Klima selber nachfüllen ?
Klima selber nachfüllen ?
In den USA üblich, hier eher selten zu finden:
http://www.ebay.de/.../191736770241?...
Hat das jemand mal ausprobiert ? Auf Youtube gibt es etliche Videos...aber hier in D höre/lese ich das das erste Mal...praktisch, wenn es nur um das Nachfüllen geht...?
Beste Antwort im Thema
Es ist doch einfach: Hierzulande gibt's diese Nachfüllsets nicht zu kaufen, da eine Selbstbefüllung durch jeden Heini und ein Mischen verschiedener Kältemittel hierzulande nicht erlaubt sind.
Dass diese Dinger so ausgelegt (zumindest so angepriesen) sind dass ein Nachfüllen ganz einfach für Mutti in 5 Minuten in der Garage möglich ist zeigen die Länder, in denen dieses Zeug in jedem Baumarkt für ein paar umgerechnete Euro zu kaufen ist. Drinnen ist in der Regel ein Butan/Propan/Ölgemisch, ähnlich den Campingkartuschen die es (dann natürlich ohne Öl) bei UNS in jedem Baumarkt gibt.
Bleiben hier in diesem unserem Lande zwei Möglichkeiten:
1. Zum versierten Klimaservice gehen und dies dort fachgerecht erledigen lassen
2. Sich so eine Dose in einem Land kaufen das seinen Bürgern mehr zutraut, und das ganze selbst durchführen.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird hinterher niemand von der Klimaanlagenpolizei bei euch zu Hause vorbei kommen, und unter eurer Motorhaube schnüffeln.
Was euch passieren kann: Unter Umständen weigert sich bei einem später tatsächlich nötigen Klimaservice die Werkstatt euer System anzufassen, weil sie sich mit deinem Chemiegemisch ihre Absauganlage nicht versauen wollen.
Das ist halt das finanzielle Risiko das man bereit sein muss einzugehen, oder eben nicht.
Will er es verbrennen, darf hier jeder unkundige Dödel mit zig Kilos von Propan / Butangas herumhantieren. Ganz legal.
Zumindest "noch".
Will er es in sein Auto füllen, ist aber ein haarspraygroßes kleines Döschen zu gefährlich.
Naja man muss das glaube ich nicht alles verstehen, für mich riecht das aber danach als dass irgendein Lobbyverband eine Geldquelle für ihr Handwerk nicht versiegt sehen wollte.
239 Antworten
Zitat:
@GaryK schrieb am 1. Juli 2021 um 09:31:16 Uhr:
Im Artikel und der ist verlinkt.
Von Dir war er nicht verlinkt.
Zitat:
@GaryK schrieb am 1. Juli 2021 um 09:31:16 Uhr:
Dampfdruckkurven von Propan/Butan stehen übrigens in der NIST Datenbank. Siehe als Beispiel https://webbook.nist.gov/cgi/cbook.cgi?... ...
Ich sehe immer noch keine Dampfdruckkurve. Die NIST Datenbank gibt nur pure Substanzen wieder, aber nicht z.B. von 60/40. Im übrigen kenne ich die Dampfdruckkurve.
Zitat:
@GaryK schrieb am 1. Juli 2021 um 09:31:16 Uhr:
Im Artikel und der ist verlinkt.
Apropos belegen, was du nicht belegen kannst - dass das angeblich Pfusch ist.
Habe ich schon längst belegt.
Zitat:
@GaryK schrieb am 1. Juli 2021 um 09:31:16 Uhr:
Im Artikel und der ist verlinkt.
Das ist nach wie vor DEINE Behauptung. Die Literatur sagt halt was anderes.
Welche Literatur? Vielleicht mal die Abhandlung der Literatur verstehen:
1. Geht es da um "DOMESTIC REFRIGERATORS", hat überhaupt nichts mit Klimaanlagen zu tun
2. Geht es da auch nicht darum eine bestehende R134a Anlage mit Propan zu füllen. Solche eine wissenschaftliche Publikation würde ich gerne mal sehen.
3. Begreifst Du wohl nicht das eine Anlage für ein bestimmtes Kältemittel konzipiert wird. Aber da Du noch nie eine Anlage konzipiert hast. Also weder Wissen und Erfahrung vorhanden ist, bildet man es sich ein man würde es besser wissen.
Zitat:
@GaryK schrieb am 1. Juli 2021 um 09:31:16 Uhr:
Weil bei einem Leck des Kältemittels schlicht nichts passieren kann. In eine Industrieanlage darfst du nicht mal eben Propan/Butan einfüllen wenn dir bei einem Leck des Kältemittels gleich der Raum "husten" kann. Da wirst du tatsächlich auf das R1234yf gehen. Beim PKW? Uninteressant.
