Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)

Mercedes E-Klasse S210

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

Beste Antwort im Thema

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

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In der Reserveradmulde lässt sich, genau wie überall sonst auch flexen... Der sitzt weiter vorne. Vor der Achse, unter der Rücksitzbank.

Der Rost hinter dem Batterierahmen hat nix mit der Batterie zu tun, sondern kommt von der
äußerlichen Abschleppöse, die man seit '95, oder' 96, zwecks Sparmaßnahmen nur noch sparsamer mit Karosserieduchtungsmasse abgedichtet hat. Deshalb setzt sich von da zwischen die Bleche Feuchtigkeit, Wasser und im Winter auch Salz, was zu einer Durchrostung führt. Die Abschleppöse ist recht massiv und galvanisch verzinkt. Das führt dazu, daß sich zuerst das Blech zwischen Abschleppöse und Batterieblech, zuerst in brauchen Staub auflöst. Erschreckend ist, dass diese Roststelle bei kaum einem 202 aus Bj. 93, oder 94 auffällig ist. Aber die restlichen 202 sind in dem Bereich nahezu ausnahmslos befallen. Selbst nahezu rostfreie Exemplare haben mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit hier ihren ersten Rost herd.

Ich habe selbst zwei Fahrzeuge, die bis dato ungeschweißt sind, aber beim Einen steht es noch aus und beim anderen habe ich es vor ein paar Wochen erst repariert. Man kommt da von unten relativ gut dran. Ich aber etwas aufwendig, weil das benötigte Reparaturblech recht kompliziert geformt ist und händisch angefertigt werden muss.

Gruß

Jürgen

Danke Jürgen. An der Abschleppöse ist tatsächlich auch geschweißt worden, ich wusste aber nicht, dass das im Zusammehnag mit dem rostenden Batterierahmen steht, bzw. stehen kann.

Vg,
Sven

Update 29.09.21:

Hinsichtlich des vom Gericht beabsichtigten Gutachtens hatten wir Schriftsatzrecht bis 01.10.. Davon haben wir nun Gebrauch gemacht und beantragt die Klage (wegen der wieder durchgerosteteten Schweller) auf die Bereiche wo auch wieder Rost ist (Heckklappe, Motorraum, Kofferraum) auszudehnen - Erhöhung der Rep.-Kosten auf 14.000,- €. Sollte es doch zu dem GA kommen, sollen dann auch gleich die Bereiche unter den nicht einsehbaren Anbauteilen (Kotflügel, Seitenwände, Stoßfänger) auf erneuten Rost überprüft werden. Schließlich liegt ja der Verdacht nahe, dass dort auch gepfuscht wurde.

Zudem solle die GS darlegen, was genau vor der Reparatur 2017 vom AH für Rostschäden aufgenommen und an die Daimler AG übermittelt wurden, worauf dann das Leistungsanerkenntnis beruhte. Ebenso will ich den damaligen mehrseitigen Reparaturauftrag ausgehändigt bekommen, um beidess miteinander vergleichen zu können. Den musste ich zwar unterschreiben, lesen durfte ich ihn aber nicht - hat mich damals auch noch nicht so sehr interessiert, damals habe ich denen ja auch noch vertraut. Das AH habe ich deswegen auch direkt angeschrieben: man will mein Anliegen prüfen, heißt es. Ich weiß zwar nicht, was es da zu prüfen gibt, denn normalerweise ist sowas ja obligatorisch, auch wenn der Kunde nicht zahlen muss. Aber gut, vielleicht muss das Dok. ja auch erst noch für mich "aufbereitet" werden. ;-))

Und warum ich in die mobilo-life, wegen praktischer Unbezahlbarkeit für mich, nicht wieder einsteigen kann, sollen sie auch noch schriftlich darlegen.

Und einen Vergleichsvorschlag haben wir auch noch gemacht. Vielleicht kommt die GS ja auch auf die Idee, dass man das Feld nicht mehr als Sieger verlassen kann, und spielt besser auf ein Unentschieden.

