Kraftfahrzeugsteuer Kia Ceed SW PHEV
Hallo,
wie kann es sein, dass mein Ceed SW mit 32 € Jahressteuer veranschlagt wird und dagegen ein Golf GTE 5 Jahre steuerbefreit ist und danach 28 € zu zahlen hat?
Das kommt mir dich sehr merkwürdig vor...
Allen ein schönes Wochenende und bleibt bitte gesund!
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Zitat:
@Megitsune schrieb am 15. November 2020 um 08:15:40 Uhr:
Hallo,hier ist er:
Danke!
Dann sollte das für meinen mit EZ 23.07.2020 auf jeden Fall zutreffen.
Hallo,
ich sehe zumindest nichts was dagegen sprechen würde. Anscheind ist dieser Paragraph auch total unbekannt, denn von einer Befreiung bei der KFZ-Steuer für Auto mit weniger als 95 Gramm habe ich noch nie etwas bis Dato gehört. Das trifft ja auf sehr viele Fahrzeuge derzeit zu, zumindest alle die ein E-Kennzeichen haben, fallen da ja schon drunter und vielleicht sogar der eine oder andere Vollhybrid.
Haben viele wohl einfach übersehen.
Beim Zoll heißt es dazu:
https://www.zoll.de/.../kfz_aenderungen_7_kraftstaendg.htmlZitat:
Für diejenigen besonders emissionsreduzierten Pkw mit einem CO2-Wert bis zu 95 g/km, die im Zeitraum vom 12. Juni 2020 bis zum Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 erstmals zugelassen wurden, wird die Steuervergünstigung rückwirkend gewährt. Die betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter erhalten automatisch einen entsprechend geänderten Steuerbescheid, mit dem die zu viel erhobene Kraftfahrzeugsteuer zurückerstattet wird. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
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Herzlichen Dank für die Info - da kann ich mir den Anruf beim Zoll ja sparen. Ist ja ein nettes Geschenk vom Staat, über dessen Sinn man füglich streiten kann. Mir soll es recht sein, 150 Euro nehme ich gerne mit.
Zitat:
@206driver schrieb am 15. November 2020 um 09:18:40 Uhr:
Haben viele wohl einfach übersehen.
Beim Zoll heißt es dazu:
Zitat:
@206driver schrieb am 15. November 2020 um 09:18:40 Uhr:
Zitat:
Für diejenigen besonders emissionsreduzierten Pkw mit einem CO2-Wert bis zu 95 g/km, die im Zeitraum vom 12. Juni 2020 bis zum Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 erstmals zugelassen wurden, wird die Steuervergünstigung rückwirkend gewährt. Die betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter erhalten automatisch einen entsprechend geänderten Steuerbescheid, mit dem die zu viel erhobene Kraftfahrzeugsteuer zurückerstattet wird. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
https://www.zoll.de/.../kfz_aenderungen_7_kraftstaendg.html
Von mir auch danke für die Info.
War mir ebenfalls neu!
Schönen Sonntag noch...
Moin
Und wieder mal ein Fall von deutschem Schwachsinn. Sorry, aber es werden nur Fahrzeuge begünstigt die von Mitte 2020 an angemeldet wurde. Meiner wurde 2019 angemeldet, erfüllt aber auch alle Werte. Pech gehabt. Ich denke es geht ums saubere Auto?
Das war damals beim Prius genau so, da wurde auch irgendein Termin genommen ab dem die Autos nach Abgas besteuert wurden. Tag der ersten Zulassung, wie hier, nicht Tag der Produktion. So kann ein älterer Wagen, wenn er späer zugelassen wurde, günstiger sein als ein jüngerer, wenn der direkt zugelassen wurde.
Anstatt einfach zu sagen: Alle die das erfüllen werden begünstigt baut man wieder mal eine Zeitgrenze ohne Bezug und Sinn ein.
Ich fahre eine Doka nebenbei, die wurde nun nach 30 Jahren LKW-Leben als PKW eingestuft mit entsprechenden Steuern. Das der baugleiche Wagen von anderen Behörden aber als LKW eingestuft wurde nach Vermessung der Lade und Personenfläche, denen doch egal.
Soviel zum Thema Steuergerechtigkeit in Deutschland...
Moin
Björn
Zitat:
@Friesel schrieb am 15. November 2020 um 09:34:15 Uhr:
Das war damals beim Prius genau so, da wurde auch irgendein Termin genommen ab dem die Autos nach Abgas besteuert wurden. Tag der ersten Zulassung, wie hier, nicht Tag der Produktion. So kann ein älterer Wagen, wenn er späer zugelassen wurde, günstiger sein als ein jüngerer, wenn der direkt zugelassen wurde.
Stichtagregelungen orientieren sich immer an der Erstzulassung und nicht an der Produktion.
