KM Messung durch Polizei ohne Video
also wurde vorhin auf dem weg nach hause auf der stadtautobahn von einem zivilstreife verfolgt und an der tankstelle angesprochen.
wollte gerade aussteigen und sie meinten zu mir sie hätten mich gemessen im letzten stück wo ich in dem tunnel gefahren sei.
sie meinten aber auf meine frage nach einem video, dass sie keine videobeweisführung hätten.
also meinte er er hätte mich einfach so gemessen.
und als ich fragte, wielange er gemessen hätte, konnte er mir auch nicht sagen und meinte nur führerschein und fahrzeugschein bitte. hab es auch nach prüfung seines dienstausweises ihm gegeben und gewartet.
er meinte ich sie 133km/h durchschnittlich gefahren und da würde er mir noch 10% zu meinem gunsten abziehen. (nur bin ich höchstens 80 Meter und das ist nicht besonders lange, etwas schneller als 110Kmh gefahren und da soll es durchnittlich 133kmh gewesen sein?? 😉 )
naja was mich jetzt interessiert da ich es nicht einsehe für diese typen die nächste bierrunde zu finanzieren und dafür nen monat aufs auto zu verzichten ob die das ohne video durch kriegen??
ich meine ok die waren zu zweit und ich alleine, aber die müssen doch alles vorzeigen oder??
wie soll ich reagieren, wenn der anhörbogen ankommt in sagen wir 2 wochen 😉 ??
also ich finde das nicht so gerechtfertigt, das er einfach mal sein messgerät anmacht und mal jemanden verfolgt. das er auf der autobahn war glaube ich ihm auch nicht wirklich, da ich ihn sonst hätte sehen müssen. da neben mir nur einer war, der an der ausfahrt an der ampel mit mir stand!
also schiesst mal los
gruss murat
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BMW323iCoupe
das machen die nicht ! hatte bei meinen vorfall auch keinen mußte am nächsten tag da antanzen und den schein zeigen
führerscheinnachweiß heißt das
kannst du aber schlecht machen, wenn dein schein, bei denen im büro liegt 😁
jopp stimmt!! sorry
denn führerschein muss man beim landratsamt abgeben
ja klar ist mein lappen dann weg -aber der doch nicht von meinem bruder ...und gesichter können die sich jawohl schlecht merken ....
Zitat:
Original geschrieben von toby.325IA
ja klar ist mein lappen dann weg -aber der doch nicht von meinem bruder ...und gesichter können die sich jawohl schlecht merken ....
nen ausweis wirst du sicherlich ja auch haben und den vorzeigen müssen bei der kontrolle 🙂
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Moin,
Richtig ... Polizisten DÜRFEN schätzen ... Nur ... Schätzt mal den Unterschied zwischen 100 und 120 ... das ist NICHT mehr offensichtlich. Also wird man im Zweifel zu 100 km/h tendieren. Ich sagte ja schon, in solchen geschätzten Fällen geht eigentlich fast alles über den Passus "deutlich überhöhte Geschwindigkeit". Und das ist bei 120 km/h schwer schwer zu belegen.
Und ein Computerausdruck von 120 km/h ohne BILD/Video des Fahrzeuges ist problematisch ... denn man kann ja nicht feststellen, ob die ganze Zeit der Abstand gleich geblieben ist, also die Messung gemäß Richtlinien gemacht wurde. Schwierige Nachweislage, nicht ?
MFG Kester
P.S.:Wieviel war eigentlich erlaubt ?!
murat, lass dir nicht ans bein pisssen 😉 (sorry für die ausdrucksweise)
haben die bei mir auch schon oft versucht. wenn du gelassen und professionell bleibst, sitzt du am längeren hebel, da die beweislast bei ihnen liegt. es heißt zwar, polizeiauge ist geschultes auge für geschnwindigkeiten. doch die kann man, wie rotherbach schon sagte, in diesem bereich nahezu überhaupt nicht einschätzen.
bist du rechtschutzversichert?
wenn ja, lass es drauf ankommen.
das freut mich !
Zitat:
Original geschrieben von BMW323iCoupe
das machen die nicht ! hatte bei meinen vorfall auch keinen mußte am nächsten tag da antanzen und den schein zeigen
führerscheinnachweiß heißt das
Doch doch, das machen die - ist damals meinem Nachbarn passiert...
Er hat dann wohl noch 20,-DM zahlen müssen und gut is.
@toby.325IA: Was ist das denn für eine gehirnamputierte Idee? Denk mal nach, das ist fahren ohne Führerschein - wenn da was passiert, bist Du wirklich am Arsch...
Hallo Leute jetzt hab ich auch mal ein Problem und zwar.
Wurde vor genau einer Stunde von der Polizei angehalten.
Ich fuhr auf eine Landstraße mit 80km an denn vorbei wo auch 80km erlaubt war. Die machten in dem Moment bei einem anderem Auto eine Kontrolle. Nach dem die 80km aufgehoben waren bin ich etwa 110km gefahren . Ich fuhr normal weiter bist die dann irgend wann nach etwa 4-6min mit dem Blau Licht hinter kamen und mich angehalten habe.
Und fragten mich dann ob ich lebensmüde bin???
Ich frage die dann nur warum denn???
Er frug mich wie schnell ich denn gefahren bin ich sagte im dann nicht mehr als 110km.
Und der meine die sind mit 200km hinter gefahren und waren etwa mehr als 400m von mir entfernt und das könnte nicht sein ,ich währe mehr
als 160km gefahren.
Was ich natürlich abstritt.
also meinte er das ich eine Anzeige bekomme wegen überhöhte Geschwindigkeit.
Sie haben hatten keine Beweise warn nur zu zweit. Es wurde nur geschätzt
Kann mir jemand sagen wie ich mich dann verhalten soll wenn ich das schreiben bekomme und was mir blüht????
was das für`n schmarren...
die grünen wollen die differenzgeschwindigkeit (sie fuhren 200kmh) zu dir (angebliche 160kmh) geschätzt haben?? Da kann man sich wirklich grob verschätzen...
du mit deinen angeblich 160kmh wirst als lebensmüde bezteichnet und sie fahren mal eben 200kmh?? merkwürdig...
... wieso brettern die mit 200sachen über die landstr?? siehst du zufällig einem schwerverbrecher ähnlich oder was?? wegen einem vielleicht zu lautem auspuff kann der aufwand doch unmöglich sein...
hat dich ein anderes fahrzeug überholt kurz bevor dich die grünen gekascht haben?? andere merkwürdigkeiten aufgefallen??
in solchen zweifelhaften (und damit umso ärgerlichen) fällen, danke ich jedesmal für die erfindung der rechtschutzvers. ... weil zw. recht haben & bekommen besteht ein gewaltiger unterschied...
wenn du rechtschutz hast, denn recheriere schon mal einen guten anwalt...
auf jeden fall wird bei einer solchen sehr freihändigen schätzung ordentlich an toleranz abgezogen... da werden 10% nicht reichen... schau mal in`s www, da gibt`s bestimmt ähnlich fälle... weil "im zweifel für den angeklagten"
Also ich würd dir erstmal raten einen neuen Beitrag dafür aufzumachen.
Das ist echt Leichenschändung dafür einen 4 Jahre alten Thread wieder rauszukramen. 🙄
Möchte nicht wissen wieviele Gesetze sich seit dem geändert haben.....
Greetz
Tim