Es bleibt also weiter spannend.

Fun Fact am Rande: Die Zulassungsstelle hat mich nun auch angeschrieben, dass ich endlich mal zum TÜV fahren soll. In der Anhörung habe ich denen dann höflich erklärt, dass das Auto momentan Streitgegenstand in einem Gerichts-Verfahren ist und ich nur deswegen erst mal noch nicht vorgefahren bin. Daraufhin hat man mir freundlicherweise erst mal die Frist zur Mängelbeseitigung (also TÜV-Vorführung) bis auf Mitte Oktober verlängert. Unsere Behörden sind doch nicht immer so unflexibel, wie sie oft von uns wahrgenommen werden.

Hallo Leute,

in meinen Augen ist das was die Daimler AG mit der mobilo-life Garantie hinsichtlich Rost gemacht hat, bzw. immer noch macht, schlichtweg Betrug nach 263 StGB. Man verschafft sich einen Vermögensvorteil auf Kosten von Verbrauchern, in dem man sie mit wissentlich haltlosen Versprechungen, bzw. einen Irrtum dazu vorsätzlich aufrecht erhält, zum Kauf eines Mercedes PKW überlistet hat. Ich beabsichtige daher Strafantrag wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Da ich sowas noch nie gemacht habe, und wohl dazu auch nicht ins AH gehen kann um dort deren Meinung dazu zu erfragen, wollte ich euch mal um eure Meinung dazu bitten. Vielleicht habt ihr ja ein paar sachliche Argumente dafür oder dagegen. Vielleicht weiß jemand sogar, ob das schon mal wer versucht hat und wenn ja, wie's ausgegangen ist?

Ähnliche Themen

Ich würde es eher Berechnung nennen.
Um die Garantie zu erhalten muss man gewisse Regeln einhalten. Dazu muss man regelmäßig zur Inspektion inkl., ich nenne es mal Rostbeschau.
Da geht es schon los, wie lange wird der Wagen zur regelmäßigen Inspektion gebracht? Im Normalfall 3 Jahre oder eben solange das Fahrzeug in erster Hand ist.
Dann kommt der zweite Besitzer und was dann kommt kann man in allen KFZ Foren lesen:…… z.B…..muss ich nach nur 3000 Km einen Ölwechsel machen………usw.
Wieviele Autos und Motorräder hab ich mir schon angesehen die mit „Scheckheftgepflegt“ angepriesen wurden, und im Endeffekt alle 2 Jahre nur mal ein Ölwechsel eingetragen wurde. Mit der Begründung:…..das Öl war ja noch frisch usw. usw.
Ein unanfechtbares Scheckheft würde bedeuten, jedes Jahr einen Eintrag, auch wenn nur 60Km gefahren wurden!
Und das wird kaum über zehn-fünfzehn Jahre durchgehalten, dass ist aber meistens dann das Alter wo der Rostfrass (von innen nach außen)zum tragen kommt.
Dann gibt’s noch die Autokäufer, die kaufen sich kurz vor der Rente, zum Beispiel eine E Klasse. Der Wagen bleibt ewig und bekommt alles was er braucht und vorgeschrieben ist.
Aber durch wenig Kilometer, gute Pflege, gut belüftete Garage usw. rostet der wenig, oder gar nicht.
Und wenn doch, dann wird er von zB. Mercedes wieder hübsch gemacht und steht die nächsten Jahre wieder trocken in der Garage.
Und alle sind zufrieden.
Wenn wirklich jedes Jahr eine Wartung gemacht wurde, davon geh ich bei Dir mal aus, sonst würde man sich nicht mit einem Konzern anlegen, also wenn alles gemacht wurde was verlangt wird und der Garantiegeber tritt im Schadensfall nicht ein, dann könnte man eine Betrugsanzeige machen.
Aber ist auch nur eine Lücke im Heft, wird man kaum eine Chance haben.
Das alles ist nur meine Private, ohne vorhandene Juristische Bildung, Meinung.

