Korrosionsschutzkontrolle Ford Focus
Hallo,
da ich meinen Ford Focus heute zur 1. Wartung bei meinem Freundlichen hatte dachte ich das auch die Korrosionsschutzkontrolle durchgeführt und abgestempelt wurde wie ich es von meinem Fiesta vorher kannte aber es war nur der Stempel bei den Wartungsarbeiten drin.
Nach meiner Nachfrage wurde mir gesagt das diese geändert wurde und bei neueren Baujahren nur noch alle 2 Jahre durchgeführt werden muss.
Im Serviceheft finde ich darüber aber keine Infos deswegen wollte ich wissen wie das denn bei Euch allen war?
Ist sie bei Euch abgestempelt worden nach 12 Monaten?
Wo kann man denn von Ford darüber etwas schriftliches finden?
Danke für Eure Hilfe und Infos.
Beste Antwort im Thema
Hallo Focus-Fans,
als ich meinen Focus kaufen wollte, hatte ich im Vorfeld noch ein paar Fragen, u.a. zur Korrosionsschutzkontrolle. Dazu habe ich das Kundendienstzentrum angemailt, hier die Antwort:
Wir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf eines Ford Focus interessieren. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Um die Garantie gegen Durchrosten aufrecht zu erhalten, muss dass Fahrzeug in den ersten sechs Betriebsjahren alle zwei Jahre zur Korrosionsschutzkontrolle bei einem Ford Vertragshändler vorgeführt werden. Dies scheint bei diesem Fahrzeug erfüllt zu sein.
Die Wartung muss jährlich beziehungsweise nach einer Laufleistung von 20.000km durchgeführt werden - je nachdem, was zuerst eintritt; auch wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist.
Sollten diese Arbeiten nicht durch Einträge in dem Serviceheft nachweisbar sein, erlischt die entsprechende Garantie.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und stehen Ihnen bei weiteren Fragen auch gerne telefonisch zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Petra Mielsch
Kundenberaterin
Ford Motor Company (Austria) GmbH
______________________________
Hackinger Straße 5c
A -1140 Wien
T +43 (0)662 645 100
F +43 (0)50 6581 290
E kundenz@ford.com
www.ford.at
FN 184700v Handelsgericht Wien
Ich hoffe, dem einen oder anderen hilft es,
Gruß Dieter
16 Antworten
Die Regelung gibt es seid 2006 (Baujahr), bis zum 6Jahr ist es alle 2Jahre dann einmal Jährlich ... also in den Jahren 2-4-6-7-8-9-10-11 und zum Schluß das 12Jahr.
Hallo,
bei meinem Focus wurde beim ersten Wartungsdienst (nach einem Jahr) auch Korrosionsschutzkontrolle durchgeführt und auch eingetragen.
Im Serviceheft steht auf Seite 4 sinngemäß, daß im Garantiefall eine regelmäßige Korrosionsschutz-Kontrolle nachgewiesen werden muß - aber es ist kein Zeitintervall angegeben. Es wird auf Seite 5 nur auf die Ford Richtlinien für Korrosion hingewiesen.
Gruß
Tony
Hmm...eine Antwort so und eine so?! Worauf berufst Du Dich FocusGT?
Schriftlich steht das aber nirgends oder? Bei meinem Fiesta vorher standen diese Sachen ganz genau im Serviceheft drin auch die Zeitintervall etc.
Bei meiner ersten Inspektion nach einem Jahr wurde die Korrosionsschutzkontrolle auch gemacht und abgestempelt !
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1 x jährlich. (EZ 2006)
So die Aussage vom FFH.
Stempel im Serviceheft und DIN-A-4 Kontrollbericht.
Hallo,
bei meinem C-Max wurde im 1. Jahr auch keine Rostschutzkontrolle gemacht. Laut Auskunft des Haendler wurde das geaendert und wird erst ab dem 2. Jahr durchgefuehrt.
Gruss
Martin
Zitat:
Original geschrieben von FocusGT
Das ist wie schon erwähnt ab Baujahr 2006, die meisten Händler wissen das nur nicht.
Woher hast Du die Aussage, daß es am Anfang 2 Jahre sind?
Gruß
Tony
Hallo Focus-Fans,
als ich meinen Focus kaufen wollte, hatte ich im Vorfeld noch ein paar Fragen, u.a. zur Korrosionsschutzkontrolle. Dazu habe ich das Kundendienstzentrum angemailt, hier die Antwort:
Wir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf eines Ford Focus interessieren. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Um die Garantie gegen Durchrosten aufrecht zu erhalten, muss dass Fahrzeug in den ersten sechs Betriebsjahren alle zwei Jahre zur Korrosionsschutzkontrolle bei einem Ford Vertragshändler vorgeführt werden. Dies scheint bei diesem Fahrzeug erfüllt zu sein.
Die Wartung muss jährlich beziehungsweise nach einer Laufleistung von 20.000km durchgeführt werden - je nachdem, was zuerst eintritt; auch wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist.
Sollten diese Arbeiten nicht durch Einträge in dem Serviceheft nachweisbar sein, erlischt die entsprechende Garantie.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und stehen Ihnen bei weiteren Fragen auch gerne telefonisch zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Petra Mielsch
Kundenberaterin
Ford Motor Company (Austria) GmbH
______________________________
Hackinger Straße 5c
A -1140 Wien
T +43 (0)662 645 100
F +43 (0)50 6581 290
E kundenz@ford.com
www.ford.at
FN 184700v Handelsgericht Wien
Ich hoffe, dem einen oder anderen hilft es,
Gruß Dieter
stimmt ganz genau,12 Jahre gegen Durchrostung nicht gegen Rost,Also wenn es rostet wird nichts gemacht nur wenn es durchrosstet.
Und wenn man an irgend manchen Teilen lakieren müsste weil zb:Steinschlag ,Schramen etc.
Wird es von der Garantie nicht umfasst auch wenn es ein Ford-Vertragshändler macht.
Ich spreche aus Erfahrung aber wer glaubt wird selig
Gruß
Czaky
Loch alleine genügt nicht - der Rost muß von innen nach außen arbeiten. Wenn, z.B. durch Steinschlag ein Lackschaden entsteht und dadurch ein Rostloch entsteht, ist dies kein Garantiefall.
Interessant ist die Antwort von Ford an Dieter 28, wo es heißst, dass die Rostkontrolle zur Wahrung der Garantie in einer Ford Vertragswerkstatt durchgeführt werden muß - für den Erhalt der Fahrzeuggarantie aber nur der Nachweis der Inspektion nachgewiesen werden muß (z.B. auch bei bei ATU oder Auto PluS).
Gruß
Tony
Meine beiden Servicehefte (Mondeo und Fiesta) sagen definitiv ab BJ2006 alle 2Jahre bis zum 6.Jahr, danach jährlich.
Da können irgendwelche Fordhändler noch solange irgendetwas anderes behaupten.