Kosten Austausch Stoßstange hinten
Hallo,
Mir ist Montag einer reingerutscht, jetzt weiß ich nicht wirklich ob ich damit zum Gutachter muss.
Hab so gar keine Vorstellung von den möglichen Kosten.
Den grössten Teil hat die Ahk abgefangen, die Stoßstange ist unterm Lack gebrochen und auf einer Seite nicht mehr richtig fest. Am Kofferraum sieht man dass das Spaltmaß nicht passt, auf einer Seite passt ein Finger dazwischen.
Jemand ne ungefähre Schätzung? Wenn das mit zb 200 euro erledigt ist, brauch ich ja nicht noch nen riesen Aufwand betreiben mit Gutachter..
Lg
36 Antworten
Das ist der größte Quatsch, den ich jemals gehört habe.
Wiederverkaufswert muss in irgendeiner Art und Weise anerkannt werden, das mindeste ist der Restwert, den du erzielen würdest, wenn du das Fahrzeug so wie es ist verkaufen würdest!
Tut mir leid, aber die verarschen dich nach Strich und Faden !
Eine neue Stossstange ist immer lackiert. Eine Stossstange ersetzen ohne Lackierung, die ist dann einfach weiss oder grau, je nach dem, welche Farbe die Grundierung hat. Ganz ehrlich, lass dir von einem Anwalt helfen, der setzt einen Brief auf und die zahlen. Das ist sowas von klar, die wollen dich massiv über den Tisch ziehen.
Wenn die Stoßstange Kratzer hatte, können die lediglich einen NFA (Neu-für-Alt) Abzug von ca. 30-50€ machen, mehr geht nicht, und die Lackierung ganz weglassen geht erst recht nicht.
Die Sache mit der Wertminderung ist auch nicht rechtens, denn die Laufleistung ist nicht ausschlaggebend für die Wertminderung und wurde erst neulich wieder von einem Gericht betätigt.
Ich hab jetzt nochmal die Bilder angeguckt, hat denn der Gutachter im Gutachten auch den Träger und die STF Halterung drin? Der Träger muss hier ganz klar erneuert werden. Dein Stoßfänger wurde zerfetzt, irgendwo muss die ganze Kraft ja hingegangen sein.
Und was ist eigentlich beim Gutachten rausgekommen? Wie hoch ist die Reparatursumme Brutto?
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Zitat:
@ABTKutti schrieb am 8. Januar 2016 um 20:08:06 Uhr:
Das kann ich so nicht bestätigen, es kommt immer drauf an, wie die Beteiligten mit der Versicherung kommunizieren.Wenn man das Ganze vernünftig abwickelt und sich die Zeit nimmt, auch mal telefonisch mit den Leuten Kontakt aufzunehmen, die die Briefe schicken, kann das was ausmachen.
Und da skann ich so nicht bestätigen^^
Grundsätzlich werden Sie versuchen den Schaden runter zu rechnen, auch wenn Sie nur auf
aus der Luft gegriffene Stundenverrechnungssätze zurückgreifen.
Aber Fair läufts da nie ab.
Mach ihnen doch folgenden Vorschlag: Sie ersetzen dir die Stossstange inkl. Lackierung und machen da, wo der Kratzer war, wieder einen rein, dann gibt es keine "Wertvermehrung" und alle sind glücklich 😁
Nein ernsthaft, es ist alles gesagt, was man sagen kann. Die wollen dich über den Tisch ziehen, akzeptiere es oder wehre dich, was anderes wird dir nicht übrig bleiben.
Zitat:
@kkroyal schrieb am 11. Januar 2016 um 16:17:23 Uhr:
Und da skann ich so nicht bestätigen^^Zitat:
@ABTKutti schrieb am 8. Januar 2016 um 20:08:06 Uhr:
Das kann ich so nicht bestätigen, es kommt immer drauf an, wie die Beteiligten mit der Versicherung kommunizieren.Wenn man das Ganze vernünftig abwickelt und sich die Zeit nimmt, auch mal telefonisch mit den Leuten Kontakt aufzunehmen, die die Briefe schicken, kann das was ausmachen.
Grundsätzlich werden Sie versuchen den Schaden runter zu rechnen, auch wenn Sie nur auf
aus der Luft gegriffene Stundenverrechnungssätze zurückgreifen.Aber Fair läufts da nie ab.
Ich will da jetzt keine Diskussion vom Zaun brechen, ich habe meine Erfahrungen und du deine...Mag ja auch sein, dass du nicht unrecht hast. Ich habe hier vielleicht (unter Zugrundelegung meines Fachwissens) vorausgesetzt, dass man auch in entsprechender Art und Weise kommuniziert. Wer sich seiner Rechte bewusst ist und das auch selbstbewusst gegenüber Dritten vertreten kann, hat schon viel gewonnen. Das kann man durchaus nicht bei Jedermann voraussetzen, von dem her vielleicht auch mein Fehler...
Aber nach dem, was sich hier so offenbart hat, wirst du mir in meinen übrigen Ausführungen sicher Recht geben...Es gibt halt hier so wie ich das sehe leider nur noch zwei Möglichkeiten:
1. Angebot der Versicherung annehmen (und sich damit verarschen lassen)
2. Für seine Rechte eintreten und die Sache ggf. unter Zuhilfenahme eines Fachanwalts so abwickeln, wie es sich gehört.
Inbesondere die Tatsache, dass die Versicherung den Wiederverkaufswert bzw. hilfsweise den Restwert, d. h. der auf dem Markt übliche erzielbare Preis) altersbedingt "abstreitet", ist ja wohl der Witz in Tüten. Ebenso die Stoßstangen-Lackier-Geschichte. Der Neu-für-Alt-Abzug kommt hier schon deshalb nicht in Betracht, da für das Altteil de facto auf Grund des Fahrzeugalters auf dem gewöhnlichen Markt kein anrechenbarer Wert mehr erzielt werden wird, der in Anrechnung gebracht werden könnte.
Alles in allem darf es ungeachtet des Alters noch des Zustands des Fahrzeugs in keinem Fall darauf hinauslaufen, dass zumindest "rein rechnerisch" auch nur Kosten von 1,-EUR auf den Geschädigten eines Unfalls zukommen. Das Einzige, womit man leben muss, ist die Tatsache, dass man nach Instandsetzung beim Wiederverkauf halt ein Unfallfahrzeug hat.
Es gibt zu der Geschichte unendliche Rechtsprechungen von Landgerichten über OLGs, ich meine mich sogar an ein BGH-Grundsatzurteil erinnern zu können.
Das Problem ist, dass Versicherungen schnell erkennen, ob sie es mit (vereinfacht gesagt, ich will niemanden persönlich beleidigen!!!) unwissenden Laien oder mit sachkundigen Personen zu tun haben. Sobald da eine erste Erkenntnis da ist, wird natürlich versucht, was das Zeug hält...