Betrug bedingt Vorsatz. Wie gedenkst du diesen zu belegen?

Zitat:

@tomate67 schrieb am 1. Oktober 2021 um 12:22:51 Uhr:


Betrug bedingt Vorsatz. Wie gedenkst du diesen zu belegen?

Nun, wenn ich mit etwas werbe, wovon ich weiß, dass es so ohnehin nicht einzuhalten geht, ist das schon Vorsatz und infolge dessen kann es auch Betrug sein.

Konkret:

Die MB AG hat in den 1999 / 2000er Jahren in ihren Verkaufsprospekten die mobilo-life explizit beworben (s. Anlage). Diese Prospekte liest der Kunde i. d. R. vor(!) dem Kauf, womit seine Kaufentscheidung maßgeblich beeinflusst werden kann und sicher auch soll. Aus dem Jahre 2000 gibt es eine Doktorarbeit wo nachgewiesen wurde, dass die Tauchbäder, die zum Rostschutz der Karrossen dienen sollten, nach einer bestimmten Zeit und unter bestimmten Umständen verkeimen, was später zu baldigen Rosterscheinungen führte. Ich gehe dabei mal davon aus, dass diese Dissertation in den einzelnen Werken nicht heimlich gemacht wurde, Mercedes, bzw. die Daimler AG, also davon wusste. Trotzdem hat man die Garantie (später dann nur noch im Internet) weiter beworben. Mercedes hat sich damit unter Vortäuschung falscher Tatsachen einen Vermögensvorteil auf Kosten der Kunden verschafft. Und unterhält diesen Irrtum vorsätzlich bis heute.

So meine zugrunde liegende Argumentation, die mich vermuten lässt, dass es sich hierbei um einen Betrug handeln könnte. Für ne Anzeige reicht das aus (Anfangsverdacht), den Rest, also das zu bweisen, wäre sowieso Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

Und wenn Mercedes nach der Problemfeststellung auch nur minimal den Produktionsprozess geändert hat, dann fällt diese Argumentation zusammen.

Deinen Ansatz in Ehren, aber wenn ich das so lese - in der Zeit stelle ich den 210er halt auf die Bühne und pinsle etwas Mike Sanders. Da scheinen mir die Erfolgsaussichten besser.

Aber vom Prinzip her ist das schon alles richtig gedacht. In den USA könnte man da sicher was draus drehen.

Zitat:

@Keylord schrieb am 1. Oktober 2021 um 11:21:10 Uhr:


Ich würde es eher Berechnung nennen.
Um die Garantie zu erhalten muss man gewisse Regeln einhalten. Dazu muss man regelmäßig zur Inspektion inkl., ich nenne es mal Rostbeschau.
Da geht es schon los, wie lange wird der Wagen zur regelmäßigen Inspektion gebracht? Im Normalfall 3 Jahre oder eben solange das Fahrzeug in erster Hand ist.
Dann kommt der zweite Besitzer und was dann kommt kann man in allen KFZ Foren lesen:…… z.B…..muss ich nach nur 3000 Km einen Ölwechsel machen………usw.
Wieviele Autos und Motorräder hab ich mir schon angesehen die mit „Scheckheftgepflegt“ angepriesen wurden, und im Endeffekt alle 2 Jahre nur mal ein Ölwechsel eingetragen wurde. Mit der Begründung:…..das Öl war ja noch frisch usw. usw.
Ein unanfechtbares Scheckheft würde bedeuten, jedes Jahr einen Eintrag, auch wenn nur 60Km gefahren wurden!
Und das wird kaum über zehn-fünfzehn Jahre durchgehalten, dass ist aber meistens dann das Alter wo der Rostfrass (von innen nach außen)zum tragen kommt.
Dann gibt’s noch die Autokäufer, die kaufen sich kurz vor der Rente, zum Beispiel eine E Klasse. Der Wagen bleibt ewig und bekommt alles was er braucht und vorgeschrieben ist.
Aber durch wenig Kilometer, gute Pflege, gut belüftete Garage usw. rostet der wenig, oder gar nicht.
Und wenn doch, dann wird er von zB. Mercedes wieder hübsch gemacht und steht die nächsten Jahre wieder trocken in der Garage.
Und alle sind zufrieden.
Wenn wirklich jedes Jahr eine Wartung gemacht wurde, davon geh ich bei Dir mal aus, sonst würde man sich nicht mit einem Konzern anlegen, also wenn alles gemacht wurde was verlangt wird und der Garantiegeber tritt im Schadensfall nicht ein, dann könnte man eine Betrugsanzeige machen.
Aber ist auch nur eine Lücke im Heft, wird man kaum eine Chance haben.
Das alles ist nur meine Private, ohne vorhandene Juristische Bildung, Meinung.

Danke, dass Du Dir so umfangreiche Gedanken machst.

Was das "Hübschmachen" betrifft, ist das aber leider nur seltenst so, und schon gar nicht freiwillig. Die meisten Kunden werden nach spätestens 8 Jahren abgewimmelt: keine Durchrostung im Sinne der Garantie, Anbauteile gehören nicht zur Karrosserie, Zeitwert zu niedrig, Kundendienste lückenhaft oder überzogen und, und, und. Die Liste der Abwimmel-Argumente kann praktisch grenzenlos erweitert werden, das es ja, außer dem Verkaufsprospekt, dem Wartungsheft und dem was zur mobilo-life im Internet steht nix Greifbares für den Kunden gibt. Die Meisten lassen sich davon beeindrucken und kaufen sich halt nen anderes Auto, bevor sie sich lange rumstreiten. Das gehört so sicher zum Plan.

Jedes Jahr nen Service muss man dabei auch gar nicht machen lassen, das ermittelt der Bordcomputer, i. d. R so alle 15.000 km. Und selbst wenn man den einen oder anderen Service hat woanders machen oder sogar ausfallen lassen hat, verspricht man den Kunden, dass sie jederzeit(!)mit einem neuen Servcie bei MB in die Garantie wieder einsteigen könnten. Ich hab das unlängst mal beim AH angefragt, da bei mir nach 15 Jahren erst mal Schluss mit MB-Services war. Als Anwort bekam ich telefonisch (schriftlich gibt´s das erst mal nicht), dass das in meinem Fall unbezahlbar wäre, wieder in die mobilo-life einsteigen zu wollen, da ich dann alles was die Werkstatt am Auto bemängeln würde von denen reparieren lassen müsste. Und der Meister lies auch keinen Zweifel daran, dass er in meinem Fall sicher Hunderte Mängel finden würde, bis hin zur defekten Ventilkappe. So glaubt man bei denen zumindest mich auch hier abwimmeln zu können. Aber gut, ihr ahnt es vielleicht schon, mit so nem Quatsch kann man mich nun wirklich nicht beeindrucken. Auch nicht damit, als er noch erwähnte, dass ich sowieso auch schon früher keinen Anspruch auf die mobilo-life gehabt hätte (obwohl ich das sogar schriftlich von denen habe), weil ich ein paar beim Service empfohlene Zusatzarbeit (z. B. Zündkerzen, Bremsflüssigkeit) hab nicht bei denen machen lassen. Wie gesagt, die Kreativität beim Erfinden von Abwimmel-Argumenten ist bei denen grenzenlos.

Zitat:

@mj_wagner schrieb am 1. Oktober 2021 um 13:36:44 Uhr:


Deinen Ansatz in Ehren, aber wenn ich das so lese - in der Zeit stelle ich den 210er halt auf die Bühne und pinsle etwas Mike Sanders. Da scheinen mir die Erfolgsaussichten besser.

Aber vom Prinzip her ist das schon alles richtig gedacht. In den USA könnte man da sicher was draus drehen.

Deswegen gibt´s solche Garantien in den USA ja auch nicht. Aber auch in D gibt es Mittel und Wege, allerdings sind die sicher um ein Vielfaches nervenaufreibender, das gebe ich schon zu.