Deine Meinung, die Hersteller sehen das anders. Wo bleiben eigentlich hier deine Fakten, das es absolut ungefährlich sein soll?
Zitat:
@GaryK schrieb am 1. Juli 2021 um 09:31:16 Uhr:
Edit: Apropos suchen - "Experimental analysis on R290 solubility and R290/oil mixture viscosity in oil sump of the rotary compressor " .... auch das sagt nicht gerade "kann nicht klappen". Mit PAG und MO gemessen. Soviel zum Thema "Öl".
Werde ich nicht suchen.
1. Wirst Du mal die die Abhandlung nicht verstanden haben, alleine schon "rotary compressor". Ist nur einer PKW Klimaanlage nicht verbaut.
Zitat:
@Passat-Schrau-Baer schrieb am 1. Juli 2021 um 05:56:08 Uhr:
Auch das ist Unfug und hat mit der Sachkunde auch nichts zu tun.
Anscheinend hast Du große Schwierigkeiten den Kontext zu vertehen. Zur Erinnerung, es ging darum was geltendes Recht ist. Man kann sich selbst in Medizin auskennen und trotzdem kein Arzt sein und nun?
Zitat:
@desinteressierter schrieb am 1. Juli 2021 um 17:56:07 Uhr:
Zitat:
@Passat-Schrau-Baer schrieb am 1. Juli 2021 um 05:56:08 Uhr:
Auch das ist Unfug und hat mit der Sachkunde auch nichts zu tun.
Anscheinend hast Du große Schwierigkeiten den Kontext zu vertehen. Zur Erinnerung, es ging darum was geltendes Recht ist. Man kann sich selbst in Medizin auskennen und trotzdem kein Arzt sein und nun?
Du bist witzig, reißt meinen Kommentar aus dem Kontext und behauptest ich würde eben diesen nicht verstehen!
Les erstmal meine Fragestellung genau durch, dann reden wir weiter.
Wir brauchen hier nicht weiter reden, da Du es nicht verstehen willst oder kannst. Außerdem habe ich nichts aus einem Kontext gerissen.
Fakt ist nun des es nicht erlaubt, ganz einfach. Anscheinend versteht Du einfach banale Beispiele bezüglich des Grundstückes bzw. Arzt nicht.
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Warum sollte ich mir von einem Desinteressierten belehren lassen was ich darf und was nicht, wenn er nichtmal ansatzmäßig erklären kann wo das stehen soll?
Edith: Unterschwelliges entfernt 😁
In erinnere nur mal an die Nutzungsbedingungen. Beleidigungen und arrogante Angriffe - ob unterschwellig oder offen - haben hier nichts zu suchen.
Hast ja Recht. Führt eh zu nichts, hatte nur gemeint vielleicht kann mir einer ne Rechtsgrundlage nennen. Lasse mir nicht gern vorschreiben, was man darf und was nicht unter dem einzigen Argument „ist so“ oder dergleichen. Da keiner ne für Privatpersonen gültige Rechtsgrundlage nennen kann, aus der ein Verbot hervorgeht halte ich für mich fest, dass ich privat da ran darf, u.U. allerdings die Zulassung verlier, wenn ich ein anderes Gas befülle.
Danit bin ich zufrieden und hier raus 🙂
Zitat:
@Passat-Schrau-Baer schrieb am 1. Juli 2021 um 19:59:03 Uhr:
Hast ja Recht. Führt eh zu nichts, hatte nur gemeint vielleicht kann mir einer ne Rechtsgrundlage nennen. Lasse mir nicht gern vorschreiben, was man darf und was nicht unter dem einzigen Argument „ist so“ oder dergleichen. Da keiner ne für Privatpersonen gültige Rechtsgrundlage nennen kann, aus der ein Verbot hervorgeht halte ich für mich fest, dass ich privat da ran darf, u.U. allerdings die Zulassung verlier, wenn ich ein anderes Gas befülle.
Danit bin ich zufrieden und hier raus 🙂
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..
Die Verordnung (EG) 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase schreibt vor, dass Anlagen mit diesen Stoffen nur noch von zertifiziertem Personal gewartet und installiert werden dürfen.
Kannst die ja mal durchlesen. Gillt auch für Privat..
Ist wie mit arbeiten an airbag system..
Zitat:
@desinteressierter schrieb am 1. Juli 2021 um 17:53:34 Uhr:
Ich sehe immer noch keine Dampfdruckkurve. Die NIST Datenbank gibt nur pure Substanzen wieder, aber nicht z.B. von 60/40. Im übrigen kenne ich die Dampfdruckkurve.
