komischer Händler, will Anzahlung ...

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Sagt mal, am Donnerstag bekomme ich den Abholschein für mein Auto (WOB Autostadt) von meinem Händler.

Zugelassen wird der Wagen am Mittwoch.

Bezahlen (zumindestens 75%) soll ich den Wagen aber schon vorher. "Einen Scheck kann man bis zu 10 Tage lang zurückrufen" und "Bei soviel Geld ... wäre eine Anzahlung nicht schlecht". Den Rest (5000 EUR) kann ich dann später überweisen.

Ist das normal?

40 Antworten

Also ich habe ein paar Tage vor der Abholung des Briefes, sowie dann des Autos, die Komplette Summe überwiesen. Ist mir lieber als mit so viel Geld durch die Gegend zu rennen.
Ich meine was soll schon passieren, du hast einen Vertrag mit deinem Händler geschlossen, laut Vertrag musst du zahlen und er das Auto liefern. Du kannst anhand deines Kontoauszuges beweisen das du das Geld überwiesen hattest. Die Buchhaltung des Händlers kann das dann überprüfen. Bei mir hat der :-) kurz da angerufen und mir dann den Brief übergeben. Und mit der Übergabe war ich dann halt nicht nur der Besitzer, sondern der Eigentümer des neuen Pferdchens, ob das nun noch in WoB steht oder nicht ist doch dann nicht so wichtig.

*larschderschonseineersteschrammeindiefelgegefahrenhat*

Zitat:

Original geschrieben von knalle


ok, dann nehm ich das mit dem bunkern zurück. trotzdem ist doch nicht 100% gewährleistet, dass es auch auf dem empfängerkonto drauf ist wenn mann es braucht. frage jetzt an jaspa11 dein geld war doch sicher schon eingetroffen als du den schein bekommen hast oder?
p.s. ich fands aber geil die kohle bei der bank abzuholen. war dann aber auch froh als sie wieder in sicheren händen beim empfänger war🙂

Zu oben:

Die Überweisung ist neben dem Bargeld das sicherste Zahlungsmittel für den Empfänger z.B. Autohaus. Warum? Wenn ihr den Betrag ans Autohaus überweist, könnt ihr nicht einfach, wenn ihr das Auto in den Händen habt, das Geld wieder zurückholen. Bei einer Fehlbuchung ( zu viel überwiesen z.B) muß der Empfänger aufgefodert werden den Betrag zurück zu überweisen.

( = Dadurch sind so viele bei ebay auf die Nase gefallen. Überwiesen, keine Ware bekommen, Geld auch weg, da Bank höchstens eine Nachforschung machen kann, wo das Geld ist, aber das ist auch alles--> Lösung war:Anwalt, der die Adresse bekam zur -Klage )

Dauer einer Überweisung: innerhalb Dt. ca 2-3 Tage

Schneller per onlinebanking, da direkt zu oben gennanten Girozentrale die Daten gesendet werden. Ebenfalls, wenn Bank A und Bank B die Gleiche Girozentrale haben z.B. Sparkasse München zu Sparkasse Berlin bis max. 2 Tage, manchmal sogar 1 Tag, wenn man direkt Morgens alles lossendet online!!

Zur Beweispflicht: Einfach die Bank bitten, euch ne kurze Bestätigung über die Überweisung zu geben oder direkt zum Hänler zu faxen.

Natürlich hast du recht, dass der Händler das Geld erst bekommen hat und ich dann den Brief.

Aber so viel Vertrauen muss sein zum :-) sonst würde ich da ja kein Auto kaufen.

Zum P.S.: Ist ganz nett mal so ne Summe in den Händen zu halten ( habe ich jeden Tag *lach* ) aber ist in unserem Zeitalter , nicht mehr notwendig. Wenn es ein solides Autohaus ist, verlangen die keine Kohle bar.

