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Kilometerstand ehöhen

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 1. März 2012 um 12:55

Hallo,

ich habe schon einige Beiträge durchsucht, aber eine richtige Antwort habe ich leider nicht gefunden.

Ich lassen mir nächste Woche bei Audi meine Mono-KI gegen ein Color-KI tauschen.

Das neue KI hat eine niedrigeren Kilometerstand als das alte.

Da ich keinen Login-Code habe muß ich zu Audi (VCDS habe ich selbst).

Audi sagt, sie können sie den Kilometstand nicht vorstellen.

Stimmt das, oder wollen sie es nicht?

Wenn das KI drin ist, könnte ich den Stand mit VCDS selber erhöhen?

Ich habe mal gelesen, daß der bei Audi angeforderte Login-Code nur ein tagesaktueller Code sei, der nicht einmal der Werkstatt angezeigt wird.

Ich hoffe es kann mich jemand aufklären.

Gruß Torsten

Beste Antwort im Thema
am 1. März 2012 um 14:34

nur halt das man solche leute nicht unterstützen sollte...:/

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13 Antworten
am 1. März 2012 um 13:03

Beim B6 bin ich mir nicht sicher ob das noch per VCDS selber geht.

Audi kann den Kilometerstand dann nicht einstellen wenn er bereits über 100km hat. Darunter würde es gehen.

Themenstarteram 1. März 2012 um 13:16

Hallo, das habe ich in manchen Beiträgen auch gelesen. Aber dann hab ich wiederum gelesen, daß es doch gehen soll.

Hätte gerne mal Klarheit darüber....

Gruß Torsten

Zur Not gehst du zu so einem Tachotrickser, die können das ganz sicher.

Und da dein Vorhaben ja legal und ehrbar ist, spricht nichts dagegen.

am 1. März 2012 um 14:34

nur halt das man solche leute nicht unterstützen sollte...:/

Zitat:

Original geschrieben von b6fan

nur halt das man solche leute nicht unterstützen sollte...:/

na aber in dem Fall isses ja mal fürn gute Zweck

Bei aller Freundschaft: was macht Audi, wenn sie jemandem für 700 Euro ein neues KI verkaufen müssen, weil das alte defekt ist???

Mit irgendwelchen Ausreden würd ich mich nicht abspeisen lassen, wenn ich bei denen schon für die Montage bezahle.

@Jason.

Der Freundliche kann es wirklich nicht tun,dies ist keine Ausrede.

Wie geschrieben,bis 100Km kommen sie ran.

Auch wenn es für dich legal erscheint,muss ich dich leider enttäuschen!

Denn jeder Eingriff in das KI,um einen Tachostand zuerhöhen oder zurückstellen ist eine Straftat für sich!

Es wird dir kein Autohaus in Deutschland zurzeit machen.

Das Thema kam erst in den Medien.

Gruß.

PS:Kann dich ja verstehen,aber du musst im Internet suchen.

Zitat:

Denn jeder Eingriff in das KI,um einen Tachostand zuerhöhen oder zurückstellen ist eine Straftat für sich!

Nein! So pauschal ist das nicht richtig.

Das Gesetz klingt eindeutig:

http://dejure.org/gesetze/StVG/22b.html

Zitat:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt

Aber: ich zitiere von einer Antwaltsseite (http://www.ra-kotz.de/tachomanipulation.htm)

Zitat:

Die Strafvorschrift des §?22?b Abs. 1 Nr. 1 StVG stellt das Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, unter Strafe. Das Verfälschen kann nach dem Gesetzeswortlaut dadurch erfolgen, dass das Ergebnis der Messung durch Einwirkung auf das Messgerät oder den Messvorgang beeinflusst wird. "Verfälschen" ist umgangssprachlich und etymologisch (vgl. Duden, Herkunftswörterbuch, Etymologie der deutschen Sprache, Eintrag "falsch") verwandt mit dem Adjektiv "falsch". Der Begriff hat einen normativen Gehalt. Verfälscht werden können Dokumentationen tatsächlicher Vorkommnisse. Ein Verfälschen liegt nach dem gewöhnlichen Gebrauch des Wortes dann vor, wenn eine Aufzeichnung so verändert wird, dass sie im Hinblick auf die tatsächlichen Vorkommnisse, über die sie Auskunft geben soll, falsch ist.

Wenn jemand also ein KI einbaut, was WENIGER anzeigt wie die Kiste gelaufen hat, so ist das auch eine Verfälschung und damit theoretisch strafbar. In dem Fall muss nach oben angepasst werden. Ein Austausch ist ganz klar eine "Einwirkung auf das Gerät". Genauso muss eigentlich nach unten korrigiert werden wenn das KI bereits zu viel drauf hat...

Wie gut dass ich kein Anwalt bin, deren Logik ist manchmal seltsam.

Was wird gemacht wenn das KI defekt ist und ein komplett neues ins Fahrzeug muss??????

am 2. März 2012 um 8:54

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.

Was wird gemacht wenn das KI defekt ist und ein komplett neues ins Fahrzeug muss??????

Ist es möglich, dass der :) die Daten vlt. nur ins neue KI exportieren/kopieren, aber nicht den km-Stand verändern kann?

Wäre sicher eine gute Frage fürs 8N-Forum, da raucht doch fast täglich ein KI ab ;)

Wenn man Jurist wäre, würde die korrekte Antwort lauten:

"Neues KI kaufen, denn nur bei einem nagelneuen KI kann der Freundliche den Kilometerstand überhaupt anpassen."

Um Gebrauchte zu modifizieren bräuchte es nach §22b STVG Nummer (3) theoretisch für illegale Aktivitäten nutzbares Equipment. Wobei die zeitwertgerechte Instandsetzung mit Gebrauchtteilen und Übertrag des korrekten Kilometerstandes (damit KEINE Straftat) kaum unter diesen Paragraphen fallen kann, aber das Equipment wäre für Straftaten prinzipiell brauchbar.

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.

Wäre sicher eine gute Frage fürs 8N-Forum, da raucht doch fast täglich ein KI ab ;)

Dort sollte man sich wohl eher darum Gedanken machen, warum das KI bei diesem Modell so anfällig ist...

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