Knöllchen trotz richtig geparkt

Hallo ihr Lieben... Schaut euch mal bitte dieses Bild an und sagt mir, ob das Schild oder doch die Fahrbahnmarkierung Vorrang hat. Ich bedanke mich.

Parkendes auto
183 Antworten

Der TE sagt, er kennt den Tatvorwurf nicht, bzw. er müsste nachschauen. Abgelaufene HU wäre durchaus möglich. Wäre aber natürlich zu peinlich es zu posten, falls es wirklich so war.

Warum liegt eigentlich ein Müllsack in Form des Schildes neben dem Schild? War es zur Zeit des Verstoßes abgedeckt, weil ein anderes Schild weiter rechts steht?

Ihr Lieben es tut mir leid, dass ich jetzt erst den tatvorwurf schreibe. Das Knöllchen war im Auto und ich hätte nicht gedacht, dass die Resonanz so hoch ist. HU ist nicht abgelaufen und ich habe einfach normal geparkt dort gibt es auch keine weiteren schilder. Ich fahre nachher vorbei und mache ein Foto von der ganzen Strasse. Hier nun aber das Knöllchen. PS.
Und einer meinte ich soll einfach zahlen. Ich sehe das nicht ein. Zumal ich an dem Tag echt lange nach nem Parkplatz gesucht habe.

Img-20210614-081208-edit

Danke! Aber dann werden wir wohl gemeinsam den Bescheid abwarten müssen.
Ich befürchte, es wird nicht ausreichen, als Begründung anzugeben, lange nach einem Parkplatz gesucht und nichts besseres gefunden zu haben. 😉

Grüße vom Ostelch

Es ist mir einfach nicht schlüssig, wieso dort ein Schild hängt. Diese schilder kosten echt viel Geld. Wenn scheinbar die Fahrbahnmarkierung hier Vorrang hat, wieso zur Hölle ist das Schild da? Ich habe deshalb dort geparkt. Hätte auch mit meinen beiden rechten Reifen über der Bordsteinkante stehen können, so dass ich nicht mit der linken Hälfte auf der Str bin. Aber dann wäre der tatvorwurf wahrscheinlich parken auf Gehweg. Ich sehe das einfach nicht ein. Ich frage mich welche Motivation einige beamte haben aus dem Auto auszusteigen und Knöllchen zu verpassen bei so einem Fall.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 13. Juni 2021 um 23:23:17 Uhr:


Und was genau macht der Grüne nun falsch? Jetzt zeichnet man in deiner Skizze einfach mal noch weitere geparkte Fahrzeuge ein. Die dürfen doch auch parken, nachdem es zweispurig geworden ist. Alle parken nun korrekt. Warum soll nun ausgerechnet das eine Auto im Knick falsch parken?

Die weiteren 2 eingezeichneten grünen Autos dürfen dort eben NICHT parken.
Da ist doch das Halteverbotsschild mit dem nach links zeigenden Pfeil aufgestellt.

Zitat:

@Ahmo86 schrieb am 14. Juni 2021 um 08:43:22 Uhr:


Es ist mir einfach nicht schlüssig, wieso dort ein Schild hängt. Diese schilder kosten echt viel Geld. Wenn scheinbar die Fahrbahnmarkierung hier Vorrang hat, wieso zur Hölle ist das Schild da? Ich habe deshalb dort geparkt. Hätte auch mit meinen beiden rechten Reifen über der Bordsteinkante stehen können, so dass ich nicht mit der linken Hälfte auf der Str bin. Aber dann wäre der tatvorwurf wahrscheinlich parken auf Gehweg. Ich sehe das einfach nicht ein. Ich frage mich welche Motivation einige beamte haben aus dem Auto auszusteigen und Knöllchen zu verpassen bei so einem Fall.

Du siehst nicht ein, das du verkehrsbehindernd auf einer Fahrspur geparkt hast ( zumindest das halbe Auto), auf der automatisch Parkverbot gilt ?

