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Unfall, bitte um Ratschläge

Mercedes
Themenstarteram 15. Januar 2015 um 12:02

Hallo an alle

hatte vor ein paar tagen ein Verkehrsunfall, wo ich zu 100% im recht bin.auch der unfallgegner

hat das der Versicherung gemeldet, anschließend Brief von der Versicherung bekommen die

wollen den schaden bezahlen.

Bin zum Gutachter auf Gutachten steht widerbeschafungswert 9300euro

es ist ein c320cdi bj,2008,227.000tkm mit komplett Scheckheft Avantgarde. 7 g Automatik

Bi Xenon also vollausstattung

top gepflegt.

Und der widerbeschafungswert nur 9300€.? RESTWERT 3000€

Reparatur kosten ca 8800€ mit MwSt.

Reparaturkosten Ohne Mwst ca 7300€

mein Anwalt hat der Versicherung ein schreiben geschickt.

wert 9300€ abzüglich 3000€ Restwert also soll die Versicherung 6300€ überweisen

warum verlangt der Anwalt, nicht die Gebühren für die Reparatur, und wenn ich nicht reparieren

lasse sind es nach meinem wissen immer noch 7300€.

Ist an der sache was faul ? Freue mich über jede Antwort.

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20 Antworten

Zitat:

@strons schrieb am 15. Januar 2015 um 13:02:04 Uhr:

warum verlangt der Anwalt, nicht die Gebühren für die Reparatur, und wenn ich nicht reparieren

Liest Dein Anwalt hier mit, und erwartest Du dass er öffentlich darauf antwortet?

Falls nein, warum fragst Du nicht den Anwalt, immerhin bist Du sein Auftraggeber.

Es gibt Urteile, nach denen eine Reparatur x% über dem Wiederbeschaffungswert liegen darf. Vielleicht haut das bei Dir nicht mehr hin.

Zitat:

lasse sind es nach meinem wissen immer noch 7300€.

Ob man bei fiktiver Abrechnung Anrecht auf die Reperaturkosten hat, wenn diese über dem Wiederbeschaffungswert liegen fragst Du am besten in einer Rechtsgruppe.

Zitat:

Ist an der sache was faul ? Freue mich über jede Antwort.

So auf Anhieb schwer zu sagen. Dein Anwalt hat ja nichts davon, wenn Du weniger bekommst.

Anhand der genannten Zahlen liegt ein wirtschaftl. Totalschaden vor.

Der ist gegeben, wenn die Reparaturkosten (8800,-) höher sind wie die Differenz (6300,-) zw. Wiederbeschaffungswert und Restwert. Und in dem Fall wird von der Versicherung tatsächlich nur diese Differenz gezahlt. Die von torty666 genannte Ausnahme ist die 130% Regel.

Hey strons,

wer hat denn den Gutachter beauftragt, du oder hat dir die gegnerische Versicherung einen Gutachter geschickt bzw. empfohlen?

1. Der Wiederbeschaffungswert erscheint mir für dein Fahrzeug zu niedrig zu sein.

2. Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, ist es auch kein wirtschaftlicher Totalschaden. Du kannst die volle Reparatursumme einfordern. Es ist dir überlassen, ob du Reparierst oder nicht. Wenn du das Geld erstmal nimmst, sagt man in der Versicherungsbranche "fiktive Abrechnung" Und auch bei einer fiktiven Abrechnung hast du vollen Anspruch auf die Reparaturkosten.

bei der 130% Regel bekommst du sogar die Reparaturkosten erstattet, wenn die Reparatur bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegt, aber hierfür musst du die Reparatur nachweisen. kannst aber die Reparatur selbst durchführen.

Daher mein Rat an dich....Rede mit deinem Anwalt, er soll die volle Reparatursumme geltend machen.

Themenstarteram 15. Januar 2015 um 15:03

Hallo Neptun Gutachter wurde von mir bzw ein freund von mir brachte den Gutachter bis vor meine Wohnung.