Schön. Dann kannst du nach Raoult rechnen. Verhalten "idealer Mischungen" sollten dir dann bekannt sein. Damit kannst du den Siedepunkt "sauber" einstellen wenn du es aufs Grad genau haben willst. Propan -42°C, Butan -1°C, R134a -26°C. Rechenspiel. Kritische Punkte und Siedepunkte hab ich auch schon genannt, die Unterschiede sind am Ende marginal. 60/40 (Wintergas) passt "ab Werk" schon gut.
Zitat:
Habe ich schon längst belegt.
Beweis durch Behauptung zählt nicht. Die Literaturstellen hast du auch nicht gelesen, denn sonst würdest du verstehen warum man das machen kann und darf. Ohne substanzielle Umbauen und ohne wirkliche Einbußen. Zudem wurde in Energy Conversion and Management 47 (2006) 2644–2658 auch auf Mischungen eingegangen und nicht nur auf Reinstoffe. Was alleine der Titel schon sagt.
Das ein "Domestic Fridge" nichts mit einer Klima zu tun haben soll ... beide verdichten, kondensieren, expandieren und kühlen. Nennt sich Wärmepumpe. Die Thermodynamik ist die selbe. Oh warte, die hatten beide mal 134a früher drin. Sicherlich "Zufall".
Zitat:
1. Wirst Du mal die die Abhandlung nicht verstanden haben, alleine schon "rotary compressor". Ist nur einer PKW Klimaanlage nicht verbaut.
Ändert das was an Verdampfungsenthalpien und/oder Temperaturen/Drücken im Anwendungsfall? Nein. Zudem ist deine Aussage über die Kompatibilität mit den Ölen für die Füße. Das fluorhaltige 134a braucht ein passendes "polareres" Öl, da gehen Mineralöle nicht. R290/R600 ist anspruchsloser weil unpolar. Da kannste faktisch reinkippen was du willst. Auch (geeignete) Mineralöle.
Was die Hersteller sagen ist mir zudem scheissegal. Wenn du die fragst lautet die Antwort immer "Ist für ABC gebaut, was anderes darf nicht rein". Nach deren Meinung fährt auch kein PKW auf Ethanol, LPG oder CNG - wenn der nicht ab Werk dafür gebaut ist. Glücklicherweise wissen die Autos nichts davon und fahren trotzdem.
Hat einen Grund, wieso ein Kälteanlagenbauer schraubt. Nennt sich "Know How" und nicht "Know Why".
Zitat:
@Bamako schrieb am 1. Juli 2021 um 10:46:35 Uhr:
...Das wird laufen, wie mit dem Waffenschein auf eGun: kein Schein, keine Ware.
Du brauchst da keinen Waffenschein sondern eine Erwerbsberechtigung...das's ein Unterschied... 😉
...werfen aber fast alle durcheinander...
Zitat:
@GaryK schrieb am 1. Juli 2021 um 21:41:43 Uhr:
Schön. Dann kannst du nach Raoult rechnen. Verhalten "idealer Mischungen" sollten dir dann bekannt sein. Damit kannst du den Siedepunkt "sauber" einstellen wenn du es aufs Grad genau haben willst. Propan -42°C, Butan -1°C, R134a -26°C. Rechenspiel. Kritische Punkte und Siedepunkte hab ich auch schon genannt, die Unterschiede sind am Ende marginal. 60/40 (Wintergas) passt "ab Werk" schon gut.
Dann poste doch endlich mal die Dampfdruckkurve.... Hast Du bis heute nicht geschafft.
Zitat:
@GaryK schrieb am 1. Juli 2021 um 21:41:43 Uhr:
Beweis durch Behauptung zählt nicht.
Problem ist, Du stellst auch nichts anderes als Behauptungen auf. Man kopiert Textpassagen aus nicht verlinkter Literatur, die weder was mit Klimaanlagen und weder noch damit zu tun hat diese Mixture in einer bestehenden Anlage einzufüllen. Ich habe ausreichende Gründe schon genannt.
Zitat:
@GaryK schrieb am 1. Juli 2021 um 21:41:43 Uhr:
Die Literaturstellen hast du auch nicht gelesen, denn sonst würdest du verstehen warum man das machen kann und darf.
Ja dann erzähl mal
Zitat:
@GaryK schrieb am 1. Juli 2021 um 21:41:43 Uhr:
Ohne substanzielle Umbauen und ohne wirkliche Einbußen.
Stimmt nur nicht, die Leistungseinbußen, sowie der andere Leitungsdurchmesser und die nicht passende TEV Düse habe ich bereits als Gründe aufgeführt.
Zitat:
@GaryK schrieb am 1. Juli 2021 um 21:41:43 Uhr:
Ohne substanzielle Umbauen und ohne wirkliche Einbußen.