Ich würde so, schon freiwillig nicht parken, weil ich Angst hätte mir würde von fließenden Verkehr das halbe Auto wegrasiert.
Gruß jaro

Doch natürlich bin ich mir dessen bewusst. Dann sollen die das Schild aber 5 Meter nach rechts aufstellen. Denn da wo das jetzt steht erlaubt mir da so zu parken. Und der müllsack ist in Berlin normal. Manche Menschen sind eben leider so

Das Halteverbotsschild gilt doch wegen des Richtungspfeils nicht für diese Stelle. Du hast mit dem in die linke Fahrspur ragenden Auto verkehrsbehindernd geparkt. Ob du rechts am Bordstein standest ändert nichts daran, dass die rechte Fahrspur an dieser Stelle schon zu schmal zum Parken war und dein Auto deshalb auch Teile der linken Spur besetzt hat. Wenn bei Verkehr auf den beiden linken Spuren der Verkehr auf der von deinem Auto mitgenutzten Spur nicht mehr fließen konnte, weil er wegen deines geparkten Autos auf die andere Spur ausweichen musste, war dein Auto verkehrsbehindernd geparkt.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ahmo86 schrieb am 14. Juni 2021 um 08:43:22 Uhr:


Es ist mir einfach nicht schlüssig, wieso dort ein Schild hängt. Diese schilder kosten echt viel Geld. Wenn scheinbar die Fahrbahnmarkierung hier Vorrang hat, wieso zur Hölle ist das Schild da? Ich habe deshalb dort geparkt. Hätte auch mit meinen beiden rechten Reifen über der Bordsteinkante stehen können, so dass ich nicht mit der linken Hälfte auf der Str bin. Aber dann wäre der tatvorwurf wahrscheinlich parken auf Gehweg. Ich sehe das einfach nicht ein. Ich frage mich welche Motivation einige beamte haben aus dem Auto auszusteigen und Knöllchen zu verpassen bei so einem Fall.

Ist doch simple und logisch. Ab dem Schild ist grundsätzlich ein Halteverbot. Dort wo dein Fahrzeug steht haben wir haben wir eine bauliche Situation die ein Halten nur für recht schmale Fahrzeug noch erlaubt. Zum Beispiel ein

Renault Twizy

hätte hier wohl ohne Probleme noch Platz gefunden.

Langsam glaube ich, der TE lacht sich wegen der Diskussion hier ins Fäustchen. Mittlerweile wurde er ja mindestens schon fünfmal aufgefordert den Tatvorwurf zu nennen.

Wahrscheinlich hat er gar keine Verwarnung bekommen und will hier nur provozieren.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 14. Juni 2021 um 08:56:56 Uhr:


Langsam glaube ich, der TE lacht sich wegen der Diskussion hier ins Fäustchen. Mittlerweile wurde er ja mindestens schon fünfmal aufgefordert den Tatvorwurf zu nennen.

Wahrscheinlich hat er gar keine Verwarnung bekommen und will hier nur provozieren.

Ich habe das Knöllchen doch gepostet...

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 14. Juni 2021 um 08:56:56 Uhr:


Langsam glaube ich, der TE lacht sich wegen der Diskussion hier ins Fäustchen. Mittlerweile wurde er ja mindestens schon fünfmal aufgefordert den Tatvorwurf zu nennen.

Wahrscheinlich hat er gar keine Verwarnung bekommen und will hier nur provozieren.

Bitteschön nochmal

Img-20210614-081208-edit

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 14. Juni 2021 um 08:56:56 Uhr:


Langsam glaube ich, der TE lacht sich wegen der Diskussion hier ins Fäustchen. Mittlerweile wurde er ja mindestens schon fünfmal aufgefordert den Tatvorwurf zu nennen.

Wahrscheinlich hat er gar keine Verwarnung bekommen und will hier nur provozieren.

Zumindestens hat er eines gepostet. Leider steht der Tatvorwurf nicht drauf.

Zitat:

@Ahmo86 schrieb am 14. Juni 2021 um 08:52:15 Uhr:


Doch natürlich bin ich mir dessen bewusst. Dann sollen die das Schild aber 5 Meter nach rechts aufstellen. Denn da wo das jetzt steht erlaubt mir da so zu parken. Und der müllsack ist in Berlin normal. Manche Menschen sind eben leider so

Ich habe schon mehrmals gepostet das dieses Schild für dich keine Relevanz hat.
Und da wo du jetzt stehst darfst du auf Grund einer anderen Tatsache eben nicht parken. Parken darfst du nur in der an den Bordstein angrenzenden Spur, dein Auto steht aber mit einer Hälfte auf einer Spur auf der Parkverbot gilt. Das Parkverbot auf der Spur wo die linke Hälfte deines Autos steht geht genau bis dorthin wo die ganz rechte Spur endet, und genau dort steht auch das Parkverbotsschild, welches ab hier für diese Spur zwingend notwendig ist um das Parkverbot auszudrücken.

Du kannst dich doch auch nicht mit einer Hälfte auf einen Behindertenparkplatz, mit der anderen Hälfte auf einen normalen Stellplatz stellen und nun behaupten du stehst richtig und darfst dort parken, weil die eine Hälfte des Autos auf dem normalen Stellplatz steht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen