Klage gegen Ford.

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Habe bald Gerichtstermin in Köln gegen Ford,wegen Rostgarantie(wiedermal die Türen).
Problem,mein Mondi BJ:2001 ist ein Reimport aus Dänemark und suche nun dringend die dänischen Garantiebedingungen.
Kann irgendjemand helfen und hat eine Idee?

Beste Antwort im Thema

Dann sind wir schon 2 bei mir war schon der Gütetermin.Der Richter wollte einlenken aber die Ford Werke nicht.
Meiner rostet unter der Windschutzscheibe.Am 19. Sept. entscheidet der Richter ob ein Gutachter vom gericht bestellt wird oder nicht.Der Richter sagte zur Gegenpartei das sie wahrscheinlich nicht gewinnen könnten.

MfG Mondeo2

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ich hoffe, dass er nachher auch seine Erfahrung hier niederschreibt...

"Beschädigung durch mangelhafte Pflege" und " unverzügliche Beseitigung des Ansatzes" sind die Kernsätze des Garantiebedingungen.
Wenn das Fahrzeug in einer Ford - Werkstatt regelmäßig gewartet wurde müssen diese nach den aktuellen Richtlinien die Wartungen durchführen. D.h., auch Rostkontrollen.
Wenn es eine freie Werkstatt war so muß diese auch nachweisen, dass sie nach den aktuellen Vorgaben des Herstellers arbeitet und wartet. Für den Vermerk " nach Herstellervorgabe" gibt es eine genaue Definition. Da ist durchaus von einfließen aktueller Änderungen die Rede.
Da muss die Dokumentation schon besonders wasserdicht sein.

Bei der Durchrostgarantie spricht man nicht von Kulanzleistungen. Das sind verschiedene Schuhe.
Kulanzen sind freiwillige Leistungen des Herstellers. Dem Kunden, als Auftraggeber, steht eine Rechnung, mit ausgewiesener Kulanzbeteidigung, zu. Auch wenn er nichts zuzahlen muss hat er dann sein Anrecht auf Ersatzteilgarantien und Reklamationen wie bei jeder externen Rechnung. Selbst bei FGS gibt es eine weiterführende Ersatzteilgarantie.

Zitat:

Original geschrieben von Buddha13


"Beschädigung durch mangelhafte Pflege" und " unverzügliche Beseitigung des Ansatzes" sind die Kernsätze des Garantiebedingungen.

danke, dass auch DU nochmal ds hier reingeschrieben hast

Zitat:

Wenn das Fahrzeug in einer Ford - Werkstatt regelmäßig gewartet wurde müssen diese nach den aktuellen Richtlinien die Wartungen durchführen. D.h., auch Rostkontrollen.

nein, eben nicht expliziterostkontrollen, da bei den ersten der umfang der wartung/pflege und kontrollen nicht näher definiert wird.. nur ordentliche pflege offensichtlich nach bestem wissen und gewissem/stand der technik

Zitat:

Wenn es eine freie Werkstatt war so muß diese auch nachweisen, dass sie nach den aktuellen Vorgaben des Herstellers arbeitet und wartet. Für den Vermerk " nach Herstellervorgabe" gibt es eine genaue Definition. Da ist durchaus von einfließen aktueller Änderungen die Rede.
Da muss die Dokumentation schon besonders wasserdicht sein.

und nochmal: herstellervorgaben gab es bei den ersten keine, zumindest die garantie betreffend

Zitat:

Bei der Durchrostgarantie spricht man nicht von Kulanzleistungen.

hat niemand behauotet

Zitat:

Das sind verschiedene Schuhe.
Kulanzen sind freiwillige Leistungen des Herstellers. Dem Kunden, als Auftraggeber, steht eine Rechnung, mit ausgewiesener Kulanzbeteidigung, zu. Auch wenn er nichts zuzahlen muss hat er dann sein Anrecht auf Ersatzteilgarantien und Reklamationen wie bei jeder externen Rechnung. Selbst bei FGS gibt es eine weiterführende Ersatzteilgarantie.

und da es eine garantie gegen durchrostung gibt und ford nur agiert hat um den rost einzudämmen, damit es nciht zur durchrostung kommt und servicegedanke usw isf... deswegen teilweise im rahmen einer kulanz und nicht als garantieleistung

Zitat:

Original geschrieben von robsky


...
und da es eine garantie gegen durchrostung gibt und ford nur agiert hat um den rost einzudämmen, damit es nciht zur durchrostung kommt und servicegedanke usw isf... deswegen teilweise im rahmen einer kulanz und nicht als garantieleistung

des pudels kern. je jünger die wagen waren, desto eher wird/wurde was gemacht (was ford formaljuristisch zu dem zeitpunkt nicht unbedingt hätte machen müssen), damit die türen nicht vor ablauf garantie

durch

rosten, was dann ein astreiner garantiefall gewesen wäre aber für ford dann teurer.

