Kratzer und Delle durch Unfall mit Fahrradfahrer auf Sozialhilfe

Mercedes C-Klasse W204

Hallo Zusammen,

mir ist was sehr ärgerlich vor paar Tagen passiert, und ich weiss nicht wie ich vorgehen soll, deswegen freue ich mich auf jeden Hinweis!

Ich stand auf einem Ampel und plötzlich sehe ich wie einen Fahrradfahrer zwischen meinem Wagen und dem Wagen daneben durchzukommen versucht, die Kontrolle verliert und in meinem Wagen abstürzt. Zum Glück auch ohne sich zu verletzen.

Fazit: Seitenspiegel kaputt, eine Delle an der Tür, ein Kratzer an dem Kotflügel/Stoßstange. Ich füge dazu noch paar Bilder ein.

Die Polizei kamen, sie nahmen die Daten auf. Den Schuld haben sie dann komplett auf dem Fahrradfahrer übergeben. Ich war die ganze Zeit ziemlich locker, da ich wusste - OK, ist nicht mein Schuld, der der Schuld hat muss auch die Kosten übernehmen. Aber...

Der Fahrradfahrer (32 Jahre alt) war offensichtlich unter einem Einfluss - er könnte nicht gerade stehen und hat sehr langsam geredet, aber am Ende könnte er mindestens erklären, dass er obdachlos ist, Sozialhilfe empfängt und nicht in der Lage ist die Schaden zu zahlen. Er hat selbst keine Telefonnummer gehabt, und hat die Nummer von seinen Eltern gegeben, die auch nicht bereit sind die Schaden zu übernehmen. Die Polizei haben ihm dann auf seinem Weg gelassen. Auf meine Frage, warum sie ihm in diesem Zustand Fahrrad fahren lassen, haben sie mir geantwortet, dass ein Drogentest bringt bei der Sache nichts, damit kriege ich meine Schaden nicht repariert! Wow habe ich mich gedacht, am nächsten Ampel könnte dasselbe passieren. Sie haben auch gelogen, dass sie ihm ein Alkoholtest gemacht haben. Egal.

Ich habe kurz mit einem Anwalt gesprochen, und sie sagt, dass in dem Fall habe ich 2 Möglichkeiten:
1. Die Schaden auf eigenen Kosten reparieren, die Kostenübernahme mit dem Typ/seine Eltern regeln - ich kriege kein Geld weder von dem Typ noch von seinen Eltern (seine Mutter: "Er is drogenabhängig und psychisch-krank, hat kein Geld. Wir können nicht mehr für seine Schaden bezahlen"😉.
2. Klagen - hier werde ich auf jeden Fall gewinnen und dann haftet er für die Schaden. Da der Typ kein Geld hat, muss ich zu den Reparaturkosten noch Gerichtskosten tragen und hoffen, dass er mir das Geld irgendwann Mal zurückgibt. Die Chancen dass das passiert sind meiner Meinung nach sehr gering.

Und hierzu meine Fragen:
1. Was würdet ihr in dem Fall machen? Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen? Gibt es eine andere Möglichkeit die Reparaturkosten übernommen zu kriegen?
2. Könnt ihr mich ein guten Lackierer im Raum Köln empfehlen? Ich war heute bei einer MB-Niederlassung und sie möchten 3000 EUR für die Reparatur haben. Ich kann das von meiner Vollkasko-Versicherung bezahlen lassen, allerdings das will ich nicht, da ich 1000EUR selbst bezahlen soll, und ich werde dann höher eingestuft.

Für Eure Hinweise bedanke ich mich im Voraus!

Delle an der Tür
Delle an der Tür
Kratzer
+1
Beste Antwort im Thema

Man könnte auch den Spieß umdrehen und sagen, 4 Packungen Kippen weniger im Monat, dann hat auch der "Sozialhilfe-Empfänger" den Schaden von ~1000€ auf unter 5 Jahre abbezahlt.
Deswegen nagt der Gute dann immer noch nicht am Hungertuch.

Dann lernt er vielleicht daraus und fährt das nächste Mal nicht mehr besoffen und/oder auf Drogen fremdes Eigentum kaputt.

Wo sind wir denn???

Narrenfreiheit für alle die es sich nicht leisten können (/wollen)?