Zitat:

Original geschrieben von Larsch


Ich meine was soll schon passieren, du hast einen Vertrag mit deinem Händler geschlossen, laut Vertrag musst du zahlen und er das Auto liefern.

Hauptsache, Du triffst nicht den Insolvenzverwalter an.

Donnerstag die Abholunterlagen für WOB beim Freundlichen abgeholt. Kommenden Samstag das Auto aus WOB abgeholt.
Kommenden Montag den Gebrauchtwagen beim Freundlichen abgegeben und das restliche Geld überwiesen. Dann am kommenden Mittwoch den Brief beim Freundlichen abgeholt. Er hätte den Brief auch per Post geschickt.

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Ja, die Variante, den Gebrauchten noch ein paar Tage behalten zu können hätte mir auch gefallen. Naja, wer weiß was dann noch alles passiert wäre - letzte Woche Donnerstag ging bei meinem Gebrauchten der Auspuff (bzw. ESD) kaputt - nicht verschleierbar (Kosten: EUR 129,00).

Hi,

Vorsicht!!!

Der KFZ-Brief ist eine Eigentumsurkunde! egal auf wen das Auto zugelassen ist!

Der kaufmännische Grundsatz ist: Ware gegen Geld. Es ist ein "Zug um Zug" Geschäft.
Scheck wäre eine Möglichkeit falls es Probleme mit der Aushändigung des Autos gibt - wäre dann Scheckbetrug.

Vielleicht noch mal mit dem Händler reden!

Gruß
Apollofalter

Zitat:

Original geschrieben von Corrado-HH


Ja, die Variante, den Gebrauchten noch ein paar Tage behalten zu können hätte mir auch gefallen. Naja, wer weiß was dann noch alles passiert wäre - letzte Woche Donnerstag ging bei meinem Gebrauchten der Auspuff (bzw. ESD) kaputt - nicht verschleierbar (Kosten: EUR 129,00).

Echt ärgerlich.

Aber sei froh, es hätte auch der Motor sein können.

Gruß

alfred_t

Zitat:

Original geschrieben von webflash


Hauptsache, Du triffst nicht den Insolvenzverwalter an.

Das wäre aber außerordentliches Pech. Und wenn der Insolvenzverwalter da wäre, denn heisst das ja nicht das man kein Geld bekommen würde. Risiken gibt es immer, egal wie man es macht. Aber wie oben schon mal gesagt, ein wenig Vertrauen muss immer da sein, sonst würde ich bei dem 🙂 meiner Wahl ja nicht das Auto kaufen oder?

Denn wenn du es so siehst, kannst ja das Geld auch Bar bezahlen. Dann plötzlich Geld abgeholt, bekommst du einen Herzinfakt und ein Dieb raubt dich aus...ok sehr gesponnen, aber in der Theorie kann immer irgendwas passieren.

Zitat:

Original geschrieben von webflash


Hauptsache, Du triffst nicht den Insolvenzverwalter an.

Dieses Risiko kann man minimieren, wenn man vor Vertragsabschluß eine Auskunft über den Händler bei einer Wirtschaftsauskunftei einholt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Dieses Risiko kann man minimieren, wenn man vor Vertragsabschluß eine Auskunft über den Händler bei einer Wirtschaftsauskunftei einholt.

ups, das habe ich nicht gemacht 🙂

Mein Abholtermin ist am 13.09.2005 in WOB.

also ich habe am Donnerstag meinen Fahrzeugbrief per Einschreiben bekommen.

Den Golf werde ich am Dienstag morgen auf mich zulassen, und mich dann mit Bargeld auf den Weg machen zu Händler.

Dort gibt es den Abholschein gegen Cash.

Zitat:

Original geschrieben von Larsch


...bekommst du einen Herzinfakt und ein Dieb raubt dich aus...ok sehr gesponnen, aber in der Theorie kann immer irgendwas passieren.

Leben ist immer lebensgefährlich!

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