Stichtagsregelungen sind immer mit einer gewissen Ungerechtigkeit verbunden, aber zur Abgrenzung auch regelmäßig erforderlich. Mich stört viel mehr, dass der Sinn der Regelung bei einer rückwirkenden Anwendung nicht mehr erreicht werden kann. Denn es geht ja darum, einen Lenkungsimpuls dahingehend zu setzen, dass mehr Menschen ein E-Fahrzeug kaufen. Dieser Impuls ist bei den Menschen, die das Auto bereits gekauft (und zugelassen) haben, aber gar nicht mehr erforderlich. Für diese Gruppe ist es im Prinzip herausgeworfenes Steuergeld. Das war bei der Erhöhung der Förderprämie im Sommer genauso. Man nimmt das Geld gerne mit, aber unter Lenkungsgesichtspunkten wäre es sinnvoller gewesen, den Stichtag auf einen späteren Zeitpunkt zu legen. Und auf den Kauf und nicht die Zulassung abzustellen. Wobei natürlich der Kaufzeitpunkt Raum für Manipulationen im Zusammenwirken mit dem Verkäufer ließe...
Hallo,
ich muss schon sagen, dass ich bei diesem Auto mit Steuergeschenken nur so überhäuft wurde.
Als ich das Auto bestellt habe sollte es 2.250€ vom Staat geben und 100€ für das AVAS (Vess). Dann als ich das Auto abgeholt habe, gab es 4500€ vom Staat + 100€ AVAS + 3% weniger MwSt. was auch nochmal locker 750€ waren. Jetzt kommen nochmal 150€ KFZ Steuerbefreiung dazu. Läuft...
Moin
Zitat:
Stichtagsregelungen sind immer mit einer gewissen Ungerechtigkeit verbunden, aber zur Abgrenzung auch regelmäßig erforderlich.
Warum? Mal ehrlich, das bremst am Ende mehr als es beschleunigt. Wenn ich mir einen Wagen kaufe, welcher besonders Umweltschonend ist, und ich spreche nichtmal vom Kaufanreiz das ich da ein paar tausender geschenkt bekomme, dann wäre es mehr als gerecht und auch fördernd wenn man den frühen Vogel auch belohnt, und nicht nur den der die Förderung mitnimmt.
Ich habe mehr Geld in die Hand genommen als andere, fahre aber das gleiche, saubere Auto, dennoch werde ich schlechter steuerlich hingestellt als andere. Irgendwann fängt man an zu sagen: Wozu soll ich noch "Zukunft" kaufen, dankt mir im Nachgang ja eh keiner.
Ich finde es schon schlimm genug das bei einer neuen Abgasnorm nur die Fahrzeuge mit dieser bedacht werden, welche sie auch nach ihr geprüft wurden. Wenn ein früheres Fahrzeug, vor einführung der Norm, nach alter geprüft wurde, aber die neue schon erfüllt, ja: Pech gehabt. Darfst einzeln nachprüfen, ansonsten zahlst halt wie alle älteren mehr.
Das ganze hat rein gar nichts mit Umweltschutz zu tun, denn den erfüllt man ja auch mit einem älteren Fahrzeug, das hat rein was mit Wirtschafthilfen zu tun. Leider.
Kann man gut finden wenn man zur richtigen Zeit gekauft hat, ist aber Scheiße.
Moin
Björn
@Friesel Bitte ganz normale Diskussionen nicht unnötig politisieren. Das hat man dir in der Vergangenheit schon mal gesagt, also bitte daran halten.
Hallo,
ich habe mein Auto mit viel schlechteren Bedingungen bestellt und diese auch akzeptiert. Ich hätte das Auto auch genommen zu diesen Konditionen, auch wenn einen Monat später alles besser gewesen wäre.
Klar freue ich mich, dass mein Auto da noch mit in die neuen Konditionen reingerutscht ist, ich hätte mich aber anders herum auch nicht beschweren können.
Ein Stichtag muss sein, da man nicht unendlich rückwirkende Regelungen treffen kann.
Zitat:
@Megitsune schrieb am 15. November 2020 um 17:41:14 Uhr:
Hallo,ich habe mein Auto mit viel schlechteren Bedingungen bestellt und diese auch akzeptiert. Ich hätte das Auto auch genommen zu diesen Konditionen, auch wenn einen Monat später alles besser gewesen wäre.
Klar freue ich mich, dass mein Auto da noch mit in die neuen Konditionen reingerutscht ist, ich hätte mich aber anders herum auch nicht beschweren können.
Ein Stichtag muss sein, da man nicht unendlich rückwirkende Regelungen treffen kann.
Genau so sehe ich das auch. Und aus der Position des Steuerzahlers hätte ich es begrüßt, wenn meine Förderung nicht noch größer geworden wäre. Aus der Position meines Portemonnaies finde ich die erhöhte Förderung natürlich prima... 😁 😁