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Danke an allen für Eure Meinungen und Hinweise! Was ich jetzt überlege ist ob die Schaden beim Wagen ihn als Unfall-Wagen einstufen würden. Ich habe verschiedenes gelesen, dass bei Lackreparaturen ist es nicht der Fall, allerdings wenn auch Dellen und beschädigte Teilen gibt (Seitenspiegel in der Fall) könnte es auch durchaus so sein. Was glaubt Ihr?

Wenn nur der Seitenspiegel 1:1 ausgetauscht wird, würde ich sagen nein, aber sobald da an der Karosserie gespachtelt und großflächig lackiert wird - und soweit ich das erkennen kann, muss das für ein perfektes Ergebnis gemacht werden - ist es aus meiner Sicht in jedem Fall ein Unfallwagen. Sowas lässt sich dann ja auch sehr leicht mit einem Magneten feststellen. Die Delle, die ich erkennen kann, ist wohl zu spitz, um sie vernünftig drücken zu können. Dennoch wäre das mein Rat, mal zu mercedes smart repair oder einem anderen Beulendoktor zu gehen. Die machen heute echt coole Sachen.

Zitat:

@mojojojo1 schrieb am 12. April 2017 um 16:34:29 Uhr:


Danke an allen für Eure Meinungen und Hinweise! Was ich jetzt überlege ist ob die Schaden beim Wagen ihn als Unfall-Wagen einstufen würden. Ich habe verschiedenes gelesen, dass bei Lackreparaturen ist es nicht der Fall, allerdings wenn auch Dellen und beschädigte Teilen gibt (Seitenspiegel in der Fall) könnte es auch durchaus so sein. Was glaubt Ihr?

Mercedes wollen den Kotflügel komplett ersetzen - so wird's dann auf jeden Fall einen Unfallwagen sein. Ich habe schon mich paar Werkstätte im Raum Köln ausgesucht, allerdings keine Ahnung ob sie gut sind oder nicht.

http://www.wirtz-hintzen.de/

http://www.unique-bodyworks.de/

Ich habe von beiden schon gute Angebote bekommen, kann ich mich aber noch nicht entscheiden...

Zitat:

@XTino schrieb am 12. April 2017 um 08:47:54 Uhr:



Ich sehe das anders, warum sollten Versicherungen nicht auch mal sozial schwachen Menschen am unteren Glied der Gesellschaft helfen.
...
Versicherungsbetrug fängt mit vorsätzlicher Bereicherung an! Das machen doch Versicherungen auch oder nicht?

Sorry, aber das ist nicht nur eine eigenartige Rechtauffassung, das ist eine falsche Rechtsauffassung.
Stell dir vor, ich bestehle dich, gebe das Geld jemand Bedürftigen (ob das der TE ist, lassen wir mal besser dahingestellt ... denn am Ende wird er es zahlen), dann kann ich doch auch nicht sagen, war ja nur dafür, wem zu helfen.

Betrug an sich (Versicherungsbetrug gibt es nicht als gesonderten Straftatbestand) fängt vor allen mit der arglistigen Täuschung an. Wo da eine Versicherung arglistig täuscht, das musst du mal erklären.

Zitat:

@mojojojo1 schrieb am 12. April 2017 um 16:34:29 Uhr:


Was ich jetzt überlege ist ob die Schaden beim Wagen ihn als Unfall-Wagen einstufen würden.

Leider eindeutig: Ja.

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Ich sehe das nicht so dramatisch mit "Unfallschaden", mach ein paar ordentliche Fotos davon. Dann sieht später jeder Käufer, dass es im Prinzip eine totale Lappalie war. Ansonsten Lackdoktor, Smartrepair. Ich denke mit ca. 500€ solltest Du wegkommen und man sieht bei einem ordentlichen Betrieb davon gar nix mehr.

Klar, man sollte es sauber dokumentieren und dann ist es sicher auch nicht wirklich tragisch. Aber einfach zu behaupten, das Fahrzeug wäre "Unfallfrei" wäre arglistige Täuschung.

Neuer Gesetzesentwurf: "Jeder der keine private Haftpflichtversicherung hat, darf seine Wohnung bzw. Bunker, 24 Stunden am Tag nicht mehr verlassen!!"

