Kraftfahrzeugsteuer Kia Ceed SW PHEV

Hyundai Ioniq I (AE)

Hallo,

wie kann es sein, dass mein Ceed SW mit 32 € Jahressteuer veranschlagt wird und dagegen ein Golf GTE 5 Jahre steuerbefreit ist und danach 28 € zu zahlen hat?
Das kommt mir dich sehr merkwürdig vor...

Allen ein schönes Wochenende und bleibt bitte gesund!

Beste Antwort im Thema

Hallo,

hier ist er:

https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__10b.html

95 weitere Antworten
95 Antworten

... und das immerhin mal 5 Jahre!

Zitat:

@GT-I2006 schrieb am 14. November 2020 um 20:22:34 Uhr:


Da steht bei mir 33 (Punkt V7)!
Heißt dann wohl ein Grund zum Widerspruch, da EZ am 23.07.20, oder sehe ich das falsch?

Der Widerspruch dürfte etwas spät sein.

Zitat:

@Kubi-007 schrieb am 14. November 2020 um 20:31:06 Uhr:



Zitat:

@GT-I2006 schrieb am 14. November 2020 um 20:22:34 Uhr:


Da steht bei mir 33 (Punkt V7)!
Heißt dann wohl ein Grund zum Widerspruch, da EZ am 23.07.20, oder sehe ich das falsch?

Der Widerspruch dürfte etwas spät sein.

Ich werde es trotzdem versuchen, Mal schauen!

Hallo,

mein Bescheid ist vom 10.07.20, über einen Widerspruch wird im Bescheid nicht belehrt, entsprechend wurde ich nicht über eine Frist aufgeklärt.
Also keine Frist.
Wie gesagt, ich gebe das an einem Anwalt weiter in meiner Behörde, mal schauen was der dazu sagt.

Ähnliche Themen

Ich wäre ja im Leben nicht darauf gekommen, dass der Bescheid nicht korrekt ist, danke nochmals an @ItslExplLicit !

Hallo,

danke an dich GT-I2006. Wäre ja ein Hammer wenn die Bescheide alle falsch wären.

Zitat:

@Megitsune schrieb am 14. November 2020 um 20:43:48 Uhr:


Hallo,

mein Bescheid ist vom 10.07.20, über einen Widerspruch wird im Bescheid nicht belehrt, entsprechend wurde ich nicht über eine Frist aufgeklärt.
Also keine Frist.
Wie gesagt, ich gebe das an einem Anwalt weiter in meiner Behörde, mal schauen was der dazu sagt.

Also einen Steuerbescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung finde ich schon sehr merkwürdig. Dann hat die Behörde extrem geschlampt.

Ist letztlich auch ziemlich egal. Wenn es klar rechtswidrig ist, dürfte die Behörde auch bei bestandskräftigen Bescheiden gehalten sein, sie zu ändern.

Zitat:

@Megitsune schrieb am 14. November 2020 um 21:11:20 Uhr:


Hallo,

danke an dich GT-I2006. Wäre ja ein Hammer wenn die Bescheide alle falsch wären.

Ich habe mal nachgeschaut: Die Bescheide waren alle korrekt. § 10b KraftStG ist nämlich erst mit Wirkung zum 23.10.2020 eingefügt worden. Von daher ist der richtige Weg, sich jetzt an die Behörde mit der Bitte um Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage zu wenden.

Bei mir steht eine Einspruchsfrist von einem Monat, habe ich gerade gesehen, allerdings scheint die Festsetzung auf Basis Verbrennungsmotor vorgenommen zu sein, und das dürfte nach meiner Meinung wohl definitiv falsch sein!

Zitat:

@Megitsune schrieb am 14. November 2020 um 20:10:03 Uhr:


Hallo tunisiaman,

es geht nach CO2 Ausstoß, wenn dieser unter 95 Gramm liegt (Punkt V7 im Fahrzeugschein) und die Erstzulassung zwischen den 12.06.2020 und 31.12.2024 liegt gibt es fünf Jahre jeweils 30€ Rabatt.
Beim Ceed also eine Senkung auf 2€ Steuern im Jahr.

Das gleiche dürfte dann ja auch auf den Ioniq Plug-In zutreffen ...

Zitat:

@Lumpi3000 schrieb am 14. November 2020 um 21:27:45 Uhr:



Zitat:

@Megitsune schrieb am 14. November 2020 um 20:10:03 Uhr:


Hallo tunisiaman,

es geht nach CO2 Ausstoß, wenn dieser unter 95 Gramm liegt (Punkt V7 im Fahrzeugschein) und die Erstzulassung zwischen den 12.06.2020 und 31.12.2024 liegt gibt es fünf Jahre jeweils 30€ Rabatt.
Beim Ceed also eine Senkung auf 2€ Steuern im Jahr.

Das gleiche dürfte dann ja auch auf den Ioniq Plug-In zutreffen ...

Da kann man wohl von ausgehen...

Zitat:

@Kubi-007 schrieb am 14. November 2020 um 21:19:41 Uhr:



Zitat:

@Megitsune schrieb am 14. November 2020 um 21:11:20 Uhr:


Hallo,

danke an dich GT-I2006. Wäre ja ein Hammer wenn die Bescheide alle falsch wären.

Ich habe mal nachgeschaut: Die Bescheide waren alle korrekt. § 10b KraftStG ist nämlich erst mit Wirkung zum 23.10.2020 eingefügt worden. Von daher ist der richtige Weg, sich jetzt an die Behörde mit der Bitte um Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage zu wenden.

Danke erstmal auch an dich, @Kubi-007 !

Hallo,

Fristen sollten ja angesichts der späteren Änderung des Gesetzes eh hinfällig sein, das ja niemand von uns einen Antrag widersprechen konnte, der zum Zeitpunkt der Festlegung rechtens war.
Die nachträgliche Änderung bezieht sich aber rückwirkend auf unsere Autos, entsprechend müsste hier eine Anpassung erfolgen.
Verzwickte Situation, aber wir sollten dabei im Recht sein. Schlimmer finde eigentlich daran, dass die Bescheide selbstständig vom Zoll hätten korrigiert werden müssten, nachdem das Gesetz gesendet wurde.

Wer weiß, vielleicht würde das auch tatsächlich passieren. Ich melde mich jedenfalls am Montag beim Zoll. Falls alles klappt: herzlichen Dank für 150 Euro! 😁 😁

Wenn es eine geänderte gesetzliche Regelung geben sollte, dann greift diese natürlich bei allen Fahrzeugen, die die Voraussetzungen erfüllen.
Es kann durchaus sein, dass es jedoch einen Stichtag gibt.

Hat jemand schon den entsprechenden Gesetzestext gefunden?

Deine Antwort
Ähnliche Themen