KRAWUMMS die Zweite....

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Schon wieder....

Ich setzte zum Überholen an, Fahrer(in) vor mir meinte irgendwann, dass sie den vor ihr fahrenden LKW auch lieber hinter sich hätte. Ich war schon mit dem halben Wagen neben ihr, da zieht sie (lt Zeuge) ohne Blinken ganz knackig nach links..

Ich:
- Bremsen
- Ins Grün ausweichn (da war irgendwann ein Graben, also nur beschränkt weit)
- Hupen

Sie scherte aber noch weiter aus: KRAWUMMS... Hörte sich deutlich schlimmer an, als es nun aussieht.

Sie gab ihr Verschulden vor der Polizei zu (nachdem sie erst meinte, ich sei ihr hinten reingefahren... da zeigte ich aber dem Polizist schmunzelnd die beiden Schäden an den Fahrzeugen), nun schreibe ich gerade die Schadensmeldung an ihre Versicherung.

Meinungen?

UND, wie immer: Was schätzt ihr, wie hoch ist der Schaden bei mir? (Fotos weiter unten) Über 1000 EUR wäre ja ein Gutachter am Zuge.

Erfahrungen, wie die HUK reguliert?

Matthias

Fotos:
Hier

50 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von TSI111


häh? auffahrunfall ist eine der wenigen situationen in denen es praktisch nie zu diskussionen kommt. wer auffährt kriegt 100%

ausser der vor mir fahrende macht einfach spontan mal eine vollbremsung für einen hasen oder so 😉

ich bin der überzeugung hier gibts nix mit teilschuld.

Zitat:

Original geschrieben von 525itouring


Also the_quilla, wenn Du schon diese beiden Urteile reinstellst, solltest Du sie auch lesen. In Deinen beiden Beispielfällen bekam der Überholende jeweils eine Mitschuld zugesprochen.

genau. lesen.

im einen fall eine teilschuld weil er kurz vor einer linksabbiegerspur überholte und dort musste er damit rechnen dass einer auf die linksabbiegerspur will, und beim zweiten bekam er eine teilschuld weil er unverhältnismässig reagierte und einen ausflug ins grüne machte 🙂 - das sind situationen für eine teilschuld. kein reines kolonnenüberholen ohne abbiegerspur bzw. vorheriges überholverbot.

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla


ausserdem ist immer der rückwärtige verkehr zu beachten.
des wegen darfst du auch z.B. auf der Autobahn nicht einfach nach links ziehen um nen langsameren zu überholen.
wenn einer von hinten ankommt darf der zuerst vorbei wenn du ihn behindern würdest.

Ja, das ist auch eine unangenehme Angewohnheit vieler Zeitgenossen. Aber da sind es eben auch noch getrennte Fahrspuren in die gleiche Richtung.

Übrigens kriegt man auf der AB auch immer ne Teilschuld, wenn man über Richtgeschwindigkeit gefahren ist.

nur wenn man nicht beweisen kann dass das mit tempo 130 nicht passiert wäre, aber das ist halt sehr schwer.
deswegen passiert das fast immer.

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Zitat:

Original geschrieben von the_quilla


ausser der vor mir fahrende macht einfach spontan mal eine vollbremsung für einen hasen oder so 😉

ich bin der überzeugung hier gibts nix mit teilschuld.

Der Auffahrende kriegt volle Schuld, wenn nicht ein Verkehrsverstoss vorliegt wie:

mutwilliges, unnötiges Bremsen (schwer zu beweisen)

abbiegen ohne blinken.

Bremsen für ein Tier ist akzeptabel, du kannst nicht erwarten, dass dein Vordermann nicht bremst, Schäden an seinem Auto riskiert, weil du zu dicht auffährst. Du musst immer den Abstand halten, um dann auch noch bremsen zu können.

bremsen für ein tier ist immer so eine sache.
alles kleiner als ein fuchs ist für die versicherung "überfahrbar". wer für "kleinvieh" bremst und einen auffahrunfall dadurch verursacht bekommt fast immer eine teilschuld. aber das sind meisstens einzelfallentscheidungen.

Zitat:

Original geschrieben von dertyrann


Aus der Kolonne von hinter Überholt ?

Wenn ja, dann wirst Du sicherlich eine saftige Teilschuld bekommen.

und das halte ich für ein gerücht denn:

stvo
§5
Abs. 4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

Zitat:

Original geschrieben von TSI111


Falls Du nicht beweisen kannst, dass sie nicht den Blinker gesetzt hat, würde ich von einer geteilten Schuld ausgehen.

Genau das hat der Zeuge der Polizei bestätigt: Kein Setzen des Blinkers. Als ich losfuhr, habe ich den eh nicht gesehen, da sich die Fahrerin das ja erst später überlegte, als ich schon längst neben ihr war.

Sollte die Versicherung sich in der nächsten Woche mit irgendwelchen Rückfragen melden oder sollten da irgendwelche Probleme mit der Abwicklung entstehen, stehe ich auch (alleine des Briefkops wegen) wieder bei meinem Anwalt. Ich fand's nur bei meinem letzten Crash doof, dass alles über 3 Ecken lief, bis es bei mir war. Aber dank RSV (die ja im Falle meiner Unschuld nicht mal beansprucht wird) sehe ich das recht locker.

Die Dame wurde von den Polizisten lang und breit belehrt darüber, wie sie sich hätte verhalten müssen und was sie falsch gemacht. Sie sagte, sie habe nicht geguckt.

Was bitte, kann man noch mehr falsch machen, als die Unfallgegnerin?