Damit das Gesetz durchkommt, bitte hier unterschreiben:

CoupeC204

🙂🙂🙂

Zitat:

@ergoprox schrieb am 12. April 2017 um 19:37:19 Uhr:


Ich sehe das nicht so dramatisch mit "Unfallschaden", mach ein paar ordentliche Fotos davon. Dann sieht später jeder Käufer, dass es im Prinzip eine totale Lappalie war. Ansonsten Lackdoktor, Smartrepair. Ich denke mit ca. 500€ solltest Du wegkommen und man sieht bei einem ordentlichen Betrieb davon gar nix mehr.

Das Problem ist eher, dass gängige Autobörsen im Internet in Standardeinstellung "Unfaller" gar nicht anzeigen... bei Autoscout z.B. werden Unfallfahrzeuge nicht angezeigt, außer man setzt extra den Haken dafür. Da helfen auch tolle Bilder nichts, wenn der potentielle Käufer das Angebot nicht mal zu sehen bekommt.

Deswegen würde ich bei inserieren ihn nicht als "Unfallwagen" bezeichnen, wohl aber den Schaden in der Beschreibung erwähnen.

Da muss man die Kirche mal im Dorf lassen, war ja kein Auffahrunfall oder sowas.

C est la vie! Könnte man hier in dem Fall mit "Restrisiko" übersetzen...

Mir ist mal einer beim Parken an die Frontstoßstange drangefahren und einfach abgehauen! Der war bestimmt Haftpflichtversichert. Was jetzt besser oder schlechter ist, hmmm...

Ärgerlich!

Leider steht bei einem Einkaufswagenrempler auch kein Name dran.

Zitat:

@exMV6 schrieb am 13. April 2017 um 12:44:10 Uhr:


Leider steht bei einem Einkaufswagenrempler auch kein Name dran.

In Österreich haftet der Marktbetreiber wenn der Eikaufswagen Rempler anonym am Markt Parkplatz passiert ist

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. April 2017 um 19:20:42 Uhr:



Zitat:

@Benzc240er schrieb am 11. April 2017 um 14:06:23 Uhr:


Wer Geld für Drogen hat hat auch Geld um den Schaden zu beheben. Klagen und nen Titel besorgen. Gerichtskosten musst du nicht tragen sondern er. Titel hat 30 Jahre bestand. 30 Jahre sind lang. Pfändung fertig machen und los. Zu verlieren hast du nichts.

Das ist schlicht und einfach falsch!
Der TE hätte alle Kosten vorzustrecken. Nur wenn der Verklagte jemals zahlen kann, dann bekommt er sein Geld und wie gesagt auch nur erst einmal Anteilig, wenn andere Gläubiger noch da sind (wovon man zu 99,9% ausgehen kann).
Und grade wenn andere Gläubiger da sind, wird es für den Kandidaten hier schnell unattraktiv überhalb der Pfändungsfreigrenze morgens früh aufzustehen, um sich "für andere" den Buckel krumm zu machen.

Und das ist auch richtig so: Kann ja nicht sein, daß alle Leute, denen mal ein Mißgeschick passiert, lebenslang in Armut gehalten werden, nur weil Wohlhabende (Benz-Fahrer) eine Kratzer-Neurose an ihrem Altfahrzeug ausleben, und gerne massiv überteuerte Reparaturen hätten (auch wenn eine Haftpflicht da wäre, wären 3.000 EUR unverschämt und gesellschaftsschädigend).

Wenn er nun kein Drogenkonsument wäre und keine Privathaftpflicht hätte, aber nur Minijob oder ähnliches: Auch da wäre es obszön, dem ein halbes Jahresgehalt (3.000 EUR) abzupressen.

Freibrief darf's natürlich auch nicht geben. Vielleicht Sozialstunden - aber bei einem z.B. chrinisch kranken Minijobber wäre das auch unangemessen.

Smartrepair oder einfach lassen, in ein paar Jahren landet die Blechkarosse doch eh schon in Afrika oder sonstwo. Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Will man museale Pflege und Instandhaltung, muß man eben (nutzenarm) investieren.
Wer immer wie neu haben will, muß einfach immerzu bezahlen - Pech, wenn man solche Minderwertigkeitskomplexe hat.

