Klage gegen Ford.
Habe bald Gerichtstermin in Köln gegen Ford,wegen Rostgarantie(wiedermal die Türen).
Problem,mein Mondi BJ:2001 ist ein Reimport aus Dänemark und suche nun dringend die dänischen Garantiebedingungen.
Kann irgendjemand helfen und hat eine Idee?
Beste Antwort im Thema
Dann sind wir schon 2 bei mir war schon der Gütetermin.Der Richter wollte einlenken aber die Ford Werke nicht.
Meiner rostet unter der Windschutzscheibe.Am 19. Sept. entscheidet der Richter ob ein Gutachter vom gericht bestellt wird oder nicht.Der Richter sagte zur Gegenpartei das sie wahrscheinlich nicht gewinnen könnten.
MfG Mondeo2
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von robsky
die garantie ist sehr wohl an bedingungen geknüft, die stehen ein poar seiten vorher da und die sind recht hart, sowas kann man übrigens auch vor dem kauf nachlesenund solange die türen nciht durchgerostet sind, sprich löcher haben, muss ford nix machen
was da aber genau sache ist, hat der TE immernoch nicht gepostet...
die alte rostgarantie ist an keine bedingungen geknüpft. die neu an die regelmäßigen rostschutzkontrollen. sonst nicht.
was da noch vorgebracht wird, sind reine ablenkungsmanöver, die man sich ausdenkt um die leute mürbe zu machen. "nebenbedingungen" die nicht deutlich genannt werden bei der garantiebeschreibung sind letztendlich nicht wirksam vereinbart. leider sitzt ford am längeren hebel und macht zunächst einfach mal nix. wenn wie in usa eine richtige sammelklage geben würde bzw man nachweisen könnte, das das methode hat, ja dann ....
ansonsten bleibt nur die gemachte erfahrung. egal bei welcher marke.
und Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht...
An Ford kannst Du vergessen. Dann hätte die Werkstatt sich weigern müssen nach Ford Vorgabe zu reparieren, also 1 Std Vorgabe.
Sondern diese hätten sich weigern müssen und sagen, dass MUSS so und so gemacht werden.
In diesem Fall würde Ford sagen, der Händler hat repariert... der Händler muss da nochmals ran (sein Bier)
Zitat:
Original geschrieben von ermüdungsbruch
die alte rostgarantie ist an keine bedingungen geknüpft. die neu an die regelmäßigen rostschutzkontrollen. sonst nicht.
Das Heft in dem das drinsteht läuft unter dem Titel Garantiebedingungen und das sind eben einige, denn die darf sich ford frei raussuchen, nämlich, wie schon erwähnt
-haftung bei DURCHrostung (steht nix von rost im allgemeinen)
-nur bei schäden ohne aussenwirkung
-nur wenn rostschutz erneuert, bzw gepflegt im allgemeinen wird
-... und alles so oder so auslegbar
es gibt sehr wohl einige stellen für die das interessant ist, zB Hohlräume oder stellen hinter verkleidungen, aber wenn dich dann der ford-anwalt fragt, wann dir der rost aufgefallen ist und du sagst vor zwei jahren hats angefangen, dann hast du deine sorgfaltspflicht verletzt, die du erbringen hättest sollen, damit die garantie greift
denn wenn bei erkennbarem rostansatz der rostschutz erneuert werden würde, gäbe es keinen nenneswerten schaden im rahmen der garantiebedingungen
und auch kleine bläschen sollte jeder fahrzeughalter, der sein auto länger fahren will beseitigen...
und falls du es immernoch nicht verstanden hast: die garantie ist eine völlig freiwillige zusatzleistung, deren umfang in den garantiebedingen definiert wird, AUCH wird definiert, wann sie nicht greift und das ganze kannst du dir VOR deinem kauf zu gemüte führen und stimmst mit dem kauf eben auch den bedinnungen für den garantieausschluss zu
Zitat:
Original geschrieben von robsky
Das Heft in dem das drinsteht läuft unter dem Titel Garantiebedingungen und das sind eben einige, denn die darf sich ford frei raussuchen, nämlich, wie schon erwähntZitat:
Original geschrieben von ermüdungsbruch
die alte rostgarantie ist an keine bedingungen geknüpft. die neu an die regelmäßigen rostschutzkontrollen. sonst nicht.-haftung bei DURCHrostung (steht nix von rost im allgemeinen)
-nur bei schäden ohne aussenwirkung
-nur wenn rostschutz erneuert, bzw gepflegt im allgemeinen wird
-... und alles so oder so auslegbares gibt sehr wohl einige stellen für die das interessant ist, zB Hohlräume oder stellen hinter verkleidungen, aber wenn dich dann der ford-anwalt fragt, wann dir der rost aufgefallen ist und du sagst vor zwei jahren hats angefangen, dann hast du deine sorgfaltspflicht verletzt, die du erbringen hättest sollen, damit die garantie greift
denn wenn bei erkennbarem rostansatz der rostschutz erneuert werden würde, gäbe es keinen nenneswerten schaden im rahmen der garantiebedingungen
und auch kleine bläschen sollte jeder fahrzeughalter, der sein auto länger fahren will beseitigen...
