Knöllchen trotz richtig geparkt
Hallo ihr Lieben... Schaut euch mal bitte dieses Bild an und sagt mir, ob das Schild oder doch die Fahrbahnmarkierung Vorrang hat. Ich bedanke mich.
183 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:41:59 Uhr:
Die Stelle meine ich nicht,
OK, aber leider bist du nicht so firm darin und es ist dir zu fummlig. Also beerdigen wir dein Beispiel.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:41:31 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:37:37 Uhr:
Steht er nun auf einer zweiten Fahrspur?
Ich verstehe nicht das du das leugnest.Ich leugne das doch gar nicht. Im Gegenteil, ich habe schon mehrmals geschrieben, dass das nicht verboten ist. Dass es normalerweise nicht erlaubt ist, liegt daran, dass man dann normalerweise nicht am rechten Fahrbahnrand steht. Hier aber schon. Ist doch nicht so schwer zu verstehen.
Gut für heute bin raus, ich muss weiter, es bleibt spannend.
@Diedicke1300 wenn jemand in zweiter Reihe parkt, sagt ja schon das Wort, dass dann daneben auch ein Fahrzeug stehen muss, und genau das ist hier nicht dar Fall. Er steht am rechten Fahrbahnrand, ob korrekt oder nicht, ist ja mangels Wissen um den Tatbestand noch nicht bekannt.
Du musst auch lesen, was Du schreibst, einmal zweite Reihe, einmal zweite Fahrbahn, das bringt durcheinander. Den Wortlaut Parken auf zweiter Fahrbahn gibt es nicht in der StVO.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:42:48 Uhr:
@remarque4711 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:41:40 Uhr:@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:33:13 Uhr:
Welche Gründe ?Abgesehen davon, das mir mein Fast-Oldtimer zu schade wäre um da jemanden reinfahren zu lassen, bin ich auch nicht zu faul mal mehr als 5 Meter zu laufen.
Ich dachte du hast Gründe die der STVO entspringen.
Solange der Tatvorwurf unbekannt ist, entspringt kein Grund der StVO.
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Parken in zweiter Reihe klappt auch ohne Zuparken eines "in erster Reihe" parkenden Fahrzeugs. Das praktizieren täglich die Fahrzeuge der Lieferdienste in den Städten, die aus Gewohnheit einfach in 2. Reihe parken, selbst wenn sie dabei direkt neben einer ausreichend großen Parklücke stehen.
Wenn neben dem Zweitreihenparker kein anderes Fahrzeug parkt oder steht, dann steht er nicht am rechten Fahrbahnrand (112062) und nicht in der zweiten Reihe.
Stellt sich jemand neben ein anderes Fahrzeug in die zweite Reihe, parkt er in zweiter Reihe, fährt der rechts parkende dann weg, steht der aus der zweiten Reihe danach nicht am rechten Fahrbahnrand und nicht mehr in der zweiten Reihe.
Für mein besseres Verständnis hab ich mal (nicht Maßstabsgerecht) die Situation von oben graphisch aufgemalt.
Der TE parkt auf einer endenden Fahrspur auf derer das halten/parken erlaubt ist, steht dort am auslaufenden Ende und ragt mit seinem Vehikel (recht weit wie ich auf den Bildern erkennen kann) auf die durchgehende Spur -> behindert also auf gewisse Weise den Verkehr der durchgehenden Fahrbahn.
Für mein empfinden ist da ein Knöllchen gerechtfertigt.
Orange: korrekt parkende Fahrzeuge
Grün: TE
Blau: Fahrtrichtung
Und was genau macht der Grüne nun falsch? Jetzt zeichnet man in deiner Skizze einfach mal noch weitere geparkte Fahrzeuge ein. Die dürfen doch auch parken, nachdem es zweispurig geworden ist. Alle parken nun korrekt. Warum soll nun ausgerechnet das eine Auto im Knick falsch parken?
Und beim TE macht nicht der Fahrbahnrand eine Kurve, sondern die Leitlinie. Er steht also nicht mal schräg.
Der TE steht schräg auf 2 Spuren. Oben habe ich bereits die einschlägige Passage im § 12 StVO für dich rausgesucht. Wer dort parken will, muss in die rechte Spur reinpassen. Vom Platz her dürfte dort also ein Krad parken. Vielleicht verstehst du es irgendwann mal später. Im weiteren Verlauf ist dort immer noch ein Haltverbot angeordnet. Deine Skizze ist somit falsch.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Juni 2021 um 23:32:38 Uhr:
Oben habe ich bereits die einschlägige Passage im § 12 StVO für dich rausgesucht.
Nein, das hast du leider nicht. Du hast nur unpassende, aus dem Zusammenhang gerissene, von dir nicht mal ansatzweise verstandene Fragmente wiedergegeben.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Juni 2021 um 23:32:38 Uhr:
Im weiteren Verlauf ist dort immer noch ein Haltverbot angeordnet. Deine Skizze ist somit falsch.
Aber doch nicht in der obigen Skizze.