Kühlkreislaufplan Vectra B
Mahlzeit Jungs,
brauche dringends einen Plan vom Kühlkreislauf, und zwar habe ich letztes Wochenende den Motor gewechselt. Mein 1,6er hatte einen Kolbenfresser und jetzt habe ich (DANK ABWRACKPRÄMIE) einen 1,4er ausm Tigra eingebaut, da er umsonst war! 🙂 musste aber alles vom 1,6er übernehmen (Kühlwasserschläuche, Ansaugbrücke, Kabelbaum etc.),passt auch alles. Nur brauche ich jetzt mal einen Plan, wie er Wasserkreislauf läuft. Meine Heizung geht nicht mehr, und der Motor läuft nach einer gewissen Zeit komplett voll, und die Schläuche sind komplett leer! 🙁
Dankeschonmal im Voraus...hoffe ihr könnt mir helfen.
Gruß 2FarbenCorsa
Beste Antwort im Thema
... sorry, wenn ich jetzt so direkt bin, aber dem Prüfer, der diese gequirlte Kacke erzählt, gehört m.M. nach die Lizenz entzogen...
Aber soll jeder machen was er für richtig hält.
Gruß cocker
34 Antworten
D3 ist D3. Ob aus 1,4lidda oder 1,6 lidda. Die Werte sind normal gleich.
Und da der Motor bis auf die Zylinderbohrung gleich ist. (also von aussen kein unterschied seh bar) ist das auch soweit kein ding.
Wir reden ja nicht von mehr leistung sondern weniger.
Rein Rechtlich muss er aber eingetragen werden
Rein rechtlich fährt er mit nem Auto herrum, bei dem die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Also kein Kaskoschutz und die Haftpflicht geht in regress.
Zitat:
Original geschrieben von maxthomas2001
Rein rechtlich fährt er mit nem Auto herrum, bei dem die Betriebserlaubnis erloschen ist.Also kein Kaskoschutz und die Haftpflicht geht in regress.
genauso ist es. Mehr Leistung oder weniger... völlig wurscht
Bei baulichen Veränderungen am Auto - und der Motor gehört zweifellos dazu - mit eine Eintragung erfolgen bzw. eine ABE vorliegen. Ansonsten erlischt die Zulassung und die Versicherung stellt sich im schlimmsten Falle quer... Muss aber jeder selber wissen.
Gruß cocker
Zitat:
Original geschrieben von cocker
.. Muss aber jeder selber wissen.
Gruß cocker
NEIN, EINSPRUCH - Das sehe ich aber anders. Angenommen er knallt deine Familie über den Haufen und seine Versicherung merkt, dass er ohne Betriebserlaubnis unterwegs war, dann verweigert sie mit Recht die Zahlung und du musst auf dem Weg der Zivilklage versuchen ein paar Kröten eines dann einsitzenden Vorbestraften zu ergattern.
NEIN NEIN NEIN
Der Wagen gehört mit einer Einzelabnahme über den TÜV und dann zum Straßenverkehrsamt. Und alles ist in bester Ordnung.
So wird es gemacht und nicht anders. Wir reden hier nicht von einem Kavaliersdelikt.
Gruß
Kaiser
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Nein das ist so nicht richtig.
Selbst wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, zahlt die Haftpflicht den verursachten Schaden.
Allerdings geht sie dann in regress, dass heißt sie versucht das Geld von ihrem Versicherten zurückzubekommen.
Der Geschädigte kriegt aber sein Geld.
Zitat:
Original geschrieben von maxthomas2001
Der Geschädigte kriegt aber sein Geld.
Das müsste mal hinterfragt werden, denn ich stelle hier nur einen kleinen Satz sein:
Unfallgegner ohne Versicherungsschutz ohne Vorsatz ohne Unfallflucht
Geschädigter mit Personenschaden Schaden am Fahrzeug und "Vollkaskoschutz"
Nun müsste hier ein Rechtsverdreher antworten.
Aber in jedem Fall meine Bitte an
2FarbenCorsa
tu uns, oder anderen, oder auch nur Dir, das nicht an.
HI,
naja, nun mal lamgsam... wir reden ja hier nicht von irgendwelchen abenteuerlichen Aufbauten oder gefährlichen Basteleien, wodurch sich die Fahreigentschaften des Autos verändern. Das Auto scheint ja zu fahren und an der Sicherheit des Autos (Bremsen, Fahrwerk etc) hat sich ja nur durch den Motortausch nichts geändert. Viel schneller als vorher wird der Vectra jetzt auch nicht fahren, also seh ich das Ganze hier nicht als Sache der Sicherheit an, sondern ... sagen wir mal als Formsache des Rechts wegen.
