Kosten Auffahrunfall Twingo II

Renault Twingo II ( N)

Hallo,

meiner Tochter ist am Wochenende ein Taxifahrer hinten aufgefahren. Die Versicherung des Taxifahrers meinte, wenn der Schaden unter 2000 Euro liegt, reicht ein Kostenvoranschlag, wenn er über 2000 Euro liegt müsste ein Gutachten gemacht werden.
Jetzt wollte ich von euch mal wissen ob der Schaden unter oder über 2000 Euro liegt.

Twingo N Bj 2008, 43 Kw, ca. 180000 km

Schaden.
Heckklappe unter den Renault Zeichen eingedrückt.
Stoßstange sehr zerkratzt mit kleineren Dellen.
Also erneuert werden müsste die Heckklappe und die Stoßstange plus Lackierung.
Dann natürlich der ganze An und Abbau.

Was meint ihr, wo man da preislich liegen wird.

Werde mich nochmal melden wenn alles abgewickelt ist.

Gruß

15 Antworten

Zitat:

@kazoi schrieb am 25. Januar 2017 um 00:16:25 Uhr:


Hallo nochmal,

hier ein kleiner Abschlussbericht. Wie schon geschrieben hat die gegnerischer Versicherung ein Gegengutachten geschickt. Es kam von der ClaimsControlling GmbH.
Wir haben dann doch auf eine Klage verzichtet. Da wir eine Rechtsschutzversicherung haben, jedoch mit 200 Euro Zuzahlung, war uns der Aufwand zu groß wegen 300 Euro.
Ich weiß, man hätte es lieber durchziehen sollen, da ja jetzt die Versicherung mal wieder gewonnen hat, aber was solls, wir haben uns jetzt so entschieden.

Danke für eure Antworten !!!!!!!!!!!!!!

Diese Claim Controlling erinnert mich an Besonderheiten im englichen Bauwesen.
Dort ist es langsam üblich, daß sich hochangesehene Anwälte damit beschäftigen, die Rechnung der Unternehmen mit irgendwelchen Argumenten zu kürzen.

Da der Verdienst bei einer Baufirma heutzutage überschaubar ist, kann man die Abzüge nicht aus dem erhofften Gewinn zahlen und wird eben entsprechend erhöhte Angebote abgeben.

Letztlich werden aus diesen erhöhten Angebotspreisen nur die Anwälte bezahlt.

Bei meinem Praktikum auf der Baustelle letztes Jahr, wurde mir erzählt, daß man vor meiner Zeit noch einen Architekten auf der Bauherrenseite hatte und man intensiv damit beschäftigt war, sich Behinderungsanzeigen und Bedenken zuzuschicken.
Dann hat man sich geeinigt, auf den Architekten zu verzichten und als ich dort war wurde ohne diesen Schriftwechsel friedlich gebaut.

Offenbar habe sich Anwälte jetzt ein neues Betätigungsfeld erschlossen um Entschädigungsleistungen für sich abzuzweigen.

Wenn man sie gewähren lässt, zahlen die Geschädigten diese Anwälte, wenn man erfolgreich dagegen vorgeht, zahlen es die Versicherungen. Wenn die Versicherungen damit nichts verdienen, lassen sie vielleicht den Unsinn der Anwaltsversorgung.

Ein schäbiges Spiel von schäbigen Anwälten!! Aber viele haben sowieso keine Moral.

schrauber

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