigkeiten. Händler will nicht zahlen ergo Pech gehabt. Habe die Sache aber schon reparieren lassen doch die Rechnung ist viel höher als vorher angegeben.

Kostenvoranschlag waren: 490€ Material und 319€ Arbeitspreis: mit MwSt. ca. 963€
Kulanz von VW aufs Material sollten 70% also kam ich auf ca. 555€ daher Auftrag gegeben.

Rechnung kam nun:
Material 497€, nach Kulanz 237€ also nur 53% Rabatt und Arbeitspreis plötzlich 428€. Der Punkt "Ein- und Ausbau" ist statt 99€ nun z.B: 250€ teuer. Damit Rechnungsbetrag ca. 792€

Also statt 555€ nach Kostenvoranschlag soll ich nun 792€ zahlen. Ich rief natürlich sofort an doch der zuständige Mitarbeiter ist erst Montag wieder da.

Was sagt ihr dazu? Muss ich das zahlen? Habe alles zum Thema Kulanz usw. schriftlich als E-Mail. Soweit ich weiß sind max. 20% über Kostenvoranschlag rechtlich erlaubt und auch dann sollte man vorher nachfragen und nicht einfach machen.

Danke schonmal

Aw sind feste Werte und das 2.5fache afzurufen ist nicht akzeptabel!! Auch der Abzugist korrekt anzubringen. Ncht zahlen und zum GF!

Zitat:

@manndieter schrieb am 6. Mai 2020 um 13:16:12 Uhr:


Hi,

es gibt Neuigkeiten. Händler will nicht zahlen ergo Pech gehabt. Habe die Sache aber schon reparieren lassen doch die Rechnung ist viel höher als vorher angegeben.

Kostenvoranschlag waren: 490€ Material und 319€ Arbeitspreis: mit MwSt. ca. 963€
Kulanz von VW aufs Material sollten 70% also kam ich auf ca. 555€ daher Auftrag gegeben.

Rechnung kam nun:
Material 497€, nach Kulanz 237€ also nur 53% Rabatt und Arbeitspreis plötzlich 428€. Der Punkt "Ein- und Ausbau" ist statt 99€ nun z.B: 250€ teuer. Damit Rechnungsbetrag ca. 792€

Also statt 555€ nach Kostenvoranschlag soll ich nun 792€ zahlen. Ich rief natürlich sofort an doch der zuständige Mitarbeiter ist erst Montag wieder da.

Was sagt ihr dazu? Muss ich das zahlen? Habe alles zum Thema Kulanz usw. schriftlich als E-Mail. Soweit ich weiß sind max. 20% über Kostenvoranschlag rechtlich erlaubt und auch dann sollte man vorher nachfragen und nicht einfach machen.

Danke schonmal

Hallo

@manndieter

Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Kostenvoranschlag um eine Vorabkalkulation der Werkstatt anhand bisheriger Erfahrungen und Vorgaben des Hersteller.

Zu klären wäre eventuell der erheblich höhere Preis was den Aus.-und Einbau angeht, es gibt zwar für Montagearbeiten Herstellervorgaben aber wenn sich aus welchen Gründen auch immer die Arbeit wesentlich erschwert sind dies Kosten die du als Auftraggeber ebenfalls tragen musst .

Wenn du hier

keine verbindliche

Obergrenze oder ein Festpreisangebot vereinbart hast musst die die Rechnung wenn die Werkstatt darauf besteht und ein ordentlicher Reparaturauftrag erstellt wurde auch bezahlen .

Mfg Mario

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Obergrenze max VA +30%. Trotzdem würde ich intervenieren.

Eine prozentual festgelegte Grenze gibt es nicht .
Wenn lediglich ein KV erstellt wurde und die Notwendigkeit der zusätzlichen Teile.- Lohn Aufwendungen erklärbar ist und im Umfang des Reparaturauftrag verbaut/ausgeführt wurden wird es für den TE schwierig sollte die Werkstatt auf der erstellten Rechnung bestehen.
Mfg Mario

Klingt jetzt blöd, aber ist das Auto seit KV und Auftrag zufälligerweise älter geworden? Damit meine ich in vollen Jahren! War bei mir ähnlich...
(auch wenn diesel_inside gleich wieder schreibt, dass es auch hier verschieden berechnet werden kann, oder ähnlich... :-))

Das Problem habe ich bei meinem Auto gemeldet als dieses 3 Jahre alt war (3 11/12 um genau zu sein). Ich habe dann gesagt, dass es bei der Inspektion mitgemacht werden soll. Als die inspektion gemacht wurde war das Auto dann allerdings 4 Jahre und paar Tage alt. Der freundliche hat dann gemeint, dass die Kulanz plötzlich weniger geworden ist, weil das auto jetzt über 4 Jahre alt ist...

