Knöllchen trotz richtig geparkt

Hallo ihr Lieben... Schaut euch mal bitte dieses Bild an und sagt mir, ob das Schild oder doch die Fahrbahnmarkierung Vorrang hat. Ich bedanke mich.

Parkendes auto
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Ja, aber ganz weg ist er ja noch nicht. Es besteht noch Hoffnung.

Ich habe das Knöllchen bezahlt. Habe zwei Polizeibeamte gefragt die meinten es liegt an dem Officer ob er da was schreibt oder nicht. Der eine meinte ich würde nicht der andere meinte ich würde. Am Ende habe ich bezahlt, weil ich mal Stellung genommen habe und dann fast das doppelte Bußgeld bezahlt habe.

Danke für die Rückmeldung. Das Geheimnis des Tatbestandvorwurfs bzw. der Tatbestandsnummer ist aber immer noch nicht gelüftet.

Tach ehemaliger Lieblingsfeind.Da bin ich wieder und sage, zweite Reihe ist das nicht. Hier reichte wohl die Restbreite bis zur durchgezogenen Linie nicht aus. Das Z. 283 gilt erst dahinter. Gruß aus dem Pott.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 15:32:35 Uhr:



Zitat:

@Deti4000 schrieb am 13. Juni 2021 um 15:24:29 Uhr:


Doch, oben im Foto und auf dem Google-Link. Die StVO schreibt das Parken am rechten Fahrbahnrand vor, mehr nicht.

Die StVO verbietet aber auch das parken in der zweiten Reihe, die linke Hälfte des Autos parkt aber in der zweiten Reihe.

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