Da dieser freund sich auskennt, rief ich ihn an und er beauftragte den Gutachter für mein Namen

der Gutachter stellte für seine Leistung 924€ in Rechnung. Was mir auch nach komisch .

den wiederbeschaffungswert kannst du auch annähernd herausfinden, wenn du bei autoscout oder mobile eine suche durchführst mit ähnlicher laufleistung und ausstattung. wenn die durchschnittswerte deutlich höher liegen, würde ich das bei dem gutachter beanstanden.

aber bei dir ist ja eh kein totalschaden vorhanden, da die Repkosten unter dem WB-Wert liegt. Von daher mit deinem Anwalt reden.

Zitat:

@neptun222 schrieb am 15. Januar 2015 um 16:32:38 Uhr:

 

aber bei dir ist ja eh kein totalschaden vorhanden, da die Repkosten unter dem WB-Wert liegt. Von daher mit deinem Anwalt reden.

Es nennt sich "wirtschaftlicher Totalschaden" und der liegt in meinen Augen vor.

Wenn du Platz und Zeit hast, die 7300 Euro einstreichen und die Teile vom Unfallwagen verkaufen die intakt sind. Oder komplett an einen Verwerter/ Exporteur verkaufen.

Gruss

 

 

HavannaClub wenn es in deinen augen ein w-totalschaden ist wie kommst du denn darauf dass er 7300 einstreichen soll und kann????

Wirtschaftlicher Totalschaden und fiktive Abrechnung ist ein großer Unterschied.

Wirtschaftlicher Totalschaden : Reparaturkosten liegen über Wiederbeschaffungswert.

Aber soll fiktiv ohne Belege nach Gutachten abgerechnet werden, dann liegt der Erstattungsanspruch nur bei Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

strons muss einmal klären, was er vom Anwalt / Versicherung wollte. Reparieren?, dann mit Belegen (ca8800€)oder fiktive Abrechnung nach Gutachten (6300Erstattung und 3000€ vom ggf. Wiederverwerter)

Allerdings sollten die Kosten für das Gutachten und eine Nutzungsausfallentschädigung zusätzlich in Ansatz gebracht werden

meinte natürlich 6300 Euro

Themenstarteram 15. Januar 2015 um 20:50

Dank euch alle, habe den Anwalt gesagt will reparieren. Und möchte den wagen nicht verkaufen, alleine letzte 2

Monate habe ich über 2000€ investiert, Scheckheft, reifen, bremsen.

ich habe aber immer noch nicht verstanden ob die Berechnung vom Anwalt totalchaden bedeutet.

Die Versicherung hat mir der zeit Mietwagen zur Verfügung gestellt.

Themenstarteram 15. Januar 2015 um 21:11

Der Hammer ist das mein wagen nur 9300€ wert hat. Hab vollausstattung, Alufelgen amg Sportfahrwerk von Werk aus, Farbe schwarz und vieles mehr w204 c320cdi.

ich würde desgleichen wagen NIEMALS für den obigen Preis finden.

am 15. Januar 2015 um 21:31

Naja bei der Laufleistung geht sowas in den Export. Die wenigsten Privatleute kaufen noch so ein Auto, Ausstattung hin oder her.

Wenn man in Mobile.de schaut, liegt der Preis durchaus im Rahmen. Die Frage ist, ob man ein Auto mit soviel Km überhaupt privat verkauft kriegt.

Wenn man einen Totalschaden hat ist das schon Mist. Ich hatte mal sowas mit meinem alten Megane Coupe. Da bekam ich von der Versicherung den Zeitwert minus Restwert. Und um den Verkauf des Schrotts musste ich mich selber kümmern. Wenn du du da niemand findest bist der blöde.

Hi,

ich würde mich da nochmals genau informieren,meines Wissens darfst du immer reparieren wenn die Reparaturkosten niediger sind als der Wiederbeschaffungswert und eben sogar 30% über dem Wiederbeschaffungswert.

Du müßtest dann aber auch wirklich reparieren lassen in einer Werkstatt mit Rechnung.

Es gibt auch ein extra Versicherungsforum hier bei MT für solche Fragen die ja nicht Fahrzeugbezogen sind.

Gruß Tobias

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