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Kosten Auffahrunfall Twingo II

Renault Twingo II ( N)

Hallo,

meiner Tochter ist am Wochenende ein Taxifahrer hinten aufgefahren. Die Versicherung des Taxifahrers meinte, wenn der Schaden unter 2000 Euro liegt, reicht ein Kostenvoranschlag, wenn er über 2000 Euro liegt müsste ein Gutachten gemacht werden.
Jetzt wollte ich von euch mal wissen ob der Schaden unter oder über 2000 Euro liegt.

Twingo N Bj 2008, 43 Kw, ca. 180000 km

Schaden.
Heckklappe unter den Renault Zeichen eingedrückt.
Stoßstange sehr zerkratzt mit kleineren Dellen.
Also erneuert werden müsste die Heckklappe und die Stoßstange plus Lackierung.
Dann natürlich der ganze An und Abbau.

Was meint ihr, wo man da preislich liegen wird.

Werde mich nochmal melden wenn alles abgewickelt ist.

Gruß

15 Antworten

Einfachste Vorgehensweise für Dich: Zur Werkstatt gehen, Abtretungserklärung unterschreiben und die Werkstatt alles mit der Versicherung des Unfallverursachers abwickeln lassen.

Meiner Schwester ist "damals" auch jemand auf ihren Twingo I aufgefahren - von Außen hat man nicht viel gesehen, aber unter der Stoßstange war einiges kaputt.

Hallo!

Ich bin einer der Forenpaten im Renault-Bereich. Du hattest offenbar vergessen, bei der Erstellung des Threads ein Fahrzeug auszuwählen. Das habe ich für dich ergänzt. Bitte das nächste Mal drandenken. Spätestens wenn man mal vergisst, das Modell im Betreff zu erwähnen, ist es vorteilhaft, wenn man das Modell ausgewählt hat.

Zu deinem Problem: Unter der Stoßstange kann viel kaputt sein. Red mit der Werkstatt deines Vertrauens (da du nicht zahlen musst am besten Renault). Nimm _nicht_ den Gutachter der generischen Versicherung.

notting

PS: Und nicht vergessen das der eigenen Versicherung zu melden ;-)

Hallo,

seit wann muss man einen unverschuldeten Unfall der eigenen Versicherung melden??

Nur bei einem selbst Verschuldeten!!

Zitat:

@and910 schrieb am 25. Oktober 2016 um 13:13:48 Uhr:


seit wann muss man einen unverschuldeten Unfall der eigenen Versicherung melden??

Nur bei einem selbst Verschuldeten!!

0. Weil es IIRC normalerweise in den Versicherungsbedingungen steht (evtl. damit die Versicherung bislang unreparierte Schäden für die sie nicht verantwortlich ist nicht zahlen muss?).
1. Weil der Unfallgegner noch irgendwie blöd kommen könnte. Da will man ja ggf., dass die Versicherung das abwehrt.
2. Weil der Unfallgegner evtl. (doch) nicht versichert ist und man deswegen die eigene Versicherung bemühen muss (wenn man einen entspr. Tarif hat).
3. Weil der Versicherungsvertreter evtl. nett ist und ein paar Tipps zum Ablauf der Geschichte mit der gegnerischen Versicherung gibt.

Natürlich sollte man auch ggü. der eigenen Versicherung ggf. drauf bestehen sich z. B. die Werkstatt selber aussuchen zu dürfen, weil auch die eigene Versicherung die Kunden gerne in die billigeren Werkstätten drängen wollen und es kaum Rabatt dafür gibt, aber ggf. viel Ärger, weil die dann halt so reparieren wie sie im Preis gedrückt wurden (hab einen Tarif mit freier Werkstattwahl und trotzdem schon Werbung für den "Schadensservice" von meiner Versicherung bekommen).

notting

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Hallo Kazoi,

nach meiner Meinung hat notting dir alles gesagt, was dazu gesagt werden muß
und auch seine Erklärungen sind auf dem Punkt.

Daher ab zu deinem Schauber und er soll alles mit der Versicherung klären, daher lieben Dank an notting und auf zum Schrauber

War heute bei der Dekra. Wollte nur wissen ob er einschätzen kann, ob der Schaden unter oder über 2000 Euro liegt. Er schätzte den Schaden zwischen 1800 und 2300 Euro. War sich dann aber sicher, das er wohl doch über 2000 liegt. Auf jeden Fall haben sie das Gutachten erstellt. Der Rahmen hat nichts abbekommen. Werde das Gutachten wohl Anfang nächster Woche bekommen. Es könnte sogar passieren, das schon ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Ich lasse es über Gutachten abrechnen, da sich eine Reparatur bei dem Alter nicht mehr lohnt. Der Wagen fährt noch und ich werde die Beschädigungen so weit wie möglich selber beheben.

