Kühlflüssigkeit

VW Passat B6/3C

Moin!
Habe ein Problem mit meinem Passat 2,0TDI (140PS mit DPF).Habe seid ca einer Woche sehr hohen Verlust von Kühlflüssigkeit.Das heisst zur Arbeit hin und zurück ca 36km muss ich ca nen halben Liter nach kippen.Wenn das Auto steht Läuft nicht heraus aus dem Kühler oder den anderen Anbauteilen.
Daher meine Frage kann ein Verlust von so viel Kühlmittel auch von einen Riss im Zylinderkopf kommen?.

Mfg Stefan

26 Antworten

Kann sein, ist aber eher worst case.
Mein 140 PS TDI hatte einen nassen Kühler.
Ab zur Werkstatt: Dichtigkeit prüfen - oder selber mal schauen:

Bei mir und manchem anderen war der links und rechts am Kühler angeschlossene Plastikkasten für die Schlauchanschlüsse undicht...

Ggf. mal mit einer starken Taschenlampe genau absuchen!

Wenn´s was mit dem Zylinderkopf ist, raucht es angblich deutlich (weiss-blauer Rauch)...

Grüße

Michael

Ach so!
Habe am Donnerstag nen Termin bei meinem frundlichen bin mal gespannt was der dazu.Was mich noch Interresieren würde, wäre wieso läuft das Wasser nicht heraus wenn der Wagen steht?.

Mfg Stefan

Hi!

Das Wasser läuft nicht raus weil im System kein Druck herscht. Die Wasserpumpe läuft ja nur bei laufendem Motor und es baut sich ein Druck auf. Es kann sein, dass sich das Leck bei "Normaldruck" wieder verschließt.

Ich würde mich aber auch dem Vorredner anschließen. Wenn Du nach 36 km Kühlflüssigkeit nachfüllen musst, dann wäre das deutlich sichtbar im Abgas. Ein halber Liter ist schon einiges.

Vielleicht könnte jemand bei laufendem Motor Gas geben und Du schaust dich im Motorraum um. Vielleicht kann man so das Leck lokalisieren.

Viel Spaß bei der Fehlersuche!!

Hi Stefhorm

Mein Passat hatte auch immer ca 1 mal den ganzen ausgleichsbehälter auf 1.500 Km leergesoffen und daraufhin hat er einen neuen Zylinderkopf gekriegt

aber 1/2 Liter auf 36 km 😰 ist Ja heftig ...

mfg

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Zitat:

Original geschrieben von Stefhorm


Moin!
Habe ein Problem mit meinem Passat 2,0TDI (140PS mit DPF).Habe seid ca einer Woche sehr hohen Verlust von Kühlflüssigkeit.Das heisst zur Arbeit hin und zurück ca 36km muss ich ca nen halben Liter nach kippen.Wenn das Auto steht Läuft nicht heraus aus dem Kühler oder den anderen Anbauteilen.
Daher meine Frage kann ein Verlust von so viel Kühlmittel auch von einen Riss im Zylinderkopf kommen?.

Mfg Stefan

mal ne Frage...!

Hast du einen 2V oder 4V..

Denn beim 4V ist es wohl öfter vorgekommen, das der Zylinderkopft mit Haarrisssen versehen war!

Ich hatte das selbe Problem mit meinem 2.0L TDI MJ06

bei meinem 2V war es die Zylinderkopftdichtung, die getauscht werden musste...!
Haben vorher einen Druck-Teste gemacht und festgestellt, das nichts austritt. Also ist die logische Schlussfolgerung, das das Kühltmittel den anderen Weg geht.

Hi
Habe einen 2V mit DPF von 05/06.Habe den Wagen von einem VW Händler aber erst seid dem 04.01.2010.Der Wagen hatte bereits 140000km weg und jetzt weiss ich auch nicht ob der Händler den Schaden egal ob Kühler oder Zylinderkopf übernimmt?.Ich meine er müsste alles übernehmen da ich ihn ja nicht mal nen Monat habe, aber in der VW Garantie versicherung stehen bloss 40% übernahme bei einer km leistung über 100000km.
Wie gesagt Do muss ich erst mal hin zum freundlichen bin gespannt was er sagt.

Mfg Stefan

Ps: Danke erst mal für eure Tips, bin neu hier im Forum und es gefällt mir wirklich sehr sehr gut!!!.

