Knöllchen trotz richtig geparkt
Hallo ihr Lieben... Schaut euch mal bitte dieses Bild an und sagt mir, ob das Schild oder doch die Fahrbahnmarkierung Vorrang hat. Ich bedanke mich.
183 Antworten
Wäre die Beschilderung wie dort, wäre die wohl Situation klarer:
https://www.google.com/.../...7u1yo59tGaiyQnmfKhDng!2e0!7i13312!8i6656
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Juni 2021 um 01:09:40 Uhr:
Nur zu ... amüsiere uns ruhig 🙂
Dein Argument war ja, dass es nach § 12 Abs. 4 StVO verboten sei. Dort heißt es, dass man auf dem rechten Seitenstreifen parken muss und ansonsten an den rechten Fahrbahnrand heranfahren muss. Einen Seitenstreifen hat diese Straße nicht, also ist am rechten Fahrbahnrand zu parken.
Nun kennst du offenbar den Unterschied zwischen Fahrbahn und Fahrstreifen nicht. Die Fahrbahn ist der Teil der Straße, den Fahrzeuge zum Fahren benutzen müssen. Das ist im Falle des TE die Summe aller Fahrstreifen. Oder einfacher: Von Bordstein rechts bis Bordstein am Grünstreifen. Der rechte Bordstein ist also der rechte Fahrbahnrand. Und genau dort parkte der TE.
Ich würde sagen, dass du jetzt mal ein paar verkehrsrechtliche Begriffe recherchieren solltest, insbesondere Straße, Fahrbahn, Fahrstreifen, Seitenstreifen. Bis dahin sind deine Beiträge wie "Hast du einen Führerschein?" eher unfreiwillig komisch.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:48:01 Uhr:
@Diedicke1300 wenn jemand in zweiter Reihe parkt, sagt ja schon das Wort, dass dann daneben auch ein Fahrzeug stehen muss, und genau das ist hier nicht dar Fall.
Nein, es reicht wenn dort eine Fahrspur ist. Dies ist hier der Fall, dort steht sogar die zweite Hälfte seines Fahrzeuges.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 14. Juni 2021 um 02:06:14 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Juni 2021 um 01:09:40 Uhr:
Nur zu ... amüsiere uns ruhig 🙂Dein Argument war ja, dass es nach § 12 Abs. 4 StVO verboten sei. Dort heißt es, dass man auf dem rechten Seitenstreifen parken muss und ansonsten an den rechten Fahrbahnrand heranfahren muss. Einen Seitenstreifen hat diese Straße nicht, also ist am rechten Fahrbahnrand zu parken.
Nun kennst du offenbar den Unterschied zwischen Fahrbahn und Fahrstreifen nicht. Die Fahrbahn ist der Teil der Straße, den Fahrzeuge zum Fahren benutzen müssen. Das ist im Falle des TE die Summe aller Fahrstreifen. Oder einfacher: Von Bordstein rechts bis Bordstein am Grünstreifen. Der rechte Bordstein ist also der rechte Fahrbahnrand. Und genau dort parkte der TE.
Ich würde sagen, dass du jetzt mal ein paar verkehrsrechtliche Begriffe recherchieren solltest, insbesondere Straße, Fahrbahn, Fahrstreifen, Seitenstreifen. Bis dahin sind deine Beiträge wie "Hast du einen Führerschein?" eher unfreiwillig komisch.
Jetzt mal Butter bei die Fische, du drehst dich im Kreise, schwenkst deine Fahne ständig in eine andere Richtung.
Also, ist das Knöllchen gerechtfertigt oder nicht ?
Ich sage ja, und du ?
Meine Begründung, Fahrzeug parkt verkehrsbehindernd über zwei Fahrspuren.
Dort wo die linke Hälfte des Fahrzeuges steht ist immer Parkverbot, da hilft auch nicht das die rechte Hälfte am Straßenrand steht, es bedarf da auch keines Schildes, erst ein paar Meter weiter bei Wegfall des rechten Fahrstreifens bedarf es hier eines Schildes und das steht auch da.
Dort wo der TE parkt verjüngt sich die Fahrspur und ist somit zu schmal für das Fahrzeug des TE, so das er zur Hälfte auf der zweiten Spur von rechts parken muss.
§12 führe ich nicht an, passt nicht ganz.
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 14. Juni 2021 um 06:00:08 Uhr:
Jetzt mal Butter bei die Fische, du drehst dich im Kreise, schwenkst deine Fahne ständig in eine andere Richtung.
Das ist ja schon eine Unverschämtheit. 😁
Ich weiß, der Thread ist lang geworden. Wenn du es aber nicht schaffst, der Diskussion über mehrere Seiten zu folgen, ist das dein Problem.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 14. Juni 2021 um 06:17:24 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 14. Juni 2021 um 06:00:08 Uhr:
Jetzt mal Butter bei die Fische, du drehst dich im Kreise, schwenkst deine Fahne ständig in eine andere Richtung.Das ist ja schon eine Unverschämtheit. 😁
Ich weiß, der Thread ist lang geworden. Wenn du es aber nicht schaffst, der Diskussion über mehrere Seiten zu folgen, ist das dein Problem.
Danke für deine klare Antwort, kurze Zusammenfassung deines Standpunktes, die allen jetzt sehr geholfen hat.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 13. Juni 2021 um 23:23:17 Uhr:
Und was genau macht der Grüne nun falsch?
Er steht zur Hälfte auf einer durchgehenden Fahrspur auf der Parkverbot ist und behindert den durchgehenden Verkehr auf dieser.
Zitat:
@Istefanos schrieb am 14. Juni 2021 um 07:30:34 Uhr:
Wow, 7 Seiten Diskussion und niemand kennt den Tatvorwurf.
Im Prinzip geht es ja nur Grundsätzlich darum ob der TE dort parken darf oder nicht.
Was sagst du dazu ?
Was soll ich da für eine Meinung haben. Ich bin kein Hellseher.
Vielleicht gab es das Knöllchen, wegen etwas, was nicht auf dem Foto zu sehen ist.
Zitat:
@Istefanos schrieb am 14. Juni 2021 um 07:50:57 Uhr:
Was soll ich da für eine Meinung haben. Ich bin kein Hellseher.
Vielleicht gab es das Knöllchen, wegen etwas, was nicht auf dem Foto zu sehen ist.
So wie es auf dem Foto zu sehen ist…darf der TE so parken, über mehrere Fahrspuren?
Zitat:
@400.000km schrieb am 14. Juni 2021 um 07:57:44 Uhr:
Ich tippe auf abgelaufene HU.
Und deshalb fragt der TE nach der Parksituation ? 😕
Wunderbar, diese MT-Ratespiele! Da stellt jemand eine Frage, teilt aber nur Bruchstücke des Sachverhalts mit, damit nur ja keine sinnvolle Antwort möglich ist. Die echten Könner dieser Technik melden sich so ungefähr auf Seite 20 wieder mit einem empörten "Ich bin jetzt hier raus!" Ist das vielleicht in den NUB so geregelt: "Drücke dich möglichst unklar aus oder teile auf keinen Fall den ganzen Sachverhalt mit, weil sonst nur wenige zutreffende Antworten gegeben werden können."? 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 14. Juni 2021 um 08:14:46 Uhr:
Ist das vielleicht in den NUB so geregelt: "Drücke dich möglichst unklar aus oder teile auf keinen Fall den ganzen Sachverhalt mit, weil sonst nur wenige zutreffende Antworten gegeben werden können."? 😉
Wer eine Wunschantwort will bedient sich der Salamitechnik. Nur soviel preis geben wie es der Wunschantwort dienlich ist.😁