Ganz nebenbei: Wie schwierig ist es die Heckklappe zu wechseln. Ich denke da an die Scharniere und die Verkabelung/Wischwasserschlauch zum Dach hin.

Melde mich wieder !!!!!!

Zitat:

@kazoi schrieb am 26. Oktober 2016 um 00:31:58 Uhr:


War heute bei der Dekra. Wollte nur wissen ob er einschätzen kann, ob der Schaden unter oder über 2000 Euro liegt. Er schätzte den Schaden zwischen 1800 und 2300 Euro. War sich dann aber sicher, das er wohl doch über 2000 liegt. Auf jeden Fall haben sie das Gutachten erstellt. Der Rahmen hat nichts abbekommen. Werde das Gutachten wohl Anfang nächster Woche bekommen. Es könnte sogar passieren, das schon ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Ich lasse es über Gutachten abrechnen, da sich eine Reparatur bei dem Alter nicht mehr lohnt. Der Wagen fährt noch und ich werde die Beschädigungen so weit wie möglich selber beheben.

Ganz nebenbei: Wie schwierig ist es die Heckklappe zu wechseln. Ich denke da an die Scharniere und die Verkabelung/Wischwasserschlauch zum Dach hin.

Melde mich wieder !!!!!!

Man kriegt nur die MwSt. wieder, die man auch gezahlt hat und IIRC auch keine Lohnkosten wenn's man's selber macht bzw. es macht die Abrechnung komplizierter, wenn man das nicht eine Werkstatt des geringsten Misstrauens machen lässt.

notting

Hallo,

melde mich mal wieder, weil wir heute Post von der gegnerischen Versicherung bekommen haben. Die Versicherung hat sich das Dekra Gutachten angeschaut und festgestellt, das es zertifizierte Werkstätten(sogar von der Dekra) gibt die es etwas günstiger machen können. Nun haben sie vom Dekra Gutachten ca. 300 Euro abgezogen.
Können die das so einfach ?????
Außerdem hat der Unfallgegner noch keine Schadensanzeige eingereicht.
Ich sehe noch kommen, das wir zum Rechtsanwalt müssen.

Gruß

Zitat:

@kazoi schrieb am 26. November 2016 um 17:03:41 Uhr:


melde mich mal wieder, weil wir heute Post von der gegnerischen Versicherung bekommen haben. Die Versicherung hat sich das Dekra Gutachten angeschaut und festgestellt, das es zertifizierte Werkstätten(sogar von der Dekra) gibt die es etwas günstiger machen können. Nun haben sie vom Dekra Gutachten ca. 300 Euro abgezogen.
Können die das so einfach ?????
Außerdem hat der Unfallgegner noch keine Schadensanzeige eingereicht.
Ich sehe noch kommen, das wir zum Rechtsanwalt müssen.

Typ. Taktik -> Anwalt. Den müssen die dann auch zahlen. Denn zulässig ist sowas IIRC nur, wenn die Reparaturkosten teuerer wäre als Wiederbeschaffungswert plus dieser eine feste Prozentsatz oder sich der Wert des Fahrzeugs durch die Reparatur warum auch immer nennenswert erhöht.

notting

Die Versicherung kann dich nicht zwingen eine andere Werkstatt zu nehmen weil die günstiger ist. Dementsprechend können die auch nicht einfach 300€ abziehen vom Schadenswert. Wie @notting schrieb solltest du einen Anwalt konsultieren.

Wenn ich recht informiert und auch noch auf dem neusten Stand bin, darf eine Reparatur 25% über dem Zeitwert liegen.

Damit berücksichtigt man wohl, daß ein neuer Gebrauchtwagen versteckte Mängel hat (sonst würde er evtl nicht verkaufen).
Wenn die gegnerische Versicherung mal so einfach 300 € abzieht ist wohl ein Anwalt erforderlich.
Die haben dann ihre Zettelkästen mit entsprechenden Urteilen, um sich gegen solche Abzüge zur Wehr zu setzen.
Die Versicherungen haben wohl auch ihre Zettelkästen und probieren es eben.

schrauber

Wir haben heute einem Anwalt unsere Unterlagen gegeben. Mal schauen, was dabei heraus kommt. Werde mich wieder melden, wenn es etwas Neues gibt.

Gruß

Bagatellgrenze sind ca 750-1000€ und nicht 2000€. sollte in Taxifahrer wissen. Bei denen kracht es öfter mal (selbst oder unverschuldet).
Ich könnte mir Vorstellen, das der Taxifahrer recht hohe Versicherungsbeiträge zahlt. Sprich bei unter 2000€ würde er ggf selbst begleichen (das kann er mit seiner versicherung ja vereinbarn). Da ist's für ihn blöd wenn da eben noch 400-600€ gutachterkosten stehen...

Für dich dagegen:
Du hast ab Bagatellgrenze Anspruch auf ein Unfallgutachten. Selbstgewählter Gutachten.
-> und kein Gefälligkeitsgutachter der gegnerischen Versicherung der möglichst wenig aufschreibt (möglichst wenig schaden und zu stundensätzen der partnerwerkstätten), einen möglichst hohen Restwert ermitteln läßt, damit die Verischerung unterm Strich möglichst wenig bezahlen muss.

Anwalt ist der richtige Weg sobald etwas ungereimt daherkommt
(du meldest zwar den schaden der gegnerischen versicherung und stellst einen anspruch. der taxifahrer wird aber auch in seinem versicherungsvertrag drinstehen haben dass er unfälle unmittelbar dort zu melden hat. jemand der einem nichts böses möchte und eindeutig schuld ist tut das unmittelbar am unfallort oder noch am selben tag. jemandem der verzögert oder rumdruckst sollte man direkt per anwalt begegnen)

Dier Versicherung darf die Reperaturkosten nicht einfach mindern.
Wenn denen das Gutachten nicht passt müssen sie ein Gegengutachten machen (und wenn sie das vorhaben solltest du unmittelbar einen Anwalt einschalten)

Ob bei Anwendung der 130% Regel ggf für ältere Fahrzeuge(die ggf sowieso in freier werkstatt gewartet wurden) Stunden/Reperatursätze seitens der Versicherung gekürzt werden dürfen (sprich die preise der partnerwerkstätten....die du nicht nehmen muss aber deine freie macht es auch für das geld oder man verhandelt mal bei renault) weiß ich nicht.

130% Regel setzt voraus:
->das Fachgerecht repariert wird
->das weiterhin Halter bleibst (glaub mindestens ein halbes jahr)
Eigentlich macht das nur Sinn bei schwer ersetzbaren Autos (so ein twingo ist ja ersetzbar). Man möchte halt Haltern die genau an ihrem Fahrzeug hängen die Möglichkeit geben es trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren zu können.
Es ist und bleibt aber halt ein Unfallauto. Sprich verkaufst du mal gibts immer irgendwo Abzug auch wenns Perfekt repariert ist werden potentielle Käufer die Nase rümpfen, abstand nehmen oder ggf etwas preisflexibilät von dir verlangen.

----------
Falls du einen wirtschaftlichen Totalschaden hast
->dein Gutachter wird lokal 3 Restwertangebote einholen. Du bekommst dann Wiederbeschaffungswert-Restwert= Auszahlungssumme. Mußt das Fahrzeug natürlich nicht an den Restwertbieter verkaufen sondern darfst es behalten , Reparieren oder auch selbst verkaufen oder in zahlung geben. Oft kommt da eine deutlich höhere Summe für dich raus als als Restwert im Gutachten steht.
->die Versicherung wird sobald sie das Gutachten hat dir aber ggf einen Restwertaufkäufer präsentieren der bereit ist mehr auszugeben. Sprich der Restwert steigt. Deren Auszahlungsumme fällt. Für dich heißt das: möchtest du reparieren hast du weniger Geld zur verfügung. möchtest du dein Fahrzeug verkaufen streichst du weniger Geld ein (verkaufserlös zwar gleich. aber die auszahlungssumme der verischerung niedriger)

Du bist nicht verpflichtet solch weitere Restwertangebote zu Akzeptieren.
->im reperaturfall überhaupt nicht
->und wenn du verkaufen möchtest solltest du tunlichst auflegen wenn dir die versicherung mit sowas kommt bzw wenn ein brief kommt hast du ihn nicht bekommen....Im Fall du möchtest verkaufen und kriegst das nicht unmittelbar hin, verkauf ihn kurzerhand in der Familie oder im Bekanntenkreis...dann kannst du der Versicherung ehrlich ansagen, dass das Fahrzeug für ihren Restwertaufkäufer nicht zur Verfügung steht und du die vom Gutachter Summe = Wiederbeschaffungwert - gutachterlich ermittelter Restwert für verbindlich hälst

Die Versicherungen stellen Unfallfahrzeuge von Geschädigten gerne in Internet Restwertbörsen ein. Dort gibts natürlich mehr Angebote und somit in der Regel einen höheren Preis als der Gutachter lokal per 3 Geboten ermittelt
->oftmals benutzen die Versicherer dazu die Bilder deines Unfallgutachtens. dürfen sie nicht. die Rechte an den Bildern hat dein Gutachter oder du. Und die Versicherung bekommt sie nur um sich ein Bild über die Forderung zu machen und nicht um das Fahrzeug irgendwo zum Verkauf anzubieten.

