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Darf eine Private Hausverwaltung knöllchen verteilen und geld fordern ?

Themenstarteram 25. Mai 2009 um 14:47

Hallo !

wie ihr aus der Überschrift schon erkennen könnt hab ich von einer Privaten Hausverwaltung ein knöllchen bekommen.

Zum Hintergrund.

Ein großes einkaufszentrum bei uns in der nähe, besitzer ist die Hausverwaltung.

Es wird aufgefordert eine Parkscheibe ins fenster zu legen.

Naja dies hab ich leider in der eile vergessen und siehe da, nach 5 min ein weißer Zettel an der scheibe.

!!! Siehe FOTO !!! (Daten, Kenzeichen und Adressen habe ich abgedeckt)

meine frage an euch ist nun: dürfen die das ? vorallem dürfen die Geld fordern ?

Dsc00060
Beste Antwort im Thema
am 26. Mai 2009 um 13:26

Zitat:

Original geschrieben von fiestakunde

Hab ich schon soooo oft gehabt und nie bezahlt. Zahle auch NIE Parkgebühren, sollte ich mal erwischt werden (kommt so 2x im Jahr vor) zahle ich 5€ und gut ist.

Tschaka, du bist der Held...

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35 Antworten
am 25. Mai 2009 um 14:49

1. Ja dürfen Sie, wenn Sie der Eigentümer dazu ermächtigt (das Einkaufszentrum).

2. Habe ich bei sowas gute Erfahrung mit "einfach nicht zahlen" gemacht, der Aufwand ich für 15€ zu verfolgen ist für eine Private Organisation sehr hoch.

Themenstarteram 25. Mai 2009 um 14:54

Der Eigentümer ist ja die Hausverwaltung und nicht das Einkaugszentrum !

Glaube eher nicht das die die kosten und mühen scheuen wenn da schon extra einer mehrmals täglich rumläuft und knöllchen verteilt.

am 25. Mai 2009 um 14:55

Ich hab für sowas noch nie gezahlt, werde ich auch nicht bei mir wollten die 35 (!!!) Euro haben, das fand ich eine Frechheit (Gruß nach Northeim).

Ja wenn die das selbst machen, dann dürfen die das.

am 25. Mai 2009 um 14:56

Polizisten machen bei Parkverstößen und Knöllchenvergabe nicht umsonst ein Beweisphoto.

 

Ruf doch da mal an und sag,

 

a) du hättest da gar nicht geparkt

b) du hättest eine Parkscheibe dringehabt

 

und tritt dabei sehr bestimmt auf.

 

Ich gehe mal davon aus, dass die kein Photo gemacht haben, so dilettantisch wie der Zettel da ausschaut.

Und wenn die kein Beweisphoto haben behauptest du einfach das Gegenteil, mit deiner Frau, Oma, Tochter und Cousine als Zeugen.

 

Dann kann der liebe Parkwächter sich den Zettel dahin stecken wo keine Sonne scheint.

 

 

 

Sorry, normalerweise bin ich der Auffassung dass man zu dem Mist stehen soll den man fabriziert hat, aber das klingt nach purer Schikane mit absichtlicher Abzocke.

Da darf man dann ruhig auch mal auf Konfrontationskurs gehen.

 

Dann halt nächstesmal die Parkscheibe reinlegen, denn dann kommt der Typ bestimmt mit ner Kamera vorbei.  

am 25. Mai 2009 um 15:33

nicht zahlen, abwarten was kommt und dann behaupten du wärest an dem tag nicht gefahren und könntest nichtmehr nachvollziehen wer gefahren ist........und den zettel hast du natürlich auch nie bekommen.....

ferner da die straßenverkehrsordnung auif dem parkplatz gillt, würde ich mal überprüfen ob das entsprechende schild eben dieser in form-/farbgebung sowie größe entspricht.... ^^

Zitat:

Original geschrieben von nukefree

Polizisten machen bei Parkverstößen und Knöllchenvergabe nicht umsonst ein Beweisphoto.

Ruf doch da mal an und sag,

a) du hättest da gar nicht geparkt

b) du hättest eine Parkscheibe dringehabt

und tritt dabei sehr bestimmt auf.

Ich gehe mal davon aus, dass die kein Photo gemacht haben, so dilettantisch wie der Zettel da ausschaut.

Und wenn die kein Beweisphoto haben behauptest du einfach das Gegenteil, mit deiner Frau, Oma, Tochter und Cousine als Zeugen.

Dann kann der liebe Parkwächter sich den Zettel dahin stecken wo keine Sonne scheint.

 

Sorry, normalerweise bin ich der Auffassung dass man zu dem Mist stehen soll den man fabriziert hat, aber das klingt nach purer Schikane mit absichtlicher Abzocke.

Da darf man dann ruhig auch mal auf Konfrontationskurs gehen.

Dann halt nächstesmal die Parkscheibe reinlegen, denn dann kommt der Typ bestimmt mit ner Kamera vorbei.  

Vielleicht noch:

c) Ob es üblich ist, Kunden Tickets zu verpassen. Es gibt schließlich noch andere Einkaufszentren...

Netter Versuch. Da das weit unter der Klagegrenze ist, vergeß es. Allerdings würde ich auch dem Einkaufzentrum mal einen netten Brief schicken, ob das die neue Art von Kundenvergraulung ist. :rolleyes:

am 26. Mai 2009 um 6:36

Auch auf einem Einkaufsparkplatz gelten Regeln, wenn der Eigentümer das so will, dann ist das eben so und man hat sich daran zuhalten. Wenn man damit nicht einverstanden ist, dann geht man woanders einkaufen.

Einfach nicht zahlen. Bevor du irgendwelche gerichtlichen Probleme bekommst, müssen sie dir nochmal eine Zahlungsaufforderung schicken. Ist ja auch logisch, den Zettel könnte auch ein Passant aus Jux weggerissen haben....

Doch dass da noch was kommt glaub ich nicht....Und wenn, kannst du immer noch zahlen...

mal ne Frage: wie wollen die denn den Halter feststellen? Einfach so losspurten und sagen:"hier.. der hat irgendwann mal bei mir geparkt, sagt mir mal den Halter und wo der wohnt", funktioniert das?

Gruß an alle Stalker.

Zitat:

Original geschrieben von Autobahnheizer

Auch auf einem Einkaufsparkplatz gelten Regeln, wenn der Eigentümer das so will, dann ist das eben so und man hat sich daran zuhalten. Wenn man damit nicht einverstanden ist, dann geht man woanders einkaufen.

Tja, nur muß in diesem Falle dies auch klar und deutlich auf den Hinweisschildern stehen. Nur der Hinweis, daß eine Parkscheibe zu benutzen ist, genügt nicht. Das wären dann nämlich die AGB zur Benutzung des Parkplatzes und die müssen sichtbar aushängen.

Zusatz: Die Zulassung kann bei berechtigtem Interesse gegen Gebühr den Halter mitteilen.

am 26. Mai 2009 um 7:04

Wieder typisch deutsch.....

Muss auf dem Klo auch beschrieben werden, wie man richtig kackt?

Benutzt einfach die dämliche Parkscheibe und gut ist, kostet sowas Geld oder ist das anstrengend?

Ohne AGBs, welche ohne Probleme zu finden sein müssen, nichts Zahlen. Und dann was noch mehr bringt: dem Supermarkt oder was da großes drin ist ne Beschwerde schreiben, dass dürfte viel mehr bringen.

Zitat:

Original geschrieben von Autobahnheizer

Wieder typisch deutsch.....

Falsch. EU - Richtlinie :p:p:p:p

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