Das ein "Domestic Fridge" nichts mit einer Klima zu tun haben soll ... beide verdichten, kondensieren, expandieren und kühlen. Nennt sich Wärmepumpe. Die Thermodynamik ist die selbe. Oh warte, die hatten beide mal 134a früher drin. Sicherlich "Zufall".
Selten so ein Quatsch gelesen. Von unterschiedlichen Betriebspunkten wohl noch nie was gehört. Warum kann man wohl kein R410A typisches Kältemittel für Klimaanlagen in einem PKW verwenden?
Zitat:
@GaryK schrieb am 1. Juli 2021 um 21:41:43 Uhr:
Ändert das was an Verdampfungsenthalpien und/oder Temperaturen/Drücken im Anwendungsfall? Nein. Zudem ist deine Aussage über die Kompatibilität mit den Ölen für die Füße. Das fluorhaltige 134a braucht ein passendes "polareres" Öl, da gehen Mineralöle nicht. R290/R600 ist anspruchsloser weil unpolar. Da kannste faktisch reinkippen was du willst. Auch (geeignete) Mineralöle.
Ja und was soll die Verdampfungsenthalpien mit dem Öltransport zu tun haben? Wichtig ist aber die Verdichterbauart. Da z.B. Kolbenverdichter einen sehr hohen Ölwurf haben. Und noch mal die Hersteller sehen das anderes. Auch hier kommen mal wieder keine Fakten deinerseits. Einen Prüfstandlauf mit wissenschatlicher Ausarbeitung hast Du sicherlich nicht geführt. Also bleibt es bei Mutmaßungen deinerseits. Ich habe keine Lust auf deine nicht verklinkten Literaturen deren Inhalt du vollkommen aus dem Kontext reißt, da Du eben die Abhandlung nicht verstanden hast. Genauso wie bezüglich "DOMESTIC REFRIGERATORS". Einfach mal das Fazit posten, das keine Leistungseinbußen sieht, da eben der Betriebspunkt bezüglich der Verdampfungstemperatur ein ganz anderer als bei einer Klimaanlage ist.
Zitat:
@GaryK schrieb am 1. Juli 2021 um 21:41:43 Uhr:
Hat einen Grund, wieso ein Kälteanlagenbauer schraubt. Nennt sich "Know How" und nicht "Know Why".
Schreibt einer der vermutlich noch nicht mal in der Lage ist eine Anlage zu konzipieren.
Im übrigen zu den Fakten:
https://www.motor-talk.de/.../...-selber-nachfuellen-t6078463.html?...
Sehe keine Fakten deinerseits.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 1. Juli 2021 um 21:12:44 Uhr:
Zitat:
@Passat-Schrau-Baer schrieb am 1. Juli 2021 um 19:59:03 Uhr:
Hast ja Recht. Führt eh zu nichts, hatte nur gemeint vielleicht kann mir einer ne Rechtsgrundlage nennen. Lasse mir nicht gern vorschreiben, was man darf und was nicht unter dem einzigen Argument „ist so“ oder dergleichen. Da keiner ne für Privatpersonen gültige Rechtsgrundlage nennen kann, aus der ein Verbot hervorgeht halte ich für mich fest, dass ich privat da ran darf, u.U. allerdings die Zulassung verlier, wenn ich ein anderes Gas befülle.
Danit bin ich zufrieden und hier raus 🙂Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..
Die Verordnung (EG) 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase schreibt vor, dass Anlagen mit diesen Stoffen nur noch von zertifiziertem Personal gewartet und installiert werden dürfen.
Kannst die ja mal durchlesen. Gillt auch für Privat..
Ist wie mit arbeiten an airbag system..
Eben und Propan kann man auch nicht einfüllen, da es brennbar ist und man selbst als Eigentümer für Gefahrengut eine Genehmigung bedarf. Und andere Kältemittel gibt es nicht, außer CO², das hat aber wieder ganz andere Gefahren.
Aber lass sie ruhig alle hantieren, wenn es mal wieder von der Behörde eines auf dem Löffel gibt, ist das Gehäule wieder groß.
Zitat:
@desinteressierter schrieb am 01. Juli 2021 um 23:47:03 Uhr:
da es brennbar ist und man selbst als Eigentümer für Gefahrengut eine Genehmigung bedarf.
Ach was. Ich kann auch eine ganze Buddel durch die Gegend fahren und Benzin ist auch brennbar. Du liegst mit der Füllmenge weit unter 1000 Punkten, sodass es unter Freimenge fällt. Außerdem ist r1234yf auch brennbar und bildet beim Löschen Flusssäure, also wesentlich gefährlicher.
Außerdem wäre ich mir gar nicht sicher, dass die GGVS für Betriebsstoffe gilt.