---------
Mein Vater hatte genau so einen Fall: (die zahlen hab ich nur noch halb im Kopf)
Wirtschaftlicher Totalschaden
Reperaturkosten 5400€
Wiederbeschaffungswert 5000€
Restwert 800€ (vom gutachter ermittelt)
= Auszahlung 4200€
Er hätte von der Versicherung also 4200€ bekommen + eben sein Fahrzeug. Das Fahrzeug hat er beim Kauf des neuen in Zahlung gegeben (der Neuwagenverkäufer rief seinen Fähnchenhändler an. beschrieb im Fahrzeug und Schaden) und wir vereinbauten eine Inzahlungnahme mit 1500€ (schriftlich festgehalten im Kaufvertrag des Neuwagens)
--->sprich mein Vater hätte 5700€ gehabt (also 700€ mehr als der wiederbeschaffungswert) (damit hätte man tatsächlich ein gleichwertiges fahrzeug anschaffen können. mit dem Wiederbeschaffungswert an sich ja oft schwierig)
--->ähnlich läuft es auch, wenn du deinen Unfaller privat inseriert und verkaufst. kommt in der regel mehr raus als der Gutachterlich ermittelte Restwert.

Die Versicherung rief nun 2 Tage später an:
Unser Restwertaufkäufer gibt 2500€. Wir zahlen ihnen also 5000€ - 2500€ = 2500€
-->sprich wir hätten bei Reperatur in eigenregie nicht 4200 sondern nur 2500€ gehabt. so ein angebot muss man nicht akzeptieren
-->da wir aber verkaufen wollten hat mein vater es dummerweise akzeptiert. eben weil die versicherung sagte er muss es akzeptieren. leider hat er nicht drauf bestanden dass das fahrzeug bereits verkauft ist (die summe der inzahlungnahme oder des verkaufs geht den versicherer nichts an). sprich er hatte letztendlich halt nur die 5000€ wiederbeschaffungswert in der tasche , und nicht 700€ mehr. auch beim neuwagen verkäufer mußte er sich entschuldigen und der fähnchenhändler ärgert sich halt
->immerhin hat der Restwertaufkäufer anstandslos gegen Bargeld das Abgemeldete Auto per Trailer abgeholt

Fakt dabei ist auch:
Die Karre ist vor dem Unfall angeblich 5000€ wert (wiederbeschaffungswert). Reperaturkosten 5400€. Wenn die jemand für 2500€ kauft (wie der restwertaufkäufer der versicherung) hat er quasi nur 2500€ zum reparieren (der kaum 400km entfernt hatte also noch transportkosten von sicherlich 200eur es paßten nur 2 autos auf seinen transporter,,,arbeitslohn, spritkosten, maut, betriebskosten seines fahrzeugs, die standzeit sowie das spätere anbieten des autos kostet auch Geld).
->Ich bin sich das Fahrzeug wird von solchen Händler entweder im Kilometerstand halbiert und pfuschmäßig repariert (dann lohnt sich die Nummer) oder findet seinen Weg in den Export (wo reperaturen dann ggf günstiger ausfallen. das kilometerdrehen zwischendrin ggf auch noch stattfindet usw).
Der Restwertaufkäufer war auch ein Fähnchenhändler. Sprich bei solche kann man verstärkt mit Unfallwagen rechnen.

Viel Erfolg.
Überlegt euch ob ne Reperatur in eigenregie sinnvoll ist. manchmal ist es besser den unfaller selbst zu vekraufen und von dem geld + geld der versicherung sich was gleichwertiges zu kaufen (Das ist dann wenigstens kein unfaller...was in 1 ,2, 5 jahren beim wiederverkauf auch besser kommt) oder halt noch etwas draufzulegen und einen der eben jünger ist/weniger gelaufen hat, ggf bessere abgasnorm usw

Hallo nochmal,

hier ein kleiner Abschlussbericht. Wie schon geschrieben hat die gegnerischer Versicherung ein Gegengutachten geschickt. Es kam von der ClaimsControlling GmbH.
Wir haben dann doch auf eine Klage verzichtet. Da wir eine Rechtsschutzversicherung haben, jedoch mit 200 Euro Zuzahlung, war uns der Aufwand zu groß wegen 300 Euro.
Ich weiß, man hätte es lieber durchziehen sollen, da ja jetzt die Versicherung mal wieder gewonnen hat, aber was solls, wir haben uns jetzt so entschieden.

Danke für eure Antworten !!!!!!!!!!!!!!

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