und falls du es immernoch nicht verstanden hast: die garantie ist eine völlig freiwillige zusatzleistung, deren umfang in den garantiebedingen definiert wird, AUCH wird definiert, wann sie nicht greift und das ganze kannst du dir VOR deinem kauf zu gemüte führen und stimmst mit dem kauf eben auch den bedinnungen für den garantieausschluss zu
ganz ruhig bleiben - ich habs durchaus verstanden aber im garantieheft bis bj 2002 sind eben NICHT ausschließlich DURCHrostungen in der garantie eingeschlossen (s.u.).
es gibt ganze drei obliegenheiten die der kunde erfüllen muss (ich fasse es zusammen)
keine mangelnde pflege oder äußere beschädigungen
bei beschädigungen unverzügliches (=ohne schuldhaftes zögern) beseitigen dieser
karosseriearbeiten umgehend (=sofort) und nach ford richtlinien
viel erfolgversprechender ist die positivseite der garantieaussage "..aufgrund von material- oder herstellungsfehlern durchrostungsschäden oder schäden die zur durchrostung führen können ... auftauchen ..."
da sollte es einem einigermaßen versierten anwalt gelingen nachzuweisen, dass ford-rostschutzaktionen und nachbesserungen die zu tausenden in den letzten jahren auf fird-kosten durchgeführt worden sind, nicht alle zufällig entstanden sind, sondern auf einem "material- oder herstellungsfehler" beruhen, wenn nicht gerade der wagen jahrelang gammeln gelassen wurde.
hier kommt es auf den sachverstand eines durchschnittlichen laien an, was er zB bei der fahrzeugwäsche als schaden erkennen kann. positiv weist sich aus, wenn das fahrzeug auch bei ford in der werkstatt war, das ist zwar nicht bediingung für die rostschutzgarantie, aber als laie kann der kunden davon ausgehen, dass ihn die fachwerkstatt auf einen beginnenden korrosionsschaden hinweisen würde. die fehlhandlung der werkstatt wenn sie das nicht tut, muss sich in dem fall ford zurechnen lassen, denn die werkstatt ist idR eine "ausschließlichkeitsvertretung" und der laien muss davon ausgehen dürfen, dass er dort wo das ford zeichen draußen hängt, einen autorisierten service vorfindet.
war das auto nicht bei ford, liegt eine evtl. beweislast für ordentlichen zustand beim kunden. d.h. je weiter der rost ist desto schwieriger, wobei unterlassungen von vorbesitzern dem letztbesitzer angerechnet werden. evtl. unterlassen der freien werkstatt muss er sich aber diesmal selber zurechnen lassen. dann hängts am konkreten einzelfall, was nach des richters ansicht zu lasten des kunde zumutbar ist. denn gerade die aussage in dem garantieheft "ohne spezielle nachprüfungen oder nachbehandlungen" sagt aus, dass es eben nichts spezielles (=was nur ford machen kann) durchzuführen ist, sondern die normale pflege (waschen + siehe oben genannte obliegenheiten) genügt.
im grunde ist die garantie genau dazu gemacht worden, um den problemfall des kantenrosts abzudecken, d.h. wenn werkseitig geschlampert wurde (egal ob bei konstruktion oder bei ausführung), damit diese qualitätsmängel nicht dem kunden anheimfallen. das normale "vergänglichkeitsrisiko" soll nicht abgedeckt werden.
es hängt halt von einzelfall ab und was anwalt und richter können und wollen und wie die stimmung ist. das letztere streitet natürlich jeder ab aber es liegt schon ein bissl daran ob ein prozess dann letztendlich "von selber" in die richtige richtung läuft oder nicht.
ansonsten - "vor gericht und auf hoher see sind wir alle in gottes hand" :-)
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..aufgrund von material- oder herstellungsfehlern durchrostungsschäden oder schäden die zur durchrostung führen können ..
Steht doch alles drin.Und das ist mein Problem,das ich dies auf dänisch brauche,denn.
Zitat:
Original geschrieben von mondeoford123
..aufgrund von material- oder herstellungsfehlern durchrostungsschäden oder schäden die zur durchrostung führen können ..
Steht doch alles drin.Und das ist mein Problem,das ich dies auf dänisch brauche,denn.
Eine Durchrostung findet immer von
innennach
außenstatt.
Somit müßten lt. Garnatiebedingung die Material- und Herstellungsfehler unter dem Blech sein. Ist aber im Problemfall "Türkantenrost" nicht der Fall.
Grüße
Na klar rosten die mk3 Türen von innen nach außen.
Zitat:
Original geschrieben von racer4679
Eine Durchrostung findet immer von innen nach außen statt.Zitat:
Original geschrieben von mondeoford123
..aufgrund von material- oder herstellungsfehlern durchrostungsschäden oder schäden die zur durchrostung führen können ..