Er hat es dann irgendwie gedreht und die inspektion habe ich ebenfalls billiger bekommen, weil ein paar AWs sonst doppelt waren.

Vielleicht ist es ja bei dir das Gleiche nur der freundliche hat das nicht zurück datiert.

Der KV ist normalerweise verbindlich darf maximal um 20 Prozent überschritten werden. Wenn das absehbar ist, muss der AG informiert werden, ehe weiter gearbeitet wird. Macht das die Werkstatt nicht, bleibt sie auf den Mehrkosten sitzen. Ich würde bei der Rechtsschutzversicherung nachfragen und die Werkstatt damit konfrontieren.

me3

Zitat:

@me3 schrieb am 6. Mai 2020 um 19:53:53 Uhr:


Der KV ist normalerweise verbindlich darf maximal um 20 Prozent überschritten werden. Wenn das absehbar ist, muss der AG informiert werden, ehe weiter gearbeitet wird. Macht das die Werkstatt nicht, bleibt sie auf den Mehrkosten sitzen. Ich würde bei der Rechtsschutzversicherung nachfragen und die Werkstatt damit konfrontieren.

me3

So ist es, deshalb läßt man sich einen KV erstellen.

Zitat:

@me3 schrieb am 6. Mai 2020 um 19:53:53 Uhr:


Der KV ist normalerweise verbindlich darf maximal um 20 Prozent überschritten werden. Wenn das absehbar ist, muss der AG informiert werden, ehe weiter gearbeitet wird. Macht das die Werkstatt nicht, bleibt sie auf den Mehrkosten sitzen. Ich würde bei der Rechtsschutzversicherung nachfragen und die Werkstatt damit konfrontieren.

me3

Hallo

@me3

Hier liegst du leider falsch, es ist so wie ich es bereits geschrieben hatte.

Es ist zwar bei vielen die Ansicht im Umlauf das max. 15-20 % überschritten werden dürfen aber hierfür existiert keine Gesetzesgrundlage außer der KV wurde verbindlich erstellt.

Mfg Mario

Da liegst du falsch:

https://www.finanztip.de/kostenvoranschlag-handwerkerrechnung/

Das ist gängige Rechtsprechung.

Auch du liegst mit deiner Meinung nicht richtig. Selbst wenn der KV unverbindlich ist, darf er nicht mehr als 20 Prozent überschritten werden. Oder der Kunde muss informiert werden, wenn er deutlich überschritten wird. Ich habe nicht umsonst den Hinweis auf die Rechtsschutzversicherung mit hingeschrieben.

https://www.anwalt.de/.../...sfragen-zum-kostenvoranschlag_100284.html

me3

Wieso liege ich falsch, mein link bestätigt doch deine Aussage. Der Einzige, der hier falsch liegt, ist Mariolix.

"Ja und nein" .
Vielleicht habe ich/wir uns etwas ungeschickt ausgedrückt ? .
Es gibt keine festgelegte Grenze aber die Gerichte entscheiden i d.R. bei Überschreiten der genannten Summe um mehr als 15-20% zu Gunsten des Auftraggebers was wohl auch nicht mehr als richtig ist .
Ansonsten würde bestimmt einige und nicht nur Werkstätten diese Lücke schamlos ausnutzen .
Ich halte es schon immer so das ich meine Kunden sobald ich absehen kann das es teurer werden kann vorab informiere, ich finde das auch vom menschlichen her einfach erforderlich und es erspart Diskussionen im Nachhinein.
Viele Probleme ließen sich bereits im Ansatz vermeiden wenn man mehr und zeitig kommunizieren würde.
Mfg Mario

@Golfer0510

Meine Antwort richtet sich auch an @Mariolix, nicht an dich.

me3

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