Zitat:

@mj_wagner schrieb am 1. Oktober 2021 um 13:36:44 Uhr:


Deinen Ansatz in Ehren, aber wenn ich das so lese - in der Zeit stelle ich den 210er halt auf die Bühne und pinsle etwas Mike Sanders. Da scheinen mir die Erfolgsaussichten besser.

Da hast Du schon Recht, genau darauf beruht ja m. M. n. auch der Erfolg des Betrugs.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 1. Oktober 2021 um 13:19:20 Uhr:


Und wenn Mercedes nach der Problemfeststellung auch nur minimal den Produktionsprozess geändert hat, dann fällt diese Argumentation zusammen.

Was zu beweisen wäre. Aber sicher schwer werden wird, denn sonnst gäbe es bspw. nicht so viele völlig verrosteten W/S 203, und die haben bis 30.04.2008 ja auch alle die mobilo-life.

Deine Nerven möchte ich haben.

DANKE das mich auf dem Laufenden hältst.

Betrug: Gehe zur Polizei und zeige DC an; stelle einen Strafantrag (Antragsdelikt) lasse dich nicht abwimmeln. Die Anzeige kannst du auch bei jedem Gericht stellen, diese Variante würde ich vorziehen.

So, die STA wird anfangen zu ermitteln und dann meiner Meinung nach KEINEN Verantwortlichen ermitteln können, der strafbar! gegen Formulierungen oder dem zielgerichteten Umsetzen von Vertragsinhalten verstoßen hat.

Schlimmstenfalls wird die Anzeige schnell aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt.

Wäge ab, die Beweisführung wird ganz ganz ganz schwer, verlasse dich nicht auf ermittlungshungrige Staatsanwälte.

Zitat:

@W-Immer schrieb am 1. Oktober 2021 um 17:06:53 Uhr:


Deine Nerven möchte ich haben.

DANKE das mich auf dem Laufenden hältst.

Betrug: Gehe zur Polizei und zeige DC an; stelle einen Strafantrag (Antragsdelikt) lasse dich nicht abwimmeln. Die Anzeige kannst du auch bei jedem Gericht stellen, diese Variante würde ich vorziehen.

So, die STA wird anfangen zu ermitteln und dann meiner Meinung nach KEINEN Verantwortlichen ermitteln können, der strafbar! gegen Formulierungen oder dem zielgerichteten Umsetzen von Vertragsinhalten verstoßen hat.

Schlimmstenfalls wird die Anzeige schnell aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt.

Wäge ab, die Beweisführung wird ganz ganz ganz schwer, verlasse dich nicht auf ermittlungshungrige Staatsanwälte.

Ernsthaft, ich möchte nicht, das meine Steuergelder für diesen Unfug verschwendet werden. Da gibt es doch ganz andere wichtigere Verwendungszwecke als der Kampf eines Unbelehrbaren um nicht belegbare Betrugsvorwürfe.
Ganz deutlich, es geht nie darum, was vorliegt, sondern immer um die Beweisbarkeit. Produktionsprozesse werden ständig optimiert. Es wäre leicht die zu belegen, da vor allem auch die MOPF stattgefunden hat.....

Auch bei deinem anderen Prozess geht mir die Logik völlig abhanden. Du feuerst unaufgefordert ein zweites Gutachten hinterher um die Anspruchssumme auf 14.000€ zu erhöhen? Chapeau, Du machst selbst dein erstes Gutachten unglaubwürdig und damit auch deine Argumentation.

Und immer noch inszenierst Du dich als das große Opfer eines Konzerns. Ich sehe das Problem eher bei unangemessenen Forderungen und deinem egozentrischen Rechtsbewusstsein.

Ich hatte ja mal gefragt, wie Du Dir damals eine Lösung vorgestellt hast. War das nicht ein drei bis vier Jahre jüngeres Modell mit wenig KM und Top Ausstattung bei einem Aufpreis von 500€?

Aber egal, einfach klagen bis nichts mehr geht, das Risiko liegt bei uns Steuerzahlern.....

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