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Klima selber nachfüllen ?

Themenstarteram 2. Juli 2017 um 14:42

Klima selber nachfüllen ?

In den USA üblich, hier eher selten zu finden:

http://www.ebay.de/.../191736770241?...

Hat das jemand mal ausprobiert ? Auf Youtube gibt es etliche Videos...aber hier in D höre/lese ich das das erste Mal...praktisch, wenn es nur um das Nachfüllen geht...?

Beste Antwort im Thema

Es ist doch einfach: Hierzulande gibt's diese Nachfüllsets nicht zu kaufen, da eine Selbstbefüllung durch jeden Heini und ein Mischen verschiedener Kältemittel hierzulande nicht erlaubt sind.

Dass diese Dinger so ausgelegt (zumindest so angepriesen) sind dass ein Nachfüllen ganz einfach für Mutti in 5 Minuten in der Garage möglich ist zeigen die Länder, in denen dieses Zeug in jedem Baumarkt für ein paar umgerechnete Euro zu kaufen ist. Drinnen ist in der Regel ein Butan/Propan/Ölgemisch, ähnlich den Campingkartuschen die es (dann natürlich ohne Öl) bei UNS in jedem Baumarkt gibt.

Bleiben hier in diesem unserem Lande zwei Möglichkeiten:

1. Zum versierten Klimaservice gehen und dies dort fachgerecht erledigen lassen

2. Sich so eine Dose in einem Land kaufen das seinen Bürgern mehr zutraut, und das ganze selbst durchführen.

 

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird hinterher niemand von der Klimaanlagenpolizei bei euch zu Hause vorbei kommen, und unter eurer Motorhaube schnüffeln.

Was euch passieren kann: Unter Umständen weigert sich bei einem später tatsächlich nötigen Klimaservice die Werkstatt euer System anzufassen, weil sie sich mit deinem Chemiegemisch ihre Absauganlage nicht versauen wollen.

Das ist halt das finanzielle Risiko das man bereit sein muss einzugehen, oder eben nicht.

Will er es verbrennen, darf hier jeder unkundige Dödel mit zig Kilos von Propan / Butangas herumhantieren. Ganz legal.

Zumindest "noch".

Will er es in sein Auto füllen, ist aber ein haarspraygroßes kleines Döschen zu gefährlich.

Naja man muss das glaube ich nicht alles verstehen, für mich riecht das aber danach als dass irgendein Lobbyverband eine Geldquelle für ihr Handwerk nicht versiegt sehen wollte.

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Edit: hier stehts:

Aufgrund der großen Ähnlichkeit der Eigenschaften von R134a und R1234yf-Kältemittel besteht die Möglichkeit R1234yf-Anlagen auch mit dem alten Kältemittel zu betreiben. Auch die Befüllung mit Butan- und Propangasgemischen ist technisch möglich. Sie können deshalb beim Klimaservice auf Befüllungen unbekannter Zusammensetzung treffen. Diese Falschbefüllungen sind verboten und sind ein Verstoß gegen die Chemikalien-Klimaschutzverordnung und haben empfindliche Geldstrafen zur Folge. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und die Reinigung eines kontaminierten Servicegeräts verursacht erhebliche Kosten und Mehraufwand. Verunreinigte Kältemittel müssen umgehend abgesaugt und fachgerecht entsorgt werden. Der Reinheitsgehalt des Kältemittels R1234yf muss immer mindestens 95% betragen.

Das heisst ja, dann müsste man als “Kältemittelwartungsbetrieb” für die Reinheit des Kältemittels garantieren, da man sonnst im zweifel sich Gesetzwiedrig verhällt…?

Dass würde ja dann auch weiter bedeuten, dass man das nur garantieren kann, wenn man das abgepumpte Kältemittel Analysiert. ;-)

Zitat:

@Astradruide schrieb am 31. August 2023 um 10:22:38 Uhr:

... dann gehen sofort alle Alarmhörner und Rundumleuchten in der Halle an

Es wird in einer Überfüllung der Anlage enden. Stoffdaten wie Dampfdruck & Co sind MOLAR, aber Gewichte von abgesaugtem Zeugs eben abhängig von der Molmasse / Dichte.

Deswegen: Wer wechselt, altes Zeugs komplett raus, neues samt Öl rein, das ganze korrekt deklariert wie z.B. mit einem Anhänger/Aufkleber. Dass die Betriebserlaubnis erlischt glaube ich im Leben nicht und würde gerne den Paragrafen sehen.

Zitat:

@GaryK schrieb am 31. August 2023 um 17:28:13 Uhr:

Dass die Betriebserlaubnis erlischt glaube ich im Leben nicht und würde gerne den Paragrafen sehen.

Gemäß §19, Absatz 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs:

Zitat:

wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Bei einer Butan-/Propan-Füllung der Klimaanlage wird man im Falle eines Unfalls einfach eine Gefährdung von Insassen oder Unfallhelfern unterstellen.