  • Nicht blinken
  • nicht gucken
  • rausziehen und dabei nicht nach Hupen zurückziehen

    Was habe ich eventuell falsch gemacht:
    [list]

  • Nicht lange genug gewartet, bis sie sich endlich zum Überholen entschließt (warum sollte sie überhaupt, vlt. reicht ihr ja LKW-Geschwindigkeit)
  • Nicht gehupt vor dem Überholen (das ist nur ein Kann, kein Muss siehe StVo

Aber ich merke schon, hier gibt es verschiedene Ansichten!
Nur weiter!
Gruß
Matthias[list]

du hast absolut nichts falsch gemacht wenn ich von der richtigkeit deiner aussage hier ausgehen kann. also keine panik bekommen denn meisstens sind das die GAU´s die hier aufgezählt werden und nicht die Regel.

zudem ist der schaden so "gering" dass die versicherung bestimmt kein fass aufmachen wird.

Selbst wenn sie geblinkt hätte, wäre die Situation dadurch nicht besser geworden.

Neben ihr hättest du den Blinker doch wahrscheinlich eh nicht wirklich gesehen.

MFG Markus

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla


ich habe auch schon kolonnen von hinten überholt.
wer da rauszieht ohne zu schaun ist halt schuld wenn er den überholenden rammt.

wenn ich schon eine kolonne überhole müssen die vor mir fahrenden doch auch schon die gelegenheit gehabt haben zu überholen. wenn denen das dann einfällt wenn ich neben denen stehe ist das bestimmt nicht meine schuld.

ich denke nicht dass dir auch nur irgendeine schuld angerechnet wird.

Toll die überholen nicht, weil die Lage unübersichtlich, Du kommst aber von ganz hinten und nun haben alle Strammzustehen !!??

Dann war da noch der Gegenverkehr, nun aber schnell einscheren . Egal , wenn dadurch jetzt Auffahrunfälle entstehen . Du hast ja keine Schuld . Junge Junge , welche Fahrschule hat das gelehrt ?

buba

Zitat:

Original geschrieben von cruiserbuba


Toll die überholen nicht, weil die Lage unübersichtlich, Du kommst aber von ganz hinten und nun haben alle Strammzustehen !!??
Dann war da noch der Gegenverkehr, nun aber schnell einscheren . Egal , wenn dadurch jetzt Auffahrunfälle entstehen . Du hast ja keine Schuld . Junge Junge , welche Fahrschule hat das gelehrt ?
buba

wo steht dass die lage unübersichtlich war?

wo steht hier was von gegenverkehr?

und: es gibt auch leute die fahren gerne hinterher, nur müssen dann alle hinterherfahren? Nein! und deswegen ist auch kolonnenüberholen nicht verboten.

hi @ all!

wiedermal hobbywinkeladvokatentreffen.... 😉 .... bei uns wäre das meiner meinung nach ganz klar geregelt:

überholen ist verboten wenn man gerade selbst überholt wird ...

... allerdings ...

bei kolonnenfahrten is vor dem übeholvorgang sicherzustellen, daß keines der unmittelbar vorausfahrenden fahrzeuge ebenfalls überholen will - dies ist am fahrverhalten (spurverhalten, abstand, beschleunigen, blinken) etc. zu beurteilen ....

und den rest regeln die anwälte - dafür werden sie doch bezahlt! und die wissen das sicherlich am besten - also wozu das ganz kopfzerbrechen ....

cheers, jochen

Zitat:

Original geschrieben von Matthias104


Genau das hat der Zeuge der Polizei bestätigt: Kein Setzen des Blinkers. Als ich losfuhr, habe ich den eh nicht gesehen, da sich die Fahrerin das ja erst später überlegte, als ich schon längst neben ihr war.

Sollte die Versicherung sich in der nächsten Woche mit irgendwelchen Rückfragen melden oder sollten da irgendwelche Probleme mit der Abwicklung entstehen, stehe ich auch (alleine des Briefkops wegen) wieder bei meinem Anwalt. Ich fand's nur bei meinem letzten Crash doof, dass alles über 3 Ecken lief, bis es bei mir war. Aber dank RSV (die ja im Falle meiner Unschuld nicht mal beansprucht wird) sehe ich das recht locker.

Die Dame wurde von den Polizisten lang und breit belehrt darüber, wie sie sich hätte verhalten müssen und was sie falsch gemacht. Sie sagte, sie habe nicht geguckt.

Was bitte, kann man noch mehr falsch machen, als die Unfallgegnerin?
  • Nicht blinken
  • nicht gucken
  • rausziehen und dabei nicht nach Hupen zurückziehen

    Was habe ich eventuell falsch gemacht:
    [list]

  • Nicht lange genug gewartet, bis sie sich endlich zum Überholen entschließt (warum sollte sie überhaupt, vlt. reicht ihr ja LKW-Geschwindigkeit)
  • Nicht gehupt vor dem Überholen (das ist nur ein Kann, kein Muss siehe StVo

Aber ich merke schon, hier gibt es verschiedene Ansichten!
Nur weiter!
Gruß
Matthias[list]

Wenns einen Zeugen gibt, ists doch gut. Dann brauchst du dir wohl kaum sorgen zu machen. Ohne wäs halt kritischer, man weiß ja nie, was die Leute am nächsten Tag noch glauben gemacht zu haben. Mehr wollt ich gar nicht sagen.

hi again @ all!

bitte nicht immer das ganze statement eines users zitieren ... das macht den ganzen thread ziemlich schwer lesbar ...

es reicht wenn man die entsprechenden zeilen übrig lässt oder per @username an den entsprechenden user adressiert ....

cheers, jochen

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