Harry

Zitat:

@Benzc240er schrieb am 11. April 2017 um 14:06:23 Uhr:


Wer Geld für Drogen hat hat auch Geld um den Schaden zu beheben. Klagen und nen Titel besorgen. Gerichtskosten musst du nicht tragen sondern er. Titel hat 30 Jahre bestand. 30 Jahre sind lang. Pfändung fertig machen und los. Zu verlieren hast du nichts.

Was für ein Unsinn: Drogengeld wird i.d.R. nicht legal beschafft. Von seiner Stütze (die eh unpfändbar ist) wird er keine oder kaum Drogen finanzieren können.

Zu verlieren hat der OP alles, was er noch in den Versuch investiert, über Justiz an Ersatz zu bekommen.

Und 30 Jahre sind auch ein Witz - schonmal was von Verbraucherinsolvenz gehört?

In großer Gefahr sind immer nur Leute, die gerade ein wenig verdienen bzw. die etwas zu verlieren haben, die kann man gut ausnehmen.

Harry

Zitat:

@harryW211 schrieb am 17. April 2017 um 05:55:53 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. April 2017 um 19:20:42 Uhr:


Das ist schlicht und einfach falsch!
Der TE hätte alle Kosten vorzustrecken. Nur wenn der Verklagte jemals zahlen kann, dann bekommt er sein Geld und wie gesagt auch nur erst einmal Anteilig, wenn andere Gläubiger noch da sind (wovon man zu 99,9% ausgehen kann).
Und grade wenn andere Gläubiger da sind, wird es für den Kandidaten hier schnell unattraktiv überhalb der Pfändungsfreigrenze morgens früh aufzustehen, um sich "für andere" den Buckel krumm zu machen.


Und das ist auch richtig so: Kann ja nicht sein, daß alle Leute, denen mal ein Mißgeschick passiert, lebenslang in Armut gehalten werden, nur weil Wohlhabende (Benz-Fahrer) eine Kratzer-Neurose an ihrem Altfahrzeug ausleben, und gerne massiv überteuerte Reparaturen hätten (auch wenn eine Haftpflicht da wäre, wären 3.000 EUR unverschämt und gesellschaftsschädigend).

Wenn er nun kein Drogenkonsument wäre und keine Privathaftpflicht hätte, aber nur Minijob oder ähnliches: Auch da wäre es obszön, dem ein halbes Jahresgehalt (3.000 EUR) abzupressen.

Freibrief darf's natürlich auch nicht geben. Vielleicht Sozialstunden - aber bei einem z.B. chrinisch kranken Minijobber wäre das auch unangemessen.

Smartrepair oder einfach lassen, in ein paar Jahren landet die Blechkarosse doch eh schon in Afrika oder sonstwo. Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Will man museale Pflege und Instandhaltung, muß man eben (nutzenarm) investieren.
Wer immer wie neu haben will, muß einfach immerzu bezahlen - Pech, wenn man solche Minderwertigkeitskomplexe hat.

Harry

Einem Harry wie dir, wünsche ich solch einen Schaden. Nur weil man einen Mercedes fährt, dürfen andere Leute diesen beschädigen ? Warum soll der TE auch nur einen einzigen Cent für den Schaden selbst zahlen, den er in keinsterweise verursacht hat? Wenn jemand einen Schaden an meinem Eigentum verursacht, muss er dafür die komplette Verantwortung übernehmen. Ich Hoffe doch das ist verständlich oder ?
Vielleicht sieht ein Millionär die Sache anders, aber jemand der sein Geld normal verdient und das vielleicht nicht in Millionenhöhe, dem jenigen kann das finanziell auch schaden oder unangenehm sein.
Ach wie auch immer. Wird mir irgendwie zu blöd.

Komische Auffassung von Recht und Unrecht.

Kann zwar deine Argumentation in Teilen nachvollziehen, insbesondere den Aufreger über die Höhe des Schadens. Warum aber jemand dem Schaden zugefügt würde den aus eigener Tasche bezahlen soll nur weil jemand anders sein Leben nicht auf die Reihe bekommt, ist mir schleierhaft.

Am Ende sollte eine Haftpflichtversicherung zu den Pflichtversicherungen gehören.

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