Kilometerstand
Folgendes Problem habe ich.
Mein freundl. Händler teilte mir gerade eben mit das das Service-Heft vom Vorbesitzer (EuropCar) nicht mehr vorhanden wäre. (Verloren gegangen???)
Leider kann er mir nur ein Ersatz-Service Heft ausstellen.
Angeblich kann man alle Daten aus irgendeiner Datenbank von VAG auslesen und diese nachtragen.
Kann ich ihm trauen??? Gibt es da einen Haken, wenn ich das Fahrzeug wieder verkaufen möchte ?
Wo kann man den aktuellen Kilometerstand noch auslesen ausser am FIS-Display ???
Das Fahrrzeug ist aus dem Jahr 05/2006 und hat 26.000 km gelaufen !!!
TüV/AU wird neu gemacht sodaß das Fahrzeug bis 02/09 TüV und AU frisch bekommt !!!
Garantie (Werks) habe ich ja auch noch bis 05/2008, oder ?
Was für ein Risiko besteht für mich, beim Kauf dieses Fahrzeugs "ohne" Originals-Service Heft ???
Vielen Dank im voraus für schnelle Antworten, denn am Dienstag habe ich einen neuen Termin !!!
19 Antworten
Dein Händler hat recht und er kann die komplette Fahrzeugwartungsvergangenheit in der Datenbank einsehen. Auf dieser Basis könnte er Dir ein Ersatztscheckheft ausstellen.
Bei Kulanzanträgen kann ja Audi sich nicht ausreden, denn somit wird nachgewiesen, dass alle Wartungen bei der Vertragswerkstatt gemacht wurden.
Allerdings dürfte noch keine einzige Inspektion gemacht worden sein, denn das Auto hat wahrscheinlich Longlife-Serviceintervall mit ca. 30000 km.
Das Auslieferungsdatum im Scheckheft gilt als Beginn der Garantie. Frage den Händler, ob Audi bei dem Ersatzscheckheft die Garantie weiter anerkennt. Das dürfte aber kein Problem sein, denn auch diese Information ist in der Datenbank enthalten.
Re: Kilometerstand
Zitat:
Original geschrieben von andy-tristan
Das Fahrrzeug ist aus dem Jahr 05/2006 und hat 26.000 km gelaufen !!!
TüV/AU wird neu gemacht sodaß das Fahrzeug bis 02/09 TüV und AU frisch bekommt !!!
Wieso soll der TÜV neu gemacht werden??
Wenn der Wagen EZ 05/2006 ist, muß der eh erst in 05/2009 zum ersten TÜV.
Re: Re: Kilometerstand
Zitat:
Original geschrieben von Andi V6TDI
Wieso soll der TÜV neu gemacht werden??
Wenn der Wagen EZ 05/2006 ist, muß der eh erst in 05/2009 zum ersten TÜV.
Wenns ein Mietwagen war, gibts ab EZ nur 1 Jahr lang TÜV.
Re: Re: Re: Kilometerstand
Zitat:
Original geschrieben von AvantI_A4
Wenns ein Mietwagen war, gibts ab EZ nur 1 Jahr lang TÜV.
Und dann immer weiter im Jahresrythmus?
Oder gibt es irgendwann einen Amnestie oder Amnese oder sowas?
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Nein, der Jahresrythmus ist nur bei Mietautos. Sobald du den TÜV drauf hast, gilt dieser wie gewohnt für 2 Jahre...
Erstzulassung ist nicht Baujahr!!! Der TÜV bezieht sich auf das BJ und nicht EZ.
😉
Den tatsächlichen KM Stand kann man auch an anderen Stellen ablesen, da dieser in (ich meine 3 Chips) abgespeichert wird.
vyx
Zitat:
Original geschrieben von vyx
Erstzulassung ist nicht Baujahr!!!
Falsch. Mein A4 ist EZ2006 und auch Bj. 2006. (es kann aber auch anders sein, aber deine Verallgemeinerung ist falsch)
Zitat:
Der TÜV bezieht sich auf das BJ und nicht EZ. 😉
Das stimmt ebenfalls nicht.
Siehe hier, letzte Seite, Spalte rechts.
@AvantI_A4
Hast Du deinen Wagen bestellt??
Es gibt auch Autos die von Händlern bestellt werden, diese können u.U. Monate wenn nicht gar Jahre auf dem Hof stehen, zugelassen werden diese erst wennn sich ein Käufer findet. Mein Fall.
😉
vyx
Bei mir bezieht sich der TÜV auf BJ und nicht EZ.
Ja, es ist ein Mietwagen, deswegen bekommt das Fahrzeug vermutlich TüV/AU neu !!!
Und danke an alle Beteiligten.
Ich glaube dann kann ich trotzdem auf das Angebot eingehen ohne schlechtes Gewissen zu haben, (fehlendes Original-Service-Heft), oder ?
Bist Du ADAC Mitglied?
Dann ruf da an, mach eienen Termin um den Wagen zu checken. Kostet zwar was, aber dann hast Du Sicherheit, denn die können sogar den geanauen KM Stand sagen.
vyx
Zitat:
Original geschrieben von vyx
Dann ruf da an, mach eienen Termin um den Wagen zu checken. Kostet zwar was, aber dann hast Du Sicherheit, denn die können sogar den geanauen KM Stand sagen.
vyx
Danke für Deinen Tip.
Werde ich bestimmt machen, man kann ja vom Kaufvertrag innerhalb von 10 Tagen zurücktreten.
Zitat:
Original geschrieben von vyx
Bei mir bezieht sich der TÜV auf BJ und nicht EZ.
Entschuldige, ich ging offenbar irrtümlicherweise davon aus, dass du aus Deutschland kommst.
Nur zur Information, falls dich ausländische Regelungen interessieren:
Hier in Deutschland gilt in Bezug auf HU nämlich die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) und die ist verbindlich, egal ob Tüv Nord, Tüv Süd oder Tüv Weißwurstäquator.
Darin heißt es in Anlage XIII, Ziffer 2.3 sagt:
Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der Zuteilung eines amlichen Kennzeichens.
Quelle: www.verkehrsportal.de
Viele Grüße ins Ausland!