Zitat:

Original geschrieben von Stefhorm


Hi
Habe einen 2V mit DPF von 05/06.Habe den Wagen von einem VW Händler aber erst seid dem 04.01.2010.Der Wagen hatte bereits 140000km weg und jetzt weiss ich auch nicht ob der Händler den Schaden egal ob Kühler oder Zylinderkopf übernimmt?.Ich meine er müsste alles übernehmen da ich ihn ja nicht mal nen Monat habe, aber in der VW Garantie versicherung stehen bloss 40% übernahme bei einer km leistung über 100000km.
Wie gesagt Do muss ich erst mal hin zum freundlichen bin gespannt was er sagt.

Mfg Stefan

Ps: Danke erst mal für eure Tips, bin neu hier im Forum und es gefällt mir wirklich sehr sehr gut!!!.

Hallo Stefan,

also ich bin mir ziemlich sicher, das Sie den Schaden übernehmen werden, denn schließlich hast du ja auch eine kleine Gewährleistung auf einen Kauf beim Händler.

Wenn es ein Privatkauf wäre, könntest du evtl auf den Kosten sitzen bleiben. Daher denke ich, das das mit den Kosten auf jeden Fall glatt laufen müsste!

Das ist ja schon mal schön zu hören!.Meist ist es ja immer so, das wenn man erst mal Unterschrieben hast, dann wollen se nichts von dir wissen!!!.

Gruss Stefan

Zitat:

Original geschrieben von Stefhorm


Das ist ja schon mal schön zu hören!.Meist ist es ja immer so, das wenn man erst mal Unterschrieben hast, dann wollen se nichts von dir wissen!!!.

Gruss Stefan

Hi!

Also das ist in der Theorie so, dass die das übernehmen müssen. In der Praxis kann das mal ein langer Weg sein. Auf jeden Fall solltest Du mal zum Händler fahren und den Schaden schnellstens anzeigen, je länger Du wartest und selbst rumdoktorst, desto unwahrscheinlicher wird er den Schaden übernehmen. Außerdem ist hier die Beweislastumkehr noch nicht in Kraft getreten. Der Händler muss Dir in den ersten sechs Monaten nachweisen, dass der Wagen ohne Schaden verkauft wurde.

Also gleich ins Auto und am besten etwas Schriftliches verlangen.

Gruß

Skodnik

Mahlzeit!!

War gerade bei meinem Freundlichen wegen des Wasser verlustes.Er sagte mir das der Kühler defekt ist angeblich Steinschlag und ich müsste 60% der Kosten tragen da das Auto 140000km weg hat.Ich stehe auf dem Standpunkt das der Schaden schon vorher da war, da er nach gerade mal 2,5 Wochen und ca 1000km in meienem besitz auftrat.Der Händler pocht auf sein Deka gutachten das der Wagen i o war, aber auf meine Frage ob Kühler oder Kühlsystem abgedrückt wurden musste er verneinen.
Nun meine frage liege ich damit falsch?oder ist es nicht so das er mir beweisen muss das ich den Schaden verursacht habe?.

Gruss Stefan

Zitat:

Original geschrieben von Stefhorm


Mahlzeit!!

War gerade bei meinem Freundlichen wegen des Wasser verlustes.Er sagte mir das der Kühler defekt ist angeblich Steinschlag und ich müsste 60% der Kosten tragen da das Auto 140000km weg hat.Ich stehe auf dem Standpunkt das der Schaden schon vorher da war, da er nach gerade mal 2,5 Wochen und ca 1000km in meienem besitz auftrat.Der Händler pocht auf sein Deka gutachten das der Wagen i o war, aber auf meine Frage ob Kühler oder Kühlsystem abgedrückt wurden musste er verneinen.
Nun meine frage liege ich damit falsch?oder ist es nicht so das er mir beweisen muss das ich den Schaden verursacht habe?.

Gruss Stefan

Mahlzeit!

Also wie die genaue Rechtslage ist, kann ich dir nicht sagen!

Aber wie hat er herausgefunden, das der Kühler defekt ist, wenn er das System nicht abgedrückt hat???

Oder ist es nur eine Vermutung um mehr Zeiteinheiten voll zu bekommen?

Hallo Stefhorm,

Ich kopiere Dir hier nochmal einen Text rein, den ich an anderen Stellen zu ähnlichen Themen schonmal gepostet habe und Deine Fragen recht eindeutig beantwortet. Lass Dich nicht an der Nase rumführen, die Garantie, welche Du leider beim Kauf abgeschlossen zu haben scheinst, ist das erste halbe Jahr für dich wertlos! Aber lies selbst...