Ach , und bei r1234y nicht? Das soll wohl ein Witz sein.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 31. August 2023 um 18:46:35 Uhr:

Ach , und bei r1234y nicht? Das soll wohl ein Witz sein.

Ich erinnere mich da an entsprechende Versuche auf YouTube, dass sich R1234yf per Feuerzeug gerade mal so entzünden lässt - Explosion quasi ausgeschlossen.

Genauer: Explosionsbereich zwischen 6,2 Vol% untere (UEG) und 12,3 Vol% obere Explosionsgrenze (OEG).

Butan/Propan-Explosionen hingegen sind ja wohlbekannt.

Genauer: Propan 2,1 Vol% UEG / 9,1 Vol% OEG

Butan 1,5 Vol% UEG / 8,0 Vol% OEG.

Und wenn sich das Klimagas bei einem Unfall z.B. in den Innenraum entleert, gibt's schnell eine solche.

Das heißt, bei relativ starker Luft-Verdünnung ist Propan/Butan explosiv, was bei dem R1234yf nicht so ist.

Zitat:

@GaryK schrieb am 31. August 2023 um 17:28:13 Uhr:

Zitat:

@Astradruide schrieb am 31. August 2023 um 10:22:38 Uhr:

... dann gehen sofort alle Alarmhörner und Rundumleuchten in der Halle an

Es wird in einer Überfüllung der Anlage enden. Stoffdaten wie Dampfdruck & Co sind MOLAR, aber Gewichte von abgesaugtem Zeugs eben abhängig von der Molmasse / Dichte.

Deswegen: Wer wechselt, altes Zeugs komplett raus, neues samt Öl rein, das ganze korrekt deklariert wie z.B. mit einem Anhänger/Aufkleber. Dass die Betriebserlaubnis erlischt glaube ich im Leben nicht und würde gerne den Paragrafen sehen.

Der Flüssigdichteunterschied liegt gerade mal bei 10% ... wenn die Mutterflasche eh schon eine kleine Entnahme hatte kommst Du selbst im ungünstigen Fall nicht so schnell an die Grenze eienr Überfüllung. Dem nächsten Kunden haust Du aber unbewußt was anders in die Klima wie erwartet.

Die Annahme des ungünstigen falls muss man sich bei den Leuten vorstellen die sich irgendwo im Web die "DIY-Nachfüllkits" kaufen.

Für die Dampfmenge geht ja nicht nur die flüssige Dichte rein, sondern das Verhältnis der Molmassen. 300g R134a sind eben nicht gleichwertig zu 300g der Propan/Butanmischung.

Du hast oben was von Überfüllung geschrieben. Da interessiert uns nur Masse und Dichte

Einmal sind 300g = 0,272L und das andere 0,248 ... hat ja nun nichts mit *Dampf* zu tun.

Oder ich verstehe Deine Eingabe nicht.

R134a hat etwa 1,2 kg/l

R1234... liegt um 1.1 kg/l

Und Propan/Butan etwas über 0.5 kg/l, das gravimetrische Füllvolumen stimmt also hinten und vorne nicht. Die Anlage wird gravimetrisch betrachtet überfüllt. Beim Dampf haste recht, war doof ausgedrückt. Ist halt ein geschlossenes System, wo man nicht ungestraft das doppelte flüssige Volumen einfüllen kann.

Jo, ich habe nur die beiden genannten Rs betrachtet. Beim Campingemisch :D wird es dann schnell zu einem Problem im Klimaservicegerät (wenn die Vorratsflasche fast voll ist) ... und wenn noch nicht, dann anschl. bei Neubefüllung von Kondenfahrzeugen.

... da war ich in meienr Gasse festgefahren ... unterstreicht aber 1x mehr den Tenor das Gasartenüberwachung sinnvoll ist.

in 1234 setvicegeräten ist eine gasanalyse Pflicht. Sollte an irgendeiner Stelle im Fahrzeug oder dem Gerät ein nicht vorschriftsmässiges gas(gemisch) vorhanden sein wird das in der Praxis dann nach der alle-ventile-aufdrehen-und-5-minuten-eine-rauchen-gehen-methode fachgerecht, umweltfreundlich und geseteskonform entsorgt.

zumindest Markenwerkstätte die VDA-Richtlininien unterliegen müs die Gasanalysefunktion haben.

https://news.wuerth.at/.../...9_Pressebericht-WOW-und-Klimaservice.pdf

Die Analysegeräte gibt es aber auch separat:

https://vogel-forma.de/...lanalysegeraet-nach-VDA-extern-fuer-R-1234yf

Feuerzeug dran. Wenns brennt iss Feuerzeuggas. Wenn die Fachkraft tot unterm Tisch liegt wars hfo.

Das Abbauprodukt von 1234yf gehört zu den für-immer-Chemikalien, TFA, aber psst....

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