Klar gehört das Auto zum TÜV und ggf. auch Einzelabnahme, das stimmt schon.
Aber der Vectra ist ja jetzt nicht auf einmal prädestiniert, Amokschäden anzurichten, nur weil eine andere - und dazu noch schwächere - Maschine drin ist...
Gruß cocker
sehe ich genauso totaler qutsch kleinere maschine bremse fahrwerk das selbe also kein ding.............. und den motorkennbuchstaben wird im selbst nach nem unfall nie einer kontrollieren!!!! also volltanken und weiterfahren
Zitat:
Original geschrieben von borabora85
sehe ich genauso totaler qutsch kleinere maschine bremse fahrwerk das selbe also kein ding.............. und den motorkennbuchstaben wird im selbst nach nem unfall nie einer kontrollieren!!!! also volltanken und weiterfahren
Rein rechtlich ist das nicht quatsch. Ist nun mal ne veränderung am auto
Zitat:
Original geschrieben von borabora85
sehe ich genauso totaler qutsch kleinere maschine bremse fahrwerk das selbe also kein ding..............
diese Aussage ist absoluter Schwachfug ! Rein rechtlich muß der Motor eingetragen werden !
Außerdem überprüft der TÜVler den fachgerechten und korrekten Einbau, zumindestens ist er dazu verpflichtet, und da es anscheinend zu Problemen mit dem Austauschmotor gab, ist dieser Schritt sicherlich sehr sinnvoll. Wenn man wie der TE ein Ventil falsch rum einbaut, dann will ich nicht wissen, was da noch eventuell schief gelaufen ist.
Außerdem erschliesst sich mir nicht der Sinn, warum der TE einen 1.4er eingebaut hat, sowas gehört eigentlich in die Tür als Stellmotor für die ZV.
Zitat:
Original geschrieben von peterpio
Außerdem erschliesst sich mir nicht der Sinn, warum der TE einen 1.4er eingebaut hat, sowas gehört eigentlich in die Tür als Stellmotor für die ZV.
hat er doch gesagt, der 1,4 war kostenlos, hat er wohl irgendwo geschenkt bekommen.
wenns nicht arg so teuer ist, würd ich mal vorbei fahren beim tüv oder wenigstens mal anrufen.
Hallo!
1.
Jede Bauliche Veränderung ist eintragungspflichtig, sofern keine ABE oder EBG vorliegt.
2.
Bei Verwendung eines anderen Motors oder Getriebes (Schalt bzw. Automatkgetriebe oder auch nur Übersetzung) wird das Abgasverhalten verändert. Dadurch wird ein Abgasgutachten nötig. In den Umrüstkatalogen, z. B. von Opel, stehen die Angaben drin unter denen ein Motorumbau eingetragen werden kann. Wurde ein Motor werkseitig in dem Fahreugyp verbaut, liegen die Gutachten bei den Prüfern vor. Der 1,4 16V Stammt aus einem Corsa B oder Astra F (reimport). Dadurch liegt kein Abgasgutachten vor. Dies macht eine Eintragung zwingend nötig, da der kleinere Motor im Vectra ein anderes Abgasverhalten hat wie der 1,6 16V oder der 1,4 16V im Corsa.
Im Regelfall reagiert die Rennleitung allergisch auf Leistungsstärkere Triebwerke, nich unbedingt auf schwächere.
Weini
HI,
so, was ich versucht hab kurz und knapp zu erklären, hat weini ausführlich und völlig korrekt dargestellt... da gibts nix mehr hinzuzufügen.
Das Auto gehört zum TÜV - basta.
Gruß cocker
dann fahrt doch und lasst den motor eintragen rein rechtlich ok aber trotzdem totaler quatsch........... teurer spass wegen so nem müll............ das einzigste was anders ist ist der kennbuchstabe und die leistung bzw drehmoment......... selbst bei ner asu hält er die abgaswerte ein.... ich bin fünf jahre mit nem vectra a gefahren original 1.6 hatten umgebaut auf 2.0 8 v und er hatt die asu werte einer 1.6 maschine eingehalten.......... hier hättet ihr recht da mehr leistung größere bremsanlage nötig usw........ aber nicht bei umbau von 1.6 16V auf 1.4 16V!!!!
Es geht aber nicht um das was SINN macht sonder um das rein Rechtliche. Und da MUSS der nun mal eingetragen werden. Gerade weil es sein kann das er im Fahr betrieb nicht mehr die D3 schafft