-->-->-->-->

Das ist definitiv ein Fall für die Gewährleistung! Wer sich bei einem Gebrauchtwagenkauf eine teure Garantie in Form einer Versicherung aufschwatzen lässt ist schon das erste mal betrogen worden. Dieser Händler würde mich garantiert nicht nochmal zu einem Autokauf zu Gesicht bekommen!!!

Die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtgüterkauf entspricht einer Dauer von 24 Monaten, welche in gegenseitigem Einvernehmen auf 12 Monate verkürzt werden kann (Muss dann auch so im Kaufvertrag festgelegt worden sein). Diese Möglichkeit nehmen in der Regel alle Händler in Anspruch. Die Gewährleistung umfasst grundsätzlich alle Mängel, die bei Übergabe des Fahrzeug bereits vorhanden waren. Dies ist allerdings in der Praxis für den Käufer nur recht schwer nachzuweisen, daher hat der Gesetzgeber hier eine kleine Hilfe in den Gesetzestext eingebaut: Von einem bereits bestehenden Mangel bei Übergabe geht man regelmäßig dann aus, wenn der Mangel innerhalb eines halben Jahres (max. 6 Monate) nach Kauf des Gebrauchtgutes auftritt. Nach Ablauf der 6 Monate tritt die Beweislastumkehr in Kraft, d.h. der Käufer muss dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag (was sich in der Praxis in etwa genauso schwer erweist, wie während den ersten 6 Monaten dem Kunden zu beweisen, dass der Mangel noch nicht bei Übergabe vorlag).

--> Die Behauptung, es handele sich um einen Steinschlag ist zwar clever, aber wenn er nicht vor Deinen Augen einen Stein aus dem Kühler geholt hat, ist er Dir den Beweis noch schuldig und muss folglich auch den Schaden kostenneutral für Dich beheben!!!

Also zusammenfassend: Während der ersten 6 Monate bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und musst nichts, keinen Cent, keinen Euro (in Worten K E I N E N - E U R O) für einen Mangel bezahlen. Nach 6 Monaten bis 12 Monate bist Du auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Wieso erzählt das kaum ein Händler seinen Kunden? Weil die Händler die möglicherweise hohen Kosten für Reparaturen innerhalb der ersten 6 Monate scheuen und dem Kunden lieber eine Gebrauchtwagenversicherung verkaufen, die einen Teil möglicher Mängel ebenfalls abdeckt (aber eben nicht alles) und damit die Kosten bei Inanspruchnahme für den Händler begrenzt. Abgesehen davon bekommt der Händler für die Vermittlung der Versicherung auch eine Provision. Vorsicht ist besonders geboten, wenn die Händler Reparaturen mit einem Hinweis auf das Nichteinstehen der Versicherung im Schadensfall ablehnen. Dann wird es schon fast kriminell....

Dies stellt keine Rechtsberatung dar, denn diese darf ich nicht leisten. Ich bin kein Anwalt oder sonst irgendwie juristisch tätig. Mein Beitrag ist eine Zusammenfassung meiner persönlichen Erfahrung und entspricht soweit nachvollziehbar den Tatsachen. ;-)

PS: Ich würde an Deiner Stelle die Abwicklung über die Garantie ablehnen, ohne wenn und aber!!!

Beste Grüße,
Dominik

......meistens is nur die kopfdichtung undicht,kann aber auch der agr-kühler sein

Hallo

Ich hätte zu der ganzen Sache auch noch ma eine frage. Als ich heut morgen zu Arbeit los wolte ging bei mir die Leuchte an habe bin dann ca 400 m gefahren und habe dann den Motor neu gestartet dann war die Leuchte wieder aus . Nach ankunft habe ich dann ma schnell unter die Haube geschaut und die Kühlflüssigkeit war unter dem Minimum. Bin dann nach Feierabend schnell zur Werkstatt die haben 0,5l nachgefüllt. Als ich dann wieder vom Gelände war muste ich ma kurz aufm Pinsel tretten und der ging wieder gut ab. Jetzt zu meinen Fragen:

1. Ist es möglich wenn zu wenig Kühlflüssigkeit vorhanden ist ein Leistungsverlust möglich ist ?
2. Wenn die Kühlflüssigkeit unter der Minimum Anzeige ist muss dann die Lampe in den Amaturen dauerhaft Leuchten und nich nach neustarten wieder aus sein ?

mfg

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