Kleiner Unfall und suche Rat
Hallo.
Hatte am 19.11.07 einen kleine Unfall auf einem Obi Parkplatz.
Habe mit Schrittgeschwindigkeit einen Parkplatz gesucht, weil sehr wenige Parkplätze frei waren.
Bin in ne Reihe reingefahrn um weiter zu suchen.
Hatte dann auch relativ weit hinten einen gesehen und wollte dort hinfahren.
Auf dem Weg dahin ist ne Frau aus eine Parklücke rausgefahren und hat mich anscheinend nicht gesehen und ist mir in die Seite reingefahrn.
Da ich dachte der Vorfall wäre klar hab ich keine Polizei zu Rat gezogen.
Hatte aber einen Zeugen bei mir im Auto, der bestätigen kann, dass die Frau Schuld war.
Habe meinen Schaden nun reparieren lassen, waren knapp 1.000 € an Reparaturkosten.
Dann stellte ich den Schaden und Nutzungsausfall für 4 Tage (225 €) bei der gegnerischen Versicherung in Rechnung.
Nun gibt es aber sehr viele Probleme.
Die Frau möchte nun von meiner Versciherung den Schaden bezahlt haben, weil sie angegeben hat, dass ich schon beim einparken gewesen sei und deswegen sie mir draufgefahren ist.
Das kann aber wegen 2 Sachen nicht sein:
1. Wenn ich schon beim einparken gewesen wäre, hätte sie mich nicht an der Seite getroffen, sondern am Rücklicht hinten
2. Wenn sie so genau gesehen hat das ich beim einparken war, dann muss sie mich ja gesehen haben und hätte mir nicht drauffahren sollen.
Heute kam dann ein Brief, dass wegen "Aussage gegen Aussage" nur 50 % des Nutzungsausfalles geltend gemacht wurden, obwohl ich ja einen Zeugen habe.
Das will ich aber nicht akzeptieren, weil für mich der Vorfall klar ist.
Und wahrscheinlich wird es dann auch darauf hinauslaufen, dass ich am Ende Reparaturkosten oder andere Sachen auch noch zahlen muss.
Wie soll ich nun vorgehen?
Direkt Anwalt einschalten und das über ne Gerichtsverhandlung regeln oder was schlagt ihr mir vor?
Vielen Dank fürs durchlesen und die Antworten 😉
MfG
Henning
34 Antworten
man kann doch einfach anstelle der polizei, einen brieg verfassen, wo der schuldige unterschreibt, dess er/sie schuld war. wenn es der verursacher nicht will, dann die polizei rufen...
Ich hatte kürzlich das Vergnügen wegen so einem Fall vor Gericht erscheinen zu dürfen.
Allerdings bin ich aus einer Parlücke gefahren, und hab dabei einen Passat gerammt.
Das Urteil: 40:60, heißt 60% des Schadens muß ich tragen 40% der Unfallgegner.
Hier kann man auch noch einiges zum Thema Vorfahrt auf einem Parkplatz nachlesen.
Die Polizei haben wir auch gerufen, die kamen aber nicht.
Begründung: Es handelt sich um einen zwar öffentlich zugänglichen aber doch privaten Parkplatz.
Gruß
Hartmuth
Zitat:
Original geschrieben von axel89
man kann doch einfach anstelle der polizei, einen brieg verfassen, wo der schuldige unterschreibt, dess er/sie schuld war. wenn es der verursacher nicht will, dann die polizei rufen...
Hallo,
wer ist so blöd und gibt nach einem Unfall ein schriftliches Schuldgeständnis ab? Selbst bei eindeutigen Situationen könnte ja der Unfallgegner angetrunken sein oder vielleicht auch ein professioneller "Unfaller", der für solche Aktionen schon bekannt ist.
LG Steffen
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Normalerweise einigt man sich ja mit dem Unfallgegner auf den Tathergang und nicht auf ein Schuldeingestaendnis an sich. Pauschalisierende Behauptungen, wie 'wer das macht ist bloed' sind auf jedenfall eines, naemlich verletzend dem Ehrlichen gegenueber.
Ich wollte niemanden beleidigen und schon gar nicht ehrliche Menschen. Aber die Beschreibungs der Tathergangs wird ja jeweils aus Sicht des Betrachters geschildert - muss also nicht unbedingt einer Einigung gleichkommen. Ein Schuldeingeständnis direkt nach einem Unfall kann auch von subjektiven Eindrücken und Einflüssen geschuldet sein und sollte deshalb unterbleiben.
LG Steffen
Zitat:
Original geschrieben von axel89
man kann doch einfach anstelle der polizei, einen brieg verfassen, wo der schuldige unterschreibt, dess er/sie schuld war.
das dumme daran ist allerdings, dass dieses schuldeingeständniss keinerlei aussagekraft hat....man kann es also getrost nutzen um ein benutzes kaugummi drin einzuwickeln und dann wegzuschmeißen...
Zitat:
Original geschrieben von habu01
Die Polizei haben wir auch gerufen, die kamen aber nicht.
Begründung: Es handelt sich um einen zwar öffentlich zugänglichen aber doch privaten Parkplatz.
Gruß
Hartmuth
LOL. Also mit der Begründung hätte ich mich ja mal gar nicht abspeisen lassen. Von wegen öffentlich zugänglich aber doch privat. Wenn jeder hinkommt der will, ist es öffentlicher Verkehrsraum. Und dann ist die Polizei auch zuständig. Sehr witzige Begründung.
Es ist tatsächlich so, dass die Polizei in manchen Bundesländern bei Unfällen mit bagatellösen Schäden nicht mehr kommt.