bei den späten baujahren muss die rostvorsorgeuntersuchung nachgewiesen werden. ist das heft komplett mit nachweisen gefüllt, dann müssen sie zahlen, egal wie die kiste aussieht, denn dann sind/ist der untersuchende händler der ford sozusagen in die pfanne haut, wenn einer das heft stempelt obwohl es rostet. du als kunde kannst davon ausgehen, dass alles ok ist, wenn das heft nur gestempelt wird ohne kommentar usw. wenn es trotzdem schon blüht ist das für den laien unbeachtlich denn diese versäumnisse der händler muss sich ford zurechnen lassen. sogar wenn es mangelnde pflege gibt, müsste der händler den kunden darauf hinweisen (und ford müsste es ggf sogar belegen können, wenns zum streit kommt!) korrekt arbeitende händler haben das auch gemacht (und deswegen wurde auch mindestens ein verfahren mit einem "späten" baujahr verloren).
bei den frühen baujahren ist es so wie ich ein paar posts vorne geschrieben habe nicht ganz so einfach, zwar brauchts dort keine untersuchung, aber dafür ist die formale situation schwieriger, weil keine klaren sachverhalte vereinbart sind. wenn alle inspektionen bei ford gemacht wurden und keine mahnung seitens ford beweisbar ist, dann siehen die chancen gut, dass gezahlt werden muss, weil der laien dann davon ausgehen darf dass alles korrekt ist (so wurde mindestens ein verfahren vor einem urteilsspruch mit einer "einigung" beendet ohne spruch - "einigung" war, dass die rep. gezahlt wird, allerdings ohne ersatzwagenstellung (!)).

ich glaub das hab ich jetzt deutlich genug geschrieben. mehr kann ich dazu nicht sagen.

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Manche Antworten sind unbequem aber ich habe lange genug mit Garantiesachbearbeitung zu tun gehabt um mir eine Meinung dazu bilden zu können.
Auch wenn keine explizite Rostkontrolle vorgesehen ist muss erstmal die Wartungsdurchführung nach Herstellervorgabe nachgewiesen werden. Ich denke kaum dass ein Fahrzeughalter Begleitunterlagen, außer dem Stempel im Chreckheft, aufhebt.

Aber wartet mal ab was aus dem Verfahren rauskommt.

Wenn du damit zu tun hast, weisst du was dabei herauskommt: Firmen, grosse Unternehmen, haben den längeren Atem und weit mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Es ist klar eine Sache des Geldes und nicht des Rechts.

Über "Recht haben" und "Recht bekommen" brauchen wir uns nicht zu streiten.
In der Regel findet man mit dem Händler eine Möglichkeit und Lösung. Wenn das Verhältnis nicht stimmt ...

Zitat:

Original geschrieben von Buddha13


In der Regel findet man mit dem Händler eine Möglichkeit und Lösung. Wenn das Verhältnis nicht stimmt ...

Ich würde dir da gerne Recht geben - leider kümmern sich Händler um den Käufer und Kunden nach dem Kauf nicht mehr. Ist immerhin kein Problem welches auf eine Marke beschränkt ist.

stimmtdoch garnicht, mein fordhändler grüßt und lobt, bietet kaffee an, schickt nette briefe, schliesslich möchten sie ja gerne ihre dienstleistungen an mich bringen, zB ein schnapsglas wischerflüssigkeit für 7€ nachfüllen im sommer....

Genau das trifft doch des Pudels Kern. Auch ich fahre zu meinem Fordhändler zu den Durchsichten. Trotz des Alters von über 5 Jahren. sollte ich dann mal Probleme haben, wird er mir versuchen zu helfen. Zumal ich bis jetzt zufrieden bin mit seiner Arbeit.
Der TE hat einen Reimport. Ich kann mir vorstellen, er hat ihn als Gebrauchten online oder bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Welches Interesse soll jetzt der Fordhändler haben, den Garantieanspruch mit aller Macht durchzuboxen? An der Beseitigung verdient er nichts. Und ob der TE später wieder zu ihm kommt, weiß er auch nicht. Ist meine Meinung, da ich auch viel mit Kundendienst zu schaffen habe.

me3

Den Wagen habe ich bei einem ansässigen Fordhändler gekauft.Ist übrigens der 4 Gebrauchte. den wir dort gekauft haben,haben also schon reichlich Geld dagelassen.Alle notwendigen Reperaturen wurden auch bei diesem Händler gemacht,aber bei der Rost Geschichte:Pustekuchen nix von Hilfe oder so.Da kam nur geht nicht einzueichen fertig aus.Sind seit cirka 14 oder 15 Jahren bei diesem Händler.

Zitat:

Original geschrieben von me3


Genau das trifft doch des Pudels Kern. Auch ich fahre zu meinem Fordhändler zu den Durchsichten. Trotz des Alters von über 5 Jahren. sollte ich dann mal Probleme haben, wird er mir versuchen zu helfen. Zumal ich bis jetzt zufrieden bin mit seiner Arbeit.
Der TE hat einen Reimport. Ich kann mir vorstellen, er hat ihn als Gebrauchten online oder bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Welches Interesse soll jetzt der Fordhändler haben, den Garantieanspruch mit aller Macht durchzuboxen? An der Beseitigung verdient er nichts. Und ob der TE später wieder zu ihm kommt, weiß er auch nicht. Ist meine Meinung, da ich auch viel mit Kundendienst zu schaffen habe.

me3

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