Steht doch alles drin.Und das ist mein Problem,das ich dies auf dänisch brauche,denn.
Somit müßten lt. Garnatiebedingung die Material- und Herstellungsfehler unter dem Blech sein. Ist aber im Problemfall "Türkantenrost" nicht der Fall.Grüße
Zitat:
Original geschrieben von mondeoford123
Na klar rosten die mk3 Türen von innen nach außen.
Zitat:
Original geschrieben von mondeoford123
Zitat:
Nein eben nicht. Sie rosten zwischen der Versieglung (Kitt) und der Blechoberfläche (Schweißnaht/Türkante) auf. Hatte ich weiter oben schonmal geschrieben. Wenn sie zwischen beiden Blechteilen (Außen- und Innenblech) aufrosten würden, dann käme der Rost von innen.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von racer4679
Zitat:
Original geschrieben von mondeoford123
Na klar rosten die mk3 Türen von innen nach außen.
Zitat:
Original geschrieben von racer4679
Nein eben nicht. Sie rosten zwischen der Versieglung (Kitt) und der Blechoberfläche (Schweißnaht/Türkante) auf. Hatte ich weiter oben schonmal geschrieben. Wenn sie zwischen beiden Blechteilen (Außen- und Innenblech) aufrosten würden, dann käme der Rost von innen.Zitat:
Original geschrieben von mondeoford123
Grüße
Richtig, und das gleiche Problem hatte der 203er von MB auch.
und im idealfall bekommst man dann den wertverlust deines 11jahre alten autos, der durch den rost entstanden ist..... vllt sogar den zeitwert des 11 jahre alten autos..... also falls denn ford den schaden ersetz weil man gegen einen konzern vor gericht aufgrund einer schwammigen garantie gewinnt...erm, ja
Äh,versteht Ihr es nicht?Es geht darum das ein Konzern wie Ford einmal eine Garantie ausgesprochen hat(die zugegebener Weise an bestimmte Bedingungen geknüpft sind),im nachhinein sich aber nicht daran halten will und meint die Bedingungen einfach ändern zu können.Ich bin ja nicht der einzige mit dem Ford so umgeht.
nein, eben darum geht es nicht
ford hat ein produkt mit einer freiwilligen garantie-erklärung verkauft
diese garantie deckt eher untypische schäden ab und dann auch nur wenn der käufer die üblichen maßnahmen unternommen hat um den schaden zu verhindern
ein beispiel für so einen schaden wäre, wenn ein schweller auf einmal von innen durchgammelt, was ja bei "älteren" autos, vor allem fahrzeugen die zum kaufzeitpunkt schon etwas älter waren, damals der fall war.... die versiegelungstechnik für hohlräume war eben bei der masse nicht auf stand nach der jahrtausendwende
was eben durchaus ein kaufargument ist, denn es gibt viele solcher stellen im fahrzeug die man nicht oder zumindest nur schwer untersuchen kann, mit endoskopen zB (damals viel teuer!)
und so hat for eine garantie abgegeben, dass man mindestens 12 jahre keinen großen aufwand treiben muss
soweit sollte das ein mündiger bürger verstanden haben
und nun unser kläger: er hat sich ein gebrauchtes fahrzeug, zudem ein reimport gekauft und juckelt damit munter und mehr oder weniger glücklich duch die landschaft
irgendwann endeckt er an seinem in die jahre gekommenen hobel rost an den türen und denkst sich, was das für ein mist ist (soweit so gut)
jetzt klagt er gegen ford, weil er meint, ford hätte ein 12-jahre solrglos-paket in bezug auf rost garantiert
nur kommen da ein par probleme, denn:
-ford sagt der hobel rostet nicht durch, von optischen mängeln spricht hier niemand
-falls der rost sichtbar beginnt oder die teile zumindest noch nicht durchgerostet sind, kann man relativ günstig was dagegen unternehmen und man muss es sogar, denn das ist eine bedingung der garantie (die ford guten rechts mehr oder minder beliebig gestalten darf)
und wenn die türen nun keine löcher aufweisen und technisch somit ok sind (nehmen wir mal die HU als referenz für technisch ok), dann muss ford auch absolut rein garnichts unternehmen
vor ein par jahren haben sie das wohl schon eher, denn was jetzt rostet, kann womöglich in ein par jahren durch sein, dann käme eine größere rechnung...
ich denke, es sollte eindeutig ein gericht klären, wer unter welchen umständen recht hat. hier können wir letztendlich nur spekulieren und persönliche urteile bilden.
alles andere sollten leute entscheiden, die sich nicht in spekulationen verlieren, sondern nach fakten entscheiden.
und wir alle wissen: auf hoher see und vor gericht...usw. 😉
ich drücke dem te jedenfalls die daumen.
Er hat es wenigstens Probiert.Mich regen meine Türen auch auf,und das bei verzinkt.Ich dachte auch Rost ade.Hoffentlich gewinnt er.
Andi