Kilometerstand

Audi A4 B7/8E

Folgendes Problem habe ich.
Mein freundl. Händler teilte mir gerade eben mit das das Service-Heft vom Vorbesitzer (EuropCar) nicht mehr vorhanden wäre. (Verloren gegangen???)

Leider kann er mir nur ein Ersatz-Service Heft ausstellen.
Angeblich kann man alle Daten aus irgendeiner Datenbank von VAG auslesen und diese nachtragen.
Kann ich ihm trauen??? Gibt es da einen Haken, wenn ich das Fahrzeug wieder verkaufen möchte ?
Wo kann man den aktuellen Kilometerstand noch auslesen ausser am FIS-Display ???
Das Fahrrzeug ist aus dem Jahr 05/2006 und hat 26.000 km gelaufen !!!
TüV/AU wird neu gemacht sodaß das Fahrzeug bis 02/09 TüV und AU frisch bekommt !!!
Garantie (Werks) habe ich ja auch noch bis 05/2008, oder ?

Was für ein Risiko besteht für mich, beim Kauf dieses Fahrzeugs "ohne" Originals-Service Heft ???

Vielen Dank im voraus für schnelle Antworten, denn am Dienstag habe ich einen neuen Termin !!!

19 Antworten

Re: Re: Re: Kilometerstand

Zitat:

Original geschrieben von AvantI_A4


Wenns ein Mietwagen war, gibts ab EZ nur 1 Jahr lang TÜV.

Aha, wieder was gelernt. 🙂

@AvantI_A4

Bin aus D. Sorry hab mich etwas vertan. Und zwar siehts folgendermassen aus. Ein Fahrzeug wird bestellt, gekauft, nach zwei Jahren an das Autohaus zurückgegeben (als Anzahlung). Tüv ist fällig. Der Wagen steht ein Jahr, der Händler schreibt nur TÜV frei, wird der Wagen gekauft macht er TÜV neu. In der Wartezeit von diesem Jahr, rührt er keinen Finger um TÜV zu machen. Da hast Du deinen ein Jahr Versatz.

vyx

Korrigiere mich wenn ich falsch liege.

Zitat:

Original geschrieben von vyx


Ein Fahrzeug wird bestellt, gekauft, nach zwei Jahren an das Autohaus zurückgegeben (als Anzahlung).

Ok, soweit klar.

Zitat:

Tüv ist fällig.

Hier ist ein Fehler. Ab Werk hat ein Fahrzeug nicht zwei, sondern drei Jahre lang Tüv. Nach diesem drei Jahren geht im 2-jährigen Turnus weiter.

Übrigens, damit du mich nicht mißverstehst, mit Mieter ist kein Leasing-Wagen gemeint, diese Regelung mit dem einjährigen Tüv-Check gilt für die Kisten von Europcar & Co., sowie für die Autos des Händlers, die im Rahmen von euromobil oder wie das heißt an Kunden verliehen/vermietet werden.

Zitat:

Der Wagen steht ein Jahr, der Händler schreibt nur TÜV frei, wird der Wagen gekauft macht er TÜV neu.

Genau. Weil wenn das Auto ein Jahr auf dem Hof gestanden ist, nachdem der Erstbesitzer ihn 2 Jahre fuhr, sind die ersten drei Jahre um, der Händler bringt den Wagen ganz normal zum Tüv, weil dieser jetzt nach 3 Jahren abgelaufen ist und du hast dann beim Kauf 2 Jahre Tüv.

Hoffe ich konnte deine Verwirrung beseitigen?

Gruß nach DO!

Soweit klar, aber beim Szenario 2 kommt man aus dem ursprünglichen Turnus raus, oder gibts hier auch was zu lernen?

Szenario Nr.2

Der erstbesitzer fährt den Wagen 3 Jahre, danach steht der Wagen 1 Jahr beim Händler, dann wird dieser verkauft. Spätestens da ist der Versatz.

Ich bin hartnächig, was

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Sagen wir als Beispiel, du hast das Auto am 01.01.05 gekauft.

Zitat:

Original geschrieben von vyx


Der erstbesitzer fährt den Wagen 3 Jahre,

Ok, hier ist die HU also im Januar 2008 abgelaufen und da geht das Auto an den Händler zurück. Egal wann der jetzt den Wagen zur HU bringt, es wird immer rückdatiert, unabhängig davon, ob er das Auto im Januar 2008 oder erst zb im August 2008 zum Tüv fährt. Nächster Termin zur HU wird immer Januar 2010 sein.

Zitat:

danach steht der Wagen 1 Jahr beim Händler, dann wird dieser verkauft. Spätestens da ist der Versatz.

Ok. Wahrscheinlich hat der Händler den Tüv gleich im Januar 2008 machen lassen. Damit ist ein Stempel für Januar 2010 im Fahrzeugschein. Aus Kundenfreundlichekit oder als Verkaufstaktik will er dir aber 2 Jahre bis zum nächsten Tüv geben, darum verkauft er ihn dir im Januar 2009 und hat ihn am Vormittag noch beim Tüv gehabt (ein Jahr früher als er müsste).

Damit ist für dich also erst im Januar 2011 wieder Tüv angesagt.

Du hast recht, so kann man aus dem Turnus 3-2-2-2-2-... herauskommen.

Aber das kommt daher, dass die Tüv-Plakette den spätesten Termin angibt, früher zu kommen steht dir natürlich frei, aber die 2 Jahre addieren sich dann auf den PRüftermin und nicht auf die vorherige Frist.

Zitat:

Ich bin hartnächig, was

Das macht gar nix, ich hoffe ich bin nicht zu ungeduldig 😉

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