Zitat:
Original geschrieben von steffenxx
Ich wollte niemanden beleidigen und schon gar nicht ehrliche Menschen. Aber die Beschreibungs der Tathergangs wird ja jeweils aus Sicht des Betrachters geschildert - muss also nicht unbedingt einer Einigung gleichkommen. Ein Schuldeingeständnis direkt nach einem Unfall kann auch von subjektiven Eindrücken und Einflüssen geschuldet sein und sollte deshalb unterbleiben.
Da hast Du natuerlich recht. Ich glaub so ein Eingestaendnis ist sowieso widerrufbar. Es koennte naemlich unter Schock, Verlust des normalen Urteilsvermoegen etc. zustandegekommen sein.
Gruss
Joe
Zitat:
Original geschrieben von joe_e30
Da hast Du natuerlich recht. Ich glaub so ein Eingestaendnis ist sowieso widerrufbar. Es koennte naemlich unter Schock, Verlust des normalen Urteilsvermoegen etc. zustandegekommen sein.Zitat:
Original geschrieben von steffenxx
Ich wollte niemanden beleidigen und schon gar nicht ehrliche Menschen. Aber die Beschreibungs der Tathergangs wird ja jeweils aus Sicht des Betrachters geschildert - muss also nicht unbedingt einer Einigung gleichkommen. Ein Schuldeingeständnis direkt nach einem Unfall kann auch von subjektiven Eindrücken und Einflüssen geschuldet sein und sollte deshalb unterbleiben.Gruss
Joe
@ Joe das ist so nicht ganz richtig. In schwierigen Fällen darf soetwas durchaus vor Gericht genommen werden. Auch Aussagen bei der Polizei nach dem Unfall. Aber worauf ich ja hinaus wollte, wichtig sind Bilder und da ich nicht immer einen Fotoapperat mit habe, dafür aber die Polizei, ruf ich sie halt damit Fotos gemacht werden und die sagen mehr als alles andere. Und was ich auch noch gelernt habe, mir sofort einen loyalen Zeugen zu suchen der alles gerade mit beobachtet hat. Aber reden kann man viel, wenn man in so einer Lage ist läufts natürlich meistens anders. Das Problem an der ganzen Sache hier ist einfach, das du wenn du vor Gericht gehst beweisen musst das du unschuldig bist. Und die Frage ist ja wie macht man das in dem Fall. Ich persönlich denke nicht das der unloyale Zeuge ausreicht.
Also habe nun letzte Woche bei der Versicherung angerufen und mit einer sehr unfreundlichen Frau ein Gespräch geführt.
Sie wollte mir erzählen, dass die Zeugenaussage, die 2 x abgeschickt wurde, nicht angekommen ist, und sie deshalb das mit den 50% Kosten für jeden machen.
Sie hätte sich wohl nie mehr gemeldet, dass keine Zeugenaussage angekommen ist. Kam mir zumindest so vor. Die Frau am anderen Ende der Leitung meinte dann, dass man die Zeugenaussage nochmals schicken sollte, am Besten per Fax, und sie sich dann alles nochmal genau anschaut und sich meldet.
Der Zeuge hat dann einen Tag später ( am Mittwoch morgen) die 3. Zeugenaussage per Fax geschickt, mit der Bitte, eines Rückrufes bei Eingang der Aussage.
Ein Rückruf blieb aus, war aber zu erwarten bei der Unkompetenz der Frau die dieses Problem bearbeitet.
Auch bisher hat sich die Frau noch nicht gemeldet.
Werde jetzt morgen früh noch einmal anrufen und dann fragen wie die Sache aussieht
Falls es bei den 50% Kosten bleibt, oder nur minimal besser für mich wird, gehe ich sofort zum Anwalt.
Werde mich morgen Abend melden wie das 2. Telefongespräch verlaufen ist.
Bis dahin
MfG und vielen Dank für die bisherigen Antworten und Infos
Henning
Lass den Anruf sein und geh zum Anwalt. Ich kann dir 100%tig versichern, dass bei dem Anruf NICHTS passieren wird und du 50 % bezahlen musst. Ohne Anwalt bringt es rein garnichts.
Grad bei der Versicherung nochmal angerufen.
Die Zeugenaussage ist nun endlich nach dem 3. x schick eingegangen.
Die Frau meinte, dass sie ihre Versicherungsnehmerin, also meine Unfallgegnerin, nochmal anrufen werden und sich dann bei mir melden würden.
Warte jetzt auf den Brief von denen, aber schätze mal ich werde trotzdem zum Anwalt müssen.
Ich berichte weiter wenns Neuigkeiten gibt.
MfG
Henning
Daa bin ich gespannt, wie das ausgeht. Halt uns auf dem laufenden.
Es handelt sich um einen Parkplatzunfall, ohne objektive Zeugen und
Aussage gegen Aussage. Das wird auf 50:50 hinauslaufen.
Da beißt auch ein Anwalt keinen Faden ab, falls er nicht zaubern kann.
Den mußte dannn zu 50 % zahlen,
und einen gegnerischen auch noch zu 50 %. Im Endeffekt sind dann die
Justizkosten höher als die Werkstattkosten. Und die Versicherungen können den
Schadenfreiheitsrabatt mindern. Wer hat dann im Endeffekt gewonnen?
Fazit: In so einem Fall ist es das beste, jeder trägt seinen Schaden selber.
Meist kann man den Bagatellschaden selber in Ordnung bringen.
Plastikdellen springen z. B. oft durch Föhnbehandlung von selber raus.
Ja zählt die Zeugenaussage weniger oder gar nicht wenn der Zeuge en Freund von mir ist?
Wegen der Reparatur: Bei mir waren es schon 1.200 € Schaden