KRAWUMMS die Zweite....
Schon wieder....
Ich setzte zum Überholen an, Fahrer(in) vor mir meinte irgendwann, dass sie den vor ihr fahrenden LKW auch lieber hinter sich hätte. Ich war schon mit dem halben Wagen neben ihr, da zieht sie (lt Zeuge) ohne Blinken ganz knackig nach links..
Ich:
- Bremsen
- Ins Grün ausweichn (da war irgendwann ein Graben, also nur beschränkt weit)
- Hupen
Sie scherte aber noch weiter aus: KRAWUMMS... Hörte sich deutlich schlimmer an, als es nun aussieht.
Sie gab ihr Verschulden vor der Polizei zu (nachdem sie erst meinte, ich sei ihr hinten reingefahren... da zeigte ich aber dem Polizist schmunzelnd die beiden Schäden an den Fahrzeugen), nun schreibe ich gerade die Schadensmeldung an ihre Versicherung.
Meinungen?
UND, wie immer: Was schätzt ihr, wie hoch ist der Schaden bei mir? (Fotos weiter unten) Über 1000 EUR wäre ja ein Gutachter am Zuge.
Erfahrungen, wie die HUK reguliert?
Matthias
Fotos:
Hier
50 Antworten
Also DU erwartest nicht, dass jemand anderes 700 Meter vor einer Kreuzung überholt, tust es aber selber?? Ich sehe das ganze als Kolonne von drei Fahrzeugen an (LKW plus 2 PKW). Wenn der LKW das Verkehrshindernis ist, dann sollte eigentlich auch der direkt hinter dem LKW fahrende PKW das Fahrzeug sein, welches als erstes überholt und nicht anders.
ich habe auch schon kolonnen von hinten überholt.
wer da rauszieht ohne zu schaun ist halt schuld wenn er den überholenden rammt.
wenn ich schon eine kolonne überhole müssen die vor mir fahrenden doch auch schon die gelegenheit gehabt haben zu überholen. wenn denen das dann einfällt wenn ich neben denen stehe ist das bestimmt nicht meine schuld.
ich denke nicht dass dir auch nur irgendeine schuld angerechnet wird.
Wenn ich mir die Bilder anschaue sehe ich da keinen großen Schaden.
Die Felgen sind heile, der Reifenabrieb lässt sich wegpolieren. Das gleiche gilt für die Lackkratzer. Und was kostet das Blinkerglas?
Gruß
Manuel
Zitat:
Original geschrieben von Manuel A4 TDI
Wenn ich mir die Bilder anschaue sehe ich da keinen großen Schaden.
Die Felgen sind heile,
Und die Kratzer in der Felge - läßt sich sowas auch wegpolieren? Augen auf beim Eier kauf 😉
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Zitat:
Original geschrieben von 525itouring
Also DU erwartest nicht, dass jemand anderes 700 Meter vor einer Kreuzung überholt, tust es aber selber?? Ich sehe das ganze als Kolonne von drei Fahrzeugen an (LKW plus 2 PKW). Wenn der LKW das Verkehrshindernis ist, dann sollte eigentlich auch der direkt hinter dem LKW fahrende PKW das Fahrzeug sein, welches als erstes überholt und nicht anders.
Dem stimme ich auch zu.
Jeder von uns (mich eingeschlossen) hat auch schon mal eine Kolonne in nahezu der gleichen Situation überholt und jeder von uns ist sicher schon einmal in solch einer Situation von hinten überholt worden.
Aber jedem ist klar, dass grds. das erste Fahrzeug im Prinzip den LKW zu überholen hat und da in solchen Situationen kaum jemand nach hinten schaut. Der Fahrer hinter dem "Schleicher" entscheidet sich im Bruchteil einer Sekunde für den Überholvorgang und denkt wohl kaum an einen Tiefflieger von hinten. Deshalb macht er mit 95%iger Sicherheit keinen Schulterblick und daher ist beim Kolonnenüberholen eigentlich der Unfall fast vorprogrammiert.
Eine Teilschuld in einem solchen Fall hast du definitiv schneller am A**** als du gucken kannst! Kommt halt immer auf die genaue Situation, die Schilderung der anderen Teilnehmer und möglichen Zeugen.
Ich überhole mehrere Fahrzeuge in solchen Situationen kaum, weil ich einfach die Unfallgefahr für extrem hoch halte. Ausser der oder die vorausfahrenden Fahrzeuge machen überhaupt keine Anstalten zu überholen und die Fahrer vor mir "rechnen" schon durch versetztes Fahren oder Lichthupe mit meinem Überholvorgang. Selbst mit dem Motorrad vermeide ich es, da auch hier das Fahrzeug super schnell übersehen wird.
schaden liegt 100% über 1000€.
ich PERSÖNLICH würde zum gutachter und zum anwalt. anstatt sich damit selber zu ärgern.
schuld bestommst du auch nicht, ist imer noch so (erst gucken dann spur wechseln) bei landwirtschaflichen fahrzeugen hättest du mit einer teilschuld rechnen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von the_quilla
ich habe auch schon kolonnen von hinten überholt.
wer da rauszieht ohne zu schaun ist halt schuld wenn er den überholenden rammt.wenn ich schon eine kolonne überhole müssen die vor mir fahrenden doch auch schon die gelegenheit gehabt haben zu überholen. wenn denen das dann einfällt wenn ich neben denen stehe ist das bestimmt nicht meine schuld.
ich denke nicht dass dir auch nur irgendeine schuld angerechnet wird.
Exakt. Kolonnen überholen ist erlaubt und wer da einfach rauszieht bekommt die volle Schuld.
Kenne da mehrere Fälle.
MFG Markus
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ueberhol01.htm
http://verkehrsanwaelte.de/...ehrsunfall_vorsicht_beim_ueberholen.html
teilschuld gibts z.B. wenn man vor einer linksabbiegerspur überholt oder eine kolonne kurz nach einem überholverbot.
wer eine kolonne überholt in der die fahrer vorne schon längere zeit die möglichkeit hatten zu überholen wird kaum eine teilschuld bekommen. warum auch. soll ich als vierter so lange warten bis nummer 2 und 3 an nummer 1 sich entscheiden endlich mal zu überholen? unwahrscheinlich.
habe jetzt einige urteile im netz gefunden und keins hatte eine teilschuld für so eine situation und den überholenden inne.
es kann aber nicht schaden wenn man ausserorts eine kolonne überholt und mit licht und hupzeichen auf sich aufmerksam macht.
Wie war das noch in der Fahrschule?
Wer eine kolonne überholt muss die andere verkehrsteilnehmer beim überholvorgang durch hupen oder nachts mit lichthupe aufmerksam machen.
So habe ich das noch im hinterkopf 😕
Zitat:
Original geschrieben von Matthias104
Sehe ich es falsch, wenn ich sage, dass man eine Teilschuld nur dann bekommt, wenn man den Unfall hätte abwenden können?
Ich habe, als die Dame unvermittelt ausscherte, ALLES getan, was in meiner Macht stand. Um die Situation zu vermeiden, hätte ich weiter hinter dem LKW und der Frau hinterherfahren müssen. Es gibt ein Urteil von 2005, wo jmd. in ähnlicher Situation die Teilschuld bekam: Weil der Vordermann auch anholte, einenTrecker zu überholen, da man damit rechnen muss, dass der Trecker immer überholt wird.
Ich habe - sorry, ich meine das nicht hochnäsig - nicht erwartet, dass die Dame in dem Opel Astra Baujahr deutlich vor 1995 sich zutraut, den Brummi hinter sich zu lassen, zumal in ca. 700m eine Kreuzung kommt.
Ich bin aber für Eure Anregungen dankbar!
Meinungen?
Matthias
Hmm... ich bin bin kein experte, aber es gibt die Grundregel, dass man sich vor dem Überholen versichern muss, dass der vor dir fahrende nicht auch überholt.
Wird gerade auf Autobahnen selten behertigt, aber wenn es kracht, kann der Hintermann schon dran sein.
Falls Du nicht beweisen kannst, dass sie nicht den Blinker gesetzt hat, würde ich von einer geteilten Schuld ausgehen.
Kolonne stellt sich wieder anders dar. Wenn Du mehrere Autos überholst und einer der vorderen dann plötzlich ohne zu gucken rausschert, trifft den die Sculd.
Wobei ne Teilschuld immer leicht entsteht, wenn es nicht gerade ein Auffahrunfall ist.
the_quilla war schneller 😁
teilschuld beim auffahrunfall ist doch was ganz anderes.
da gibts teilschuld wegen zu wenig abstand.
hier fährt mir doch einer quasi in die seite.
Also the_quilla, wenn Du schon diese beiden Urteile reinstellst, solltest Du sie auch lesen. In Deinen beiden Beispielfällen bekam der Überholende jeweils eine Mitschuld zugesprochen.
Zitat:
Original geschrieben von the_quilla
teilschuld beim auffahrunfall ist doch was ganz anderes.
da gibts teilschuld wegen zu wenig abstand.
hier fährt mir doch einer quasi in die seite.
häh? auffahrunfall ist eine der wenigen situationen in denen es praktisch nie zu diskussionen kommt. wer auffährt kriegt 100%
ausserdem ist immer der rückwärtige verkehr zu beachten.
des wegen darfst du auch z.B. auf der Autobahn nicht einfach nach links ziehen um nen langsameren zu überholen.
wenn einer von hinten ankommt darf der zuerst vorbei wenn du ihn behindern würdest.